BASF ULTRAFUSE BASFU 1006-003 Datasheet [de]

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Sicherheitsdatenblatt
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BASF 3D Printing Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in der jeweils gültigen Fassung. Datum / überarbeitet am: 15.03.2019 Version: 1.1 Produkt: Ultracur3D ST 45 B
(ID Nr. 942145/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 10.06.2020
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des
Unternehmens

1.1. Produktidentifikator

Ultracur3D ST 45 B

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma: BASF 3D Printing Solutions GmbH Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg, Germany
Telefon: +49 6221 67417 900 E-Mailadresse: [email protected]

1.4. Notrufnummer

International emergency number: Telefon: +49 180 2273-112

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral)
Skin Corr./Irrit. 2 Eye Dam./Irrit. 1 Skin Sens. 1B
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STOT RE 2 (oral) Aquatic Chronic 3
H318, H315, H302, H317, H373, H412 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in
Abschnitt 16 aufgeführt.

2.2. Kennzeichnungselemente

Globally Harmonized System, EU (GHS) Piktogramm:
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweis:
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerem oder wiederholtem Verschlucken.
H412
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (Vorbeugung):
P280
Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.
P260
Staub/Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P272
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P264
Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen.
Sicherheitshinweise (Reaktion):
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P303 + P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen.
P330
Mund ausspülen.
P362 + P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
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Sicherheitshinweise (Entsorgung):
P501
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 2-Propen-1-one, 1-(4-morpholinyl)-,
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid, 4-(1,1-Dimethylethyl)cyclohexylacrylat, (Octahydro­4,7-methano-1H-indendiyl)bis(methylen)diacrylat

2.3. Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine besonderen Gefahren bekannt, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang
beachtet werden.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe

Nicht anwendbar

3.2. Gemische

Chemische Charakterisierung Zubereitung auf Basis: Urethan, Acrylate, Polymer Gefährliche Inhaltsstoffe (GHS)
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 2-Propen-1-one, 1-(4-morpholinyl)-
Gehalt (W/W): >= 50 % - < 75 % CAS-Nummer: 5117-12-4 EG-Nummer: 418-140-1 INDEX-Nummer: 613-222-00-3
Acute Tox. 4 (oral) Eye Dam./Irrit. 1 Skin Sens. 1 STOT RE 2 H318, H302, H317, H373
Polymeres Urethanacrylat
Gehalt (W/W): >= 25 % - < 50 % CAS-Nummer: 52404-33-8
Skin Corr./Irrit. 2 Eye Dam./Irrit. 2 H319, H315
(Octahydro-4,7-methano-1H-indendiyl)bis(methylen)diacrylat
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Gehalt (W/W): >= 5 % - < 7 % CAS-Nummer: 42594-17-2 EG-Nummer: 255-901-3 INDEX-Nummer: 607-133-00-9
Skin Corr./Irrit. 2 Eye Dam./Irrit. 2 STOT SE 3 (irr. für das Atmungssystem) Aquatic Chronic 2 H319, H315, H335, H411
Spezifische Konzentrationsgrenzen: STOT SE 3, irr. für das Atmungssystem: >= 10 %
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid
Gehalt (W/W): >= 1 % - < 3 % CAS-Nummer: 75980-60-8 EG-Nummer: 278-355-8
Skin Sens. 1B Repr. 2 (Fertilität) Repr. 2 (ungeborenes Kind) Aquatic Chronic 2 H317, H361fd, H411
4-(1,1-Dimethylethyl)cyclohexylacrylat
Gehalt (W/W): >= 1 % - < 3 % CAS-Nummer: 84100-23-2 EG-Nummer: 282-104-8 REACH Registriernummer: 01­2120735441-62 INDEX-Nummer: 607-133-00-9
Skin Corr./Irrit. 2 Eye Dam./Irrit. 2 Skin Sens. 1A STOT SE 3 (irr. für das Atmungssystem) Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 2 M-Faktor akut: 1 H319, H315, H317, H335, H411, H400
Spezifische Konzentrationsgrenzen: STOT SE 3, irr. für das Atmungssystem: >= 10 %
Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen, einschließlich der Gefahrenklassen und der Gefahrenhinweise, ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Verunreinigte Kleidung sofort entfernen. Nach Einatmen:
Bei Beschwerden nach Einatmen von Dampf/Aerosol: Frischluft, Arzthilfe. Nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen.
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Nach Augenkontakt: Sofort und für mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, Augenarzt.
Nach Verschlucken: Mund ausspülen und 200 - 300 ml Wasser nachtrinken. Erbrechen nur auslösen, wenn dies durch eine Giftnotrufzentrale oder einen Arzt angewiesen wird.

4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen

Symptome: Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung des Produktes (s. Abschnitt 2) und/oder in Abschnitt 11 beschrieben., (Weitere) Symptome und/oder Wirkungen sind bisher nicht bekannt

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Löschpulver, Schaum
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl

5.2. Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

gesundheitsschädliche Dämpfe Entwicklung von Rauch/Nebel. Die genannten Stoffe/Stoffgruppen können bei einem Brand freigesetzt werden.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Angaben: Gefährdung hängt von den verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzkleidung verwenden. Atemschutz erforderlich.
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6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Für große Mengen: Produkt abpumpen. Bei Resten: Mit geeigneten flüssigkeitsbindenden Materialien aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen und zu Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Brand- und Explosionsschutz:
Wegen Polymerisationsgefahr bei Erhitzung Behälter kühlen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Wärmeeinwirkung schützen. Vor Lichteinwirkung schützen. Der Stabilisator ist nur in Gegenwart von Sauerstoff wirksam.
Lagerklasse gemäß TRGS 510 (ursprünglich VCI, Deutschland): (10) Brennbare Flüssigkeiten Vor Unterschreiten der folgenden Temperatur schützen: 0 °C
Vor Überschreiten der folgenden Temperatur schützen: 40 °C
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

Bestandteile mit Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz Keine zu überwachenden Arbeitsplatzgrenzwerte bekannt.

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz:
Geeigneter Atemschutz bei höheren Konzentrationen oder längerer Einwirkung: Gasfilter für organische Gase/Dämpfe (Siedepunkt > 65 °C, z. B. EN 14387 Typ A).
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Handschutz: Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374) Geeignete Materialien bei kurzzeitigem Kontakt (empfohlen: Mindestens Schutzindex 2, entsprechend > 30 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Butylkautschuk (Butyl) - 0,7 mm Schichtdicke Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke Zusätzlicher Hinweis: Die Angaben basieren auf eigenen Prüfungen, Literaturangaben und Informationen von Handschuhherstellern oder sind durch Analogieschluss von ähnlichen Stoffen abgeleitet. Es ist zu beachten, dass die tägliche Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren (z.B. Temperatur) deutlich kürzer als die durch Tests ermittelte Permeationszeit sein kann. Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten.
Augenschutz: Korbbrille (z. B. EN 166) und Gesichtsschutzschirm
Körperschutz: Körperschutzmittel in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auswählen, z.B. Schürze, Schutzstiefel, Chemikalienschutzanzug (nach EN 14605 bei Spritzern oder EN ISO 13982 bei Staub)
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben der persönlichen Schutzausrüstung ist das Tragen geschlossener Arbeitskleidung erforderlich.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Form: Flüssigkeit
Farbe: schwarz
Geruch: acrylartig
Geruchschwelle:
Keine Daten vorhanden.
pH-Wert: 7
Erstarrungspunkt:
nicht bestimmt
Siedetemperatur: > 100 °C
(1.013 hPa)
Flammpunkt: > 100 °C
Verdampfungsgeschwindigkeit:
nicht bestimmt
Entzündlichkeit:
(abgeleitet vom Flammpunkt)
Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt
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Für Flüssigkeiten nicht einstufungs­und kennzeichnungsrelevant., Der untere Explosionspunkt kann 5 °C bis 15 °C unter dem Flammpunkt liegen.
Obere Explosionsgrenze:
(DIN 51649-1)
nicht bestimmt
Für Flüssigkeiten nicht einstufungs­und kennzeichnungsrelevant.
Zündtemperatur:
nicht bestimmt
Dampfdruck:
nicht bestimmt
Dichte: 1,09 g/cm3
(55 °C)
1,12 g/cm3
(20 °C)
Relative Dichte:
Keine Daten vorhanden.
Relative Dampfdichte (Luft):
nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: schwerlöslich
Löslichkeit (qualitativ) Lösemittel: organische Lösemittel
löslich
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log Kow):
nicht anwendbar für Mischungen
Selbstentzündlichkeit: nicht selbstentzündlich Thermische Zersetzung: 195 °C, 300 - < 400 kJ/kg,
Viskosität, dynamisch: ca. 300 mPa.s
(20 °C)
100 mPa.s
(50 °C)
Explosionsgefahr: nicht explosionsgefährlich
Brandfördernde Eigenschaften: nicht brandfördernd

9.2. Sonstige Angaben

Oberflächenspannung:
Keine Daten vorhanden.
Korngrößenverteilung:
Der Stoff /das Produkt wird nicht in festem oder körnigen Zustand in den Verkehr gebracht oder verwendet.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

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Keine gefährlichen Reaktionen, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.

10.2. Chemische Stabilität

Das Produkt ist stabil, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Nach wesentlicher Überschreitung der zulässigen Lagerzeit oder Lagertemperatur kann das Produkt polymerisieren. Wärmeentwicklung bei Polymerisation. Reaktionen mit Peroxiden und anderen Radikalbildnern. Vor Auslieferung wird das Produkt gegen spontane Polymerisation stabilisiert.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Siehe SDB Abschnitt 7 - Handhabung und Lagerung.

10.5. Unverträgliche Materialien

Zu vermeidende Stoffe: radikalische Initiatoren

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität Experimentelle/berechnete Daten:
ATE (oral): ca. 1.000 mg/kg Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
ATE Ratte (dermal): > 2.000 mg/kg Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Reizwirkung
Experimentelle/berechnete Daten: Hautverätzung/-reizung Kaninchen: Reizend. (BASF-Test) Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Substanzen/Produkten ähnlicher Struktur oder Zusammensetzung abgeleitet.
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Ernsthafte Augenschädigung/-reizung Kaninchen: Irreversibler Schaden (BASF-Test) Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Substanzen/Produkten ähnlicher Struktur oder Zusammensetzung abgeleitet.
Atemwegs-/Hautsensibilisierung Experimentelle/berechnete Daten:
Maximierungstest am Meerschweinchen (GPMT) Meerschweinchen: hautsensibilisierend (OECD­Richtlinie 406) Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Keimzellenmutagenität Beurteilung Mutagenität:
Aufgrund der Inhaltstoffe besteht kein Verdacht auf eine mutagene Wirkung. Kanzerogenität Beurteilung Kanzerogenität:
Aus der Gesamtheit der bewertbaren Informationen ergeben sich keine Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung.
Reproduktionstoxizität Beurteilung Reproduktionstoxizität:
Aufgrund der Inhaltstoffe besteht kein Verdacht auf eine reproduktionstoxische Wirkung. Entwicklungstoxizität Beurteilung Teratogenität:
Aufgrund der Inhaltstoffe besteht kein Verdacht auf eine teratogene Wirkung. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Beurteilung STOT einfach:
Aufgrund der vorliegenden Informationen ist bei einmaliger Exposition nicht mit einer organspezifischen Toxizität zu rechnen.
Bemerkungen: Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Substanzen/Produkten ähnlicher Struktur oder Zusammensetzung abgeleitet.
Toxizität bei wiederholter Gabe und spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Beurteilung Toxizität bei wiederholter Verabreichung:
Die wiederholte orale Aufnahme kann Organe schädigen. Aspirationsgefahr
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Keine Aspirationsgefahr anzunehmen.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

Beurteilung aquatische Toxizität: Akut schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Fischtoxizität: LC50 (96 h) > 1 - 10 mg/l, Leuciscus idus Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Substanzen/Produkten ähnlicher Struktur oder Zusammensetzung abgeleitet.
Aquatische Invertebraten: Keine Daten vorhanden.
Wasserpflanzen: NOEC (72 h) 10 - 100 mg/l (Wachstumsrate), Scenedesmus subspicatus (Richtlinie 92/69/EWG, C.3, statisch) Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Mikroorganismen/Wirkung auf Belebtschlamm: Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentrationen in biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
Chronische Toxizität Fische: Zur chronischen Fischtoxizität sind keine Daten vorhanden.
Chronische Toxizität aquat.Invertebraten: Zur chronischen Daphnientoxizität sind keine Daten vorhanden.
Beurteilung terrestrische Toxizität: Zur terrestrischen Toxizität sind keine Daten vorhanden.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Beurteilung Bioabbau und Elimination (H2O): Schwer biologisch abbaubar.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Beurteilung Bioakkumulationspotential: Das Produkt wurde nicht geprüft.
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12.4. Mobilität im Boden

Beurteilung Transport zwischen Umweltkompartimenten: Flüchtigkeit: Keine Daten vorhanden.

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr.1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Das Produkt enthält keinen Stoff, der die PBT­Kriterien (persistent/bioakkumulativ/toxisch) oder die vPvB-Kriterien (sehr persistent/sehr bioakkumulativ) erfüllt.

12.6. Andere schädliche Wirkungen

Keine Daten vorhanden.

12.7. Zusätzliche Hinweise

Sonstige Hinweise Verteilung & Verbleib: Bei der Behandlung bzw. Einleitung der Abwässer in biologische Kläranlagen sind die örtlichen und behördlichen Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten.
Sonstige ökotoxikologische Hinweise: Akut schädlich für Wasserorganismen.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Muss unter Beachtung der örtlichen Vorschriften, z. B. einer geeigneten Deponie oder einer geeigneten Verbrennungsanlage, zugeführt werden.
Ungereinigte Verpackung: Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport
ADR
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
UN-Nummer:
Nicht anwendbar
Ordnungsgemäße UN-
Nicht anwendbar
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Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen:
Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe:
Nicht anwendbar
Umweltgefahren:
Nicht anwendbar
Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender
Keine bekannt
RID
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
UN-Nummer:
Nicht anwendbar
Ordnungsgemäße UN­Versandbezeichnung:
Nicht anwendbar Transportgefahrenklassen:
Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe:
Nicht anwendbar
Umweltgefahren:
Nicht anwendbar
Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender
Keine bekannt
Binnenschiffstransport
ADN
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
UN-Nummer:
Nicht anwendbar
Ordnungsgemäße UN­Versandbezeichnung:
Nicht anwendbar Transportgefahrenklassen:
Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe:
Nicht anwendbar
Umweltgefahren:
Nicht anwendbar
Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender:
Keine bekannt
Transport im Binnentankschiff / Schiff für Schüttgüter nicht bewertet
Seeschifftransport
IMDG
Sea transport
IMDG
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Not classified as a dangerous good under transport regulations
UN-Nummer:
Nicht anwendbar
UN number:
Not applicable
Ordnungsgemäße UN­Versandbezeichnung:
Nicht anwendbar
UN proper shipping name:
Not applicable Transportgefahrenklassen:
Nicht anwendbar
Transport hazard
Not applicable
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class(es):
Verpackungsgruppe:
Nicht anwendbar
Packing group:
Not applicable
Umweltgefahren:
Nicht anwendbar
Environmental hazards:
Not applicable
Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender
Keine bekannt
Special precautions for user
None known
Lufttransport
IATA/ICAO
Air transport
IATA/ICAO
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Not classified as a dangerous good under transport regulations
UN-Nummer:
Nicht anwendbar
UN number:
Not applicable
Ordnungsgemäße UN­Versandbezeichnung:
Nicht anwendbar
UN proper shipping name:
Not applicable
Transportgefahrenklassen:
Nicht anwendbar
Transport hazard class(es):
Not applicable Verpackungsgruppe:
Nicht anwendbar
Packing group:
Not applicable
Umweltgefahren:
Nicht anwendbar
Environmental hazards:
Not applicable
Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender
Keine bekannt
Special precautions for user
None known

14.1. UN-Nummer

Siehe entsprechende Einträge für „UN-Nummer“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

Siehe entsprechende Einträge für „Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.

14.3. Transportgefahrenklassen

Siehe entsprechende Einträge für „Transportgefahrenklasse(n)“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.

14.4. Verpackungsgruppe

Siehe entsprechende Einträge für „Verpackungsgruppe“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen
oben.

14.5. Umweltgefahren

Siehe entsprechende Einträge für „Umweltgefahren“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.

14.6. Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender

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Siehe entsprechende Einträge für „Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Transport in bulk according to Annex II of MARPOL and the IBC Code
Vorschrift:
nicht bewertet
Regulation:
Not evaluated
Transport zulässig:
nicht bewertet
Shipment approved:
Not evaluated
Schadstoffname:
nicht bewertet
Pollution name:
Not evaluated
Verschmutzungskategorie:
nicht bewertet
Pollution category:
Not evaluated
Schiffstyp:
nicht bewertet
Ship Type:
Not evaluated

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Verbote, Beschränkungen und Berechtigungen Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.1907/2006: Nummer auf Liste: 3 Störfallverordnung (Deutschland):
nein Wassergefährdungsklasse (§8/§10 AwSV (Selbsteinstufung des Gemisches nach Rechenregel)):
(3) Stark wassergefährdend.
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) Die Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 sind zu beachten (TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen).
31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31. BImSchV­Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen-VOC-Verordnung), siehe auch Richtlinie 2010/75/EU TA Luft (Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Voller Wortlaut der Einstufungen, einschließlich der Gefahrenklassen und der Gefahrenhinweise, falls in Abschnitt 2 oder 3 genannt:
Acute Tox.
Akute Toxizität
Skin Corr./Irrit.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Eye Dam./Irrit.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Skin Sens.
Sensibilisierung der Haut
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BASF 3D Printing Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in der jeweils gültigen Fassung. Datum / überarbeitet am: 15.03.2019 Version: 1.1 Produkt: Ultracur3D ST 45 B
(ID Nr. 942145/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 10.06.2020
STOT RE
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
Aquatic Chronic
Gewässergefährdend - chronisch
STOT SE
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Repr.
Reproduktionstoxizität
Aquatic Acute
Gewässergefährdend - akut
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerem oder wiederholtem Verschlucken.
H412
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H373
Kann die Organe () schädigen nach längerer oder wiederholter Exposition.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H335
Kann die Atemwege reizen.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H361fd
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Die vorstehenden Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und beschreiben das Produkt im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben sind in keiner Weise als Analysenzertifikat oder technisches Datenblatt bzw. als Beschreibung der Beschaffenheit der Ware (Produktspezifikation) anzusehen. Eine vereinbarte Beschaffenheit oder die Eignung des Produktes für einen konkreten Einsatzzweck können aus den im Sicherheitsdatenblatt angegebenen identifizierten Verwendungen nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten.
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