gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte METALL-EFFEKT Gold
Version 3.0
Überarbeitet am 05.03.2015
Druckdatum 07.07.2015
Handelsname
:
Farbrezepte METALL-EFFEKT Gold
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
:
Beschichtungsstoff
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
:
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Firma
:
Alpina Farben GmbH
Roßdörfer Straße 50
64372 Ober-Ramstadt
Telefon
:
+496154716310
Telefax
:
+496154716311
Email-Adresse Verantwortliche/ausstellende Person
:
msds@dr-rmi.com
Notrufnummer/
Email-Adresse
:
0049(0)6154/71-202 sds@daw.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
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EUH208
Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on Kann allergi-
sche Reaktionen hervorrufen.
Beratung für Allergiker: Hotline 0180 / 530 89 28 (0,14 €/ Min. aus dem deut-
schen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/ Min)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Chemische Bezeichnung
CAS-Nr.
EG-Nr.
Registrierungsnummer
Einstufung
(67/548/EWG)
Einstufung
(VERORDNUNG
(EG) Nr.
1272/2008)
Konzentration
(%)
AGW-Stoff :
1-Methoxypropan-2-ol
107-98-2
203-539-1
01-211945743535-XXXX
R10
R67
Flam. Liq.3; H226
STOT SE3; H336
>= 1 - < 10
Allgemeine Hinweise
:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
Ersthelfer muss sich selbst schützen.
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien:1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher
entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu vermeiden. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die
Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort nach
Gebrauch mit Wasser und Seife.
Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen
:
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
:
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder anerkannten Hautreiniger benutzen.
KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt
:
Kontaktlinsen entfernen.
Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang
reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen.
Ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
:
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Symptome
:
Keine Information verfügbar.
Risiken
:
Keine Information verfügbar.
Behandlung
:
Keine Information verfügbar.
Geeignete Löschmittel
:
Nicht brennbar.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
:
Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch.
Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämp-
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn
nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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fung
Weitere Information
:
Das Produkt selbst brennt nicht.
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Material kann glitschige Bedingungen schaffen.
Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen verwenden.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung
behandeln.
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation
die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Reinigungsverfahren
:
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B.
Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben.
Hinweise zum sicheren Umgang
:
Keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwenden-
de Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen siehe Abschnitte 8 & 13 des Sicherheitsdatenblattes.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
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Hygienemaßnahmen
:
Für angemessene Lüftung sorgen. Berührung mit der Haut
und den Augen vermeiden. Vor dem Essen, Trinken oder
Rauchen die Hände waschen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
:
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern
um jegliches Auslaufen zu verhindern. Um die Produktqualität
beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung lagern. Bei Raumtemperatur lagern. Unbrauchbar nach
Gefrieren.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen Materialien fernhalten.
Lagerklasse (TRGS 510)
:
12, Nicht brennbare Flüssigkeiten
Bestimmte Verwendung(en)
:
Die Technischen Informationen des Herstellers sind zu beachten.
Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp (Art der
Exposition)
Zu überwachende Parameter
Grundlage
1-Methoxypropan2-ol
107-98-2
TWA
100 ppm
375 mg/m3
2000/39/EC
Weitere Information
Zeigt die Möglichkeit an, daß größere
Mengen des Stoffs durch die Haut aufgenommen werden, Indikativ
STEL
150 ppm
568 mg/m3
2000/39/EC
Weitere Information
Zeigt die Möglichkeit an, daß größere
Mengen des Stoffs durch die Haut aufgenommen werden, Indikativ
AGW
100 ppm
370 mg/m3
DE TRGS
900
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor
2;(I)
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
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(Kategorie)
Weitere Information
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG
(MAK-Kommission), Europäische Union
(Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Abweichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.), Ein Risiko
der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des
biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden
Stoffname
CAS-Nr.
Zu überwachende
Parameter
Probennahmezeitpunkt
Grundlage
7429-90-5,
7429-90-5
Aluminium: 200 µg/l
(Urin)
Expositionsende,
bzw. Schichtende
TRGS 903
Augenschutz
:
Schutzbrille
Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von
Augen- und Gesichtsschutz
Material
:
Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit
:
240 min
Handschuhdicke
:
0,2 mm
Anmerkungen
:
Geeignete Handschuhe geprüft gemäss EN374 tragen.Handschuhe vor dem Ausziehen mit Wasser und Seife
reinigen.
Haut- und Körperschutz
:
Schutzanzug
Atemschutz
:
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Nicht zum Verspritzen/Versprühen verwenden.
Schutzmaßnahmen
:
Keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
Biologischer Arbeitsplatzgrenzwert
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Handschutz
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Allgemeine Hinweise
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn
dies ohne Gefahr möglich ist.
Aussehen
:
flüssig
Farbe
:
pigmentiert
Geruch
:
charakteristisch
Geruchsschwelle
:
Nicht anwendbar
Schmelzpunkt/Schmelzbereich
:
ca. 0 °C
Siedepunkt/Siedebereich
:
100 °C
Flammpunkt
:
Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
:
Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
:
nicht bestimmt
Obere Explosionsgrenze
:
Nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze
:
Nicht anwendbar
Dampfdruck
:
ca. 23 hPa
Relative Dampfdichte
:
Nicht anwendbar
Relative Dichte
:
Nicht anwendbar
Dichte
:
1,0340 g/cm3
Wasserlöslichkeit
:
unlöslich
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Löslichkeit(en)
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Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
:
nicht bestimmt
Thermische Zersetzung
:
Keine Daten verfügbar
Auslaufzeit
:
nicht bestimmt
Explosive Eigenschaften
:
Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften
:
Keine Daten verfügbar
Gefährliche Reaktionen
:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und
Anwendung.
Zu vermeidende Bedingungen
:
Vor Frost schützen.
Extreme Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung.
Zu vermeidende Stoffe
:
Unverträglich mit Oxidationsmitteln.
Unverträglich mit Säuren und Basen.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und
Anwendung.
Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte entstehen:
Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid und unverbrannter
Kohlenwasserstoff (Rauch).
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
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