P405Unter Verschluss aufbewahren.
P501Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Staubbildung vermeiden.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Zündquellen fernhalten.
Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und der Entsorgung zuführen.
Zusätzliche Hinweise
Aktivchlor durch geeignete Mittel (Sulfit, Thiosulfat oder Wasserstoffperoxid) neutralisieren.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Staubbildung und Staubablagerung vermeiden.
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Staub nicht einatmen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Von Säuren, Reduktionsmitteln und organischen Substanzen (z.B. Holz, Papier, Fette) fernhalten.
Zutritt von Wasser im Unterschuss vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht geschlossen halten.
Lagerung: kühl und trocken.
Angaben zur Lagerstabilität
Lagerzeit: 5 Jahre.
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Lagerklasse
7.3. Spezifische Endanwendungen
Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung
Siehe Abschnitt 1.2
13
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz
Bei Staubentwicklung Feinstaubmaske tragen.
Handschutz
Chemikalienbeständige Handschuhe
Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374)
Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke
Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke
Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten
Augenschutz
Korbbrille
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Granulat
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
WertTemperaturbeiMethodeBemerkung
pH-Wert
Siedepunkt / Siedebereich
Zersetzungspunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindi
gkeit
Entzündbarkeit (fest)
Entzündbarkeit
(gasförmig)
ca. 4 - 620 °C10 g/l
nicht bestimmt
240 - 250 °C
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Farbe
weiss
Geruch
charakteristisch, stechend
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Zündtemperatur
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WertTemperaturbeiMethodeBemerkung
nicht bestimmt
Selbstentzündungstemper
atur
Untere Explosionsgrenze
Obere Explosionsgrenze
Dampfdruck
Relative Dichte
Schüttdichte
Dampfdichte
Löslichkeit in Wasser
Löslichkeit / Andere
Verteilungskoeffizient nOctanol/Wasser (log P
O/W)
Zersetzungstemperatur
Viskosität
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
1210 kg/m3
nicht bestimmt
250 g/l25 °C
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Oxidierende Eigenschaften.
Es liegen keine Informationen vor.
Explosive Eigenschaften
Es liegen keine Informationen vor.
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen.
10.2. Chemische Stabilität
Zersetzungstemperatur:
240°C - 250°C
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Kontakt mit Säuren setzt giftige Gase frei.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Reaktionen mit brennbaren Stoffen.
Reaktionen mit Säuren.
Reaktionen mit Fetten und Ölen.
Reaktionen mit Verunreinigungen.
Reaktionen mit organischen Stoffen.
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10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe
Öl
Säure
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Stickstofftrichlorid
Stickoxide ( NOx )
Chlor
Weitere Angaben
Durch Bleichwirkung Fleckenbildung auf Textilien, Folien, Anstrichen etc. Chlorgas zersetzt viele Materialien, wirkt
korrosiv auf Metalle.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Wert/BewertungSpeziesMethodeBemerkung
LD50 Akut Oral
Reizwirkung Haut
Reizwirkung Auge
Erfahrungen aus der Praxis
Reizt die Atmungsorgane.
Reizt die Schleimhäute.
Allgemeine Bemerkungen
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
ca. 500 mg/kgRatteAngaben beziehen sich auf die
Hauptkomponente.
reizend
Gefahr ernster
Augenschäden.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökotoxische Wirkungen
WertSpeziesMethodeBewertung
Fisch
Daphnie
LC50 0,25 - 0,46 mg/l (96 h)diverse SpeziesM = 1
EC50 0,28 mg/l (48 h)Daphnia magnaM = 1
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
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12.6. Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise
Das Produkt darf weder in Gewässer noch in die Kanalisation beziehungsweise Kläranlagen gelangen.
Die Angaben zur Ökologie beziehen sich auf die Hauptkomponente.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung für das Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten
der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben.
Empfehlung für die Verpackung
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RIDIMDGIATA-DGR
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung
14.3.
Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
Gefahrzettel 9
Tunnelbeschränkungscode E
Klassifizierungscode M7
307730773077
UMWELTGEFÄHRDENDE
R STOFF, FEST, N.A.G.
(Troclosennatrium,
dihydrat)
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Sonstige EU-Vorschriften
Zu beachten:
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische
Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten.
Biozidrichtlinie (98/8/EG).
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
ZH 1/81 "Merkblatt für gefährliche chemische Stoffe"
ZH 1/124 "Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (A 010)"
ZH 1/132 "Merkblatt: Hautschutz (M 042)"
ZH 1/175 "Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe"
ZH 1/192 "Augenschutz-Merkblatt"
ZH 1/129 "Merkblatt: Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004)"
Wassergefährdungsklasse
2
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in diesem Gemisch wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
Weitere Informationen
Siehe Produktmerkblatt.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die
zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des
beschriebenen Produktes dar.
Quellen der wichtigsten Daten
Ergebnisse eigener und externer Prüfungen und Untersuchungen.
Literaturangaben.
Toxizitätsstudien, NIOSH-Tox-Daten.
Gesetzliche Vorschriften und sonstige Regelwerke
H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H319Verursacht schwere Augenreizung.
H335Kann die Atemwege reizen.
H400Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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