Alpina Happy Weekend, 2,5 User Manual

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte Happy Weekend
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
Handelsname
:
Farbrezepte Happy Weekend
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
:
Beschichtungsstoffe auf Wasserbasis
Empfohlene Einschränkun­gen der Anwendung
:
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Firma
:
Alpina Farben GmbH Roßdörfer Straße 50 64372 Ober-Ramstadt Telefon
:
+496154716310
Telefax
:
+496154716311
Email-Adresse Verantwortli­che/ausstellende Person
:
msds@dr-rmi.com
Notrufnummer/ Email-Adresse
:
0049(0)6154/71-202 sds@daw.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von de­nen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung. Kein gefährlicher Stoff laut GHS.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung. Kein gefährlicher Stoff laut GHS.
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte Happy Weekend
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
EUH210
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH208
Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on Kann allergi­sche Reaktionen hervorrufen.
Beratung für Allergiker: Hotline 0180 / 530 89 28 (0,14 €/ Min. aus dem deut- schen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/ Min)
Keine gefährliche Substanz oder kein gefährliches Gemisch im Sinne der EG-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG.
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeich­nungspflichtig.
Chemische Bezeich­nung
CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungs­nummer
Einstufung (67/548/EWG)
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Konzentration
(%)
1,2-Benzisothiazol­3(2H)-on
2634-33-5 220-120-9
Xn; R22 Xi; R38-R41 R43 N; R50
Acute Tox.4; H302 Skin Irrit.2; H315 Eye Dam.1; H318 Skin Sens.1B; H317 Aquatic Acute1; H400
< 0,05
Gemisch aus 5-Chlor­2-methyl-2H­isothiazol-3-on [EG Nr. 247-500-7] und 2­Methyl-2H-isothiazol­3-on [EG Nr. 220-239­6] (3:1)
55965-84-9
T; R23/24/25 C; R34 R43 N; R50-R53
Acute Tox.3; H301 Acute Tox.3; H311 Acute Tox.2; H330 Skin Corr.1B; H314 Skin Sens.1; H317 Aquatic Acute1; H400
< 0,0015
Zusätzliche Kennzeichnung:
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakku­mulierbar (vPvB) eingestuft sind. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Be­lüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu vermei­den. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser und Seife. Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
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Druckdatum 07.07.2015
Aquatic Chronic4; H413
Kieselgur (Flußkalzi­niert)/dispergiert Nat­riumcarbonatschmel­ze calciniert
[MX]
68855-54-9/3 272-489-0
Xn; R48/20
STOT RE2; H373
>= 1 - < 10
Allgemeine Hinweise
:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Ersthelfer muss sich selbst schützen.
Nach Einatmen
:
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
:
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder aner­kannten Hautreiniger benutzen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt
:
Kontaktlinsen entfernen. Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
:
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrin­ken. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein­flößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Symptome
:
Keine Information verfügbar. Risiken
:
Keine Information verfügbar.
:
Keine Information verfügbar.
MX
: Dieser Stoff ist in diesem Produkt fest in die Matrix eingebunden und trägt daher nicht zur Kenn-
zeichnung bei.
Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
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Druckdatum 07.07.2015
Geeignete Löschmittel
:
Nicht brennbar. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
:
Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch. Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Ab­wasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüs­tung für die Brandbekämp­fung
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Information
:
Das Produkt selbst brennt nicht. Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene Vor­sichtsmaßnahmen
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Material kann glitschige Bedingungen schaffen. Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen ver­wenden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Reinigungsverfahren
:
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sä­gemehl). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge­ben.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwenden-
de Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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