Bayrol Complete Easy operation manual [de]

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
überarbeitet 10.12.2015 (D) Version 2.9
Complete & Easy (C1)
414918
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator Handelsname
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)
Desinfektions-, Oxidations- und Flockungsmittel zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller / Lieferant
Auskunftgebender Bereich
1.4. Notrufnummer Notfallauskunft
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BAYROL Deutschland GmbH Robert-Koch-Str. 4, D-82152 Planegg Telefon +49 (0) 89 85701-0
E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de
DE: Giftnotruf München; A: VIZ d. Gesundheit
Telefon DE: +49 (0) 89 19240: A: +43 1 406 43 43
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Acute Tox. 4 H302 Skin Irrit. 2 H315 Eye Dam. 1 H318 STOT SE 3 H335 Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 H410
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren
GHS05 GHS07 GHS09
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Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Pentakalium-bis(peroximonosulfat)-bis(sulfat), Troclosennatrium, dihydrat
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
2.3. Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
nicht anwendbar
3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%] Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP/GHS]
51580-86-0 220-767-7 Troclosennatrium, dihydrat 50 Acute Tox. 4, H302 / Eye Irrit. 2, H319 /
STOT SE 3, H335 / Aquatic Acute 1, H400 / Aquatic Chronic 1, H410
70693-62-8 274-778-7 Pentakalium-bis(peroximonosulfat)-
bis(sulfat) REACH CAS-Nr. Bezeichnung REACH Registriernr.
51580-86-0 Troclosennatrium, dihydrat 01-2119489371-33-xxxx
4,5 Acute tox. Cat 4, H302 / Skin corr. Cat 1 B,
H314 /
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden
erforderlich. Selbstschutz des Ersthelfers.
Nach Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig mit Wasser spülen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel
Viel Wasser Kohlendioxid Sand
Ungeeignete Löschmittel
Wenig Wasser Schaum
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden: Stickoxide (NOx) Kohlenmonoxid (CO) Kohlendioxid (CO2) Chlor (Cl2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.
Sonstige Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
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