Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Nach Einatmen
:
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
:
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder anerkannten Hautreiniger benutzen.
KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt
:
Kontaktlinsen entfernen.
Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang
reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen.
Ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
:
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung sorgen. Essen, Trinken und
Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu vermeiden. Bei Berührung mit den Augen
oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins
Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser und Seife., Spritznebel nicht einatmen. Kombifilter A2/P2 verwenden., Beschichtungsstoff ist stark alkalisch. Haut und Augen sind deshalb vor Farbspritzern zu schützen., Umgebung der Anstrichflächen sorgfältig abdecken. Spritzer auf Lack, Glas, Keramik, Metall, Natursteinen sofort abwaschen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Symptome
:
Keine Information verfügbar.
Risiken
:
Keine Information verfügbar.
Behandlung
:
Keine Information verfügbar.
Geeignete Löschmittel
:
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
:
Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte entstehen:
Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid und unverbrannter
Kohlenwasserstoff (Rauch).
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn
nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Information
:
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Material kann glitschige Bedingungen schaffen.
Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen verwenden.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung
behandeln.
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation
die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Reinigungsverfahren
:
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B.
Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen-
dende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben.
Hinweise zum sicheren Umgang
:
Keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
:
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hygienemaßnahmen
:
Für angemessene Lüftung sorgen. Berührung mit der Haut
und den Augen vermeiden. Vor dem Essen, Trinken oder
Rauchen die Hände waschen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
:
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern
um jegliches Auslaufen zu verhindern. Um die Produktqualität
beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung lagern. Bei Raumtemperatur lagern. Unbrauchbar nach
Gefrieren.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen Materialien fernhalten.
Lagerklasse (TRGS 510)
:
12, Nicht brennbare Flüssigkeiten
Bestimmte Verwendung(en)
:
Die Technischen Informationen des Herstellers sind zu beachten.
Augenschutz
:
Schutzbrille
Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von
Augen- und Gesichtsschutz
Material
:
Nitrilkautschuk
Handschuhdicke
:
0,2 mm
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zur Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Handschutz
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Schutzindex
:
Klasse 3
Anmerkungen
:
Geeignete Handschuhe geprüft gemäss EN374 tragen.
Handschuhe vor dem Ausziehen mit Wasser und Seife reini-
gen.
Haut- und Körperschutz
:
Schutzkleidung
Atemschutz
:
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Schutzmaßnahmen
:
Keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
Aussehen
:
flüssig
Farbe
:
pigmentiert
Geruch
:
nicht bestimmt
Geruchsschwelle
:
Nicht relevant
pH-Wert
:
11,0
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
:
ca. 0 °C
Siedepunkt/Siedebereich
:
ca. 100 °C
Flammpunkt
:
Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
:
Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
:
Unterstützt die Verbrennung nicht.
Obere Explosionsgrenze
:
nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze
:
nicht bestimmt
Dampfdruck
:
ca. 23 hPa
Relative Dampfdichte
:
nicht bestimmt
Relative Dichte
:
nicht bestimmt
Dichte
:
1,5800 g/cm3
Wasserlöslichkeit
:
vollkommen mischbar
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
:
nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur
:
nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur
:
Nicht anwendbar
Auslaufzeit
:
nicht bestimmt
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Löslichkeit(en)
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Explosive Eigenschaften
:
Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften
:
Nicht anwendbar
Gefährliche Reaktionen
:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Zu vermeidende Bedingungen
:
Vor Frost schützen.
Extreme Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung.
Zu vermeidende Stoffe
:
Unverträglich mit Oxidationsmitteln.
Unverträglich mit Säuren und Basen.
Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt nicht als hautreizend zu
betrachten.
Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt als nicht augenreizend zu
betrachten.
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Produkt:
Schwere Augenschädigung/-reizung
Produkt:
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Produkt:
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Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Fischen
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Biologische Abbaubarkeit
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Bioakkumulation
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Mobilität
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Bewertung
:
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in
Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..
Sonstige ökologische Hinweise
:
Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Die gegebenen Informationen beruhen auf Daten, die von den
Bestandteilen und der Ökotoxizität ähnlicher Produkte stammen.
Produkt
:
Flüssige Materialreste bei der Sammelstelle für Altfar-
Weitere Information
Produkt:
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Produkt:
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Produkt:
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Produkt:
12.4 Mobilität im Boden
Produkt:
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt:
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Produkt:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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ben/Altlacke abgeben, eingetrocknete Materialreste als Bauund Abbruchabfälle oder als Siedlungsabfälle bzw. Hausmüll
entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen
:
Nur restentleertes Gebinde zum Recycling geben.
Abfallschlüssel-Nr.
:
gebrauchtes Produkt
080112, Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die
unter 08 01 11 fallen
Anmerkungen
:
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
siehe Abschnitte 6-8
Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse
:
1 schwach wassergefährdend
Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der H-Sätze
Volltext anderer Abkürzungen
ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens
über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr
1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen
(Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion;
ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als
Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere
lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare
Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für
chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den
Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung
zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt;
TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe
(Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Weitere Information
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für
den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung,
Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere
Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien
vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die
Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes
ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
REACH Information
Die Vorgaben der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien setzen wir entsprechend unseren gesetzlichen
Verpflichtungen um. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig gemäß den uns zur
Verfügung gestellten Informationen unserer Vorlieferanten anpassen und aktualisieren. Wie gewohnt werden wir Sie über diese Anpassungen informieren.
Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als nachgeschalteter Anwender
keine eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen unserer Vorlieferanten
angewiesen sind. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend anpassen. Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenen Stoffe im Übergangszeitraum zwischen 01.12.2010 und 01.06.2018 erfolgen.
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