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Gekochte Nahrungsmittel, kalte Platten, usw. zugedeckt aufbewahren. Sie können auf jede beliebige Ablage gelegt werden.
Obst und Gemüse: nach vorherigem Säubern und Waschen in der
Gemüseschale aufbewahren
Butter und Käse: in speziellen Behältern aufbewahren oder in Alu-bzw.
Plastikfolie einpacken, um den Kontakt mit der Luft zu vermeiden.
Milch in Flaschen: gut verschlossen in das Flaschenfach an der
Innentür stellen
Banane, Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch sollten nicht unverpackt im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Einfrieren und Tiefkühllagern
Im Gefrierraum können Sie Tiefkühlkost lagern und frische Lebensmittel einfrieren.
Achtung!
•
Vor dem Einfrieren von Lebensmitteln muß die Temperatur im
Gefrierraum -18 °C oder kälter sein.
• Bitte das auf dem Typschild angegebene Gefriervermögen beach-
ten. Das Gefriervermögen ist die maximale Menge an frischer
Ware, die innerhalb von 24 Stunden eingefroren werden kann.
Wenn Sie an mehreren Tagen hintereinander einfrieren, nehmen
Sie bitte nur 2/3 bis 3/4 der auf dem Typschild angegebenen Men-
ge. Sie erreichen eine bessere Qualität, wenn die Lebensmittel
schnell bis zum Kern durchgefroren werden.
• Warme Lebensmittel vor dem Einfrieren abkühlen lassen. Die Wärme
führt zu verstärkter Eisbildung und erhöht den Energieverbrauch.
• Auf die Lagerzeit bzw. auf das Haltbarkeitsdatum von gekauften
Tiefkühlprodukten achten
• Einmal aufgetaute Lebensmittel ohne weitere Verarbeitung (garen
zu Fertiggerichten) auf keinen Fall ein zweites Mal einfrieren.
• Behälter mit brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten können durch
Kälteeinwirkung undicht werden. Explosionsgefahr! Lagern Sie kei-
ne Behälter mit brennbaren Stoffen, wie z.B. Spraydosen, Feuer-
zeug-Nachfüllkartuschen etc. im Kältegerät.
• Flaschen und Dosen dürfen nicht in den Gefrierraum. Sie können
springen, wenn der Inhalt gefriert - bei kohlensäurehaltigem Inhalt
sogar explodieren! Legen Sie nie Limonaden, Säfte, Bier, Wein,
Sekt usw. in den Gefrierraum. Ausnahme: Hochprozentige Spirituo-
sen können im Gefrierraum gelagert werden.