
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
E-Mail-Adresse der
verantwortlichen Person
für dieses SDB
Produkte zur Behandlung von Oberflächen
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und
des Unternehmens
GIFTNOTRUF/TRANSPORTNOTRUF Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg (24h)
Tel: +49 89 220 61012 / 0800 000 7801 (Deutsch, Englisch)
Numéro d'appel d'urgence en cas d'intoxication/d'accident Suisse, Luxembourg (24h): Tel: ++33 1 7211 0003 (Français)
WEICON GmbH & Co. KG
Königsberger Str. 255
48157 Münster
Germany
Phone: +49(0)251 / 93220
Fax: +49(0)251 / 9322 - 244
Internet: www.weicon.de
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
2.2 Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz oder Gesichtsschutz
tragen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P260 - Dampf nicht einatmen.
P264 - Nach Gebrauch gründlich waschen.
P308 + P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
P304 + P312 - BEI EINATMEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM
oder Arzt anrufen.
P301 + P310, P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P403 + P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht
verschlossen halten.
P501 - Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Gefährliche Inhaltsstoffe
Anhang XVII Beschränkung der
Herstellung, des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe,
Mischungen und
Erzeugnisse
Das Produkt entspricht
den Kriterien für PBToder vPvB-Stoffen gemäß
Anhang XIII der
Verordnung (EG) Nr.
1907/2006
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft
werden.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
[6] Zusätzliche Offenlegung gemäß Unternehmensrichtlinie
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
EG: 203-625-9
CAS: 108-88-3
Verzeichnis: 601-021-00-3
Flam. Liq. 2, H225
Skin Irrit. 2, H315
Repr. 2, H361d
STOT SE 3, H336
STOT RE 2, H373
Asp. Tox. 1, H304
REACH #:
01-2119488216-32
EG: 215-535-7
CAS: 1330-20-7
Verzeichnis: 601-022-00-9
Flam. Liq. 3, H226
Acute Tox. 4, H312
Acute Tox. 4, H332
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H335
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 3,
H412
REACH #:
01-2119489370-35
EG: 202-849-4
CAS: 100-41-4
Verzeichnis: 601-023-00-4
Flam. Liq. 2, H225
Acute Tox. 4, H332
STOT RE 2, H373
(Hörorgane)
Asp. Tox. 1, H304
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Siehe Abschnitt 16
für den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen HSätze.
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind,
muss der Retter eine geeignete Atemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Einen Arzt verständigen. Falls nötig ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe
hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden
entfernen. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei
Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Aspirationsgefahr beim
Verschlucken. Kann in die Lunge gelangen und diese schädigen. Kein Erbrechen
auslösen. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene
nicht in die Lungen eindringt. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den
Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort
ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt
verständigen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der
Wiederverwendung gründlich reinigen.
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer
noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atemschutzmaske
oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Zu den Symptomen können gehören:
Übelkeit oder Erbrechen
Kopfschmerzen
Schläfrigkeit/Müdigkeit
Schwindel/Höhenangst
Bewusstlosigkeit
reduziertes Fötalgewicht
Zunahme
Skelettdeformationen
Zu den Symptomen können gehören:
Übelkeit oder Erbrechen
reduziertes Fötalgewicht
Zunahme
Skelettdeformationen
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
reduziertes Fötalgewicht
Zunahme
Skelettdeformationen
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem
Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Bei Eintritt in die Kanalisation besteht
Brand- und Explosionsgefahr. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf,
und der Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Löschpulver,
CO₂,
Sprühwasser (Nebel) oder Schaum verwenden.
Keinen Wasserstrahl verwenden.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmaßnahmen für
Feuerwehrleute
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere
Geräte verwenden. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich.
Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material
absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.3 Methoden und Material
für Rückhaltung und
Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete
Substanz nicht berühren oder betreten. Alle Zündquellen ausschalten. Keine
Funken, kein Rauchen und keine Flammen im Gefahrenbereich. Einatmen von
Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei
unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche
Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Nicht für Notfälle geschultes Personal".
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. In einem separatem, entsprechend zugelassenem Bereich lagern.
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten
Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit
Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Sämtliche Zündquellen entfernen. Von
Oxidationsmitteln getrennt halten. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter,
welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in
unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwenden. Siehe vor Umgang oder Gebrauch Abschnitt 10 zu unverträglichen Materialien.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Exposition vermeiden vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Einwirkung während der
Schwangerschaft vermeiden. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und
verstehen. Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten
lassen. Dampf oder Nebel nicht einatmen. Nicht schlucken. Nur bei ausreichender
Belüftung verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen.
Lagerzonen und geschlossene Bereiche nur bei ausreichender Durchlüftung
betreten. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter
aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei
Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Entfernt von Hitze, Funken, offenem Feuer
oder anderen Zündquellen lagern und anwenden. Explosionsgeschützte elektrische
Geräte (Lüftung, Beleuchtung und Materialbewegung) verwenden. Nur funkenfreies
Werkzeug verwenden. Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer
Entladungen treffen. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können
gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere
Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsbericht
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen
beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder
anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen
können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine
persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische
Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer
Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen
erfolgen, wie beispielsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689
(Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition
gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie)
Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die
Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer
und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von
Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale
Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird
ebenfalls gefordert.
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
TRGS 900 AGW (Deutschland, 10/2020). Wird über die Haut
absorbiert.
Schichtmittelwert: 190 mg/m³ 8 Stunden.
Kurzzeitwert: 760 mg/m³ 15 Minuten.
Schichtmittelwert: 50 ppm 8 Stunden.
Kurzzeitwert: 200 ppm 15 Minuten.
DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 8/2020). Wird über die
Haut absorbiert.
8-Stunden-Mittelwert: 50 ppm 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 100 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
8-Stunden-Mittelwert: 190 mg/m³ 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 380 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
TRGS 900 AGW (Deutschland, 10/2020). Wird über die Haut
absorbiert.
Schichtmittelwert: 220 mg/m³ 8 Stunden.
Kurzzeitwert: 440 mg/m³ 15 Minuten.
Schichtmittelwert: 50 ppm 8 Stunden.
Kurzzeitwert: 100 ppm 15 Minuten.
DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 8/2020). Wird über die
Haut absorbiert.
8-Stunden-Mittelwert: 50 ppm 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 100 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
8-Stunden-Mittelwert: 220 mg/m³ 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 440 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
TRGS 900 AGW (Deutschland, 10/2020). Wird über die Haut
absorbiert.
Schichtmittelwert: 88 mg/m³ 8 Stunden.
Kurzzeitwert: 176 mg/m³ 15 Minuten.
Schichtmittelwert: 20 ppm 8 Stunden.
Kurzzeitwert: 40 ppm 15 Minuten.
DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 8/2020). Wird über die
Haut absorbiert.
Spitzenbegrenzung: 40 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Spitzenbegrenzung: 176 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
8-Stunden-Mittelwert: 88 mg/m³ 8 Stunden.
8-Stunden-Mittelwert: 20 ppm 8 Stunden.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die
Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die
entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem
Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate
Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können.
Empfohlen : Filter gegen organische Dämpfe (Typ AX) und Partikel
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein
kann. Empfohlen : 1-4 Stunden (Durchdringungszeit): Nitrilkautschuk ; 4-8
Stunden (Durchdringungszeit): Viton®/Butylkautschuk
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,
die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein
Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es
sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad:
Chemikalienresistente Schutzbrille.
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden. Bei einer
Entzündungsgefahr durch statische Elektrizität muss antistatische Schutzkleidung
getragen werden. Für den größtmöglichen Schutz gegenüber statischen
Entladungen sollte die Kleidung antistatische Overalls, Stiefel und Handschuhe
umfassen. Siehe Europäische Norm DIN EN 1149 für weitere Informationen über
das Material und die Designauslegungen und Testverfahren.
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen.
In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte
herabzusetzen.
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Geschlossene Prozeßapparaturen,
lokale Entlüftung oder andere technische Regelsysteme verwenden, um die
Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen unter den empfohlenen oder
gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu halten. Die technischen Einrichtungen
müssen außerdem die Gas-, Dampf- oder Staubkonzentrationen unterhalb jeglicher
unteren Explosionsgrenzwerte halten. Explosionsgeschützte Lüftungsanlage
verwenden.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Dampfdruck
In den folgenden Materialien unlöslich: kaltes Wasser und heißem Wasser.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Selbstentzündungstemperatur
Unterer Wert: 1%
Oberer Wert: 7.8%
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Kinematisch (40°C): <20 mm2/s
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
Obere/untere Entzündbarkeitsoder Explosionsgrenzen
Oxidierende Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
111°C (231.8°F)
Geschlossenem Tiegel: 4°C (39.2°F)
10.4 Zu vermeidende
Bedingungen
Alle möglichen Zündquellen (Funke, Flamme) vermeiden. Behälter nicht unter
Druck setzen, aufschneiden, schweißen, hartlöten, löten, anbohren, schleifen und
von Hitze und Zündquellen fernhalten.
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit
gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine
gefährlichen Reaktionen auf.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich
der Reaktivität vor.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.6 Gefährliche
Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen
Zerfallsprodukte gebildet werden.
Reaktiv oder inkompatibel mit den folgenden Stoffen:
oxidierende Materialien
10.5 Unverträgliche
Materialien
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Augen - Mildes Reizmittel
Augen - Mildes Reizmittel
Augen - Mildes Reizmittel
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Schätzungen akuter Toxizität
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Kann Depression des zentralen Nervensystems (ZNS) verursachen. Kann
Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Kann Depression des zentralen Nervensystems (ZNS) verursachen. Kann bei
Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
Haut - Mäßig reizend
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Angaben zu
wahrscheinlichen
Expositionswegen
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
Narkotisierende
Wirkungen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Auswirkungen auf die
Entwicklung
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Auswirkungen auf die
Fruchtbarkeit
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
Zu den Symptomen können gehören:
Übelkeit oder Erbrechen
Kopfschmerzen
Schläfrigkeit/Müdigkeit
Schwindel/Höhenangst
Bewusstlosigkeit
reduziertes Fötalgewicht
Zunahme
Skelettdeformationen
Zu den Symptomen können gehören:
Übelkeit oder Erbrechen
reduziertes Fötalgewicht
Zunahme
Skelettdeformationen
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
reduziertes Fötalgewicht
Zunahme
Skelettdeformationen
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender
Exposition
Mögliche sofortige
Auswirkungen
Mögliche verzögerte
Auswirkungen
Mögliche sofortige
Auswirkungen
Mögliche verzögerte
Auswirkungen
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Akut EC50 12500 µg/l Frischwasser
Algen - Pseudokirchneriella
subcapitata
Akut EC50 11600 µg/l Frischwasser
Krustazeen - Gammarus
pseudolimnaeus - Adultus
Akut EC50 6000 µg/l Frischwasser
Daphnie - Daphnia magna Jungtier (Küken, Junges,
Absetzer)
Akut LC50 5500 µg/l Frischwasser
Fisch - Oncorhynchus kisutch Fischbrut
Chronisch NOEC 1000 µg/l
Frischwasser
Akut EC50 90 mg/l Frischwasser
Krustazeen - Cypris subglobosa
Akut LC50 13400 µg/l Frischwasser
Fisch - Pimephales promelas
Akut EC50 4600 µg/l Frischwasser
Algen - Pseudokirchneriella
subcapitata
Akut EC50 3600 µg/l Frischwasser
Algen - Pseudokirchneriella
subcapitata
Akut EC50 6.53 mg/l Meerwasser
Krustazeen - Artemia sp. Nauplii
Akut EC50 2.93 mg/l Frischwasser
Daphnie - Daphnia magna Neugeborenes
Akut LC50 4200 µg/l Frischwasser
Fisch - Oncorhynchus mykiss
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (KOC)
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Dampf aus den
Produktrückständen kann innerhalb des Behälters eine hoch entzündliche oder
explosive Atmosphäre bilden. Gebrauchte Behälter nicht aufschneiden oder
schleifen, bevor diese innen nicht gründlich gereinigt worden sind.. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten, außer wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
14.7 Massengutbeförderung
gemäß IMO-Instrumenten
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen
für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen
sein.
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
33
Begrenzte Menge
1 L
Tunnelcode
(D/E)
ADR Klassifizierungscode:
F1
14.3
Transportgefahrenklassen
Zusätzliche Informationen
Mengenbegrenzung
Passagier- und Frachtflugzeug: 5 L. Verpackungsanleitung:
353. Nur Frachtflugzeug: 60 L. Verpackungsanleitung: 364. Begrenzte Mengen Passagierflugzeug: 1 L. Verpackungsanleitung: Y341.
Anhang XVII Beschränkung der
Herstellung, des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Keine der Komponenten ist gelistet.
Beschränkungen zu Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Technische Anleitung
Luft
TA-Luft Klasse I - Nummer 5.2.5: 75-100%
TA-Luft Nummer 5.2.5: 1-10.2%
Industrieemissionen
(integrierte Vermeidung
und Verminderung der
Umweltverschmutzung) –
Luft
Industrieemissionen
(integrierte Vermeidung
und Verminderung der
Umweltverschmutzung) –
Wasser
Internationale Vorschriften
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Xylol (alle Isomere);
Dimethylbenzol
Das Produkt enthält keine organisch gebundenen Halogene, die zum AOX-Wert im
Abwasser beitragen.
Dieses Produkt wird unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Dieses Produkt unterliegt der deutschen Störfallverordnung.
persistente organische Schadstoffe
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Sämtliche Bestandteile sind aktiv oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der abgekürzten H-Sätze
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
N/A = Nicht verfügbar
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
SGG = Trenngruppe
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte
Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit
oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen. Eine endgültige Feststellung der Eignung der einzelnen
Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anwenders.
Alle Materialien können unbekannte Risiken beinhalten und sind daher mit Vorsicht anzuwenden. Es sind
hierin zwar bestimmte Risiken beschrieben, jedoch können wir nicht garantieren, daß es sich dabei um die
einzigen möglichen Risiken handelt.
Datum der letzten Ausgabe
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich
sein.
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Kann die Atemwege reizen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter
Exposition.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
AKUTE TOXIZITÄT - Kategorie 4
LANGFRISTIG (CHRONISCH) GEWÄSSERGEFÄHRDEND Kategorie 3
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie
2
ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 2
ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 3
REPRODUKTIONSTOXIZITÄT - Kategorie 2
ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2
SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (WIEDERHOLTE
EXPOSITION) - Kategorie 2
SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE
EXPOSITION) - Kategorie 3
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe