Sicherheitsmerkblatt: ARRI-Scheinwerfer
Die folgende Anleitung dient dazu, Ihnen den sicheren Umgang mit Scheinwerfern zu ermöglichen. Die Benutzung der
Scheinwerfer, Scheinwerfersysteme und des Zubehörs darf nur durch Personen erfolgen, die für diese Art der Tätigkeiten
befähigt sind. Die Benutzung ist ausschließlich für den Zweck der professionellen Beleuchtung entsprechend der jeweils
gültigen Bedienanleitung vorgesehen. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
sowie die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der Berufsgenossenschaften (z.B. BGI 810 -1, -3 u. -4 sowie BGV A1).
1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen zum Betrieb von Scheinwerfersystemen
Für den sicheren Betrieb von Scheinwerfern sind neben den Hinweisen in der Bedienanleitung zusätzliche
Sicherheitsanforderungen zu beachten.
a) Sicherheitsanforderungen beim Transport, Inbetriebnahme und Betrieb von Scheinwerfern
Bei Arbeiten mit Scheinwerfern wird empfohlen, geeignete Schutzkleidung zu tragen um Verletzungen und
Verbrennungen vorzubeugen.
Beachten Sie beim Tragen und Heben von Scheinwerfern und Zubehör das jeweilige Gewicht und
berücksichtigen Sie die von den Berufsgenossenschaften in der BGI 810-1 empfohlenen Maßnahmen.
Vermeiden Sie beim Verlegen der Anschlusskabel mögliche Stolpergefahren für Personen oder Beschädigungen
Brand und Verbrennungsgefahr
Gefahr durch Strahlung (UV, VIS, IR)
2. Hinweise zur Benutzung der Scheinwerfer
Zum Betrieb müssen Scheinwerfer angemessen montiert, platziert, gesichert und überwacht sein.
Der Schutzgrad (IP-Code) des Scheinwerfers muss den Umgebungseinflüssen (Staub, Nässe, Regen) entsprechend
ausgelegt sein. Mindestens erforderliche IP Kennziffer für Scheinwerfer sind:
Bei Scheinwerfern einschließlich aller Komponenten ohne ausreichenden Schutzgrad ist eine Ausstattung mit geeignetem
zusätzlichen Schutz erforderlich wie z. B. witterungsgeschützte Aufstellung, Schutzdach oder Abdeckungen. Dabei ist auf
ausreichende Ableitung der durch den Scheinwerfer erzeugten Wärme zu achten.
durch Fahrzeuge mittels geeigneter Kennzeichnung oder Abdeckung.
b) Sicherheitsanforderungen bezüglich elektrischer Gefährdung:
Das Scheinwerfersystem und dessen elektrische Schutzeinrichtung ist vor jedem Einsatz zu prüfen.
Die Fehlerfreiheit der Spannungsversorgung und deren Schutzeinrichtungen ist vor dem Anschluss des
Scheinwerfersystems sicherzustellen (z.B. Erdungsleitung, Sicherungsautomat).
Für den sicheren Betrieb des Scheinwerfers können weitere besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sein, wie
zum Beispiel:
- der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Differenzstromschutzeinrichtungen RCD)
- die Verwendung von Schutzkleinspannung, Schutztrennung oder Schutzisolierung
- das Einbeziehen in den Potenzialausgleich, wenn dies aus sicherheitstechnischen
Gründen erforderlich wird.
c) Sicherheitsanforderungen bezüglich Brand, Verbrennung und Strahlung (UV, VIS, IR)
Beachten Sie die auf dem Typenschild bzw. in der Bedienanleitung angegebenen Mindestabstände, damit sich
Licht- und Wärmestrahlung gefahrlos ausbreiten kann. Sie vermeiden so Personen- und Sachschäden.
Scheinwerfer müssen ausreichend weit von brennbarem Material entfernt sein. Der angegebene Mindestabstand
vom Scheinwerfer bezieht sich auf eine max. Temperatur von 90°C am zu beleuchtenden Objekt in Spot-Fokus.
Lüftungsöffnungen am Scheinwerfer dürfen nicht abgedeckt sein.
Scheinwerfergehäuse können hohe Temperaturen annehmen. Treffen Sie Schutzmaßnahmen gegen
Manipulation am Scheinwerfer und Verbrennungsgefahr für Personen, zum Beispiel im Handbereich bis zu
einer Höhe von 2,5 m über Fußbodenniveau.
Beachten Sie die Mindestabstände beim Fokussieren eng gebündelter Lichtstrahlen auf brennbare
Gegenstände.
Bei Überschreiten des in der Bedienanleitung und dem Typenschild des Scheinwerfers angegebenen
Neigungswinkels besteht Überhitzungsgefahr des Scheinwerfers.
Geschlossene Flügeltore oder Jalousien können zu einer Überhitzung im Scheinwerfer führen.
Die UV-Strahlung von Tageslichtscheinwerfern kann bei Personen und Tieren zu gesundheitlichen Schäden
führen (z.B. Sonnenbrand). Die in der Bedienanleitung und auf dem Typenschild der Scheinwerfer angegebenen
Mindestabstände gelten bei Aufenthalt im eng gebündelten Lichtkegel des Scheinwerfers bei einer Verweildauer
von höchstens acht Stunden pro Tag.
Beachten Sie, dass Blendung durch Scheinwerfer zu einer unmittelbaren Herabsetzung der Sehfunktion und
somit zu Unfällen führen kann (z. B. bei Treppenabsätzen, Straßenverkehr, durch Blitzen).
Halten Sie beim Durchleuchten von Glasflächen, Fenstern und Dekoflächen ausreichende Abstände ein, da
diese Materialien bei übermäßiger Erwärmung bersten können und Splitter ein Verletzungsrisiko darstellen.
a) Scheinwerfer im Innen- bzw. Außenbereich und bei besonderen Umgebungseinflüssen
(Nässe, Staub, Fremdkörper)
Schutzgrad IP x0 in Innenräumen wie Theater, Studios oder im sonnigen Außenbereich
Schutzgrad IP x1 (tropfwassergeschützt) in feuchten und nassen Bereichen und Räumen sowie
geschützten Anlagen im Freien
Schutzgrad IP x3 (sprühwassergeschützt) in ungeschützten Anlagen im Freien.
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b) Schutzvorschriften beim Betrieb des Scheinwerfers am oder im Wasser:
Es dürfen keine anderen elektrischen Betriebsmittel am gleichen Verteiler betrieben werden.
Sämtliche elektrischen Betriebsmittel und deren Leitungen sind so zu platzieren, dass in keinem Fall eine
gefährliche Berührungsspannung für Mensch und Tier auftreten kann.
Die elektrischen Betriebsmittel sind gegen Ins-Wasser-Fallen zu sichern.
Leitungen sind mit ausreichendem Abstand zum Wasser zu verlegen und so zu fixieren, dass sie nicht ins
Wasser fallen können.
Bei entsprechender Zulassung einer Spezialleitungen darf diese durch das Wasser geführt werden.
Geeignete Maßnahme zur Vermeidung einer elektrischen Gefährdung wie unter 1. Punkt b) beschrieben können
die Sicherheit zusätzlich erhöhen.
c) Scheinwerfer im Einsatz auf Stativen:
Beachten Sie, dass das Stativ für das zu tragende Gewicht des Scheinwerfers, des Zubehörs und der
Anschlussleitung ausgelegt ist.
Vermeiden Sie Querbelastung auf den Stativzapfen des Scheinwerfers während dem Aufstellen und des
Betriebs. Dieser kann durch zu hohe Querbelastung beschädigt werden oder brechen.
Stative zum Tragen von Scheinwerfern müssen standsicher aufgestellt sein. Stative sind zusätzlich zu sichern
wenn zum Beispiel:
- ihre Aufstandfläche keinen sicheren Stand zulässt,
- ihre Höhen die Standsicherheit einschränken,
- mit hohem Winddruck zu rechnen ist oder
- damit zu rechnen ist, dass sie durch Personen umgestoßen werden können.
Geeignete Maßnahmen zum Sichern von Stativen sind zum Beispiel
- Befestigen der Stative mit Bühnenbohrern,
- Beschweren der Stativfüße, z. B. mit Sandsäcken,
- Abspannungen zu standsicheren Bauteilen,
- Absperrung des Stativbereichs,
- Sicherungsposten.
- Ausreichendes Gegengewicht bei Verwendung von Auslegern oder Galgen.
d) Scheinwerfer im hängenden Betrieb:
Beachten Sie, dass der Träger für das zu tragende Gewicht des Scheinwerfers, des Zubehörs und der
Anschlussleitung ausgelegt ist.
Vermeiden Sie Querbelastung auf den Stativzapfen des Scheinwerfers während dem Aufstellen und des
Betriebs. Dieser kann durch zu hohe Querbelastung brechen.
Scheinwerfer, sowie das zugehörige Zubehör, müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende
Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein.
Zusatzteile müssen sicher befestigt (z.B. selbstsichernde Muttern) oder durch geeignete technische
Maßnahmen am Herabfallen gehindert werden. Bei ortsfesten Einrichtungen kann auf eine zusätzliche
Sicherung von Zusatzteilen verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug
zu lösen und gegen Selbstlockern gesichert ist.
Bei fest mit dem Gebäude verbundenen Scheinwerfern muss die Befestigung mindestens die 5-fache Masse
des Scheinwerfers tragen können. Stehend befestigte Scheinwerfer müssen so gesichert sein, dass sie beim
Versagen der Befestigung nicht derart abschwenken können, dass sie hierbei Gefährdungen verursachen.
Um ausreichende Sicherung der Scheinwerfer zu gewährleisten, muss das Material sowie die Dimensionierung
der Sicherungselemente mindestens der den Anforderungen in BGI 810-3 (Lasten über Personen) entsprechen.
e) Scheinwerfer in besonderer Umgebung
Die Benutzung in explosiver Umgebung ist nicht erlaubt.
Die Verwendung in korrosiver Umgebung, z.B. Salzwasser, erfordert evt. besondere Maßnahmen.
Bei Verwendung in Museen, Galerien, Kirchen oder historischen Gebäuden ergeben sich evtl. zusätzliche
Anforderung zum Gebrauch.
3. Wartung und Pflege
Zum sicheren Betrieb von Scheinwerfern gehört auch die Pflege und Wartung der Geräte.
Dies beinhaltet eine Sichtprüfung vor jedem Einsatz sowie eine Wiederholprüfung der elektrischen Sicherheit mindestens
alle 12 Monate. Die Ergebnisse der Wiederholprüfung sind zu dokumentieren und entsprechend aufzubewahren.
Zusätzliche Informationen zur Inbetriebnahme und zum Betrieb der Scheinwerfer sowie deren Besonderheiten sind in den
jeweiligen Bedienanleitungen nachzulesen.
Bei technischen Fragen kontaktieren Sie bitte unseren International Lighting Product Support: LPS@ARRI.COM
oder Ihr lokales ARRI Service Center (Adressenverzeichnis der Service Center auf WWW.ARRI.COM).
Änderungen vorbehalten!
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