SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte Happy Weekend
Überarbeitet am 07.07.2015
Farbrezepte Happy Weekend
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
Beschichtungsstoffe auf Wasserbasis
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Alpina Farben GmbH
Roßdörfer Straße 50
64372 Ober-Ramstadt
Telefon
Email-Adresse Verantwortliche/ausstellende Person
Notrufnummer/
Email-Adresse
0049(0)6154/71-202 sds@daw.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Kein gefährlicher Stoff laut GHS.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Kein gefährlicher Stoff laut GHS.
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Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Beratung für Allergiker: Hotline 0180 / 530 89 28 (0,14 €/ Min. aus dem deut-
schen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/ Min)
Keine gefährliche Substanz oder kein gefährliches Gemisch im Sinne der EG-Richtlinien
67/548/EWG oder 1999/45/EG.
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.
CAS-Nr.
EG-Nr.
Registrierungsnummer
Einstufung
(VERORDNUNG
(EG) Nr.
1272/2008)
1,2-Benzisothiazol3(2H)-on
Xn; R22
Xi; R38-R41
R43
N; R50
Acute Tox.4; H302
Skin Irrit.2; H315
Eye Dam.1; H318
Skin Sens.1B;
H317
Aquatic Acute1;
H400
Gemisch aus 5-Chlor2-methyl-2Hisothiazol-3-on [EG
Nr. 247-500-7] und 2Methyl-2H-isothiazol3-on [EG Nr. 220-2396] (3:1)
T; R23/24/25
C; R34
R43
N; R50-R53
Acute Tox.3; H301
Acute Tox.3; H311
Acute Tox.2; H330
Skin Corr.1B;
H314
Skin Sens.1; H317
Aquatic Acute1;
H400
Zusätzliche Kennzeichnung:
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher
entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu vermeiden. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die
Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort nach
Gebrauch mit Wasser und Seife.
Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
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Kieselgur (Flußkalziniert)/dispergiert Natriumcarbonatschmelze calciniert
[MX]
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
Ersthelfer muss sich selbst schützen.
An die frische Luft bringen.
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder anerkannten Hautreiniger benutzen.
KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Kontaktlinsen entfernen.
Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang
reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen.
Ärztlichen Rat einholen.
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Keine Information verfügbar.
Risiken
Keine Information verfügbar.
Keine Information verfügbar.
MX
: Dieser Stoff ist in diesem Produkt fest in die Matrix eingebunden und trägt daher nicht zur Kenn-
zeichnung bei.
Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
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Nicht brennbar.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch.
Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn
nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Das Produkt selbst brennt nicht.
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Material kann glitschige Bedingungen schaffen.
Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen verwenden.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung
behandeln.
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation
die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B.
Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwenden-
de Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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