Alpina Muscheweiß, 6,5 User Manual

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte Muschelweiß
Überarbeitet am 06.02.2014
Druckdatum 06.02.2014
Handelsname
:
Farbrezepte Muschelweiß
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
:
Dekorativer Schutzanstrich
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
:
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Firma
:
Alpina Farben GmbH Roßdörfer Straße 50 64372 Ober-Ramstadt
Telefon
:
+496154716310
Telefax
:
+496154716311
Email-Adresse Verantwortliche/ausstellende Person
:
msds@dr-rmi.com Notrufnummer/ Email-Adresse
:
0049(0)6154/71-202 sds@daw.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Kein gefährlicher Stoff laut GHS.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Keine gefährliche Substanz oder kein gefährliches Gemisch im Sinne der EG-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Kein gefährlicher Stoff laut GHS.
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte Muschelweiß
Überarbeitet am 06.02.2014
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Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.
Anmerkungen
:
Keine gefährlichen Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Allgemeine Hinweise
:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Ersthelfer muss sich selbst schützen.
Nach Einatmen
:
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
:
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder anerkannten Hautreiniger benutzen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt
:
Kontaktlinsen entfernen. Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
:
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Symptome
:
Keine Information verfügbar.
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht persistent, bioakkumulierbar oder toxisch sind (PBT). Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht hochpersistent oder hochbioakkumulierbar sind (vPvB). Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu vermeiden. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser und Seife. Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
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Risiken
:
Keine Information verfügbar.
:
Keine Information verfügbar.
Geeignete Löschmittel
:
Nicht brennbar., Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
:
Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch. Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Information
:
Das Produkt selbst brennt nicht. Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Material kann glitschige Bedingungen schaffen. Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen verwenden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Reinigungsverfahren
:
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
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geben.
Hinweise zum sicheren Umgang
:
Keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Hygienemaßnahmen
:
Für angemessene Lüftung sorgen. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände waschen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
:
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Um die Produktqualität beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung lagern. Bei Raumtemperatur lagern. Unbrauchbar nach Gefrieren.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen Materialien fernhalten.
Lagerklasse (TRGS 510)
:
12, Nicht brennbare Flüssigkeiten
Bestimmte Verwendung(en)
:
Die Technischen Informationen des Herstellers sind zu beachten.
Augenschutz
:
Schutzbrille Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen siehe Abschnitte 8 & 13 des Sicherheitsdatenblattes.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
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