
HINWEIS!
Freizeithäuser, Gartensaunas, Garten häuser,
Gewächshäuser, Orangerie, Pavillons, Lauben,
Schuppen etc. sind Bauten im Sinne des
Baurechts. Bauten mit Aufenthaltsräumen
benötigen vor Errichtung eine Baugenehmigung entsprechend des am Bauort geltenden
Baurechts. Wir als Händler bieten Bauten ohne
Aufenthaltsräume gemäß LBO und ohne Haustechnik an. Dächer mit Verglasung werden
als Vertikalverglasung (Mindestdachneigung
10 Grad) in Sicherheitsglas (max. Höhe über
Boden 4 m) ausgeführt.
Bilder und Beschreibung können davon abweichen. Bauherren können unter Beachtung
ihrer Bauherrenpichten diese Bauten entsprechend aufwerten. Dazu gehört der Ausbau
zum Freizeithaus, Home-Oce u.dgl.
Bauherrenpichten beinhalten u.a. Baugenehmigung, Standsicherheitsnachweis,
Nutzungsänderung, Einhaltung des Gebäudeenergiegesetz, Verkehrssicherheit, Sicherstellen von Ver- und Entsorgung von Energie
und Wasser.
Als Tipp empfehlen wir, vor Beginn des Bauvorhabens eine Anfrage bei ihrem örtlichen Bauamt zu stellen.