Sicherheit und Vorsichtsmaßnahmen
Bevor Sie Ihren XSStick®W100 in Betrieb nehmen, sollten
Sie dieses Kapitel aufmerksam durchlesen. Der Hersteller
haftet nicht für die Folgen einer unsachgemäßen Handhabung des Gerätes oder einer Anwendung, die den in diesem
Handbuch enthaltenen Anweisungen widerspricht.
Sicherheitshinweise
Medizinische Geräte
Schalten Sie Ihr Gerät aus, wenn Sie durch Vorschriften
dazu aufgefordert werden, z.B. in Krankenhäusern.
Kleinkinder
Der XSStick
®
W100 und sein Zubehör sind kein Spiel-
zeug. Sie können Kleinteile enthalten. Halten Sie diese
außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern.
Explosoinsgefährdete Orte
Schalten Sie Ihr Gerät an explosionsgefährdeten Orten
aus. Handeln Sie entsprechend den aufgestellten oder
ausgehängten Anweisungen.
Flüssigkeiten
Der XSStick
®
W100 darf nicht mit Flüssigkeiten in
Berührung kommen, da dies zu Stromschlägen, Kurzschlüssen oder der Zerstörung des Gerätes führen kann.
Service
Versuchen Sie nicht, Ihren Stick zu öffnen, auseinanderzunehmen oder selbst zu reparieren.
Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behandlung,
Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht von un-
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serer autorisierten Service-Niederlassung vorgenommen
wurden, erlischt der Garantieanspruch.
Informationen zur „SAR“ (Spezifische Absorptionsrate)
Dieses Gerät entspricht den Richtlinien zur Begrenzung
der exposition durch elektromagnetische Felder.
Dieses Gerätemodell wurde getestet und erfüllt bei
direktem Anschluss (über USB-Anschluss) an ein HostGerät die Richtlinien zur Freisetzung hochfrequenter
Schwingungen (Mindestabstand zum Körper 0,5 Zentimeter (1/5 Zoll)).
Weitere Informationen zu elektromagnetischen Feldern
und ihren Auswirkungen auf die Gesundheit nden Sie
im Internetangebot des Bundesamts für Strahlenschutz
unter: http://www.bfs.de/de/elektro.
RoHS-Zertizierung
Der XSStick
®
W100 entspricht den Anforderungen der
EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie).
Entsorgungsinformationen
Das am 13. Februar 2003
in Kraft getretene und in
der Bundesrepublik
Deutschland am 18.
August 2005 umgesetzte europäische Gesetz zur
Vermeidung von Elektro- und Elektronikmüll bedeutet
eine erhebliche Änderung in der Behandlung von
elektrischen Geräten am Ende ihres Lebenszyklus.
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Der vorrangige Grund für dieses Gesetz liegt in der Vermeidung von Elektro- und Elektronikschrott. Dazu gehört
das Unterstützen von weiterer Verwendung, Wiederaufbereitung oder anderer Formen der Weiterverwendung
solchen Mülls, um Abfall zu reduzieren.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern, das auf dem Gerät oder der
Verpackung zu nden ist, bedeutet, dass
dieses Produkt nicht durch den Haushaltsmüll
entsorgt werden darf. Sie sind dafür
verantwortlich, das jeder Elektro- oder
Elektronikmüll über die entsprechenden
Stellen, z. B. den Werkstoffhof, entsorgt wird.
Getrenntes Sammeln und korrektes Aufbereiten Ihres
Elektro- und Elektronikmülls hilft die natürlichen
Ressourcen zu erhalten. Mehr noch, das korrekte
Entsorgen von Elektro- und Elektronikmüll schützt das
menschliche Leben und die Umwelt. Um mehr
Informationen über die Entsorgung von Elektro- und
Elektronikmüll zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die
lokalen Stellen wie Rathaus, Müllabfuhrdienste, das
Geschäft, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, oder
den Hersteller des Gerätes.
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