Barthau BLH, ST, BL User Manual [de]

Bedienungsanleitung der Barthau Anhängerbau GmbH –D-74547 Untermünkheim – Germany – www.barthau.de
Bedienungs-
und
Wartungsanleitung
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Bedienungsanleitung der Barthau Anhängerbau GmbH –D-74547 Untermünkheim – Germany – www.barthau.de
1 Sie haben sich richtig entschieden
Herzlichen Glückwunsch!
- mit dem Kauf eines BARTHAU-Anhängers haben Sie ein hochwertiges und langlebiges deutsches Markenfabrikat erworben, das Ihnen bei allen Transporten eine zuverlässige Hilfe sein wird.
BARTHAU-Anhänger stehen für eine robuste Konstruktion und ausgereifte Technik. Bevor unsere Produkte in die Serienfertigung gehen, müssen sie erst Tests unter härtesten Bedingungen bestehen. Auch während der Herstellung erfolgen permanent strenge Kontrollen, die Ihnen eine gleichbleibende Fertigung auf höchstem Qualitätsniveau garantieren. Um eine einwandfreie Funktion über viele Jahre hinweg zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Anhänger sachgemäß behandeln und sorgfältig pflegen.
Die nachfolgenden Bedienungs- und Wartungshinweise sollen Ihnen helfen, den Wert und die einwandfreie Funktion Ihres Anhängers zu erhalten. Lesen Sie daher diese Bedienungs­und Wartungsanleitung vor Ihrer ersten Anhängerfahrt sorgfältig durch und beachten Sie die Garantiebestimmungen.
Jeder BARTHAU-Anhänger ist ein Multifunktionsanhänger, der mit umfangreichen Zusatz­ausrüstungen den verschiedensten Transportzwecken angepaßt werden kann. Waren Ihnen beim Erstkauf noch nicht alle Ausrüstungs- und Transportmöglichkeiten dieses Anhängers bekannt, können jederzeit problemlos die verschiedensten Zubehörteile nachgerüstet werden. Wenden Sie sich hierzu an einen BARTHAU-Stützpunkthändler oder direkt an uns.
Für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung aller Ersatzteil- und Zubehörbestellungen ist es wichtig, den nachfolgenden BARTHAU-Anhängerpaß vollständig auszufüllen. Tragen Sie die Typenbezeichnung und Fahrzeugidentnummer Ihres Anhängers ein. Für den Ersatzteilbedarf insbesondere alle Informationen der Typenschilder an Achse, Zugeinrichtung und ggf. Auflaufeinrichtung.
Wir wünschen Ihnen mit Ihrem BARTHAU-Anhänger allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Hersteller des Anhängers: Ihr BARTHAU-Anhängerfachhändler: BARTHAU ANHÄNGERBAU GMBH
Eschentaler Str. 15 D-74547 Untermünkheim-Brachbach Tel.: 07944/63-0 Fax.: 07944/63-30 E-Mail: info@barthau.de
Stand © 016/13.01.2009
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2 Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
BARTHAU-Anhängerpaß / Wartungsnachweise
Gewährleistungsbestimmungen
Zulassung
An- und Abkuppeln
Beladen
Ladungssicherung
Zubehör
Reifenfülldruck
Auffahrrampen
Elektroausrüstung
Wartung und Pflegehinweise
Wartung und Einstellung von Radlager und Bremse
Schmier- und Wartungsarbeiten
Fehler - Mögliche Ursachen - Abhilfe
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3 Anhängerpaß
Anhänger
Fahrzeugident-Nr. _______________
Typ _______________
Zul. Gesamtgewicht _______________
Achse
Hersteller _______________
Typ _______________
Zugrohr
(bei ungebremsten Anhängern)
Hersteller _______________
Typ _______________
Zubehör
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gekauft bei BARTHAU-Stützpunkthändler
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Datum Stempel / Unterschrift
Kugelkupplung
Hersteller _______________
Typ _______________
Auflaufeinrichtung
(gebremste Anhänger)
Hersteller _______________
Typ _______________
BARTHAU-Stützpunkthändler-Wartungsnachweise:
Erster 6-Monats-Check, durchgeführt am:
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Datum Stempel / Unterschrift
2. Wartung
Spätestens 1 Jahr nach der letzten Wartung
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Datum Stempel / Unterschrift
3. Wartung
Spätestens 1 Jahr nach der letzten Wartung
..................... .........................................
Datum Stempel / Unterschrift
4. Wartung
Spätestens 1 Jahr nach der letzten Wartung
..................... ...............................................
Datum Stempel / Unterschrift
5. Wartung
Spätestens 1 Jahr nach der letzten Wartung
..................... ...............................................
Datum Stempel / Unterschrift
Besondere durchgeführte Arbeiten:
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4 Gewährleistung
Alle BARTHAU - Produkte werden bevor sie in die Serienfertigung gehen unter härtesten Bedingungen erprobt. Während der Herstellung erfolgen permanent strenge Kontrollen, die Ihnen eine gleichbleibende Fertigung auf höchstem Qualitätsniveau garantieren.
Alle BARTHAU Fahrzeuge werden vor dem endgültigen Verlassen des Werkes nochmals genauestens und sorgfältig geprüft.
Die BARTHAU ANHÄNGERBAU GMBH haftet für neue Anhänger nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistungen. Diese umfasst die einwandfreie Funktion des Fahrzeugs, d. h. eine dem jeweiligen Stand der Technik und des Typs entsprechende Fehlerfreiheit.
Die Gewährleistung beinhaltet:
Voraussetzungen für Gewährleistungen:
Die Gewährleistung beinhaltet nicht:
Bitte beachten Sie...
daß gemäß dem Stand der Technik folgende optischen Beeinträchtigungen nicht als Mangel betrachtet werden können: Farbveränderungen an Holz-, Aluminium- oder verzinkten Stahloberflächen durch Witterungseinflüsse oder starke Sonneneinstrahlung z.B. Weißrost. Eine in Struktur und Farbe ungleichmäßige Zinkschicht an Rahmenteilen sowie kleinere Oberflächenkratzer an Bordwänden oder Anhängerböden.
Behebung bzw. Reparatur von Konstruktions- oder Materialfehlern nach Ermessen des Herstellers, sofern diese nicht auf Fehlbedienung, Überbeanspruchung oder mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung verlängert sich nicht, wenn während der Gewährleistungszeit Reparaturen durchgeführt wurden.
Einhaltung der in dieser Bedienungs- und Wartungsanleitung vorgegebenen Wartungs- und Pflegevorschriften.
Wartungs- oder Reparaturdienste müssen von einer beauftragten BARTHAU­Stützpunkthändler- Werkstatt oder einer sonstigen von der BARTHAU ANHÄNGERBAU GMBH beauftragten Werkstätte durchgeführt werden.
Schäden, die am Anhänger aufgrund Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften oder unsachgemäße Behandlung, insbesondere Überladung oder ungleichmäßige Beladung, aufgetreten sind.
Schäden, die dadurch entstanden sind, daß keine Originalersatzteile eingesetzt oder unsachgemäß eingebaut wurden. Sowie Reparaturen nicht von einer BARTHAU­Stützpunkthändler-Werkstatt ausgeführt wurden.
Schäden, die aufgrund von mangelhafter oder fehlender Erfahrung des Nutzer zurückzuführen sind.
Kosten, die für die regelmäßige Wartung oder die für den normalen Verschleiß aufzuwenden sind. Ebenso Aufwendungen, die darauf zurückzuführen sind, daß der Anhänger über einen längeren Zeitraum nicht benutzt wurde.
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5 Zulassung
Zulassung in Deutschland
Ein Anhänger ist ein Fahrzeug, das für die Benutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen sein muß. Dazu ist ein amtliches Kennzeichen vorgeschrieben. Das Kennzeichen darf nicht größer als 520 x 120 mm sein.
Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens erfolgt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle. Genaues siehe letzte Seite dieser Bedienungsanleitung. Das amtliche Kennzeichen ist an der vorgesehenen Stelle der Heckkonsole zu befestigen.
Fahrzeuganhänger sind Kfz-steuerpflichtig. Ebenso wird ein Versicherungsnachweis (Haftpflicht) benötigt. Die Höhe der Steuer wird nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers festgesetzt. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung richten sich nach den Tarifen der einzelnen Versicherungsgesellschaften.
Zugelassene Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg müssen alle zwei Jahre einer amtlichen Prüfung unterzogen werden. Diese sogenannte Hauptunter­suchung kann bei TÜV, DEKRA, GTÜ usw. abgenommen werden.
(in anderen Ländern gelten die dortigen Bestimmungen)
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6 An- und Abkuppeln
Ankuppeln
Die Kugelkupplung ist das Verbindungsglied zwischen Anhänger und Zugfahrzeug.
Achtung:
Beim Einsatz einer Sicherheitskupplung ist die Anweisung der beigelegten Bedienungsanleitung des Herstellers zu beachten
Die Kupplung des Anhängers öffnen, indem man den Handgriff nach vorne hochzieht. (ggf. ist der Handgriff vorher durch einen Sicherungsknopf zu entriegeln)
Die geöffnete Kupplung ist auf den gefetteten Kugelkopf des Zugfahrzeuges aufzusetzen und muß nach unten auf den Kugelkopf gedrückt werden, so daß diese hörbar einrastet.
Sämtliche Stützeinrichtungen (Rohrstützen, Stützrad usw.) hochziehen bzw. –kurbeln und fest arretieren. Bei Anhängern mit Stützrad muß dieses nach hinten zeigen und vollständig bis zum Anschlag hochgekurbelt sein. Stützräder mit Klemmhalterungen müssen vollständig hochgezogen werden und fest arretiert sein.
Achtung!
Gegebenenfalls verwendete Unterlegkeile entfernen.
Bei gebremsten Anhängern die Handbremse lösen und das Abreißseil um die Anhänge­ kupplung des Zugfahrzeuges legen und befestigen.
Elektrische Verbindung herstellen: Den Lichtstecker des Anhängers mit der am
Zugfahrzeug befindlichen Steckdose verbinden. Anschließend die korrekte
Funktionsweise der Beleuchtungseinheit (Schlußlicht, Blinkanlage usw.) des Anhängers
prüfen.
Korrekte Wirkungsweise aller Beleuchtungselemente des Anhängers (Licht, Blinkanlage)
überprüfen.
Anhängehöhe beachten
Nach der Richtlinie 94/20/EG muß die Anhängehöhe eines Anhängers in waagrechter Position und zulässiger Achslast 430±35mm betragen. Dadurch ist gewährleistet, dass das Fahrwerk des Anhänger gleichmäßig belastet wird. Schräge Anhängung, besonders bei Tandemfahrzeuge, beinhalten eine starke einseitige Belastung der Achsen, der Zugeinrichtung und des Rahmens, was bei Dauerbelastung zu Schäden an der Achse, Rahmen und Zugeinrichtung führt.
Das Stützrad darf das Bremsgestänge nicht berühren!
Bei abnehm­barer Anhänger­kupplung – Abreißseil in Abschleppöse einhängen.
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7 An- und Abkuppeln
Abkuppeln
Anhänger gegen Wegrollen sichern. Handbremse anziehen und falls erforderlich
Unterlegkeil verwenden (ab 750 kg zul. Gesamtgewicht vorgeschrieben!).
Den Lichtstecker aus der Steckdose am Zugfahrzeug herausziehen und in den
Steckerhalter am Anhänger einstecken.
Das Abreißseil von der Anhängekupplung (nur bei gebremsten Anhängern!) abnehmen.
Das Stützrad (wenn vorhanden!) herunterkurbeln. Die Kupplung des Anhängers öffnen,
indem man den Handgriff nach vorne hochzieht (ggf. den Handgriff vorher durch
Betätigen des Sicherungsknopfes entriegeln!) und gleichzeitig die Anhängerdeichsel von
der Kugelkupplung des Zugfahrzeugs hebt.
Sicherheitshinweis
Es ist zu beachten, daß bei angezogener Handbremse das Fahrzeug bis zur vollen Wirkung der Bremskraft noch ca. 20 cm zurückrollen kann.
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Falsch!
8 Beladen
Stützlast
Die Stützlast nennt man die durch den Anhänger auf die Anhängekupplung des Zugfahrzeugs drückende Last.
Die jeweils max. zugelassene Stützlast ist der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Zugfahrzeugs zu entnehmen. Die Stützlast des Anhängers ist auf einem Schild auf der vorderen Bordwand aufgedruckt.
So wie die max. Stützlast nie überschritten werden darf, muß eine Mindest-Stützlast einge­halten werden. Diese beträgt mindestens 4 % der gesamten Anhängelast (= Anhänger und Ladung!).
Nutzlast und zulässiges Gesamtgewicht
Die Nutzlast (= maximal zulässige Beladung eines Anhängers in kg) ergibt sich aus der Differenz des auf dem Typenschild des Anhängers aufgedruckten, zulässigen Gesamtgewichts und dem Gewicht des Anhängers im unbeladenen Zustand.
Zulässiges Gesamtgewicht = Eigengewicht des Anhängers + Nutzlast
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aus folgenden Gründen nicht überschritten werden:
der Anhänger entspricht nicht der erlaubten Zulassung im Straßenverkehr
der Anhänger oder das Zugfahrzeug kann Schaden nehmen
Für Schäden am Anhänger, die aus dieser unsachgemäßen Handhabung entstehen,
besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Anhängelasten des Zugfahrzeuges
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers inklusive Ladung darf nicht höher sein als die zulässigen Anhängelasten des Zugfahrzeuges (siehe Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)).
Beladungshinweise
Hauptgewicht der Ladung vorne:
Schwere Lasten im vorderen Bereich des Anhängers erhöhen die Stützlast. Die Zugeinrichtung des Gespanns wird nach unten gedrückt und das Fahrzeug­heck senkt sich.
Folge:
schleiß an Hinterachse und Rahmen des Zugfahrzeugs.
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eingeschränkte Lenkfähigkeit, verminderte Bremswirkung, erhöhter Ver-
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Falsch!
9
Hauptgewicht der Ladung hinten:
Schwere Lasten im hinteren Bereich des Anhängers vermindern die Stützlast stark. Die Zugeinrichtung des Gespanns wird angehoben und das Fahrzeugheck hebt sich.
Folge:
Schleudergefahr, verminderte Bremswirkung, schlechte Fahreigenschaften
Hauptgewicht der Ladung über der Achse/den Achsen:
Richtig!
Zuladungslast direkt über dem Bereich der Achse/n des Anhängers bewirken optimale Fahreigenschaften. Weitere Lasten stets gleichmäßig auf der Anhängerladefläche ver­teilen – Punktbelastungen der Ladefläche vermeiden.
Folge:
Ladung sichern
Die Ladung stets so verzurren, daß ein Verrutschen ausgeschlossen werden kann. Zur optimalen Befestigung dienen Ratschen- oder Zurrgurte und die am Anhänger befindlichen Anbinderinge. Während der Fahrt dürfen sich keine Personen auf dem Anhänger befinden.
Bei Be- und Entladevorgängen in Dunkelheit oder bei schlechter Sicht darf die Anhänger­beleuchtung nicht verdeckt werden. Ggf. ist die Heckklappe abzunehmen.
Sicherheitshinweis!
Vor Fahrtantritt alle Radmuttern auf festen Sitz prüfen, insbesondere die Schraubbe­ festigung an einschiebbaren Zugdeichseln.
Bei Fahrten mit hohen Planenaufbauten unbedingt darauf achten, daß bei Sturm, Seitenwind und dergleichen die Fahreigenschaften des Gespanns sich verändern können und die Fahrgeschwindigkeit dementsprechend angepaßt wird.
optimale Straßenlage, beste Bremswirkung
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