Danfoss CPI(R)-2933F Safety guide [de]

CPI(R)-2933F (IBC) 5402036P01B [2014/7/21]

CPI(R)-2933F (IBC) 5402036P01B

Die Verwendung dieses Materials darf nur zu Forschungszwecken und nur unter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten technischen Mitarbeiters erfolgen. Die toxikologischen Eigenschaften wurden eventuell noch nicht vollständig beschrieben. Um Ihre Verpflichtungen im Rahmen der europäischen Richtlinie 92 /32/EEC (siebte Änderung) festzustellen, schlagen Sie bitte im Abschnitt Aufsichtsbehördliche Angaben nach. Wenn dieses Material Ihnen im Rahmen einer Geheimhaltungsoder Nichtanalyse-Vereinbarung geliefert wurde, kennzeichnet dies die Angaben im vorliegenden Materialsicherheits-Datenblatt als "Vertrauliche Informationen".

Zubereitung gemäß EU-Verordnung Nr. 453/2010 der Kommission.

Abschnitt 1

Identifizierung der Substanz/des Gemisches und der Firma/des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

CPI(R)-2933F (IBC) 5402036P01B 160MPZ

Synonyma Keine.

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen der Substanz oder des Gemischs und (Verwendungen, von denen abgeraten wird)

Relevante identifizierte Verwendungen (siehe Abschnitt 7.3 für Informationen zu REACH-angemeldeten Verwendungen)

Kühlschmierstoffe.

1.3 Einzelheiten zu dem Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts

CPI Fluid Engineering

2300 James Savage Rd.

Midland, MI 48642

Phone: 989-496-3780

Fax: 989-496-0316

E-Mail-Kontakt

EUSDS@lubrizol.com (Lubrizol Sicherheitsdatenblätter stehen unter www.mylubrizol.com zur Verfügung)

1.4 Notrufnummer

TRANSPORTNOTFÄLLE BITTE CHEMTREC MELDEN. RUFNUMMER: (+1) 703-527-3887 (außerhalb der USA), 1-800-424-9300 (innerhalb der

USA)

Abschnitt 2

MÖGLICHE GEFAHREN

2.1 Klassifizierung der Substanz oder des Gemisches (EC) No 1272/2008

Dieses Produkt erfüllt nicht die Klassifizierungsanforderungen der derzeitigen europäischen Gesetzgebung.

67/548/EG oder 1999/45/EG

Dieses Produkt erfüllt nicht die Klassifizierungsanforderungen der derzeitigen europäischen Gesetzgebung.

Für einen Volltext der R- und H-Sätze: Siehe Abschnitt 16

2.2 Elemente der Etikettenbeschriftung (EC) No 1272/2008

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Bei allen Entsorgungspraktiken müssen die lokalen, nationalen und internationalen Vorschriftenwerke beachtet werden.

Ergänzende Etiketteninformationen

Keine.

2.3Andere Gefahren

Keine identifiziert.

Abschnitt 3

ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

 

3.2 Gemische

 

 

 

 

(EC) No 1272/2008

 

 

 

EG-Nr.

Registrierungsnummer

Gew.-%

Bezeichnung

Klassifizierung

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Danfoss CPI(R)-2933F Safety guide

CPI(R)-2933F (IBC) 5402036P01B [2014/7/21]

 

 

 

204-881-4

01-2119565113-46

Von 0 bis 10,0 Prozent

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

Aquatic Acute 1; H400

 

 

 

 

Aquatic Chronic 1; H410

67/548/EG oder 1999/45/EG

 

 

 

EG-Nr.

Registrierungsnummer

Gew.-%

Bezeichnung

Klassifizierung

 

 

 

 

67/548/EC

204-881-4

01-2119565113-46

Von 0 bis 10,0 Prozent

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

N

 

 

 

 

R50/53

Die ECHA-Listennummern 600, 700, 800 und 900 haben keine rechtliche Bedeutung; sie sind rein technische Kennungen und werden nur zu Informationszwecken angezeigt.

Abschnitt 4

ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Hautkontakt

Mit Seife und Wasser waschen. Wenn sich eine Reizung entwickelt, ist eine ärztliche Versorgung erforderlich. Verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.

Augenkontakt

Mindestens 30 Minuten mit Wasser spülen. Ärztliche Versorgung veranlassen, wenn sich eine Augenreizung entwickelt oder anhält.

Eingeatmet

Die exponierte Person an die frische Luft bringen, wenn schädliche Wirkungen beobachtet werden.

Geschluckt

KEIN ERBRECHEN HERBEIFÜHREN. Sofort einen Arzt aufsuchen.

Ratschläge für Erste-Hilfe-Leistende

Wenn Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet werden, sollte man sich immer gegen direkten Kontakt mit Chemikalien oder durch Blut übertragbare Krankheiten schützen, indem Handschuhe, Gesichtsmasken und Schutzbrillen getragen werden. Nach Leisten Erster-Hilfe-Maßnahmen sind freiliegende Hautpartien mit Seife und Wasser abzuwaschen.

4.2Die wichtigsten Symptome und Effekte, sowohl akute als auch verzögert eintretende

Siehe Abschnitt 11.

4.3Indikation sofortiger medizinischer Versorgung und benötigter Spezialbehandlung

Hinweis für den Arzt: Symptomatische Behandlung erforderlich.

Abschnitt 5

MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

5.1 Löschmittel

 

Kohlendioxid-, Pulverund Schaumloeschmittel. Zur Kühlung und zum Schutz des Produktes kann Wasser verwendet werden

5.2Spezielle Gefahren aufgrund der Substanz oder des Gemisches

Siehe Abschnitt 10 hinsichtlich weiterer Informationen.

5.3Ratschläge für die Brandbekämpfung

Es wird empfohlen, ein außenluftunabhängiges Atemschutzgerät zu tragen.

Abschnitt 6 MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Persönliche Schutzvorkehrungen, Schutzgeräte und Notfallverfahren

Es muss eine Personenschutzausrüstung getragen werden. Wenn der Verschüttungsunfall in einem abgeschlossenen Raum oder schlecht ventilierten Bereich stattgefunden hat, muss der Bereich gelüftet werden.

6.2 Umweltschutzvorkehrungen

Es sind Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung einer Freisetzung in die Umwelt zu ergreifen. Es sind Vorbeugemaßnahmen gegen den Eintritt in den Boden, in Straßengräben, in die Kanalisation, Wasserwege und/oder das Grundwasser zu ergreifen.

6.3 Verfahren und Material zur Eindämmung und für Aufräumarbeiten

Die freie Flüssigkeit zu Recyclingund/oder Entsorgungszwecken aufnehmen. Die Überreste einer Flüssigkeit können mit einem reaktionsträgen Material absorbiert werden.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Siehe Abschnitte 8 und 13 hinsichtlich weiterer Informationen.

Abschnitt 7

HANDHABUNG UND LAGERUNG

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7.1 Vorkehrungen zur sicheren Handhabung

Bei Nichtgebrauch Behälter verschlossen halten. Durch geeigneten Einschluß Umweltverschmutzungen vermeiden. Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten, an genehmigte Sondermüllsammelstelle abgeben. Nach Beendigung der Arbeiten die Haut und, falls erforderlich, die verunreinigte Bekleidung sorgfältig waschen. Verunreinigte Bekleidung vor Wiedergebrauch waschen. Der geleerte Behälter enthält Reste des Produktes, die die gefährlichen Eigenschaften des Produktes entfalten können. Verpackung oder Behälter gemäß lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften entsorgen.

Pumptemperatur

Unbestimmt

Maximale Temperatur für die Handhabung des Materials

Unbestimmt

Maximale Ladetemperatur

Unbestimmt

7.2 Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich Inkompatibilitäten

Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um ein Entweichen in die Umwelt zu vermeiden. Siehe Abschnitt 10 hinsichtlich nicht kompatibler Materialien.

Maximale Lagertemperatur

Unbestimmt

7.3 Spezifische Endverwendung(en)

Endverwendungen sind in einem beigefügten Expositionsszenario aufgeführt, sofern erforderlich.

Abschnitt 8

EXPOSITIONSBEGRENZUNG/SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

 

8.1 Kontrollparameter

 

 

 

Land

Substanz

Langzeit (8 Stunden TWA)

Kurzzeit (15 Min.)

Österreich

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

10 mg/cu. M

N/E

Dänemark

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

10 mg/cu. M

N/E

Finnland

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

10 mg/cu. M

20 mg/cu. M

Frankreich

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

10 mg/cu. M

N/E

Griechenland

Butyl-hydroxyl-toluene

10 mg/cu. M

N/E

Irland

2,6-Ditertiary-butyl-para-cresol

10 mg/cu. M

N/E

Portugal

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

2 mg/cu. M

N/E

Slowenien

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

10 mg/cu. M

N/E

Schweiz

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

10 mg/cu. M

40 mg/cu. M

Deutschland (TRGS 900)

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

10 mg/cu. M

N/E

GB

2,6-Di-tert-butyl-4-kresol

10 mg/cu. M

30 mg/cu. M

Andere Expositionsgrenzwerte

Enthält synthetischen Grundstoff. Unter Bedingungen, in denen Nebel erzeugt werden kann, das OSHA PEL von 5 mg pro Kubikmeter, ACGIH TWA von 5 mg pro Kubikmeter für Mineralölnebel beachten.

8.2 Expositionskontrollen

Bei ausreichender Belüftung verarbeiten.

Augen-/Gesichtsschutz

Schutzbrille.

Hautschutz

Handschuhe aus Neopren.

Es wird ein Hemd mit langen Ärmeln empfohlen. Verunreinigte Arbeitsschutzbekleidung vor der Wiederverwendung waschen.

Atemschutz

Bei Überschreitung des empfohlenen Expositionsgrenzwerts ein Atmungsgerät mit einer Kombinationspatrone für organische Dämpfe und hochwirksamem Filter verwenden. Vor dem Betreten geschlossener Räume oder schlecht belüfteter Bereiche, sowie beim Reinigen großer, durch das ausgelaufene Produkt verunreinigter Flächen ein außenluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen.

Hygienemaßnahmen

Nach der Handhabung des Produkts gründlich die Hände waschen.

Belastungskontrollen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 6 hinsichtlich Einzelheiten.

Abschnitt 9

PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Informationen zu den physikalischen und chemischen Grundeigenschaften

Form / Farbe

Klar bis gelb Flüssigkeit.

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