Alpina God-Effekt, 3 User Manual

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte METALL-EFFEKT Gold
Überarbeitet am 05.03.2015
Druckdatum 07.07.2015
Handelsname
:
Farbrezepte METALL-EFFEKT Gold
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
:
Beschichtungsstoff
Empfohlene Einschränkun­gen der Anwendung
:
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Firma
:
Alpina Farben GmbH Roßdörfer Straße 50 64372 Ober-Ramstadt Telefon
:
+496154716310
Telefax
:
+496154716311
Email-Adresse Verantwortli­che/ausstellende Person
:
msds@dr-rmi.com
Notrufnummer/ Email-Adresse
:
0049(0)6154/71-202 sds@daw.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von de­nen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
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Farbrezepte METALL-EFFEKT Gold
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EUH208
Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on Kann allergi-
sche Reaktionen hervorrufen.
Beratung für Allergiker: Hotline 0180 / 530 89 28 (0,14 €/ Min. aus dem deut- schen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/ Min)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Chemische Bezeich­nung
CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungs­nummer
Einstufung (67/548/EWG)
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Konzentration
(%)
AGW-Stoff :
1-Methoxypropan-2-ol
107-98-2 203-539-1 01-2119457435­35-XXXX
R10 R67
Flam. Liq.3; H226 STOT SE3; H336
>= 1 - < 10 Allgemeine Hinweise
:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Ersthelfer muss sich selbst schützen.
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakku­mulierbar (vPvB) eingestuft sind. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Be­lüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu vermei­den. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser und Seife. Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen
:
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
:
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder aner­kannten Hautreiniger benutzen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt
:
Kontaktlinsen entfernen. Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
:
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrin­ken. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein­flößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Symptome
:
Keine Information verfügbar. Risiken
:
Keine Information verfügbar.
:
Keine Information verfügbar.
Geeignete Löschmittel
:
Nicht brennbar. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
:
Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch. Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Ab­wasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüs­tung für die Brandbekämp-
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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fung
Weitere Information
:
Das Produkt selbst brennt nicht. Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene Vor­sichtsmaßnahmen
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Material kann glitschige Bedingungen schaffen. Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen ver­wenden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Reinigungsverfahren
:
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sä­gemehl). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge­ben.
Hinweise zum sicheren Um­gang
:
Keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen erforder­lich. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwenden-
de Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen siehe Abschnitte 8 & 13 des Sicherheitsdatenblattes.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
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Hygienemaßnahmen
:
Für angemessene Lüftung sorgen. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände waschen. Vor den Pausen und bei Ar­beitsende Hände waschen.
Anforderungen an Lagerräu­me und Behälter
:
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Um die Produktqualität beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonneneinstrah­lung lagern. Bei Raumtemperatur lagern. Unbrauchbar nach Gefrieren.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen Ma­terialien fernhalten.
Lagerklasse (TRGS 510)
:
12, Nicht brennbare Flüssigkeiten
Bestimmte Verwendung(en)
:
Die Technischen Informationen des Herstellers sind zu beach­ten.
Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp (Art der Exposition)
Zu überwachende Para­meter
Grundlage
1-Methoxypropan­2-ol
107-98-2
TWA
100 ppm 375 mg/m3
2000/39/EC
Weitere Informa­tion
Zeigt die Möglichkeit an, daß größere Mengen des Stoffs durch die Haut aufge­nommen werden, Indikativ
STEL
150 ppm 568 mg/m3
2000/39/EC
Weitere Informa­tion
Zeigt die Möglichkeit an, daß größere Mengen des Stoffs durch die Haut aufge­nommen werden, Indikativ
AGW
100 ppm 370 mg/m3
DE TRGS 900
Spitzenbegren­zung: Über­schreitungsfaktor
2;(I)
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüs­tungen
8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte
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(Kategorie)
Weitere Informa­tion
Senatskommission zur Prüfung gesund­heitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission), Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert fest­gelegt: Abweichungen bei Wert und Spit­zenbegrenzung sind möglich.), Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhal­tung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden
Stoffname
CAS-Nr.
Zu überwachende Parameter
Probennahmezeit­punkt
Grundlage
7429-90-5, 7429-90-5
Aluminium: 200 µg/l (Urin)
Expositionsende, bzw. Schichtende
TRGS 903
Augenschutz
:
Schutzbrille Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz Material
:
Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit
:
240 min
Handschuhdicke
:
0,2 mm
Anmerkungen
:
Geeignete Handschuhe geprüft gemäss EN374 tra­gen.Handschuhe vor dem Ausziehen mit Wasser und Seife reinigen.
Haut- und Körperschutz
:
Schutzanzug
Atemschutz
:
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Nicht zum Verspritzen/Versprühen verwenden.
Schutzmaßnahmen
:
Keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
Biologischer Arbeitsplatzgrenzwert
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung
Handschutz
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Allgemeine Hinweise
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelan­gen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanali­sation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Aussehen
:
flüssig
Farbe
:
pigmentiert
Geruch
:
charakteristisch
Geruchsschwelle
:
Nicht anwendbar
Schmelz­punkt/Schmelzbereich
:
ca. 0 °C Siedepunkt/Siedebereich
:
100 °C
Flammpunkt
:
Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindig­keit
:
Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasför­mig)
:
nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze
:
Nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze
:
Nicht anwendbar
Dampfdruck
:
ca. 23 hPa
Relative Dampfdichte
:
Nicht anwendbar
Relative Dichte
:
Nicht anwendbar
Dichte
:
1,0340 g/cm3
Wasserlöslichkeit
:
unlöslich
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Löslichkeit(en)
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Verteilungskoeffizient: n­Octanol/Wasser
:
nicht bestimmt Thermische Zersetzung
:
Keine Daten verfügbar
Auslaufzeit
:
nicht bestimmt
Explosive Eigenschaften
:
Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften
:
Keine Daten verfügbar
Gefährliche Reaktionen
:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
Zu vermeidende Bedingungen
:
Vor Frost schützen. Extreme Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung.
Zu vermeidende Stoffe
:
Unverträglich mit Oxidationsmitteln. Unverträglich mit Säuren und Basen.
Gefährliche Zersetzungspro­dukte
:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte ent­stehen: Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid und unverbrannter Kohlenwasserstoff (Rauch).
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
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