
Sicherheitsdatenblatt
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BASF Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in der jeweils gültigen Fassung.
Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.11.2019
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des
Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Ultrafuse BVOH
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Geeigneter Verwendungszweck: 3D-Druck
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma:
BASF 3D Printing Solutions B.V.
Eerste Bokslootweg 17
7821 AT Emmen, Netherlands
Kontaktadresse:
BASF SE
67056 Ludwigshafen
GERMANY
___________________________________________________________________________
Telefon: +49 621 60-0
1.4. Notrufnummer
International emergency number:
Telefon: +49 180 2273-112
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht einstufungspflichtig.

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Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.11.2019
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht kennzeichnungspflichtig.
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Kann im geschmolzenen Zustand Verbrennungen verursachen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Chemische Charakterisierung
Polymerblend auf Basis: Alkohole
Gefährliche Inhaltsstoffe (GHS)
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Methanol
Gehalt (W/W): >= 1 % - < 3 %
CAS-Nummer: 67-56-1
EG-Nummer: 200-659-6
REACH Registriernummer: 012119433307-44
INDEX-Nummer: 603-001-00-X
Flam. Liq. 2
Acute Tox. 3 (Inhalation - Dampf)
Acute Tox. 3 (oral)
Acute Tox. 3 (dermal)
STOT SE (zentrales Nervensystem, Sehnerv) 1
H225, H370, H301 + H311 + H331
Spezifische Konzentrationsgrenzen:
STOT SE 2: 3 - < 10 %
STOT SE 1: >= 10 %
Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen, einschließlich der
Gefahrenklassen und der Gefahrenhinweise, ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

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Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
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Verunreinigte Kleidung entfernen.
Nach Einatmen:
Ruhe, Frischluft.
Nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen.
Nach Augenkontakt:
Mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und 200 - 300 ml Wasser nachtrinken.
4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen
Symptome: Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung des
Produktes (s. Abschnitt 2) und/oder in Abschnitt 11 beschrieben.
Gefahren: Keine Gefährdungen zu erwarten.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen).
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Löschpulver, Schaum, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
Zusätzliche Hinweise:
Wassersprühstrahl kann zur schnellen Ausbreitung des Feuers führen.
5.2. Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
gesundheitsschädliche Dämpfe, Kohlenoxide
Entwicklung von Rauch/Nebel. Die genannten Stoffe/Stoffgruppen können bei einem Brand
freigesetzt werden. Unter bestimmten Bedingungen können beim Verbrennen weitere gefährliche
Verbrennungsprodukte entstehen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Angaben:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser entsprechend behördlichen Vorschriften
entsorgen.

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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Staubbildung vermeiden. Alle Zündquellen
vermeiden: Hitze, Funken, offene Flammen. Ausgetretenes Produkt kann rutschige Fußböden
erzeugen. Persönliche Schutzkleidung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für kleine Mengen: Mechanisch aufnehmen.
Für große Mengen: Mechanisch aufnehmen. In gut verschließbaren Behältern der Entsorgung
zuführen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Kap. 13 entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen und zu
Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für geeignete Absaugung bei der Trocknung und im Bereich des Schmelzeaustritts von
Verarbeitungsmaschinen sorgen. Bei offener Handhabung ist die persönliche Schutzausrüstung zu
benutzen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei Staubbildung Absaugung
vorsehen. Ausreichender Sicherheitsabstand vom ausgetragenen Schmelzekuchen halten. Vorsicht
im Bereich des Schmelzeaustritts beim Anfahren, bei Prozessunterbrechungen sowie bei zu hohen
Verarbeitungstemperaturen. Vor Feuchtigkeit schützen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen an einem trockenen Ort
aufbewahren. Nicht in Behältern aus Stahl oder Edelstahl lagern; Polyethylen ist das bevorzugte
Material.
Lagerklasse gemäß TRGS 510 (ursprünglich VCI, Deutschland): (11) Brennbare Feststoffe
Lagerstabilität:
Extreme Hitze vermeiden.
Gefrieren vermeiden.
Frostempfindlich

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Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
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Das verpackte Produkt wird durch hohe Temperaturen geschädigt.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz
Um die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, z.B. Lüftung oder die Notwendigkeit von Atemschutz
zu überprüfen, kann eine messtechnische Überwachung des Arbeitsplatzes notwendig sein. Da dies
eine spezielle Fachkunde erfordert, sollten dafür nur akkreditierte Messstellen beauftragt werden.
Bezüglich geeigneter Verfahren zur Ermittlung inhalativer Exposition sind die europäischen Normen
EN 482, 689 und 14042 anzuwenden. Zusätzlich ist die TRGS 402 in Deutschland zu beachten.
Hauteffekt (OEL (EU))
Der Stoff kann über die Haut aufgenommen werden.
TWA-Wert 260 mg/m3 ; 200 ppm (OEL (EU))
indikativ
Hauteffekt (TRGS 900 (DE))
Der Stoff kann über die Haut aufgenommen werden.
AGW 270 mg/m3 ; 200 ppm (TRGS 900 (DE))
Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 4
Wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und der Biologische Grenzwert (BGW)
eingehalten werden, ist kein Risiko einer Fruchtschädigung zu befürchten (s.
TRGS 900, Nummer 2.7).
Einstufung der Kurzzeitexposition: (TRGS 900 (DE))
Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe
Komponenten mit biologischen Grenzwerten
Parameter: Alkohole
Untersuchungsmaterial: Urin
Probenahme: Expositionsende, bzw. Schichtende / bei Langzeitexposition: am
Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten
Konzentration: 30 mg/l
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz:
Atemschutz bei ungenügender Entlüftung. Geeigneter Atemschutz bei höheren Konzentrationen
oder längerer Einwirkung: (Partikelfilter EN 143 Typ P1)
Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)

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Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.11.2019
Augenschutz:
Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (z.B. EN 166)
Körperschutz:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Beachtung üblicher Arbeitshygiene-Regeln kein
Körperschutz erforderlich.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Das Tragen geschlossener Arbeitskleidung wird empfohlen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken
oder rauchen. Vor Pausen und Arbeitsende Hände und/oder Gesicht waschen. Nach der Arbeit für
Hautreinigung und Hautpflege sorgen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Geruchschwelle:
nicht bestimmt
Schmelzbereich: 150 - 300 °C
Siedepunkt:
Das Produkt ist ein nichtflüchtiger
Feststoff.
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Das Produkt ist ein nichtflüchtiger
Feststoff.
Entzündlichkeit: nicht leicht entzündlich
Untere Explosionsgrenze:
Für Feststoffe nicht einstufungs- und
kennzeichnungsrelevant.
Obere Explosionsgrenze:
Für Feststoffe nicht einstufungs- und
kennzeichnungsrelevant.
Dampfdruck:
Keine Daten vorhanden.
Relative Dichte:
Studie ist nicht erforderlich.
Relative Dampfdichte (Luft):
Das Produkt ist ein nichtflüchtiger
Feststoff.
Wasserlöslichkeit: sehr gut löslich
Löslichkeit (qualitativ) Lösemittel: N, N-Dimethylformamid, Dimethyl sulfoxide
löslich

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Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.11.2019
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log Kow):
nicht anwendbar für Mischungen
Selbstentzündlichkeit: nicht selbstentzündlich
Thermische Zersetzung: > 200 °C
Zersetzt sich beim Erhitzen.
Viskosität, dynamisch:
nicht anwendbar, das Produkt ist ein
Feststoff
Explosionsgefahr: nicht explosionsgefährlich
Brandfördernde Eigenschaften: nicht brandfördernd
9.2. Sonstige Angaben
SADT: Kein selbstzersetzungsfähiger Stoff im Sinne der UN-
Transporteinstufung, Klasse 4.1.
Schüttdichte: ca. 1.140 kg/m3
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet
werden.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist stabil, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Das Produkt ist stabil, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Alle Zündquellen vermeiden: Hitze, Funken, offene Flammen. Elektrostatische Entladung vermeiden.
Extreme Temperaturen vermeiden.
10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe:
starke Oxidationsmittel
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Mögliche thermische Zersetzungsprodukte:
Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte wie z.B. Kohlenmonoxid,
Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide entstehen. Entflammbare Dämpfe.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

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Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.11.2019
Akute Toxizität
Beurteilung Akute Toxizität:
Nach einmaliger oraler Aufnahme praktisch nicht toxisch. Das Produkt wurde nicht geprüft. Die
Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Reizwirkung
Beurteilung Reizwirkung:
Kann zu leichten Reizwirkungen an den Augen führen. Das Produkt wurde nicht geprüft. Die
Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Experimentelle/berechnete Daten:
Ernsthafte Augenschädigung/-reizung: Kann zu leichten Reizwirkungen an den Augen führen.
Atemwegs-/Hautsensibilisierung
Beurteilung Sensibilisierung:
Keine einschlägigen Angaben verfügbar.
Keimzellenmutagenität
Beurteilung Mutagenität:
Keine einschlägigen Angaben verfügbar.
Kanzerogenität
Beurteilung Kanzerogenität:
Keine einschlägigen Angaben verfügbar.
Reproduktionstoxizität
Beurteilung Reproduktionstoxizität:
Keine einschlägigen Angaben verfügbar.
Entwicklungstoxizität
Beurteilung Teratogenität:
Keine einschlägigen Angaben verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Keine Daten vorhanden.
Toxizität bei wiederholter Gabe und spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
Beurteilung Toxizität bei wiederholter Verabreichung:
Keine einschlägigen Angaben verfügbar.

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Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.11.2019
Aspirationsgefahr
Keine Daten vorhanden.
Sonstige Hinweise zur Toxizität
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten
abgeleitet.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Beurteilung aquatische Toxizität:
Mit hoher Wahrscheinlichkeit akut nicht schädlich für Wasserorganismen.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Beurteilung Bioabbau und Elimination (H2O):
Kein leichter biologischer Abbau des Produktes zu erwarten.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Beurteilung Bioakkumulationspotential:
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
Beurteilung Transport zwischen Umweltkompartimenten:
Flüchtigkeit: Studie aus technischen Gründen nicht möglich.
Adsorption an Böden: Die Prüfung ist aufgrund der Produkteigenschaften nicht möglich.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt enthält keinen Stoff, der die PBT-Kriterien (persistent/bioakkumulativ/toxisch) oder die
vPvB-Kriterien (sehr persistent/sehr bioakkumulativ) erfüllt.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Das Produkt enthält keine Stoffe, die im Anhang I der Verordnung (EG) 2037/2000 über Stoffe, die
zum Abbau der Ozonschicht führen, aufgeführt sind.
12.7. Zusätzliche Hinweise
Adsorbierbares organisches gebundenes Halogen (AOX):
Das Produkt enthält kein organisch gebundenes Halogen.

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Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.11.2019
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Die nationalen und lokalen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
Ungereinigte Verpackung:
Vollständig entleerte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport
ADR
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung:
Nicht anwendbar
Transportgefahrenklassen:
Besondere
Vorsichtshinweise für den
Anwender
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung:
Nicht anwendbar
Transportgefahrenklassen:
Besondere
Vorsichtshinweise für den
Anwender
Binnenschiffstransport
ADN
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung:
Nicht anwendbar
Transportgefahrenklassen:

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BASF Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in der jeweils gültigen Fassung.
Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.11.2019
Besondere
Vorsichtshinweise für den
Anwender:
Transport im Binnentankschiff / Schiff für Schüttgüter
nicht bewertet
Kein Gefahrgut im Sinne der
Transportvorschriften
Not classified as a dangerous good under
transport regulations
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen:
Transport hazard
class(es):
Not applicable
Verpackungsgruppe:
Besondere
Vorsichtshinweise für den
Anwender
Special precautions
for user
Kein Gefahrgut im Sinne der
Transportvorschriften
Not classified as a dangerous good under
transport regulations
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen:
Transport hazard
class(es):
Not applicable
Verpackungsgruppe:
Besondere
Vorsichtshinweise für den
Anwender
Special precautions
for user
14.1. UN-Nummer
Siehe entsprechende Einträge für „UN-Nummer“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.

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BASF Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in der jeweils gültigen Fassung.
Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.11.2019
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Siehe entsprechende Einträge für „Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung“ der jeweiligen
Vorschriften in den Tabellen oben.
14.3. Transportgefahrenklassen
Siehe entsprechende Einträge für „Transportgefahrenklasse(n)“ der jeweiligen Vorschriften in den
Tabellen oben.
14.4. Verpackungsgruppe
Siehe entsprechende Einträge für „Verpackungsgruppe“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen
oben.
14.5. Umweltgefahren
Siehe entsprechende Einträge für „Umweltgefahren“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen
oben.
14.6. Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender
Siehe entsprechende Einträge für „Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender“ der
jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.
14.7. Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des MARPOL-Übereinkommens
und gemäß IBC-Code
Transport in bulk according to Annex
II of MARPOL and the IBC Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Verbote, Beschränkungen und Berechtigungen
Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.1907/2006: Nummer auf Liste: 69
Störfallverordnung (Deutschland):
In o.g. Vorschrift aufgeführt: nein
Wassergefährdungsklasse (§8/§10 AwSV (Selbsteinstufung des Gemisches nach Rechenregel)):
(3) Stark wassergefährdend.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

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Datum / überarbeitet am: 07.06.2019 Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse BVOH
(ID Nr. 959791/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.11.2019
Stoffsicherheitsbeurteilung nicht benötigt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Bewertung der Gefahrenklassen nach Kriterien des UN GHS (in seiner aktuellsten Fassung)
Weitere beabsichtigte Anwendungen sollten mit dem Hersteller besprochen werden. Entsprechende
Arbeitsschutzmaßnahmen müssen befolgt werden.
Voller Wortlaut der Einstufungen, einschließlich der Gefahrenklassen und der Gefahrenhinweise,
falls in Abschnitt 2 oder 3 genannt:
Entzündbare Flüssigkeiten
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Schädigt die Organe (zentrales Nervensystem, Sehnerv).
Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen
Die vorstehenden Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt basieren auf unseren derzeitigen
Kenntnissen und Erfahrungen und beschreiben das Produkt im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die
Angaben sind in keiner Weise als Analysenzertifikat oder technisches Datenblatt bzw. als Beschreibung
der Beschaffenheit der Ware (Produktspezifikation) anzusehen. Eine vereinbarte Beschaffenheit oder die
Eignung des Produktes für einen konkreten Einsatzzweck können aus den im Sicherheitsdatenblatt
angegebenen identifizierten Verwendungen nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie
bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener
Verantwortung zu beachten.
Senkrechte Striche am linken Rand weisen auf Änderungen gegenüber der vorangehenden Version hin.