WEICON WEICON 13550202 Datasheet

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Primer K 200
SICHERHEITSDATENBLATT
Produktname
Primer K 200
1.1 Produktidentifikator
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person für dieses SDB
Activators-Produkte zur Behandlung von Oberflächen
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Produktcode
135502
1.4 Notrufnummer
Telefonnummer
GIFTNOTRUF/TRANSPORTNOTRUF ­Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg (24h) Tel: +49 89 220 61012 / 0800 000 7801 (Deutsch, Englisch) Numéro d'appel d'urgence en cas d'intoxication/d'accident ­Suisse, Luxembourg (24h): Tel: ++33 1 7211 0003 (Français)
WEICON GmbH & Co. KG Königsberger Str. 255 48157 Münster Germany Phone: +49(0)251 / 93220 Fax: +49(0)251 / 9322 - 244 Internet: www.weicon.de
Farbe
Farblos.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ­Deutschland
UFI:QTK0-00WY-V00K-Q6KU
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition
Gemisch
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
2.2 Kennzeichnungselemente
Flam. Liq. 2, H225
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 3, H412
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen
Keine bekannt.
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahrenhinweise
Prävention
Sicherheitshinweise
Reaktion
Lagerung
Entsorgung
Gefahr
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 - Verursacht Hautreizungen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P261 - Einatmen von Dampf vermeiden. P264 - Nach Gebrauch gründlich waschen.
P304 + P312 - BEI EINATMEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P310, P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P403 + P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P501 - Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Ergänzende Kennzeichnungselemente
Nicht anwendbar.
Gefährliche Inhaltsstoffe
2-Propanol
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <5 % n­Hexan
2.3 Sonstige Gefahren
Anhang XVII ­Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT­oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
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Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Stoff [6] Zusätzliche Offenlegung gemäß Unternehmensrichtlinie
Typ
3.2 Gemische
Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
2-Propanol
REACH #: 01-2119457558-25 EG: 200-661-7 CAS: 67-63-0 Verzeichnis: 603-117-00-0
≥50 - ≤75
Flam. Liq. 2, H225 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H336
[1] [2]
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n­Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <5 % n-Hexan
REACH #: 01-2119475514-35 EG: 921-024-6 CAS: -
≥10 - ≤23
Flam. Liq. 2, H225 Skin Irrit. 2, H315 STOT SE 3, H336 Asp. Tox. 1, H304 Aquatic Chronic 2, H411
[1]
Tetraisopropoxytitanium
REACH #: 01-2119967389-17 EG: 208-909-6 CAS: 546-68-9
≤1.1
Flam. Liq. 2, H225 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H336 Asp. Tox. 1, H304 Aquatic Chronic 2, H411
[1]
n-Hexan
EG: 203-777-6 CAS: 110-54-3 Verzeichnis: 601-037-00-0
<1
Flam. Liq. 2, H225 Skin Irrit. 2, H315 Repr. 2, H361f STOT SE 3, H336 STOT RE 2, H373 Asp. Tox. 1, H304 Aquatic Chronic 2, H411
[1] [2]
Identifikatoren
%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H­Sätze.
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden entfernen. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Aspirationsgefahr beim Verschlucken. Kann in die Lunge gelangen und diese schädigen. Kein Erbrechen auslösen. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Einen Arzt verständigen. Falls nötig ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
Verschlucken
Inhalativ
Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Inhalativ
Zu den Symptomen können gehören: Übelkeit oder Erbrechen Kopfschmerzen Schläfrigkeit/Müdigkeit Schwindel/Höhenangst Bewusstlosigkeit
Zu den Symptomen können gehören: Übelkeit oder Erbrechen
Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung
Augenkontakt
Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
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Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlendioxid Kohlenmonoxid Metalloxide/Oxide
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Bei Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht. Dieses Material ist für Wasserorganismen schädlich und hat langfristige Auswirkungen. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muss eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluss gelangen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Löschpulver,
CO₂,
Sprühwasser (Nebel) oder Schaum verwenden.
5.1 Löschmittel
Keinen Wasserstrahl verwenden.
Geeignete Löschmittel
Ungeeignete Löschmittel
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmaßnahmen für Feuerwehrleute
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Stoff ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen umweltschädlich sein.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere Geräte verwenden. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Einsatzkräfte
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Alle Zündquellen ausschalten. Keine Funken, kein Rauchen und keine Flammen im Gefahrenbereich. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Nicht für Notfälle geschultes Personal".
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. In einem separatem, entsprechend zugelassenem Bereich lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Sämtliche Zündquellen entfernen. Von Oxidationsmitteln getrennt halten. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Siehe vor Umgang oder Gebrauch Abschnitt 10 zu unverträglichen Materialien.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
Spezifische Lösungen für den Industriesektor
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht schlucken. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Lagerzonen und geschlossene Bereiche nur bei ausreichender Durchlüftung betreten. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Entfernt von Hitze, Funken, offenem Feuer oder anderen Zündquellen lagern und anwenden. Explosionsgeschützte elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und Materialbewegung) verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Entladungen treffen. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen
Gefahrenkriterien
Kategorie
P5c
5000 tonne
50000 tonne
Benachrichtigung und MAPP-Grenzwert
Grenzwert Sicherheitsbericht
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Empfohlene Überwachungsverfahren
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispielsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482 (Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert.
2-Propanol
DNEL
Langfristig Oral
26 mg/kg bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Inhalativ
89 mg/m³
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Dermal
319 mg/kg bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Inhalativ
500 mg/m³
Arbeiter
Systemisch
DNEL
Langfristig Dermal
888 mg/kg bw/Tag
Arbeiter
Systemisch
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Exposition
Wert
Population
Wirkungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
DNELs/DMELs
Typ
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Expositionsgrenzwerte
2-Propanol
TRGS 900 AGW (Deutschland, 3/2020).
Schichtmittelwert: 500 mg/m³ 8 Stunden. Kurzzeitwert: 1000 mg/m³ 15 Minuten. Schichtmittelwert: 200 ppm 8 Stunden. Kurzzeitwert: 400 ppm 15 Minuten.
DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2019).
8-Stunden-Mittelwert: 200 ppm 8 Stunden. Spitzenbegrenzung: 400 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten. 8-Stunden-Mittelwert: 500 mg/m³ 8 Stunden. Spitzenbegrenzung: 1000 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
n-Hexan
TRGS 900 AGW (Deutschland, 10/2020).
Schichtmittelwert: 180 mg/m³ 8 Stunden. Kurzzeitwert: 1440 mg/m³ 15 Minuten. Schichtmittelwert: 50 ppm 8 Stunden. Kurzzeitwert: 400 ppm 15 Minuten.
DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 8/2020).
8-Stunden-Mittelwert: 50 ppm 8 Stunden. Spitzenbegrenzung: 400 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten. 8-Stunden-Mittelwert: 180 mg/m³ 8 Stunden. Spitzenbegrenzung: 1440 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Handschutz
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann. Empfohlen : 1-4 Stunden (Durchdringungszeit): Nitrilkautschuk ; 4-8 Stunden (Durchdringungszeit): Viton®/Butylkautschuk
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Chemikalienresistente Schutzbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden. Bei einer Entzündungsgefahr durch statische Elektrizität muss antistatische Schutzkleidung getragen werden. Für den größtmöglichen Schutz gegenüber statischen Entladungen sollte die Kleidung antistatische Overalls, Stiefel und Handschuhe umfassen. Siehe Europäische Norm DIN EN 1149 für weitere Informationen über das Material und die Designauslegungen und Testverfahren.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Geschlossene Prozeßapparaturen, lokale Entlüftung oder andere technische Regelsysteme verwenden, um die Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen unter den empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu halten. Die technischen Einrichtungen müssen außerdem die Gas-, Dampf- oder Staubkonzentrationen unterhalb jeglicher unteren Explosionsgrenzwerte halten. Explosionsgeschützte Lüftungsanlage verwenden.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
Tetraisopropoxytitanium
DNEL
Langfristig Inhalativ
500 mg/m³
Arbeiter
Systemisch
n-Hexan
DNEL
Langfristig Oral
4 mg/kg bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Dermal
5.3 mg/kg bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Dermal
11 mg/kg bw/Tag
Arbeiter
Systemisch
DNEL
Langfristig Inhalativ
16 mg/m³
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Inhalativ
75 mg/m³
Arbeiter
Systemisch
PNECs
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Körperschutz
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können. Empfohlen : Filter gegen organische Dämpfe (Typ AX) und Partikel
Atemschutz
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen.
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Physikalischer Zustand
Benzolartig.
Geruch
Farblos.
Farbe
Nicht verfügbar.
Geruchsschwelle
:::
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Flüssigkeit.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich Dampfdruck
Relative Dichte
Dampfdichte
Löslichkeit(en)
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
In den folgenden Materialien löslich: Aceton. In den folgenden Materialien teilweise löslich: n-Octanol. In den folgenden Materialien sehr gering löslich: kaltes Wasser und heißem Wasser.
pH-Wert
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht verfügbar.
Selbstentzündungstemperatur
Flammpunkt
Unterer Wert: 1.1% Oberer Wert: 12%
Nicht verfügbar.
Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
Viskosität
Dynamisch (Raumtemperatur): 2 mPa·s Kinematisch (40°C): <20 mm2/s
Verteilungskoeffizient: n­Octanol/Wasser
Obere/untere Entzündbarkeits­oder Explosionsgrenzen
Explosive Eigenschaften
::Nicht verfügbar.
Oxidierende Eigenschaften
Zersetzungstemperatur
Nicht verfügbar.
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Hochentzündlich in der Gegenwart von folgenden Stoffen und Bedingungen: offene Flammen, Funken und elektrostatische Entladungen und Hitze. Berstgefahr des Behälters bei Feuereinwirkung oder bei Erhitzen.
Mit Wasser mischbar
Löslichkeit in Wasser
::Nicht verfügbar.
Nein.
Dichte
0.77 g/cm³ [20°C (68°F)]
Partikeleigenschaften
60°C (140°F) Geschlossenem Tiegel: -30°C (-22°F)
Nicht anwendbar.
24.6 kPa (184.52 mm Hg)
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Primer K 200
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
SADT
Nicht verfügbar.
Brennpunkt
200°C
SAPT
Nicht verfügbar.
Mediane Partikelgröße
Nicht anwendbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Alle möglichen Zündquellen (Funke, Flamme) vermeiden. Behälter nicht unter Druck setzen, aufschneiden, schweißen, hartlöten, löten, anbohren, schleifen und von Hitze und Zündquellen fernhalten.
Das Produkt ist stabil.
10.2 Chemische Stabilität
Reaktiv oder inkompatibel mit den folgenden Stoffen: oxidierende Materialien
10.5 Unverträgliche Materialien
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor.
Sehr reaktiv oder inkompatibel mit den folgenden Stoffen: oxidierende Materialien. Reaktiv oder inkompatibel mit den folgenden Stoffen: Säuren und Laugen. Kontakt mit Wasser-Abbauprodukte Isopropanol
Akute Toxizität
2-Propanol
LD50 Dermal
Kaninchen
12800 mg/kg
LD50 Oral
Ratte
5000 mg/kg
Tetraisopropoxytitanium
LD50 Oral
Ratte
7460 uL/kg
n-Hexan
LC50 Inhalativ Gas.
Ratte
48000 ppm
4 Stunden
LD50 Oral
Ratte
15840 mg/kg
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Resultat
Spezies
Dosis
Exposition
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
Reizung/Verätzung
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Schätzungen akuter Toxizität
Nicht verfügbar.
ATE-Wert
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
10.08.2021
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
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Primer K 200
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Karzinogenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
Mutagenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
Teratogenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
Reproduktionstoxizität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
Nicht verfügbar. 2-Propanol
Augen - Mäßig reizend
Kaninchen
24 Stunden 100 mg
Augen - Mäßig reizend
Kaninchen
10 mg
Augen - Stark reizend
Kaninchen
100 mg
Haut - Mildes Reizmittel
Kaninchen
500 mg
Tetraisopropoxytitanium
Augen - Mäßig reizend
Kaninchen
24 Stunden 20 mg
Haut - Mildes Reizmittel
Kaninchen
24 Stunden 500 mg
n-Hexan
Augen - Mildes Reizmittel
Kaninchen
10 mg
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Resultat
Punktzahl
Exposition
Beobachtung
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
Sensibilisierung
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
Spezies
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Kategorie
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Kategorie
Aspirationsgefahr
Expositionsweg
Zielorgane
Expositionsweg
Zielorgane
2-Propanol
Kategorie 3
Narkotisierende Wirkungen
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <5 % n-Hexan
Kategorie 3
Narkotisierende Wirkungen
Tetraisopropoxytitanium
Kategorie 3
Narkotisierende Wirkungen
n-Hexan
Kategorie 3
Narkotisierende Wirkungen
n-Hexan
Kategorie 2
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10.08.2021
Datum der letzten Ausgabe
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02.06.2020
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Primer K 200
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Inhalativ
Kann Depression des zentralen Nervensystems (ZNS) verursachen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Kann Depression des zentralen Nervensystems (ZNS) verursachen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verschlucken Hautkontakt
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Augenkontakt
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Allgemein
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Karzinogenität
Nicht verfügbar.
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
Hautkontakt Verschlucken
Inhalativ
Zu den Symptomen können gehören: Übelkeit oder Erbrechen Kopfschmerzen Schläfrigkeit/Müdigkeit Schwindel/Höhenangst Bewusstlosigkeit
Zu den Symptomen können gehören: Übelkeit oder Erbrechen
Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung
Augenkontakt
Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung
Nicht verfügbar.
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Resultat
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
Kurzzeitexposition
Langzeitexposition
Mögliche sofortige Auswirkungen
Mögliche verzögerte Auswirkungen
Mögliche sofortige Auswirkungen
Mögliche verzögerte Auswirkungen
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <5 % n-Hexan
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
Tetraisopropoxytitanium
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
n-Hexan
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
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10.08.2021
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Primer K 200
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Mutagenität
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Teratogenität
Auswirkungen auf die Entwicklung
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sonstige Angaben
Nicht verfügbar.
Mobilität
Nicht verfügbar.
LogP
ow
BCF
Potential
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
2-Propanol
0.05-niedrig
n-Hexan
4
501.187
hoch
12.1 Toxizität
2-Propanol
Akut EC50 7550 mg/l Frischwasser
Daphnie - Daphnia magna ­Neugeborenes
48 Stunden
Akut LC50 1400000 µg/l Meerwasser
Krustazeen - Crangon crangon
48 Stunden
Akut LC50 4200 mg/l Frischwasser
Fisch - Rasbora heteromorpha
96 Stunden
n-Hexan
Akut LC50 2500 µg/l Frischwasser
Fisch - Pimephales promelas
96 Stunden
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Spezies
Resultat
Exposition
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC)
Nicht verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
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10.08.2021
Datum der letzten Ausgabe
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Primer K 200
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen Abfall.
Gefährliche Abfälle
Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
Entsorgungsmethoden
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Dampf aus den Produktrückständen kann innerhalb des Behälters eine hoch entzündliche oder explosive Atmosphäre bilden. Gebrauchte Behälter nicht aufschneiden oder schleifen, bevor diese innen nicht gründlich gereinigt worden sind.. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten, außer wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 04 09*
15 01 10*
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Propan-2-ol, Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n­Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <5 % n-Hexan)
3
II
FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (Propan-2-ol, Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n­Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <5 % n-Hexan)
3
II
UN1993
UN1993
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
UN1993
Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. (Propan-2-ol, Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n­Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <5 % n-Hexan)
3
II
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
10.08.2021
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
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Primer K 200
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß IMO-Instrumenten
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
Nicht verfügbar.
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
33
Begrenzte Menge
1 L
Sondervorschriften
601, 274, 640D
Tunnelcode
(D/E)
ADR Klassifizierungscode:
F1
Notfallpläne
F-E, _S-E_
Sondervorschriften
274
Zusätzliche Informationen
14.5 Umweltgefahren
Nein. Nein.
Nein.
Mengenbegrenzung
Passagier- und Frachtflugzeug: 5 L. Verpackungsanleitung:
353. Nur Frachtflugzeug: 60 L. Verpackungsanleitung: 364. Begrenzte Mengen ­Passagierflugzeug: 1 L. Verpackungsanleitung: Y341.
Sondervorschriften
A3
ADR/RID
IMDG
IATA
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Sonstige EU-Bestimmungen
Nicht anwendbar.
Anhang XVII ­Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
Primer K 200
100
3
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <5 % n-Hexan
15 - 25
3
Titantetraisopropanolat
546-68-9
0.01 - 2
3
n-Hexan
110-54-3
0.01 - 1
3
Produktname
CAS #
Beschränkung
Beschränkungen zu Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung
%
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
10.08.2021
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
:315/18
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ­Deutschland
Primer K 200
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
2
Wassergefährdungsklasse
Technische Anleitung Luft
TA-Luft Nummer 5.2.5: 65-100% TA-Luft Klasse I - Nummer 5.2.5: 0-1%
Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Luft
Nicht gelistet
Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Wasser
Nicht gelistet
Internationale Vorschriften
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Listenname
Name auf der Liste
Einstufung
Hinweise
2-Propanol
DFG MAK-Werte Liste
2-Propanol; Dimethylcarbinol
Gelistet
n-Hexan
DFG MAK-Werte Liste
Hexan; n-Hexan
Gelistet
Lagerklasse (TRGS 510)
3
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Gefahrenkriterien
Kategorie
P5c
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll
Nicht gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Störfallverordnung
Dieses Produkt unterliegt der deutschen Störfallverordnung.
Gefahrenkriterien
Kategorie
P5c
1.2.5.3
Bezugsnummer
VOC-Gehalt
98,2 %
VOC (g/L)
753,3
persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
10.08.2021
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
:316/18
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Primer K 200
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Europa
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Bestandsliste
Australien
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Kanada
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
China
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Japan
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Süd-Korea
Nicht bestimmt.
Neuseeland
Nicht bestimmt.
Philippinen
Nicht bestimmt.
Taiwan
Nicht bestimmt.
USA
Nicht bestimmt.
Türkei
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Vietnam
Nicht bestimmt.
Nicht gelistet.
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Abkürzungen und Akronyme
ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008] DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis N/A = Nicht verfügbar PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer SGG = Trenngruppe vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Flam. Liq. 2, H225
Auf Basis von Testdaten
Skin Irrit. 2, H315
Rechenmethode
Eye Irrit. 2, H319
Rechenmethode
STOT SE 3, H336
Rechenmethode
Asp. Tox. 1, H304
Rechenmethode
Aquatic Chronic 3, H412
Rechenmethode
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361f
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
10.08.2021
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
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Primer K 200
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
09.09.2021
Druckdatum
Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum
Version
Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen. Eine endgültige Feststellung der Eignung der einzelnen Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anwenders. Alle Materialien können unbekannte Risiken beinhalten und sind daher mit Vorsicht anzuwenden. Es sind hierin zwar bestimmte Risiken beschrieben, jedoch können wir nicht garantieren, daß es sich dabei um die einzigen möglichen Risiken handelt.
Hinweis für den Leser
Datum der letzten Ausgabe
::10.08.2021
02.06.2020
3
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
Aquatic Chronic 2
LANGFRISTIG (CHRONISCH) GEWÄSSERGEFÄHRDEND ­Kategorie 2
Aquatic Chronic 3
LANGFRISTIG (CHRONISCH) GEWÄSSERGEFÄHRDEND ­Kategorie 3
Asp. Tox. 1
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
Eye Irrit. 2
SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2
Flam. Liq. 2
ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 2
Repr. 2
REPRODUKTIONSTOXIZITÄT - Kategorie 2
Skin Irrit. 2
ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2
STOT RE 2
SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (WIEDERHOLTE EXPOSITION) - Kategorie 2
STOT SE 3
SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION) - Kategorie 3
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
10.08.2021
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
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