
Sicherheitsdatenblatt
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BASF 3D Printing Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in der jeweils gültigen
Fassung.
Datum / überarbeitet am: 15.03.2019 Version: 1.1
Produkt: Ultracur3D ST 45 B
(ID Nr. 942145/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 10.06.2020
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des
Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Ultracur3D ST 45 B
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma:
BASF 3D Printing Solutions GmbH
Speyerer Str. 4
69115 Heidelberg, Germany
1.4. Notrufnummer
International emergency number:
Telefon: +49 180 2273-112
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Acute Tox. 4 (oral)
Skin Corr./Irrit. 2
Eye Dam./Irrit. 1
Skin Sens. 1B

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STOT RE 2 (oral)
Aquatic Chronic 3
H318, H315, H302, H317, H373, H412
Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in
Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Piktogramm:
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweis:
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht Hautreizungen.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann die Organe schädigen bei längerem oder wiederholtem
Verschlucken.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (Vorbeugung):
Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.
Staub/Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes
tragen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen.
Sicherheitshinweise (Reaktion):
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich
Wasser und Seife waschen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

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Sicherheitshinweise (Entsorgung):
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 2-Propen-1-one, 1-(4-morpholinyl)-,
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid, 4-(1,1-Dimethylethyl)cyclohexylacrylat, (Octahydro4,7-methano-1H-indendiyl)bis(methylen)diacrylat
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Keine besonderen Gefahren bekannt, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang
beachtet werden.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Chemische Charakterisierung
Zubereitung auf Basis: Urethan, Acrylate, Polymer
Gefährliche Inhaltsstoffe (GHS)
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
2-Propen-1-one, 1-(4-morpholinyl)-
Gehalt (W/W): >= 50 % - < 75 %
CAS-Nummer: 5117-12-4
EG-Nummer: 418-140-1
INDEX-Nummer: 613-222-00-3
Acute Tox. 4 (oral)
Eye Dam./Irrit. 1
Skin Sens. 1
STOT RE 2
H318, H302, H317, H373
Gehalt (W/W): >= 25 % - < 50 %
CAS-Nummer: 52404-33-8
Skin Corr./Irrit. 2
Eye Dam./Irrit. 2
H319, H315
(Octahydro-4,7-methano-1H-indendiyl)bis(methylen)diacrylat

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Gehalt (W/W): >= 5 % - < 7 %
CAS-Nummer: 42594-17-2
EG-Nummer: 255-901-3
INDEX-Nummer: 607-133-00-9
Skin Corr./Irrit. 2
Eye Dam./Irrit. 2
STOT SE 3 (irr. für das Atmungssystem)
Aquatic Chronic 2
H319, H315, H335, H411
Spezifische Konzentrationsgrenzen:
STOT SE 3, irr. für das Atmungssystem: >= 10
%
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid
Gehalt (W/W): >= 1 % - < 3 %
CAS-Nummer: 75980-60-8
EG-Nummer: 278-355-8
Skin Sens. 1B
Repr. 2 (Fertilität)
Repr. 2 (ungeborenes Kind)
Aquatic Chronic 2
H317, H361fd, H411
4-(1,1-Dimethylethyl)cyclohexylacrylat
Gehalt (W/W): >= 1 % - < 3 %
CAS-Nummer: 84100-23-2
EG-Nummer: 282-104-8
REACH Registriernummer: 012120735441-62
INDEX-Nummer: 607-133-00-9
Skin Corr./Irrit. 2
Eye Dam./Irrit. 2
Skin Sens. 1A
STOT SE 3 (irr. für das Atmungssystem)
Aquatic Acute 1
Aquatic Chronic 2
M-Faktor akut: 1
H319, H315, H317, H335, H411, H400
Spezifische Konzentrationsgrenzen:
STOT SE 3, irr. für das Atmungssystem: >= 10
%
Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen, einschließlich der
Gefahrenklassen und der Gefahrenhinweise, ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verunreinigte Kleidung sofort entfernen.
Nach Einatmen:
Bei Beschwerden nach Einatmen von Dampf/Aerosol: Frischluft, Arzthilfe.
Nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen.

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Nach Augenkontakt:
Sofort und für mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich
ausspülen, Augenarzt.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und 200 - 300 ml Wasser nachtrinken. Erbrechen nur auslösen, wenn dies durch
eine Giftnotrufzentrale oder einen Arzt angewiesen wird.
4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen
Symptome: Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung des
Produktes (s. Abschnitt 2) und/oder in Abschnitt 11 beschrieben., (Weitere) Symptome und/oder
Wirkungen sind bisher nicht bekannt
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches
Antidot bekannt.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Löschpulver, Schaum
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2. Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
gesundheitsschädliche Dämpfe
Entwicklung von Rauch/Nebel. Die genannten Stoffe/Stoffgruppen können bei einem Brand
freigesetzt werden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Angaben:
Gefährdung hängt von den verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Kontaminiertes
Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzkleidung verwenden. Atemschutz erforderlich.

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6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Nicht in die
Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für große Mengen: Produkt abpumpen.
Bei Resten: Mit geeigneten flüssigkeitsbindenden Materialien aufnehmen. Das aufgenommene
Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen und zu
Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Brand- und Explosionsschutz:
Wegen Polymerisationsgefahr bei Erhitzung Behälter kühlen. Maßnahmen gegen elektrostatische
Aufladungen treffen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Wärmeeinwirkung schützen. Vor Lichteinwirkung
schützen. Der Stabilisator ist nur in Gegenwart von Sauerstoff wirksam.
Lagerklasse gemäß TRGS 510 (ursprünglich VCI, Deutschland): (10) Brennbare Flüssigkeiten
Vor Unterschreiten der folgenden Temperatur schützen: 0 °C
Vor Überschreiten der folgenden Temperatur schützen: 40 °C
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz
Keine zu überwachenden Arbeitsplatzgrenzwerte bekannt.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz:
Geeigneter Atemschutz bei höheren Konzentrationen oder längerer Einwirkung: Gasfilter für
organische Gase/Dämpfe (Siedepunkt > 65 °C, z. B. EN 14387 Typ A).

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Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)
Geeignete Materialien bei kurzzeitigem Kontakt (empfohlen: Mindestens Schutzindex 2,
entsprechend > 30 Minuten Permeationszeit nach EN 374)
Butylkautschuk (Butyl) - 0,7 mm Schichtdicke
Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke
Zusätzlicher Hinweis: Die Angaben basieren auf eigenen Prüfungen, Literaturangaben und
Informationen von Handschuhherstellern oder sind durch Analogieschluss von ähnlichen Stoffen
abgeleitet. Es ist zu beachten, dass die tägliche Gebrauchsdauer eines
Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren (z.B. Temperatur)
deutlich kürzer als die durch Tests ermittelte Permeationszeit sein kann.
Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten.
Augenschutz:
Korbbrille (z. B. EN 166) und Gesichtsschutzschirm
Körperschutz:
Körperschutzmittel in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auswählen, z.B. Schürze,
Schutzstiefel, Chemikalienschutzanzug (nach EN 14605 bei Spritzern oder EN ISO 13982 bei Staub)
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Ergänzend zu
den Angaben der persönlichen Schutzausrüstung ist das Tragen geschlossener Arbeitskleidung
erforderlich.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Geruchschwelle:
Keine Daten vorhanden.
Erstarrungspunkt:
nicht bestimmt
Siedetemperatur: > 100 °C
(1.013 hPa)
Verdampfungsgeschwindigkeit:
nicht bestimmt
(abgeleitet vom Flammpunkt)
Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt

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Für Flüssigkeiten nicht einstufungsund kennzeichnungsrelevant., Der
untere Explosionspunkt kann 5 °C bis
15 °C unter dem Flammpunkt liegen.
Für Flüssigkeiten nicht einstufungsund kennzeichnungsrelevant.
Zündtemperatur:
nicht bestimmt
Dampfdruck:
nicht bestimmt
Dichte: 1,09 g/cm3
(55 °C)
Relative Dichte:
Keine Daten vorhanden.
Relative Dampfdichte (Luft):
nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: schwerlöslich
Löslichkeit (qualitativ) Lösemittel: organische Lösemittel
löslich
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log Kow):
nicht anwendbar für Mischungen
Selbstentzündlichkeit: nicht selbstentzündlich
Thermische Zersetzung: 195 °C, 300 - < 400 kJ/kg,
Viskosität, dynamisch: ca. 300 mPa.s
(20 °C)
Explosionsgefahr: nicht explosionsgefährlich
Brandfördernde Eigenschaften: nicht brandfördernd
9.2. Sonstige Angaben
Oberflächenspannung:
Keine Daten vorhanden.
Der Stoff /das Produkt wird nicht in festem oder körnigen Zustand in
den Verkehr gebracht oder verwendet.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität

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Keine gefährlichen Reaktionen, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet
werden.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist stabil, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Nach wesentlicher Überschreitung der zulässigen Lagerzeit oder Lagertemperatur kann das Produkt
polymerisieren. Wärmeentwicklung bei Polymerisation. Reaktionen mit Peroxiden und anderen
Radikalbildnern.
Vor Auslieferung wird das Produkt gegen spontane Polymerisation stabilisiert.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Siehe SDB Abschnitt 7 - Handhabung und Lagerung.
10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe:
radikalische Initiatoren
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang
beachtet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Experimentelle/berechnete Daten:
ATE (oral): ca. 1.000 mg/kg
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten
abgeleitet.
ATE Ratte (dermal): > 2.000 mg/kg
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten
abgeleitet.
Reizwirkung
Experimentelle/berechnete Daten:
Hautverätzung/-reizung Kaninchen: Reizend. (BASF-Test)
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Substanzen/Produkten ähnlicher Struktur
oder Zusammensetzung abgeleitet.

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Ernsthafte Augenschädigung/-reizung Kaninchen: Irreversibler Schaden (BASF-Test)
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Substanzen/Produkten ähnlicher Struktur
oder Zusammensetzung abgeleitet.
Atemwegs-/Hautsensibilisierung
Experimentelle/berechnete Daten:
Maximierungstest am Meerschweinchen (GPMT) Meerschweinchen: hautsensibilisierend (OECDRichtlinie 406)
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten
abgeleitet.
Keimzellenmutagenität
Beurteilung Mutagenität:
Aufgrund der Inhaltstoffe besteht kein Verdacht auf eine mutagene Wirkung.
Kanzerogenität
Beurteilung Kanzerogenität:
Aus der Gesamtheit der bewertbaren Informationen ergeben sich keine Hinweise auf eine
krebserzeugende Wirkung.
Reproduktionstoxizität
Beurteilung Reproduktionstoxizität:
Aufgrund der Inhaltstoffe besteht kein Verdacht auf eine reproduktionstoxische Wirkung.
Entwicklungstoxizität
Beurteilung Teratogenität:
Aufgrund der Inhaltstoffe besteht kein Verdacht auf eine teratogene Wirkung.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Beurteilung STOT einfach:
Aufgrund der vorliegenden Informationen ist bei einmaliger Exposition nicht mit einer
organspezifischen Toxizität zu rechnen.
Bemerkungen: Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Substanzen/Produkten
ähnlicher Struktur oder Zusammensetzung abgeleitet.
Toxizität bei wiederholter Gabe und spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
Beurteilung Toxizität bei wiederholter Verabreichung:
Die wiederholte orale Aufnahme kann Organe schädigen.
Aspirationsgefahr

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Produkt: Ultracur3D ST 45 B
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Druckdatum 10.06.2020
Keine Aspirationsgefahr anzunehmen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Beurteilung aquatische Toxizität:
Akut schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben. Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der
Einzelkomponenten abgeleitet.
Fischtoxizität:
LC50 (96 h) > 1 - 10 mg/l, Leuciscus idus
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Substanzen/Produkten ähnlicher Struktur
oder Zusammensetzung abgeleitet.
Aquatische Invertebraten:
Keine Daten vorhanden.
Wasserpflanzen:
NOEC (72 h) 10 - 100 mg/l (Wachstumsrate), Scenedesmus subspicatus (Richtlinie 92/69/EWG,
C.3, statisch)
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten
abgeleitet.
Mikroorganismen/Wirkung auf Belebtschlamm:
Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentrationen in biologische Kläranlagen sind Störungen
der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
Chronische Toxizität Fische:
Zur chronischen Fischtoxizität sind keine Daten vorhanden.
Chronische Toxizität aquat.Invertebraten:
Zur chronischen Daphnientoxizität sind keine Daten vorhanden.
Beurteilung terrestrische Toxizität:
Zur terrestrischen Toxizität sind keine Daten vorhanden.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Beurteilung Bioabbau und Elimination (H2O):
Schwer biologisch abbaubar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Beurteilung Bioakkumulationspotential:
Das Produkt wurde nicht geprüft.

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12.4. Mobilität im Boden
Beurteilung Transport zwischen Umweltkompartimenten:
Flüchtigkeit: Keine Daten vorhanden.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr.1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Das Produkt enthält keinen Stoff, der die PBTKriterien (persistent/bioakkumulativ/toxisch) oder die vPvB-Kriterien (sehr persistent/sehr
bioakkumulativ) erfüllt.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
12.7. Zusätzliche Hinweise
Sonstige Hinweise Verteilung & Verbleib:
Bei der Behandlung bzw. Einleitung der Abwässer in biologische Kläranlagen sind die örtlichen und
behördlichen Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten.
Sonstige ökotoxikologische Hinweise:
Akut schädlich für Wasserorganismen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Muss unter Beachtung der örtlichen Vorschriften, z. B. einer geeigneten Deponie oder einer
geeigneten Verbrennungsanlage, zugeführt werden.
Ungereinigte Verpackung:
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport
ADR
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften

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Transportgefahrenklassen:
Besondere
Vorsichtshinweise für den
Anwender
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung:
Nicht anwendbar
Transportgefahrenklassen:
Besondere
Vorsichtshinweise für den
Anwender
Binnenschiffstransport
ADN
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung:
Nicht anwendbar
Transportgefahrenklassen:
Besondere
Vorsichtshinweise für den
Anwender:
Transport im Binnentankschiff / Schiff für Schüttgüter
nicht bewertet
Kein Gefahrgut im Sinne der
Transportvorschriften
Not classified as a dangerous good under
transport regulations
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung:
Not applicable
Transportgefahrenklassen:

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Besondere
Vorsichtshinweise für den
Anwender
Special precautions
for user
Kein Gefahrgut im Sinne der
Transportvorschriften
Not classified as a dangerous good under
transport regulations
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen:
Transport hazard
class(es):
Not applicable
Verpackungsgruppe:
Besondere
Vorsichtshinweise für den
Anwender
Special precautions
for user
14.1. UN-Nummer
Siehe entsprechende Einträge für „UN-Nummer“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Siehe entsprechende Einträge für „Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung“ der jeweiligen
Vorschriften in den Tabellen oben.
14.3. Transportgefahrenklassen
Siehe entsprechende Einträge für „Transportgefahrenklasse(n)“ der jeweiligen Vorschriften in den
Tabellen oben.
14.4. Verpackungsgruppe
Siehe entsprechende Einträge für „Verpackungsgruppe“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen
oben.
14.5. Umweltgefahren
Siehe entsprechende Einträge für „Umweltgefahren“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen
oben.
14.6. Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender

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Siehe entsprechende Einträge für „Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender“ der
jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.
14.7. Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des MARPOL-Übereinkommens
und gemäß IBC-Code
Transport in bulk according to Annex
II of MARPOL and the IBC Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Verbote, Beschränkungen und Berechtigungen
Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.1907/2006: Nummer auf Liste: 3
Störfallverordnung (Deutschland):
nein
Wassergefährdungsklasse (§8/§10 AwSV (Selbsteinstufung des Gemisches nach Rechenregel)):
(3) Stark wassergefährdend.
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Die Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 sind zu beachten (TRGS 401:
Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen).
31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31. BImSchVVerordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der
Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen-VOC-Verordnung), siehe auch Richtlinie
2010/75/EU
TA Luft (Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische
Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der Einstufungen, einschließlich der Gefahrenklassen und der Gefahrenhinweise,
falls in Abschnitt 2 oder 3 genannt:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Sensibilisierung der Haut

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Produkt: Ultracur3D ST 45 B
(ID Nr. 942145/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 10.06.2020
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
Gewässergefährdend - chronisch
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Gewässergefährdend - akut
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht Hautreizungen.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann die Organe schädigen bei längerem oder wiederholtem
Verschlucken.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Kann die Organe () schädigen nach längerer oder wiederholter
Exposition.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann die Atemwege reizen.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das
Kind im Mutterleib schädigen.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Die vorstehenden Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt basieren auf unseren derzeitigen
Kenntnissen und Erfahrungen und beschreiben das Produkt im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die
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