Albrecht Ultra Force, Pan PC-50, Johnny II Schematic

FREQUENZNUTZUNGSPLAN

gemäß § 54 TKG über die Aufteilung
des Frequenzbereichs von 9 kHz bis 275 GHz
auf die Frequenznutzungen sowie über
die Festlegungen für diese Frequenznutzungen
Stand: April 2008
Jede rechtswidrige Art von Nachdruck oder Vervielfältigung
dieser Veröffentlichung oder von Teilen derselben ist verboten.
Nur der von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
herausgegebene Frequenznutzungsplan in seiner aktuellen Fassung ist verbindlich.
© Bundesnetzagentur
1 Aktualisierungsverzeichnis
2 Bezugsquellennachweis
3 Allgemeiner Teil
4 Frequenzbereich von 9 - 27500 kHz
5 Frequenzbereich von 27,5 - 10000 MHz
6 Frequenzbereich von 10 - 275 GHz
Sonstige Funkanwendungen und andere
7
Anwendungen elektromagnetischer Wellen
8 Zitierte Nutzungsbestimmungen
9 Abkürzungsverzeichnis
10 [zurzeit nicht benutzt]
Aktualisierungsverzeichnis
Aktualisierung Eingearbeitet
Nummer vom von am
Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur

Bezugsquellennachweis

Der Frequenznutzungsplan (FreqNP) wird herausgegeben von der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Dienststelle 214a (FreqNP)
Tulpenfeld 4 oder Postfach 8001 53113 BONN 53105 BONN
Telefax: 0228/14-6125
Adresse für elektronische Post: Leitseite im INTERNET:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/frequenznutzungsplan
Exemplare des FreqNP können nur über die oben angegebene Anschrift unter Angabe des Empfängers schriftlich (mittels Brief, Telefax oder elektronischer Post) bestellt werden. Der Versand des FreqNP erfolgt bei Behörden oder Firmen gegen Rechnung, bei Privatpersonen vorzugsweise gegen Nachnahme. Der FreqNP kann als Paket nicht an eine Postfachanschrift versendet werden.
Der Abgabepreis für den FreqNP beträgt für die komplette Ausgabe als Loseblattsammlung im 4fach-Ringordner je Exemplar 18,00 EURO zuzüglich Versand- und ggf. Nachnahmekosten.
Aufgrund des erheblichen Umfangs des FreqNP kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz sorgfältigster Bearbeitung noch inhaltliche oder redaktionelle Fehler im FreqNP enthalten sind; diese Fehler werden im Rahmen der zukünftigen Aktualisierungen des FreqNP automatisch korrigiert.
Informationen über die Bezugsmöglichkeiten der im FreqNP zusätzlich angegebenen Literatur können ebenfalls über die oben angegebene Anschrift erfragt werden.
Der FreqNP ist nur in der deutschen Sprache erhältlich.
Wolfgang.Becker@bnetza.de
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Alle Rechte vorbehalten.
Jede rechtswidrige Art von Nachdruck oder Vervielfältigung
dieser Veröffentlichung oder von Teilen derselben ist verboten.
Nur der von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
herausgegebene Frequenznutzungsplan
in seiner aktuellen Fassung ist verbindlich.

WICHTIGER HINWEIS

Wegen der ständigen Fortentwicklung und
Aktualisierung des Frequenznutzungsplans wird
dringend empfohlen, sich bei allen Fragen zur
Frequenznutzung (z. B. vor einer Geräteentwicklung oder
vor dem Import von Geräten) durch Rückfragen bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur
Planungssicherheit Klarheit über die entsprechenden
Frequenzbereiche zu verschaffen.
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Allgemeiner Teil

1 Gesetzliche Grundlagen
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22.06.04 (BGBl. Teil I Nr. 29 vom
25.06.04, S. 1190 ff.) - zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
18.02.07 (BGBl. Teil I S. 106 ff.) - regelt im Teil 5, Abschnitt 1, in den §§ 52 bis 65 die Frequenzordnung für die Bundesrepublik Deutschland. Diese Frequenzordnung sieht vor, dass zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen der Frequenzbereichszuweisungsplan (FreqBZP) und der Frequenznutzungsplan (FreqNP) aufgestellt werden (§ 52 Abs. 1 TKG), Frequenzen zweckgebunden nach Maßgabe des FreqNP und diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objektiver Verfahren zugeteilt (§ 55 Abs. 1 Satz 3 TKG) und Frequenznutzungen überwacht werden (§ 64 TKG).
Zusätzlich gilt die z Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV)
vom 28.09.04 (BGBl. Teil I Nr. 53 vom 06.10.04, S. 2499 ff.), geändert durch die
z Erste Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplan-
verordnung vom 23.08.06 (BGBl. Teil I Nr. 40 vom 25.08.06, S. 1977 ff.)
(Diese Änderungsverordnung enthält den Frequenzbereichszuweisungsplan, in dem die Ergebnisse und Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2003 (WRC-2003) der internationalen Fernmeldeunion (ITU) berücksichtigt sind.)
sowie die
z Verordnung über das Verfahren zur Aufstellung des Frequenznutzungsplans (Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung, FreqNPAV)
vom 26.04.01 (BGBl. Teil I Nr. 20 vom 08.05.01, S. 827 ff.). Die Bundesnetzagentur erstellt nach § 54 TKG den FreqNP auf der Grundlage des
FreqBZP unter Berücksichtigung der in § 2 Abs. 2 TKG genannten Ziele, der europäischen Harmonisierung, der technischen Entwicklung und der Verträglichkeit der Frequenznutzungen in den Übertragungsmedien. Diese Planziele sind aufeinander abzustimmen (§ 2 Abs. 2 FreqNPAV). Das Verfahren zur Aufstellung des FreqNP richtet sich nach der FreqNPAV.
Gemäß § 3 FreqNPAV besteht der FreqNP aus Frequenznutzungsteilplänen (FreqNTP) für die einzelnen Frequenzbereiche im FreqBZP. Er enthält die nähere Aufteilung der Frequenzbereiche auf die einzelnen Frequenznutzungen sowie die zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen zusätzlichen Parameter und auch die erforderlichen Bestimmungen über die Frequenznutzung in und längs von Leitern. Die Bezeichnung der Frequenznutzungen im FreqNP präjudiziert keine Aussagen hinsichtlich etwaiger
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nach dem TKG erforderlicher Marktabgrenzungen und zulässiger Dienstleistungsangebote.
Soweit dies zur Umsetzung der Planvorgaben nach § 2 FreqNPAV erford erlich ist, enthält der FreqNP die Angabe der Funkdienste, denen der jeweilige Frequenzbereich zugewiesen ist, die vorgesehene Frequenznutzung und die Nutzungsbedingungen. Die Frequenznutzung und ihre Bedingungen werden durch technische, betriebliche oder regulatorische Bestimmungen beschrieben. Hierzu können auch Angaben zur Nutzungsdauer, zu Nutzungsbeschränkungen und zu geplanten Nutzungen gehören. Neben den im FreqNP angegebenen Frequenznutzungen können Frequenznutzungen des Bundesministeriums der Verteidigung bestehen, die nicht im FreqNP eingetragen sind.

2 Aufbau und Gliederung des Frequenznutzungsplans

Die einzelnen Einträge des FreqNP sind wie folgt strukturiert: Frequenznutzungsteilplan: Laufende Nummer des FreqNTP gemäß FreqBZPV
(1 bis 486)
Eintrag: Nummer des Eintrags inner halb eines FreqNTP
Die ersten 3 Ziffern entsprechen der laufenden Nummer des FreqNTP, die letzten 3 Ziffern sind durchnummeriert von 001 bis maximal 999.
Stand: Monat und Jahr der letzten Aktualisierung des FreqNTP
Frequenzbereich: Frequenzbereich gemäß FreqBZPV Nutzungsbestimmung(en): Nummer(n) der Nutzungsbestimmung(en) gemäß
FreqBZPV, die für die Bundesrepublik Deutschland relevant sind; sie sind innerhalb des angegebenen Frequenzbereichs zu berücksichtigen.
Funkdienst: Bezeichnung des Funkdienstes gemäß FreqBZPV
Die einzelnen Funkdienste und deren Status sind in der FreqBZPV genau definiert. Die Funkdienste werden nach primären und sekundären Funkdiensten unterschieden, die durch unterschiedliche Schreibweisen dargestellt sind: Primärer Funkdienst: Schreibweise in Großbuchstaben, z. B. FESTER FUNKDIENST Sekundärer Funkdienst: normale Schreibweise, z. B. Fester Funkdienst Befindet sich Nutzungsbestimmung, so gilt diese Nutzungsbestimmung nur für diesen Funkdienst. Nummern von Nutzungsbestimmungen, die ein en Frequenz­ bereich einem Funkdienst auf primärer oder sekundärer Basis zuweisen, sind vor der Bezeichnung des Funkdienstes mit einem Doppel­ punkt eingetragen, z. B. D136: FESTER FUNKDIENST. Wenn in einem bestimmten Frequenzbereich die angegebene Frequenz­ nutzung nicht einem Funkdienst gemäß FreqBZPV für diesen Frequenz­ bereich zugeordnet werden kann (z. B. aufgrund einer Nutzungs­ bestimmung), so ist in solchen Fällen das Feld "Funkdienst " leer gelassen; die angegebene Frequenznutzung ist dennoch zulässig.
hinter der Bezeichnung des Funkdienstes die Nummer einer
zusätzlich
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Nutzung: Angabe der Nutzung des Frequenzbereichs gemäß FreqBZPV
Die Bezeichnungen 'ziv' (zivil), 'mil' (militärisch) oder 'ziv/mil' (zivil/militärisch) geben an, ob der Frequenzbereich zivil, militärisch oder gemeinsam zivil und militärisch genutzt oder verwaltet wird. Eine zivile Nutzung von Frequenzbereichen, die für eine militärische Nutzung ausgewiesen sind, bedarf vorab einer Koordinierung der Bundesnetzagentur
mit der militärischen Frequenzverwaltung. Eine militärische Nutzung von Frequenzbereichen, die für eine zivile Nutzung ausgewiesen sind, bedarf vorab einer Koordinierung der militärischen Frequenzverwaltung mit der Bundesnetzagentur. Eine zivile oder militärische Nutzung von Frequenz­ bereichen, die für die gemeinsame zivile und militärische Nutzung ausgewiesen sind, bedarf vorab einer Koordinierung zwischen der Bundesnetzagentur und der militärischen Frequenzverwaltung.
Frequenznutzung: Bezeichnung der zulässigen Frequenznutzung
Wenn in einem bestimmten Frequenzbereich zurzeit keine Frequenz­ nutzungen in der Bundesrepublik Deutschland bestehen bzw. keine Planungen für zukünftige Frequenznutzungen bekannt sind, so sind die
mit einem Doppelpunkt eingetragen, z. B. 10: Fernwirkfunk. Im TKG § 3 Nr. 9 ist die Frequenznutzung wie folgt definiert: "Frequenznutzung" ist jede gewollte Aussendung oder Abstrahlung elektro-
magnetischer Wellen zwischen 9 kHz und 3000 GHz zur Nutzung durch Funkdienste und andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen. Frequenznutzung im Sinne dieses Gesetzes ist auch die Führung elektro­ magnetischer Wellen in und längs von Leitern, für die keine Freizügigkeit nach § 53 Abs. 2 Satz 3 gegeben ist.
Felder "Frequenznutzung" und "Frequenznutzungsbedingungen" leer gelassen. Nummern von Nutzungsbestimmungen, die eine Frequenznutzung zulassen, sind vor der Bezeichnung der Frequenznutzung
zusätzliche
Frequenzteilbereich: von der Frequenznutzung belegter Frequenzteilbereich innerhalb des Frequenzbereichs
Frequenznutzungen können sich über mehrere Frequenzteilbereiche erstrecken. Es werden im Allgemeinen die Frequenzteilbereichsgrenzen der
Frequenznutzungen angegeben; handelt es sich nur um eine Einzelfrequenz, so ist die Frequenzteilbereichsobergrenze gleich de r Frequenzteilbereichsuntergrenze.
Frequenznutzungs- Regulatorische, technische und betriebliche bedingungen: Bestimmungen für die Frequenznutzung
Die Frequenznutzungsbedingungen bilden die Grundlage für die Frequenz­zuteilung und können
z regulatorische Bestimmungen, die die Frequenznutzungen näher spezifizieren, und/oder z betriebliche Bestimmungen, z. B. Angaben zur Nutzungsdauer, zu Nutzungs-
beschränkungen oder zu geplanten Nutzungen sowie beispielsweise folgende z technische Bestimmungen enthalten:
- Duplexfrequenzbereich(e),
- maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung,
- Kanalbandbreite,
- Kanalraster.
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Kursiv gedruckte Textteile in den Tabellen des FreqNP sind rein informativ.
Falls kein Eintrag vorhanden ist, kann dies auch bedeuten, dass Frequenznutzungsbedingungen nur für den Einzelfall festgelegt werden (z. B. in Koordinierungsverfahren).
In einigen FreqNTP gibt es Verweise auf die "Vollzugsordnung für den Funkdienst" (VO Funk, englisch "Radio Regulations") der ITU ("International Telecommunication Union"). Die VO Funk liegt nicht in deutscher Sprache, sondern in den sechs Amts- und Arbeitssprachen (englisch, französisch, spanisch, arabisch, chinesisch und russisch) der ITU vor; in Streit- und Zweifelsfällen ist der französische Wortlaut maßgebend.

3 Flexibilisierung des Frequenznutzungsplans

Die Neukonzeption der Frequenzregulierung als Grundlage künftiger Regulierungsentscheidungen und Marktöffnungen ist eine der vordringlichsten Aufgaben der Bundesnetzagentur. Hierzu wurden bereits im Jahre 2003 in den "Strategischen Aspekten zur Frequenzregulierung" Grundlagen und erste Erwägungen für eine flexiblere Frequenzregulierung in Deutschland erarbeitet (siehe
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/strategiepapier).
Die zukünftige Gesamtkonzeption eines flexiblen Frequenzregulierungsregimes soll durch den Abbau von Beschränkungen des Zugangs zu Frequenzen für neue Funktechnologien Innovationen fördern. Dies erfordert eine flexible Ausgestaltung der Widmungen von Frequenzen und der Festlegungen und Regelungen der Frequenznutzungsrechte, ohne zu enge dienstespezifische Besonderheiten. Weiterhin sind die Handelbarkeit und die Übertragbarkeit von Frequenznutzungsrechten wesentliche Elemente einer flexiblen Frequenzregulierung. Auch die Fragen der Interferenz werden mit der zunehmenden Flexibilisierung des Frequenzregulierungsregimes immer schwieriger zu beurteilen sein. Hier wird es der Entwicklung von geeigneten Instrumenten zur Sicherstellung eines geordneten Mit- und Nebeneinan ders von Frequenznutzungen bedürfen, ohne dabei die Effizienz der Nutzungen aus den Augen zu verlieren.
Für den Rundfunk ist entsprechend § 5 FreqNPAV dabei sicherzustellen, dass die auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen zustehenden Kapazitäten für die Übertragung von Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder im Rahmen der gemäß der FreqBZPV dem Rundfunk zugewiesenen Frequenzen zur Verfügung stehen.
Der Wandel zu einem flexibleren Regime der Frequenzregulierung wird sich übe r eine schrittweise Entwicklung vollziehen, da in Deutschland und auch im übrigen Europa Frequenzspektrum intensiv genutzt wird und zahlreiche Altzuteilungen Bestandsschutz genießen und nicht ohne weiteres geändert werden können.
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Das Konzept der Bundesnetzagentur zur Flexibilisierung der Frequenzregu lierung steht im Einklang mit den Diskussionen auf europäischer Ebene, z. B. im Rahmen der "Radio Spectrum Policy Group" (RSPG). So hat diese Gruppe eine "Opinion" unter dem Schlagwort "Wireless Access Policy for Electronic Communications Services" (WAPECS) verabschiedet, die sich mit dem Abbau ungerechtfertigter dienstespezifischer Zugangsbeschränkungen auseinandersetzt.
Die Bundesnetzagentur hat bei der Erstellung des aktuellen FreqNP diesen konzeptionellen Erwägungen insoweit Rechnung getragen, als die Festlegungen auf Planebene möglichst flexibel gestaltet wurden. Damit soll einerseits Spielraum für die Frequenzplanung der Bundesnetzagentur eröffnet werden ohne andererseits die Stabilität des Planungsinstrumentes 'Frequenznutzungsplan' zu gefährden, um dadurch hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit für die Nutzer zu gewähren. Gleichwohl sind entsprechend der weitergehenden Liberalisierung des Frequenzregulierungsregimes in Deutschland auf Ebene des FreqNP die derzeitigen Widmungen zu überprüfen, um unnötige Zugangsschranken zu Frequenzen zu beseitigen.
Als Beispiel kann die Frequenznutzung "Drahtloser Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten" angeführt werden. Diese technologieneutrale Widmung ermöglicht den Einsatz von unterschiedlichen Techniken und Systemen ohne Beschränkung auf bestimmte Standards. Darüber hinaus ist die Frequenznutzung so weit ausgestaltet, dass sie im Rahmen der Zuweisungen im Frequenzbereichszuweisungsplan das Angebot von sämtlichen Diensten, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, umfasst.
Ein weiterer Ansatz zur Flexibilisierung des FreqNP findet sich in den Betriebsfunkfrequenzbereichen. Hier wurden bisher für einzelne Arten des Betriebsfunks getrennt aufgeführte Frequenzteilbereiche unter dem Oberbegriff "Betriebsfunk" zusammengefasst. Durch diese Zusammenfassung kann die Bundesnetzagentur wesentlich flexibler auf Änderungen bei einzelnen Betriebsfunkarten (z. B. mengenmäßige Verschiebungen zwischen den Arten) reagieren, so dass zusätzliche Frequenzuteilungsmöglichkeiten entstehen.
Dasselbe Prinzip wurde auch auf die Frequenznutzung "Funkanwendungen geringer Reichweite" angewandt, um auf diesem Massenmarkt schnell auf die Einführung neuer Technologien reagieren zu können.
Ebenfalls mit diesem Ziel werden die meisten Befristungen der Nutzungsdauer von Frequenznutzungen jetzt nicht mehr im FreqNP aufgeführt; Befristungen in Frequenzzuteilungen bleiben dennoch grundsätzlich bestehen. Die Befristungen der Nutzungsdauer von Frequenznutzungen werden in - kurzfristig anzupassende
- Verwaltungsvorschriften der Bundesnetzagentur übergeleitet, die auf deren INTERNET-Seiten unter dem Stichwort "Frequenzordnung" bzw. "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen" eingesehen werden können.
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4 Weitere Erläuterungen
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Verwaltungspraxis der Bundesnetzagentur und zur detaillierten Information der Öffentlichkeit werden Verwaltungsvorschriften für die Frequenzzuteilung auf Grundlage des FreqNP erarbeitet. Durch diese verwaltungsinternen Handlungsanweisungen wird sichergestellt, dass Frequenzen z. B. für bestimmte Betriebsfunkanwendungen von den unterschiedlichen Zuteilungsstellen verfahrenstechnisch bundeseinheitlich zugeteilt werden. Inhaltlich konkretisieren diese Verwaltungsvorschriften die Vorgaben des FreqNP. So werden einzelne Frequenzteilbereiche aus FreqNTP (in der Regel ein Eintrag) bestimmten Bedarfsträgergruppen, wie z. B. den Elektrizitäts-, Wasser-, Gas-, und Fernwärmeunternehmen im Rahmen des Betriebsfunks zugeordnet. Hinsichtlich der technischen Bestimmungen enthält der FreqNP Rahmenvorgaben, die in den Verwaltungsvorschriften weiter konkretisiert werden. Beispielsweise kann der in einem Eintrag eines FreqNTP festgelegte und für viele Situationen übergreifend geltende Maximalgrenzwert für die zulässige äquivalente Strahlungsleistung in den Verwaltungsvorschriften fallgruppenbezogen (z. B. differenziert nach ortsfesten und mobilen Funkstellen) gestaffelt werden. Darüber hinaus enthalten die Verwaltungsvorschriften weitere Parameter, die nicht in dem Abstraktheitsgrad des FreqNP dargestellt werden können, aber der Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung dienen. So können auch gebietsbezogene Parameter angegeben werden, die bei der Frequenzzuteilung zu berücksichtigen sind; hierzu zählt z. B. die Festlegung einer maximal zulässigen Störfeldstärke oder Störleistungsflussdichte in eine m bestimmten Abstand hinter der Grenze des Einsatz- bzw. Versorgungsgebiets.
Die einzelfallbezogene Ausgestaltung der Maximalgrenzwerte des FreqNP und der Verwaltungsvorschriften findet sich - neben der Festlegung weiterer Pa rameter ­in der konkreten Frequenzzuteilung. Dies bedeutet, dass die Festlegungen in der Frequenzzuteilung nicht zwingend dem Maximalgrenzwert entsprechen müssen. Vielmehr können - bezogen auf den konkreten Einzelfall - auch niedrigere Werte als die im FreqNP bzw. den Verwaltungsvorschriften angegebenen Maximalgrenzwerte festgelegt werden.
In begründeten Einzelfällen darf der Grenzwert der äquivalenten Strahlungsleistung - insbesondere aufgrund topografischer Verhältnisse ­überschritten werden, wenn dies physikalisch-technisch und ökonomisch­technisch geboten erscheint und wenn sichergestellt ist, dass keine Störungen, die im Rahmen der Frequenzordnung nach TKG relevant sind, verursacht werden; entsprechende Festlegungen sind in der Frequenzzuteilung einzelfallabhängig zu treffen. Im Fall von allgemein zugeteilten Frequenznutzungen konkretisieren die entsprechenden Allgemeinzuteilungen den FreqNP.
Zusätzlich zu den Änderungen aufgrund der Novellierung der FreqBZPV in 2006 gibt es auch Änderungen im FreqNP, die sich aufgrund technischer Weiterentwicklungen ergeben haben.
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In einem eigenen Abschnitt werden "Sonstige Funkanwendungen und andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen" behandelt. In diesem Abschnitt werden Frequenznutzungen berücksichtigt, deren Darstellung in diesem Teil übersichtlicher als in den Frequenznutzungsteilplänen möglich ist.
5 Technische Bestimmungen
Duplexfrequenzbereich Frequenzbereich für die andere Übertragungsrichtung der jeweiligen Frequenznutzung. Die Angabe eines Duplexfrequenzbereichs schließt den Simplexbetrieb oder den TDD-Betrieb nicht grundsätzlich aus; genaue Vorgaben sind in der Regel in den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen enthalten.
Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung Die äquivalente Strahlungsleistung beschreibt die Leistung, die eine isotrope Strahlungsquelle (Angabe EIRP) oder ein Halbwellendipol (Angabe ERP) anstelle der tatsächlich verwendeten Strahlungsquelle am selben Ort abgeben müsste, um - jeweils im selben Abstand betrachtet - die gleiche Leistungsflussdichte zu erzeugen wie die tatsächlich verwendete Strahlungsquelle. Die äquivalente Strahlungsleistung entspricht dem Produkt aus der Senderausgangsleistung abzüglich der Verluste auf der Speiseleitung zur Strahlungsquelle (Antenne) einerseits und dem Gewinn der Strahlungsquelle (Antennengewinn) in Hauptstrahlrichtung andererseits.
Kanalabstand Der Kanalabstand ist der Frequenzabstand zwischen zwei benachbarten Kanälen (z. B. von der Mitte des Kanals A zur Mitte des Kanals B). Die Festlegung des Kanalabstandes auf der Funkfrequenzebene hat Einfluss auf die Übertragungskapazität - also Effizienz - und Störungsfreiheit unter den Frequenznutzungen.
Kanalbandbreite Die Kanalbandbreite umfasst die erforderliche Bandbreite einer Aussend ung und
- anwendungsabhängig - ggf. erforderliches Spektrum zum Schutz der Nachbarkanäle.
(Die erforderliche Bandbreite ist gemäß Artikel 1, Punkt 1.152, VO Funk wie folgt definiert: Für eine gegebene
Sendeart [ist die erforderliche Bandbreite] die Breite des Frequenzbandes, die gerade ausreicht, die Übertragung der Information mit der Geschwindigkeit und mit der Güte sicherzustellen, die unter festgelegten Bedingungen erforderlich sind.)
Kanalraster Frequenzabstand zwischen zwei unmittelbar benachbarten Kanälen von Kanalmitte zu Kanalmitte; es kann größer oder kleiner als die Kanalbandbreite sein.
"duty cycle" Der "duty cycle" (relative Frequenzbelegungsdauer) ist das prozentuale Verhältnis zwischen der Dauer einer Aussendung und einem frequenznutzungsabhängigen Bezugszeitraum.
(Weiterführende Erläuterungen sind in der CEPT/ERC-Empfehlung 70-03 und in den jeweiligen Standards enthalten.)
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"listen before talk" Beim "listen before talk" (hören vor sprechen) muss zuerst geprüft werden, ob die für die Nutzung vorgesehene Frequenz nicht anderweitig belegt ist.
Hinweis: Die von der Bundesnetzagentur angewandten Messverfahren zur Überprüfung der technischen Parameter basieren überwiegend auf entsprechenden europäischen Normen (EN). Näheres hierzu ist in den Verwaltungsvorschriften der Bundesnetzagentur zu finden.

6 Beschreibungen der Frequenznutzungen

In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Frequenznutzungen beschrieben:
Frequenznutzung Beschreibung Amateurfunk Der Amateurfunk ist ein Funkdienst gemäß § 2 Nr. 2 des
Amateurfunkgesetzes, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch­wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.
Auffinden von Lawinenverschütteten
Betriebsfunk Der Betriebsfunk dient der Übertragung innerbetrieblicher
Binnenschifffahrtsfunk Der Binnenschifffahrtsfunk dient der Abwicklung des
Die Funkanwendung dient der Aussendung unmodulierter Signale zum Orten von verschütteten Personen.
Nachrichten in Form von Sprache und Daten. Im Betriebsfunk werden Frequenzen ausschließlich zur eigenen Nutzung zugeteilt, die aus einer oder mehreren ortsfesten Funkstellen und den dazugehörigen mobilen Funkstellen oder nur aus mobilen Funkstellen bestehen. Grundsätzlich werden Frequenzen im Betriebsfunk auch mehreren Nutzern zur gemeinsamen Verwendung zugeteilt. Unter Betriebsfunk fallen z. B. auch Durchsagefunk, Fernwirkfunk­anwendungen, Funkanlagen für Identifizierungszwecke, Grundstückspersonenruffunk, Grundstückssprechfunk und grundstücksüberschreitender Personenruffunk.
Funkverkehrs auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Die Nutzung der zugeteilten Kanäle ist für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland gegliedert in die Verkehrskreise "Schiff-Schiff", "Schiff-Hafenbehörde", "Funkverkehr an Bord", "Öffentlicher Nachrichtenaustausch" und "Nautische Information". Der Binnenschifffahrtsfunk wird durch die "Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk" geregelt.
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Frequenznutzung Beschreibung Breitbandige ortsfeste
drahtlose Funkanwendungen (BFWA)
BFWA (" breitbandige Funkanwendung dar, die vor allem zur Anbindung von Teilnehmern dient. Darüber hinaus ist auch eine Nutzung für Infrastrukturzwecke möglich.
Broadband Fixed Wireless Access") stellt eine
Typischerweise handelt es sich um Mehrpunkt-Systeme, die aus Zentralstationen bzw. Basisstationen und ausschließlich ortsfesten Teilnehmerstationen bestehen.
Breitbandige drahtlose Funkanwendungen (BWA)
BWA (" Funkanwendung dar, die vor allem zur Anbindung von Teilnehmern dient. Darüber hinaus ist auch eine Nutzung für Infrastrukturzwecke möglich. Typischerweise handelt es sich
Broadband Wireless Access") stellt eine breitbandige
um Mehrpunkt-Systeme, die aus Zentralstationen bzw. Basisstationen und Teilnehmerstationen bestehen. Teilnehmerstationen werden ortsfest, nomadisch oder mobil betrieben.
Bündelfunk Der Bündelfunk ist eine Mobilfunkanwendung für Sprach-
und Datenübertragung in einem Versorgungsgebiet mit einer oder mehreren Zellen. In jeder Zelle sind mehrere Übertragungskanäle verfügbar, die dynamisch zugewiesen werden. Der Bündelfunk wird überwiegend zur firmeninternen Mobilkommunikation genutzt und dient auch der Gruppenkommunikation (Gruppenruf), dem sofortigen Verbindungsaufbau ("Push-to-talk"/Direktruf), der Leit­stellen-Funktion ("Dispatcher") und der "Direct-Mode­Operation". Bündelfunknetze sind auf regionale Gebiete begrenzt.
CB-Funk Der CB-Funk ist ein privater Nahbereichsfunk und dient der
Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern "CB-Funker", wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.
Datenfunk Der Datenfunk dient der paketorientierten Übertragung von
Datensignalen (z. B. Messwerten, Schaltbefehlen, Alarmsignalen) zwischen Funkstellen, die ortsfest oder mobil betrieben werden.
Demonstrationsfunk für Bildungseinrichtungen
Der Demonstrationsfunk für Bildungseinrichtungen dient dem Vorführen der Eigenschaften bzw. der Erzeugung elektromagnetischer Wellen im Rahmen des Unterrichts an Schulen, Universitäten oder ähnlichen Einrichtungen.
Drahtlose Audioanwendungen
Drahtlose Audioanwendungen dienen der Übertragung von Audiosignalen im Nahbereich.
Drahtlose Kameras Drahtlose Kameras dienen zur einseitigen Übertragung von
Bild- und Tonsignalen zwischen mobilen und ortsfesten oder zwischen mobilen Funkanlagen.
Drahtloser Netzzugang zum Angebot von Telekommunikations­diensten
Der drahtlose Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten dient der Anbindung von Endgeräten an Funknetze über ortsfeste Stationen, die eine oder mehrere Funkzellen (Sektoren) abdecken.
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Frequenznutzung Beschreibung Erderkundung Bei Funkanwendungen der Erderkundung werden
Datenübertragungen mit Satelliten oder der Betrieb von Sensoren an Bord von Satelliten zur Erkundung der Eigenschaften der Erde, von Naturerscheinungen sowie zur Gewinnung von Daten über den Zustand der Umwelt, durchgeführt.
Fernmessen (Telemetrie)
Fernmess-Anwendungen (Telemetrie) dienen dem Fernmessen mit Hilfe von Funkwellen. Es handelt sich um Funkanlagen in Luftfahrzeugen oder um terrestrische Funkanlagen, sowohl für zivile als auch für militärische Anwendungen.
Fernseh-Rundfunk (TK) Der Fernseh-Rundfunk im telekommunikationsrechtlichen
Sinn (TK) ist eine terrestrische Funkanwendung zur Verbreitung von analogen und/oder digitalen Bild-, Ton­und/oder Daten-Signalen an die Allgemeinheit.
Fernsteuerung von Flugmodellen
Fernsteuerung von Modellen
Die Fernsteuerung von Flugmodellen dient der Übertragung von Fernwirksignalen zur Fernsteuerung von Flugmodellen.
Die Fernsteuerung von Modellen dient der Übertragung von Fernwirksignalen zur Fernsteuerung von Modellen aller Art.
Flugfunk Der Flugfunk ist ein Sprech- und Datenfunk für
Flugsicherungszwecke. Es findet dabei Funkverkehr zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen statt.
Flugnavigation Funkanwendungen der Flugnavigation dienen der sicheren
Führung von Luftfahrzeugen.
Flugsicherungsradar Mit Flugsicherungsradaren wird der Flugzeugverkehr zum
Zweck der Verkehrsführung beobachtet. Es wird zwischen Anlagen, die den Flugzeug- bzw. Fahrzeugverkehr auf dem Rollfeld, den Flugverkehr in der Umgebung von Flughäfen und den Flugverkehr in größeren Höhen beobachten, unterschieden.
Flugzeugradar Radaranlagen an Bord von Luftfahrzeugen, zur Bestimmung
der Flughöhe über Grund, zur Messung der Geschwindigkeit über Grund und Drift.
Funkanwendungen der BOS
Sprech- und Datenfunk (einschließlich Videoübertragung) sowie Radaranwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Funkanwendungen für Alarmierungszwecke
Funkanwendungen für Verkehrstelematik
Die Funkanwendungen für Alarmierungszwecke sind für die Übertragung von reinen Alarmsignalen bestimmt.
Die Funkanwendungen für Verkehrstelematik dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Optimierung von Transportsystemen entlang von Straßenverkehrswegen, z. B. Abstandswarngeräte, automatische Fahrzeugerfassung und Routenführung.
Funkanwendungen für Vermessungszwecke
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Funkanwendungen des Ortungsfunkdienstes für die Vermessung
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Frequenznutzung Beschreibung Funkanwendungen
kleiner Leistung im Gesundheitsbereich
Funkanwendungen geringer Reichweite (SRD)
Die Funkanwendungen kleiner Leistung im Gesundheits­bereich dienen der Übertragung von Daten und Messwerten im Anwendungsbereich Gesundheit.
Funkanwendungen geringer Reichweite sind im Wesentlichen für die Übertragung von Fernwirk-, Telemetrie-, Alarm- und Datensignalen sowie in einigen Frequenzbereichen von Audio- und Videosignalen zur Überbrückung kurzer Entfernungen bestimmt.
Funkanwendungen öffentlicher
Sprech-, Daten- und Fernwirkfunkanwendungen öffentlicher Eisenbahnen
Eisenbahnen Funkbewegungsmelder Ein Funkbewegungsmelder dient als Funkstelle des Ortungs-
funkdienstes der Erfassung von Bewegungsvorgängen und wird für Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrszählungen, Raumschutz, die Gebäude- und Geländeüberwachung usw. eingesetzt.
Funkbewegungsmelder geringer Reichweite
Funkbewegungsmelder, die aufgrund ihrer geringen Strahlungsleistung nur Bewegungsvorgänge in unmittelbarer Nähe erfassen.
Funkfeuer Funkstelle des Navigationsfunkdienstes, deren
Aussendungen dazu bestimmt sind, einer beweglichen Funkstelle die Feststellung ihrer Peilung oder Richtung in Bezug auf das Funkfeuer zu ermöglichen.
Funkmikrofone Funkmikrofone dienen der einseitigen Übertragung von
Sprach-, Musik- oder Tonsignalen. Sie sind als drahtlose Alternative für das Mikrofonkabel bestimmt. Mögliche Einsatz- und Nutzungszwecke sind Bühnen, z. B. Musikveranstaltungen (auch in oder an Musikinstrumenten ), wie Konzerte, Musicals, Opern, Shows oder Theateraufführungen, Karaoke, Kongress- und Schulungsräume und der private Bereich. Weiterer Einsatz­und Nutzungszweck ist der Regie- und Kommandofunk. Dabei werden Funkmikrofone als breitbandige Rückkanäle zur einseitigen Übertragung von Regie- und Kommandosignalen sowie für am Ohr getragene Kleinstempfänger für den Liveton, für Regieanweisungen und/oder ähnliches ("in-ear-monitoring") bei Veranstaltungen sowie bei Rundfunk- und Bühnenproduktionen eingesetzt.
Funknachrichten an einen oder mehrere
Übertragung von Nachrichten (Daten) an einen oder mehrere Empfänger
Empfänger Funkruf Der Funkruf dient der einseitigen Datenübertragung in
einem öffentlichen Mobilfunknetz.
Grubenfunk Funkanwendungen zum Einsatz unter Tage
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Frequenznutzung Beschreibung Induktive
Funkanwendungen
Induktive Funkanwendungen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL) werden unter anderem als Kfz­Wegfahrsperren, Diebstahlsicherung, Verkehrskontroll­systeme, Metallsuchgeräte, Erkennungssysteme für Personen, Tiere und Waren eingesetzt. Weiterhin dienen sie der Übertragung von Daten- und Sprachsignalen über kurze Entfernungen, z. B. in Alarmanlagen und drahtlosen Sprachübertragungsanlagen.
Infrarot­Funkanwendungen
Infrarot-Funkanwendungen dienen der Übertragung von Daten- und Sprachsignalen.
Intersatellitenfunk Der Intersatellitenfunk dient zur Übertragung von
Nachrichten (Sprache und Daten) zwischen künstlichen Satelliten.
ISM-Anwendungen Nutzung elektromagnetischer Wellen durch Geräte oder
Vorrichtungen für die Erzeugung und lokale Nutzung von Hochfrequenzenergie für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke, die nicht Funkanwendung ist.
Kurzstreckenfunk Der Kurzstreckenfunk ist ein Funkverkehr, der nur für
geringe Reichweiten eingesetzt werden darf. Die Kommunikation erfolgt unmittelbar zwischen den Endgeräten.
Kurzzeitpeilfunk Der Kurzzeitpeilfunk dient ausschließlich zur Übertragung
von Daten- und Peilsignalen zum Aufspüren von gestohlenen Fahrzeugen.
Lotsenradar Radaranlagen zur Beobachtung des Schiffsverkehrs auf
Wasserstraßen zum Zwecke der Verkehrslenkung
Meteorologischer Satellitenfunk
Im meteorologischen Satellitenfunk werden Wetterbilder und/oder meteorologische Daten von Datensammel­stationen zu den Satelliten übertragen. Von den meteorologischen Satelliten erfolgt die Aussendung zu den Haupterdefunkstellen und zum direkten Datenempfang von vorbearbeiteten Bilddaten an Nutzerstationen.
Militärische Funkanwendungen
Militärische Funkanwendungen sind alle Frequenz nutzungen durch militärische Verbände oder Einrichtungen (Bundeswehr und Gaststreitkräfte)
MWS­Funkanwendungen
MWS-Funkanwendungen ("Multimedia Wireless System") sind Funkanwendungen zur breitbandigen interaktiven Übertragung von Bild, Sprache und Daten. Es ist der Oberbegriff für drahtlose Telekommunikations- und/oder Rundfunkanwendungen, welche die bis dato für diesen Bereich vorgesehenen "Multipoint Video Distribution Systems" (MVDS) einschließen.
Navigationsfunk Ortungsfunkanwendungen für Zwecke der Funknavigation
Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
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Frequenznutzung Beschreibung Normalfrequenz- und
Zeitzeichenfunk
Beim Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk werden zu wissenschaftlichen, technischen und anderen Zwecken festgelegte Frequenzen (Normalfrequenzen zur Kalibrierung), Zeitzeichen oder beide zugleich mit festgelegter hoher Genauigkeit ausgesendet. Die Aussendungen sind für den allgemeinen Empfang bestimmt.
Ortung von Verschütteten
Die Frequenznutzung Ortung von Verschütteten dient der Auffindung von insbesondere unter Trümmern verschütteten Lebewesen. Grundlage dieser Systeme ist die Modulation einer elektromagnetischen Welle, ausgelöst durch Bewegungen (Atmung und/oder Herzschlag) von verschütteten Lebewesen.
Radioastronomie Mit Hilfe der Radioastronomie wird das Universum erforscht.
Hierbei werden die eintreffenden Funkwellen empfangen und auf ihren Informationsgehalt untersucht. Messgrößen sind die spektrale Verteilung der Kontinuumstrahlung und diskreter Spektrallinien, die durch Sterne oder interstellare Materie erzeugt werden. Die sehr geringe Intensität der empfangenen Signale macht es notwendig, die zugewiesenen Frequenzbereiche von störenden Funkaussendungen freizuhalten.
Reportagefunk Der Reportagefunk dient der Übertragung von Sprache,
Musik, Videosignalen oder Fernwirksignalen zwischen Funkstellen, die ortsfest, bewegbar (temporär ortsfest) oder mobil durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder private Rundfunkprogrammanbieter bzw. Programm­produzenten betrieben werden.
Rettungsfunk in See­und Luftfahrzeugen
Einzelfrequenzen zur Kennzeichnung der Notposition an Bord von Schiffen (“Emergency Position Indicating Radio Beacon”, EPIRB) sowie an Bord von Luftfahrzeugen (“Emergency Location Transmitter”, ELT)
Richtfunk Digitaler Punkt-zu-Punkt-Richtfunk oder Punkt-zu-
Multipunkt-Richtfunk je nach Bereich für Weitverkehrsverbindungen in der Telekommunikation, Infrastruktur, zu und von Funkstellen auf Plattformen in bestimmter Höhe in der Stratosphäre mit fester Position ("High Altitude Platform Station", HAPS) oder Funkanbindung von Teilnehmeranschlüssen als Alternative zur drahtgebundenen Teilnehmeranschlussleitung
Satellitennavigation Funkanwendungen zur Ermittlung der Position, bei denen
die für die Ortung genutzten Signale von Funkstellen an Bord von Satelliten abgestrahlt werden.
Satellitenrundfunk (TK) Der Satellitenrundfunk im telekommunikationsrechtlichen
Sinn (TK) ist eine Funkanwendung zur Verbreitung von analogen und/oder digitalen Bild-, Ton- und/oder Daten­Signalen an die Allgemeinheit.
Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
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Frequenznutzung Beschreibung Schiffsradar Radaranlage an Bord von Schiffen insbesondere zur
Hinderniswarnung. Um Seezeichen mit Hilfe der Schiffsradare besser erkennen zu können, werden diese teilweise mit Radarantwortbaken ausgestattet. Aus dem gleichen Grund werden in kleinen Fahrzeugen sogenannte Radarzielverstärker bzw. in Rettungsinseln und -booten Such- und Rettungstransponder mitgeführt.
Schnurlose Telekommunikation
Eine Funkanlage für schnurlose Telekommunikation besteht aus ortsfesten und mobilen Funkstellen und wird insbesondere als Endeinrichtung an öffentliche Telef onnetze oder andere Telekommunikationsanlagen angeschaltet (z. B. CT1+, CT2, DECT).
Seefunk Der Seefunk ist eine mobile Funkanwendung zwischen
Küstenfunkstellen und Seefunkstellen oder zwischen Seefunkstellen oder zwischen zugeordneten Funkstellen für den Funkverkehr an Bord; Rettungsgerätfunkstellen und Funkbaken zur Kennzeichnung der Seenotposition (Kurzbezeichnung "Seenotfunkbake") dürfen ebenfalls am Seefunk teilnehmen. Beim Seefunkdienst über Satelliten befinden sich die mobilen Erdfunkstellen an Bord von Seefahrzeugen.
Serviceverbindungen im Satellitenfunk
Serviceverbindungen im Satellitenfunk sind die Übertragungswege zwischen einem Satelliten und den Endgeräten.
Speiseverbindungen im Satellitenfunk
Speiseverbindungen im Satellitenfunk sind die Übertragungswege zwischen einer zentralen Erdfunkstelle und einem Satelliten.
Sprechfunk mit geringer Reichweite und Sprachschalter
Sprechfunk mit geringer Reichweite und Sprachschalter dient der akustischen Überwachung von z. B. Säuglingen und Kleinkindern.
Such- und Rettungsfunk Der Such- und Rettungsfunk wird zur Kennzeichnung der
Notposition im Satellitenfunk und im mobilen Seef unkdienst genutzt.
Tankradare Tankradare werden innerhalb geschlossener Räume oder
Behältnisse zur Ermittlung des Füllstands genutzt.
Telekommunikations­anlagen
Telekommunikationsanlagen sind technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können. (TKG § 3 Nr. 23)
Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
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Frequenznutzung Beschreibung Telekommunikations-
netz
Ein Telekommunikationsnetz ist die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs­und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information.
(TKG § 3 Nr. 27)
Ton-Rundfunk (TK) Der Ton-Rundfunk im telekommunikationsrechtlichen Sinn
(TK) ist eine terrestrische Funkanwendung zur Verbreitung von analogen und/oder digitalen Bild-, Ton- und/oder Daten-Signalen an die Allgemeinheit.
UWB­Funkanwendungen
Die UWB-Funkanwendungen ("Ultra Wide Band") nutzen eine große Bandbreite mit relativ geringer Leistungsflussdichte.
VSAT­Funkanwendungen
VSAT-Funkanwendungen ("Very Small Aperture Terminal") sind Satelliten-Aufwärtsverbindungen oder Satelliten­Abwärts-verbindungen zur Datenübertragung mit kleinen Erdfunkstellen.
Weltraumfernwirkfunk Der Weltraumfernwirkfunk dient dem Betrieb von
Weltraumfahrzeugen, insbesondere der Weltraumbahn­verfolgung, dem Weltraumfernmessen und dem Weltraum­fernsteuern.
Weltraumforschungs­funk
Im Weltraumforschungsfunk wird im Rahmen technischer oder wissenschaftlicher Forschung Funkverkehr zwischen oder mit Weltraumfahrzeugen durchgeführt.
Wetterhilfenfunk Der Wetterhilfenfunk dient zur Übertragung von
meteorologischen Daten, z. B. von Radiosonden in frei aufsteigenden Ballons oder Fesselballons oder von ozeanographischen Bojenfunkstellen.
Wetterradar Das Wetterradar dient zur Beobachtung des Wetters in der
Luftfahrt und Ortung von kondensiertem Wasserdampf, woraus sich dann Wolkenbewegungen und Niederschläge berechnen lassen.
Windprofil-Messradar Radar zur Messung von Windprofilen in verschiedenen
Höhen
Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
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Frequenznutzung Beschreibung WLAN WLANs sind breitbandige Funkanwendungen zur
Datenübertragung, die typischerweise lokal zwischen mobilen bzw. nomadischen Funkstellen stattfindet. Eine Funkstelle übernimmt dabei oft die Funktion einer Zentralstation, wobei während der Datenübertragung die Funkstellen üblicherweise stationär betrieben werden. Dies ermöglicht z. B. eine drahtlose Verbindung zwischen Geräten der Informationstechnik, zwischen Geräten der Unterhaltungselektronik oder den Einsatz im Rahmen von drahtlosen Zugangssystemen. Der Einsatz für andere Zwecke ist ebenfalls möglich. Der Betrieb findet überwiegend innerhalb geschlossener Räume statt.
Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur

Frequenzbereich 9 - 27500 kHz

(Frequenznutzungsteilpläne 1 bis 164)
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz
Frequenznutzungsteilplan: 1 Eintrag: 1001 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 0 - 9 kHz
Nutzungsbestimmung(en): 1 2
Funkdienst: (nicht zugewiesen)
Nutzung:
Frequenznutzung:
Frequenzteilbereich: 0 - 9 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 1 Eintrag: 1002 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 0 - 9 kHz
Nutzungsbestimmung(en): 1 2
Funkdienst:
Nutzung:
Frequenznutzung: 1: Auffinden von Lawinenverschütteten
Frequenzteilbereich: 2,275 - 2,275 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 2 Eintrag: 2001 Stand: April 2008
Der Frequenzbereich unterhalb 9 kHz ist gemäß FreqBZPV keinem Funkdienst zugewiesen.
Übertragung von Signalen zum Orten von verschütteten Personen
Maximal zulässige magnetische Feldstärke: 125 µA/m (42 dB(µA/m)) in 10 m Entfernung Relative Frequenzbelegungsdauer ("duty cycle"): 100 %
Der Frequenzbereich unterhalb 9 kHz ist gemäß FreqBZPV keinem Funkdienst zugewiesen.
Frequenzbereich: 9 - 14 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D150 2 3 30
Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST
Nutzung: ziv
Frequenznutzung:
Frequenzteilbereich: 9 - 14 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz
Frequenznutzungsteilplan: 2 Eintrag: 2002 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 9 - 14 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D150 2 3 30
Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen
Frequenzteilbereich: 9 - 14 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 3 Eintrag: 3001 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 14 - 19,95 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30
Funkdienst: FESTER FUNKDIENST
Nutzung: ziv, mil
Frequenznutzung: Funknachrichten an einen oder mehrere Empfänger
Frequenzteilbereich: 14 - 19,95 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz
Frequenznutzungsteilplan: 3 Eintrag: 3002 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 14 - 19,95 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30
Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57
Nutzung: ziv, mil
Frequenznutzung: Seefunk
Frequenzteilbereich: 14 - 19,95 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 4 Eintrag: 4001 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 19,95 - 20,05 kHz
Nutzungsbestimmung(en): 2 5 30
Funkdienst: NORMALFREQUENZ - UND ZEITZEICHENFUNKDIENST (20 kHz)
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
Frequenzteilbereich: 19,95 - 20,05 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 5 Eintrag: 5001 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 20,05 - 70 kHz
Übertragung von Nachrichten von Küstenfunkstellen zu Seefunkstellen
Es gelten die technischen Parameter gemäß VO Funk.
Übertragung von Normal- und Zeitzeichen zu wissenschaftlichen, technischen und anderen Zwecken
Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30
Funkdienst: FESTER FUNKDIENST
Nutzung: ziv, mil
Frequenznutzung: Funknachrichten an einen oder mehrere Empfänger
Frequenzteilbereich: 20,05 - 70 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz
Frequenznutzungsteilplan: 5 Eintrag: 5002 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 20,05 - 70 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30
Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57
Nutzung: ziv, mil
Frequenznutzung: Seefunk
Frequenzteilbereich: 20,05 - 70 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 6 Eintrag: 6001 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 70 - 72 kHz
Nutzungsbestimmung(en): 2 5 30
Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST
Nutzung: ziv, mil
Frequenznutzung:
Frequenzteilbereich: 70 - 72 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 7 Eintrag: 7001 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 72 - 84 kHz
Übertragung von Nachrichten von Küstenfunkstellen zu Seefunkstellen
Es gelten die technischen Parameter gemäß VO Funk.
Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30
Funkdienst: FESTER FUNKDIENST
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: Funknachrichten an einen oder mehrere Empfänger
Frequenzteilbereich: 72 - 84 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
In diesem Frequenzbereich wird das Zeitzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt über den Sender DCF-77 gesendet.
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz
Frequenznutzungsteilplan: 7 Eintrag: 7002 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 72 - 84 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30
Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57 3
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen
Frequenzteilbereich: 72 - 84 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 7 Eintrag: 7003 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 72 - 84 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30
Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57 3
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: Seefunk
Frequenzteilbereich: 72 - 84 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 8 Eintrag: 8001 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 84 - 86 kHz
Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
Übertragung von Nachrichten von Küstenfunkstellen zu Seefunkstellen
Es gelten die technischen Parameter gemäß VO Funk.
Nutzungsbestimmung(en): 2 3 5 30
Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST
Nutzung: ziv
Frequenznutzung:
Frequenzteilbereich: 84 - 86 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz
Frequenznutzungsteilplan: 8 Eintrag: 8002 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 84 - 86 kHz
Nutzungsbestimmung(en): 2 3 5 30
Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen
Frequenzteilbereich: 84 - 86 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 9 Eintrag: 9001 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 86 - 90 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30
Funkdienst: FESTER FUNKDIENST
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: Funknachrichten an einen oder mehrere Empfänger
Frequenzteilbereich: 86 - 90 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 9 Eintrag: 9002 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 86 - 90 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30
Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57 3
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen
Frequenzteilbereich: 86 - 90 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz
Frequenznutzungsteilplan: 9 Eintrag: 9003 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 86 - 90 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30
Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57 3
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: Seefunk
Frequenzteilbereich: 86 - 90 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 10 Eintrag: 10001 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 90 - 110 kHz
Nutzungsbestimmung(en): 2 3 5 30
Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen
Frequenzteilbereich: 90 - 110 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 10 Eintrag: 10002 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 90 - 110 kHz
Übertragung von Nachrichten von Küstenfunkstellen zu Seefunkstellen
Es gelten die technischen Parameter gemäß VO Funk.
Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
Nutzungsbestimmung(en): 2 3 5 30
Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: Navigationsfunk
Frequenzteilbereich: 90 - 110 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Planung für Loran-C und Eurofix
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz
Frequenznutzungsteilplan: 11 Eintrag: 11001 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 110 - 112 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D64 2 5 30
Funkdienst: FESTER FUNKDIENST
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: Funknachrichten an einen oder mehrere Empfänger
Frequenzteilbereich: 110 - 112 kHz
Frequenznutzungs-
Frequenznutzungsteilplan: 11 Eintrag: 11002 Stand: April 2008
Nutzungsbestimmung(en): D64 2 5 30
bedingungen:
Frequenzbereich: 110 - 112 kHz
Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST 3
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen
Frequenzteilbereich: 110 - 112 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Frequenznutzungsteilplan: 11 Eintrag: 11003 Stand: April 2008
Frequenzbereich: 110 - 112 kHz
Nutzungsbestimmung(en): D64 2 5 30
Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST 3
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: Seefunk
Frequenzteilbereich: 110 - 112 kHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
Übertragung von Nachrichten
- zwischen Seefunkstellen oder
- Küstenfunkstellen und Seefunkstellen
Es gelten die technischen Parameter gemäß VO Funk.
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