Biohort Gerätehaus HighLine H4 Baurechtliche Hinweise

HINWEIS!
Freizeithäuser, Gartensaunas, Garten häuser, Gewächshäuser, Orangerie, Pavillons, Lauben, Schuppen etc. sind Bauten im Sinne des Baurechts. Bauten mit Aufenthaltsräumen benötigen vor Errichtung eine Baugenehmi­gung entsprechend des am Bauort geltenden Baurechts. Wir als Händler bieten Bauten ohne Aufenthaltsräume gemäß LBO und ohne Haus­technik an. Dächer mit Verglasung werden als Vertikalverglasung (Mindestdachneigung 10 Grad) in Sicherheitsglas (max. Höhe über Boden 4 m) ausgeführt.
Bilder und Beschreibung können davon ab­weichen. Bauherren können unter Beachtung
ihrer Bauherrenpichten diese Bauten ent­sprechend aufwerten. Dazu gehört der Ausbau zum Freizeithaus, Home-Oce u.dgl.
Bauherrenpichten beinhalten u.a. Bau­genehmigung, Standsicherheitsnachweis, Nutzungsänderung, Einhaltung des Gebäude­energiegesetz, Verkehrssicherheit, Sicher­stellen von Ver- und Entsorgung von Energie und Wasser.
Als Tipp empfehlen wir, vor Beginn des Bauvor­habens eine Anfrage bei ihrem örtlichen Bau­amt zu stellen.
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