Alpina Minera Innenfarbe, 10 User Manual

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EU) 2015/830
Mineral-Innenfarbe
Überarbeitet am 03.11.2016
Druckdatum 06.02.2017
Handelsname
:
Mineral-Innenfarbe
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
:
Beschichtungsstoffe auf Wasserbasis
Empfohlene Einschränkun­gen der Anwendung
:
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Firma
:
Alpina Farben GmbH Roßdörfer Straße 50 64372 Ober-Ramstadt
Telefon
:
+496154710
Telefax
:
+49615471632
Email-Adresse Verantwortli­che/ausstellende Person
:
msds@dr-rmi.com
Notrufnummer 1
:
+49615471202
Notrufnummer 2
:
+498001238887 Kostenfreie Alpina Hotline
Sicherheitshinweise
:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelan-
gen.
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un­ternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
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Mineral-Innenfarbe
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Chemische Bezeichnung
CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungsnum­mer
Einstufung
Konzentration
(% w/w)
Kieselsäure, Kaliumsalz
1312-76-1 215-199-1 01-2119456888-17­XXXX
Skin Irrit. 2; H315 Eye Irrit. 2; H319 STOT SE 3; H335
>= 3 - < 5
Allgemeine Hinweise
:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Nach Einatmen
:
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
:
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder aner­kannten Hautreiniger benutzen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt
:
Kontaktlinsen entfernen. Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
:
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrin­ken. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein­flößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö­her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu vermeiden. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser und Sei­fe., Spritznebel nicht einatmen. Kombifilter A2/P2 verwenden., Beschichtungsstoff ist stark alka­lisch. Haut und Augen sind deshalb vor Farbspritzern zu schützen., Umgebung der Anstrichflä­chen sorgfältig abdecken. Spritzer auf Lack, Glas, Keramik, Metall, Natursteinen sofort abwa­schen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Symptome
:
Keine Information verfügbar.
Risiken
:
Keine Information verfügbar.
:
Keine Information verfügbar.
Geeignete Löschmittel
:
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
:
Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte ent­stehen: Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid und unverbrannter Kohlenwasserstoff (Rauch).
Besondere Schutzausrüs­tung für die Brandbekämp­fung
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Weitere Information
:
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene Vor­sichtsmaßnahmen
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Material kann glitschige Bedingungen schaffen. Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen ver­wenden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Reinigungsverfahren
:
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sä­gemehl).
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen-
dende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge­ben.
Hinweise zum sicheren Um­gang
:
Keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen erforder­lich. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
:
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hygienemaßnahmen
:
Für angemessene Lüftung sorgen. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände waschen. Vor den Pausen und bei Ar­beitsende Hände waschen.
Anforderungen an Lagerräu­me und Behälter
:
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Um die Produktqualität beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonneneinstrah­lung lagern. Bei Raumtemperatur lagern. Unbrauchbar nach Gefrieren.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen Ma­terialien fernhalten.
Lagerklasse (TRGS 510)
:
12, Nicht brennbare Flüssigkeiten
Bestimmte Verwendung(en)
:
Die Technischen Informationen des Herstellers sind zu beach­ten. Augenschutz
:
Schutzbrille
Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
Material
:
Nitrilkautschuk
Handschuhdicke
:
0,2 mm
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zur Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus­rüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung
Handschutz
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Schutzindex
:
Klasse 3
Anmerkungen
:
Geeignete Handschuhe geprüft gemäss EN374 tragen.
Handschuhe vor dem Ausziehen mit Wasser und Seife reini-
gen.
Haut- und Körperschutz
:
Schutzkleidung
Atemschutz
:
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Schutzmaßnahmen
:
Keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
Aussehen
:
flüssig
Farbe
:
pigmentiert
Geruch
:
nicht bestimmt
Geruchsschwelle
:
Nicht relevant
pH-Wert
:
11,0
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
:
ca. 0 °C
Siedepunkt/Siedebereich
:
ca. 100 °C
Flammpunkt
:
Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindig­keit
:
Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasför­mig)
:
Unterstützt die Verbrennung nicht. Obere Explosionsgrenze
:
nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze
:
nicht bestimmt
Dampfdruck
:
ca. 23 hPa
Relative Dampfdichte
:
nicht bestimmt
Relative Dichte
:
nicht bestimmt
Dichte
:
1,5800 g/cm3
Wasserlöslichkeit
:
vollkommen mischbar
Verteilungskoeffizient: n­Octanol/Wasser
:
nicht bestimmt Selbstentzündungstemperatur
:
nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur
:
Nicht anwendbar Auslaufzeit
:
nicht bestimmt
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Löslichkeit(en)
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Explosive Eigenschaften
:
Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften
:
Nicht anwendbar
Gefährliche Reaktionen
:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Zu vermeidende Bedingungen
:
Vor Frost schützen. Extreme Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung.
Zu vermeidende Stoffe
:
Unverträglich mit Oxidationsmitteln. Unverträglich mit Säuren und Basen.
Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt nicht als hautreizend zu betrachten.
Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt als nicht augenreizend zu betrachten.
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Produkt:
Schwere Augenschädigung/-reizung Produkt:
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Produkt:
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Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Fischen
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wir­bellosen Wassertieren
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar Biologische Abbaubarkeit
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Bioakkumulation
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Mobilität
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Bewertung
:
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als per­sistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persis­tent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..
Sonstige ökologische Hin­weise
:
Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar. Die gegebenen Informationen beruhen auf Daten, die von den Bestandteilen und der Ökotoxizität ähnlicher Produkte stam­men. Produkt
:
Flüssige Materialreste bei der Sammelstelle für Altfar-
Weitere Information Produkt:
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität Produkt:
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Produkt:
12.3 Bioakkumulationspotenzial Produkt:
12.4 Mobilität im Boden Produkt:
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Produkt:
12.6 Andere schädliche Wirkungen Produkt:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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ben/Altlacke abgeben, eingetrocknete Materialreste als Bau­und Abbruchabfälle oder als Siedlungsabfälle bzw. Hausmüll entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen
:
Nur restentleertes Gebinde zum Recycling geben.
Abfallschlüssel-Nr.
:
gebrauchtes Produkt 080112, Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Anmerkungen
:
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. siehe Abschnitte 6-8
Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse
:
1 schwach wassergefährdend Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)
Produkt-Code Farben und Lacke / Giscode
:
M-SK01 1K-Silikatfarben (Nähere Informationen: www.wingis­online.de)
Flüchtige organische Verbin­dungen
:
Richtlinie 2004/42/EG < 0.1 % < 1 g/l
Sonstige Vorschriften
:
Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG oder verschärfenden nationalen Bestimmungen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.3 Transportgefahrenklassen
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.4 Verpackungsgruppe
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.5 Umweltgefahren
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-
Code
Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif-
ten für den Stoff oder das Gemisch
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
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beachten, soweit zutreffend. H315
:
Verursacht Hautreizungen.
H319
:
Verursacht schwere Augenreizung.
H335
:
Kann die Atemwege reizen.
Eye Irrit.
:
Augenreizung
Skin Irrit.
:
Reizwirkung auf die Haut
STOT SE
:
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der H-Sätze
Volltext anderer Abkürzungen
ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; ASTM - Amerikanische Gesell­schaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration ver­bunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA ­Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen che­mischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisati­on; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in Ko­rea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC ­Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Weitere Information
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er­kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
REACH Information
Die Vorgaben der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Evaluierung, Auto­risierung und Beschränkung von Chemikalien setzen wir entsprechend unseren gesetzlichen Verpflichtungen um. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig gemäß den uns zur Verfügung gestellten Informationen unserer Vorlieferanten anpassen und aktualisieren. Wie ge­wohnt werden wir Sie über diese Anpassungen informieren. Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als nachgeschalteter Anwender keine eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen unserer Vorlieferanten angewiesen sind. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entspre­chend anpassen. Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenen Stoffe im Übergangszeit­raum zwischen 01.12.2010 und 01.06.2018 erfolgen.
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