- mit dem Kauf eines BARTHAU-Anhängers haben Sie ein hochwertiges und langlebiges
deutsches Markenfabrikat erworben, das Ihnen bei allen Transporten eine zuverlässige Hilfe
sein wird.
BARTHAU-Anhänger stehen für eine robuste Konstruktion und ausgereifte Technik. Bevor
unsere Produkte in die Serienfertigung gehen, müssen sie erst Tests unter härtesten
Bedingungen bestehen. Auch während der Herstellung erfolgen permanent strenge
Kontrollen, die Ihnen eine gleichbleibende Fertigung auf höchstem Qualitätsniveau
garantieren. Um eine einwandfreie Funktion über viele Jahre hinweg zu gewährleisten,
sollten Sie Ihren Anhänger sachgemäß behandeln und sorgfältig pflegen.
Die nachfolgenden Bedienungs- und Wartungshinweise sollen Ihnen helfen, den Wert und
die einwandfreie Funktion Ihres Anhängers zu erhalten. Lesen Sie daher diese Bedienungsund Wartungsanleitung vor Ihrer ersten Anhängerfahrt sorgfältig durch und beachten Sie die
Garantiebestimmungen.
Jeder BARTHAU-Anhänger ist ein Multifunktionsanhänger, der mit umfangreichen Zusatzausrüstungen den verschiedensten Transportzwecken angepaßt werden kann. Waren Ihnen
beim Erstkauf noch nicht alle Ausrüstungs- und Transportmöglichkeiten dieses Anhängers
bekannt, können jederzeit problemlos die verschiedensten Zubehörteile nachgerüstet
werden. Wenden Sie sich hierzu an einen BARTHAU-Stützpunkthändler oder direkt an uns.
Für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung aller Ersatzteil- und Zubehörbestellungen
ist es wichtig, den nachfolgenden BARTHAU-Anhängerpaß vollständig auszufüllen. Tragen
Sie die Typenbezeichnung und Fahrzeugidentnummer Ihres Anhängers ein. Für den
Ersatzteilbedarf insbesondere alle Informationen der Typenschilder an Achse,
Zugeinrichtung und ggf. Auflaufeinrichtung.
Wir wünschen Ihnen mit Ihrem BARTHAU-Anhänger allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Hersteller des Anhängers:Ihr BARTHAU-Anhängerfachhändler: BARTHAU ANHÄNGERBAU GMBH
Alle BARTHAU - Produkte werden bevor sie in die Serienfertigung gehen unter härtesten
Bedingungen erprobt. Während der Herstellung erfolgen permanent strenge Kontrollen, die
Ihnen eine gleichbleibende Fertigung auf höchstem Qualitätsniveau garantieren.
Alle BARTHAU Fahrzeuge werden vor dem endgültigen Verlassen des Werkes nochmals
genauestens und sorgfältig geprüft.
Die BARTHAU ANHÄNGERBAU GMBH haftet für neue Anhänger nach den
gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistungen. Diese umfasst die einwandfreie
Funktion des Fahrzeugs, d. h. eine dem jeweiligen Stand der Technik und des Typs
entsprechende Fehlerfreiheit.
Die Gewährleistung beinhaltet:
Voraussetzungen für Gewährleistungen:
Die Gewährleistung beinhaltet nicht:
Bitte beachten Sie...
daß gemäß dem Stand der Technik folgende optischen Beeinträchtigungen nicht als Mangel
betrachtet werden können: Farbveränderungen an Holz-, Aluminium- oder verzinkten
Stahloberflächen durch Witterungseinflüsse oder starke Sonneneinstrahlung z.B. Weißrost.
Eine in Struktur und Farbe ungleichmäßige Zinkschicht an Rahmenteilen sowie kleinere
Oberflächenkratzer an Bordwänden oder Anhängerböden.
• Behebung bzw. Reparatur von Konstruktions- oder Materialfehlern nach Ermessen
des Herstellers, sofern diese nicht auf Fehlbedienung, Überbeanspruchung oder
mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind.
• Die Gewährleistung verlängert sich nicht, wenn während der Gewährleistungszeit
Reparaturen durchgeführt wurden.
• Einhaltung der in dieser Bedienungs- und Wartungsanleitung vorgegebenen
Wartungs- und Pflegevorschriften.
• Wartungs- oder Reparaturdienste müssen von einer beauftragten BARTHAUStützpunkthändler- Werkstatt oder einer sonstigen von der BARTHAU
ANHÄNGERBAU GMBH beauftragten Werkstätte durchgeführt werden.
• Schäden, die am Anhänger aufgrund Nichtbeachtung der Bedienungs- und
Wartungsvorschriften oder unsachgemäße Behandlung, insbesondere Überladung
oder ungleichmäßige Beladung, aufgetreten sind.
• Schäden, die dadurch entstanden sind, daß keine Originalersatzteile eingesetzt oder
unsachgemäß eingebaut wurden. Sowie Reparaturen nicht von einer BARTHAUStützpunkthändler-Werkstatt ausgeführt wurden.
• Schäden, die aufgrund von mangelhafter oder fehlender Erfahrung des Nutzer
zurückzuführen sind.
• Kosten, die für die regelmäßige Wartung oder die für den normalen Verschleiß
aufzuwenden sind. Ebenso Aufwendungen, die darauf zurückzuführen sind, daß der
Anhänger über einen längeren Zeitraum nicht benutzt wurde.
Ein Anhänger ist ein Fahrzeug, das für die Benutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen
sein muß. Dazu ist ein amtliches Kennzeichen vorgeschrieben. Das Kennzeichen darf nicht
größer als 520 x 120 mm sein.
Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens erfolgt bei der für Ihren Wohnort zuständigen
Zulassungsstelle. Genaues siehe letzte Seite dieser Bedienungsanleitung. Das amtliche
Kennzeichen ist an der vorgesehenen Stelle der Heckkonsole zu befestigen.
Fahrzeuganhänger sind Kfz-steuerpflichtig. Ebenso wird ein Versicherungsnachweis
(Haftpflicht) benötigt. Die Höhe der Steuer wird nach dem zulässigen Gesamtgewicht des
Anhängers festgesetzt. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung richten sich nach den
Tarifen der einzelnen Versicherungsgesellschaften.
Zugelassene Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg müssen alle
zwei Jahre einer amtlichen Prüfung unterzogen werden. Diese sogenannte Hauptuntersuchung kann bei TÜV, DEKRA, GTÜ usw. abgenommen werden.
(in anderen Ländern gelten die dortigen Bestimmungen)
Die Kugelkupplung ist das Verbindungsglied zwischen Anhänger und Zugfahrzeug.
Achtung:
Beim Einsatz einer Sicherheitskupplung ist die Anweisung der beigelegten
Bedienungsanleitung des Herstellers zu beachten
•
Die Kupplung des Anhängers öffnen, indem man den Handgriff nach vorne hochzieht.
(ggf. ist der Handgriff vorher durch einen Sicherungsknopf zu entriegeln)
•
Die geöffnete Kupplung ist auf den gefetteten Kugelkopf des Zugfahrzeuges aufzusetzen
und muß nach unten auf den Kugelkopf gedrückt werden, so daß diese hörbar einrastet.
•
Sämtliche Stützeinrichtungen (Rohrstützen, Stützrad usw.) hochziehen bzw. –kurbeln
und fest arretieren. Bei Anhängern mit Stützrad muß dieses nach hinten zeigen und
vollständig bis zum Anschlag hochgekurbelt sein. Stützräder mit Klemmhalterungen
müssen vollständig hochgezogen werden und fest arretiert sein.
Bei gebremsten Anhängern die Handbremse
lösen und das Abreißseil um die Anhänge kupplung des Zugfahrzeuges legen und befestigen.
•
Elektrische Verbindung herstellen: Den Lichtstecker des Anhängers mit der am
Zugfahrzeug befindlichen Steckdose verbinden. Anschließend die korrekte
Funktionsweise der Beleuchtungseinheit (Schlußlicht, Blinkanlage usw.) des Anhängers
prüfen.
•
Korrekte Wirkungsweise aller Beleuchtungselemente des Anhängers (Licht, Blinkanlage)
überprüfen.
Anhängehöhe beachten
Nach der Richtlinie 94/20/EG muß die Anhängehöhe eines Anhängers in waagrechter
Position und zulässiger Achslast 430±35mm betragen. Dadurch ist gewährleistet, dass das
Fahrwerk des Anhänger gleichmäßig belastet wird. Schräge Anhängung, besonders bei
Tandemfahrzeuge, beinhalten eine starke einseitige Belastung der Achsen, der
Zugeinrichtung und des Rahmens, was bei Dauerbelastung zu Schäden an der Achse,
Rahmen und Zugeinrichtung führt.
Das Stützrad darf das Bremsgestänge nicht berühren!
Bei abnehmbarer Anhängerkupplung –
Abreißseil in
Abschleppöse
einhängen.
Die Stützlast nennt man die durch den Anhänger auf die Anhängekupplung des
Zugfahrzeugs drückende Last.
Die jeweils max. zugelassene Stützlast ist der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) des Zugfahrzeugs zu entnehmen. Die Stützlast des Anhängers ist auf
einem Schild auf der vorderen Bordwand aufgedruckt.
So wie die max. Stützlast nie überschritten werden darf, muß eine Mindest-Stützlast eingehalten werden. Diese beträgt mindestens 4 % der gesamten Anhängelast (= Anhänger und
Ladung!).
Nutzlast und zulässiges Gesamtgewicht
Die Nutzlast (= maximal zulässige Beladung eines Anhängers in kg) ergibt sich aus der
Differenz des auf dem Typenschild des Anhängers aufgedruckten, zulässigen
Gesamtgewichts und dem Gewicht des Anhängers im unbeladenen Zustand.
Zulässiges Gesamtgewicht = Eigengewicht des Anhängers + Nutzlast
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aus folgenden Gründen nicht
überschritten werden:
•
der Anhänger entspricht nicht der erlaubten Zulassung im Straßenverkehr
•
der Anhänger oder das Zugfahrzeug kann Schaden nehmen
•
Für Schäden am Anhänger, die aus dieser unsachgemäßen Handhabung entstehen,
besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Anhängelasten des Zugfahrzeuges
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers inklusive Ladung darf nicht höher sein als die
zulässigen Anhängelasten des Zugfahrzeuges (siehe Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein)).
Beladungshinweise
Hauptgewicht der Ladung vorne:
Schwere Lasten im vorderen Bereich des Anhängers erhöhen die Stützlast.
Die Zugeinrichtung des Gespanns wird nach unten gedrückt und das Fahrzeugheck senkt sich.
Folge:
schleiß an Hinterachse und Rahmen des Zugfahrzeugs.
Schwere Lasten im hinteren Bereich des Anhängers vermindern die Stützlast stark.
Die Zugeinrichtung des Gespanns wird angehoben und das Fahrzeugheck hebt sich.
Hauptgewicht der Ladung über der Achse/den Achsen:
Richtig!
Zuladungslast direkt über dem Bereich der Achse/n des Anhängers bewirken optimale
Fahreigenschaften. Weitere Lasten stets gleichmäßig auf der Anhängerladefläche verteilen – Punktbelastungen der Ladefläche vermeiden.
Folge:
Ladung sichern
Die Ladung stets so verzurren, daß ein Verrutschen ausgeschlossen werden kann. Zur
optimalen Befestigung dienen Ratschen- oder Zurrgurte und die am Anhänger befindlichen
Anbinderinge. Während der Fahrt dürfen sich keine Personen auf dem Anhänger befinden.
Bei Be- und Entladevorgängen in Dunkelheit oder bei schlechter Sicht darf die Anhängerbeleuchtung nicht verdeckt werden. Ggf. ist die Heckklappe abzunehmen.
Sicherheitshinweis!
Vor Fahrtantritt alle Radmuttern auf festen
Sitz prüfen, insbesondere die Schraubbe festigung an einschiebbaren Zugdeichseln.
Bei Fahrten mit hohen Planenaufbauten unbedingt darauf achten, daß bei Sturm, Seitenwind
und dergleichen die Fahreigenschaften des Gespanns sich verändern können und die
Fahrgeschwindigkeit dementsprechend angepaßt wird.
optimale Straßenlage, beste Bremswirkung
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