SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte Muschelweiß
Überarbeitet am 06.02.2014
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
Dekorativer Schutzanstrich
Empfohlene
Einschränkungen der
Anwendung
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Alpina Farben GmbH
Roßdörfer Straße 50
64372 Ober-Ramstadt
Email-Adresse
Verantwortliche/ausstellende
Person
msds@dr-rmi.com
Notrufnummer/
Email-Adresse
0049(0)6154/71-202 sds@daw.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Kein gefährlicher Stoff laut GHS.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Keine gefährliche Substanz oder kein gefährliches Gemisch im Sinne der EG-Richtlinien
67/548/EWG oder 1999/45/EG.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Kein gefährlicher Stoff laut GHS.
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Farbrezepte Muschelweiß
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Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht
kennzeichnungspflichtig.
Keine gefährlichen Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
Ersthelfer muss sich selbst schützen.
An die frische Luft bringen.
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder
anerkannten Hautreiniger benutzen.
KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Kontaktlinsen entfernen.
Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang
reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen.
Ärztlichen Rat einholen.
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser
nachtrinken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund
einflößen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Symptome
Keine Information verfügbar.
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht persistent, bioakkumulierbar oder toxisch sind
(PBT).
Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht hochpersistent oder hochbioakkumulierbar sind
(vPvB).
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche
Belüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu
vermeiden. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht
in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort
nach Gebrauch mit Wasser und Seife.
Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
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Keine Information verfügbar.
Keine Information verfügbar.
Nicht brennbar., Löschmaßnahmen auf die Umgebung
abstimmen.
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch. Ablaufendes
Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in
Wasserläufe gelangen lassen.
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn
nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Das Produkt selbst brennt nicht.
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Material kann glitschige Bedingungen schaffen.
Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen
verwenden.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung
behandeln.
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation
die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand,
Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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Hinweise zum sicheren
Umgang
Keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen
erforderlich.
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Für angemessene Lüftung sorgen. Berührung mit der Haut
und den Augen vermeiden. Vor dem Essen, Trinken oder
Rauchen die Hände waschen. Vor den Pausen und bei
Arbeitsende Hände waschen.
Anforderungen an
Lagerräume und Behälter
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern
um jegliches Auslaufen zu verhindern. Um die Produktqualität
beizubehalten, fern von Hitze und direkter
Sonneneinstrahlung lagern. Bei Raumtemperatur lagern.
Unbrauchbar nach Gefrieren.
Zusammenlagerungshinweise
Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen
Materialien fernhalten.
12, Nicht brennbare Flüssigkeiten
Die Technischen Informationen des Herstellers sind zu
beachten.
Schutzbrille
Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von
Augen- und Gesichtsschutz
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen siehe Abschnitte 8 & 13 des Sicherheitsdatenblattes.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
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