Bayrol Complete Easy operation manual [de]

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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator Handelsname
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)
Desinfektions-, Oxidations- und Flockungsmittel zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller / Lieferant
Auskunftgebender Bereich
1.4. Notrufnummer Notfallauskunft
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BAYROL Deutschland GmbH Robert-Koch-Str. 4, D-82152 Planegg Telefon +49 (0) 89 85701-0
E-Mail (sachkundige Person): [email protected]
DE: Giftnotruf München; A: VIZ d. Gesundheit
Telefon DE: +49 (0) 89 19240: A: +43 1 406 43 43
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Acute Tox. 4 H302 Skin Irrit. 2 H315 Eye Dam. 1 H318 STOT SE 3 H335 Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 H410
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren
GHS05 GHS07 GHS09
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Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Pentakalium-bis(peroximonosulfat)-bis(sulfat), Troclosennatrium, dihydrat
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
2.3. Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
nicht anwendbar
3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%] Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP/GHS]
51580-86-0 220-767-7 Troclosennatrium, dihydrat 50 Acute Tox. 4, H302 / Eye Irrit. 2, H319 /
STOT SE 3, H335 / Aquatic Acute 1, H400 / Aquatic Chronic 1, H410
70693-62-8 274-778-7 Pentakalium-bis(peroximonosulfat)-
bis(sulfat) REACH CAS-Nr. Bezeichnung REACH Registriernr.
51580-86-0 Troclosennatrium, dihydrat 01-2119489371-33-xxxx
4,5 Acute tox. Cat 4, H302 / Skin corr. Cat 1 B,
H314 /
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden
erforderlich. Selbstschutz des Ersthelfers.
Nach Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig mit Wasser spülen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel
Viel Wasser Kohlendioxid Sand
Ungeeignete Löschmittel
Wenig Wasser Schaum
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden: Stickoxide (NOx) Kohlenmonoxid (CO) Kohlendioxid (CO2) Chlor (Cl2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.
Sonstige Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal
Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung vermeiden. Persönliche Schutzkleidung verwenden. Zündquellen fernhalten. Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und der Entsorgung zuführen.
Zusätzliche Hinweise
Aktivchlor durch geeignete Mittel (Sulfit, Thiosulfat oder Wasserstoffperoxid) neutralisieren.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang
Staubbildung und Staubablagerung vermeiden. Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Staub nicht einatmen. Berührung mit den Augen vermeiden.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Von Säuren, Reduktionsmitteln und organischen Substanzen (z.B. Holz, Papier, Fette) fernhalten. Zutritt von Wasser im Unterschuss vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht geschlossen halten. Lagerung: kühl und trocken.
Angaben zur Lagerstabilität
Lagerzeit: 5 Jahre.
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Lagerklasse
7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung
Siehe Abschnitt 1.2
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Spitzenb. Bemerkung
7782-50-5 Chlor 8 Stunden 1,5 0,5 1(I) DFG, EU, Y
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz
Bei Staubentwicklung Feinstaubmaske tragen.
Handschutz
Chemikalienbeständige Handschuhe Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten
Augenschutz
Korbbrille
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen
Granulat
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Wert Temperatur bei Methode Bemerkung
pH-Wert
Siedepunkt / Siedebereich
Zersetzungspunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindi gkeit
Entzündbarkeit (fest)
Entzündbarkeit (gasförmig)
ca. 4 - 6 20 °C 10 g/l
nicht bestimmt
240 - 250 °C
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Farbe
weiss
Geruch
charakteristisch, stechend
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Zündtemperatur
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Wert Temperatur bei Methode Bemerkung nicht bestimmt
Selbstentzündungstemper atur
Untere Explosionsgrenze
Obere Explosionsgrenze
Dampfdruck
Relative Dichte
Schüttdichte
Dampfdichte
Löslichkeit in Wasser
Löslichkeit / Andere
Verteilungskoeffizient n­Octanol/Wasser (log P O/W)
Zersetzungstemperatur
Viskosität
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
1210 kg/m3
nicht bestimmt
250 g/l 25 °C
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Oxidierende Eigenschaften.
Es liegen keine Informationen vor.
Explosive Eigenschaften
Es liegen keine Informationen vor.
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen.
10.2. Chemische Stabilität
Zersetzungstemperatur: 240°C - 250°C
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Kontakt mit Säuren setzt giftige Gase frei.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Reaktionen mit brennbaren Stoffen. Reaktionen mit Säuren. Reaktionen mit Fetten und Ölen. Reaktionen mit Verunreinigungen. Reaktionen mit organischen Stoffen.
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10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe
Öl Säure
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Stickstofftrichlorid Stickoxide ( NOx ) Chlor
Weitere Angaben
Durch Bleichwirkung Fleckenbildung auf Textilien, Folien, Anstrichen etc. Chlorgas zersetzt viele Materialien, wirkt korrosiv auf Metalle.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Wert/Bewertung Spezies Methode Bemerkung
LD50 Akut Oral
Reizwirkung Haut
Reizwirkung Auge
Erfahrungen aus der Praxis
Reizt die Atmungsorgane. Reizt die Schleimhäute.
Allgemeine Bemerkungen
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
ca. 500 mg/kg Ratte Angaben beziehen sich auf die
Hauptkomponente.
reizend
Gefahr ernster Augenschäden.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökotoxische Wirkungen
Wert Spezies Methode Bewertung
Fisch
Daphnie
LC50 0,25 - 0,46 mg/l (96 h) diverse Spezies M = 1
EC50 0,28 mg/l (48 h) Daphnia magna M = 1
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
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12.6. Andere schädliche Wirkungen Allgemeine Hinweise
Das Produkt darf weder in Gewässer noch in die Kanalisation beziehungsweise Kläranlagen gelangen. Die Angaben zur Ökologie beziehen sich auf die Hauptkomponente.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung für das Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen. Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben.
Empfehlung für die Verpackung
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG IATA-DGR
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN­Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
Gefahrzettel 9 Tunnelbeschränkungscode E Klassifizierungscode M7
3077 3077 3077
UMWELTGEFÄHRDENDE R STOFF, FEST, N.A.G. (Troclosennatrium, dihydrat)
9 9 9
III III III
Ja Ja Ja
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (troclosene sodium, dihydrate)
Environmentally hazardous substance, solid, n.o.s. (troclosene sodium, dihydrate)
Seeschiffstransport IMDG (GGVSee)
MARINE POLLUTANT
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Sonstige EU-Vorschriften
Zu beachten: Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten. Biozidrichtlinie (98/8/EG).
Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
ZH 1/81 "Merkblatt für gefährliche chemische Stoffe" ZH 1/124 "Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (A 010)" ZH 1/132 "Merkblatt: Hautschutz (M 042)" ZH 1/175 "Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe" ZH 1/192 "Augenschutz-Merkblatt" ZH 1/129 "Merkblatt: Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004)"
Wassergefährdungsklasse
2
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in diesem Gemisch wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
Weitere Informationen
Siehe Produktmerkblatt. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.
Quellen der wichtigsten Daten
Ergebnisse eigener und externer Prüfungen und Untersuchungen. Literaturangaben. Toxizitätsstudien, NIOSH-Tox-Daten. Gesetzliche Vorschriften und sonstige Regelwerke
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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