WEICON WEICON 11850200 Datasheet [de]

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Handschutzschaum
SICHERHEITSDATENBLATT
Produktname
Handschutzschaum
:
1.1 Produktidentifikator
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person für dieses SDB
:
Aerosolprodukt-preparations for cosmetic use
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Produktcode
:
118500
1.4 Notrufnummer
Telefonnummer
:
GIFTNOTRUF/TRANSPORTNOTRUF ­Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg (24h) Tel: +49 89 220 61012 / 0800 000 7801 (Deutsch, Englisch) Numéro d'appel d'urgence en cas d'intoxication/d'accident ­Suisse, Luxembourg (24h): Tel: ++33 1 7211 0003 (Français)
WEICON GmbH & Co. KG Königsberger Str. 255 48157 Münster Germany Phone: +49(0)251 / 93220 Fax: +49(0)251 / 9322 - 244 Internet: www.weicon.de
Farbe
:
Beige. [Hell]
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition
:
Gemisch
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
2.2 Kennzeichnungselemente
Signalwort
:
Gefahrenhinweise
:
Prävention
:
Sicherheitshinweise
Reaktion
:
Achtung
H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Nicht anwendbar.
Aerosol 3, H229
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
:
Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen
Lagerung
:
Entsorgung
:
P410 + P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Nicht anwendbar.
Ergänzende Kennzeichnungselemente
:
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Anhang XVII ­Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT­oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
:
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
Aspirationsgefahr - Nicht anwendbar. Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Stoff [6] Zusätzliche Offenlegung gemäß Unternehmensrichtlinie
Typ
3.2 Gemische
:
Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Butan
REACH #: 01-2119474691-32 EG: 203-448-7 CAS: 106-97-8 Verzeichnis: 601-004-00-0
≤10
Flam. Gas 1A, H220 Press. Gas (Comp.), H280
[2]
Propan
REACH #: 01-2119486944-21 EG: 200-827-9 CAS: 74-98-6 Verzeichnis: 601-003-00-5
≤3
Flam. Gas 1A, H220 Press. Gas (Comp.), H280
[2]
Identifikatoren
%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H­Sätze.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
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Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
Verschlucken
Inhalativ
Augenkontakt
:
:
:
: :
Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Inhalativ
Zu den Symptomen können gehören: Reizungen der Atemwege Husten
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
:::
Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
:
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
5.1 Löschmittel
Keine bekannt.
Geeignete Löschmittel
:
Ungeeignete Löschmittel
:
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
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03.04.2020
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlendioxid Kohlenmonoxid
Bei Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht. Gas kann sich in tiefgelegenen oder geschlossenen Bereichen ansammeln oder sich sehr weit bis zu einer Zündquelle ausbreiten und zu einem Flammenrückschlag mit Brand oder Explosion führen. Bei Brand können platzende Aerosolgefäße mit großer Geschwindigkeit umherfliegen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
:
:
:
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für Feuerwehrleute
:
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere Geräte verwenden. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
:
Einsatzkräfte
:
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Bei beschädigten Aerosolgefäßen Achtung vor schnell austretendem, unter Druck stehendem Inhalt und Treibmittel. Beim Bruch einer großen Anzahl von Behältern als Massengutunfall gemäß der Anleitungen im Abschnitt über Säuberungsmaßnahmen behandeln. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Alle Zündquellen ausschalten. Keine Funken, kein Rauchen und keine Flammen im Gefahrenbereich. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Nicht für Notfälle geschultes Personal".
:
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Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
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03.04.2020
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Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren.Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (vergleiche Sektion 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Siehe vor Umgang oder Gebrauch Abschnitt 10 zu unverträglichen Materialien.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
:
Spezifische Lösungen für den Industriesektor
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht verschlucken. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen des Gases vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Entfernt von Hitze, Funken, offenem Feuer oder anderen Zündquellen lagern und anwenden. Explosionsgeschützte elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und Materialbewegung) verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Expositionsgrenzwerte
Butan
TRGS 900 AGW (Deutschland, 3/2019).
Schichtmittelwert: 2400 mg/m³ 8 Stunden. Kurzzeitwert: 9600 mg/m³ 15 Minuten. Schichtmittelwert: 1000 ppm 8 Stunden. Kurzzeitwert: 4000 ppm 15 Minuten.
DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2019).
8-Stunden-Mittelwert: 1000 ppm 8 Stunden. Spitzenbegrenzung: 4000 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten. 8-Stunden-Mittelwert: 2400 mg/m³ 8 Stunden. Spitzenbegrenzung: 9600 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Propan
TRGS 900 AGW (Deutschland, 3/2019).
Schichtmittelwert: 1800 mg/m³ 8 Stunden. Kurzzeitwert: 7200 mg/m³ 15 Minuten. Schichtmittelwert: 1000 ppm 8 Stunden. Kurzzeitwert: 4000 ppm 15 Minuten.
DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2019).
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Empfohlene Überwachungsverfahren
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482 (Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert.
Handschutz
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann. Empfohlen : 1-4 Stunden (Durchdringungszeit): Nitrilkautschuk 4-8 Stunden (Durchdringungszeit): Viton®/Butylkautschuk
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit Seitenblenden.
Augen-/Gesichtsschutz
:
:
:
Hautschutz
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
:
Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch, Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden Sie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen, um die Exposition der Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu halten. Die technischen Einrichtungen müssen außerdem die Gas-, Dampf- oder Staubkonzentrationen unterhalb jeglicher unteren Explosionsgrenzwerte halten. Explosionsgeschützte Lüftungsanlage verwenden.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
:
Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor.
PNECs
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
DNELs/DMELs
Individuelle Schutzmaßnahmen
8-Stunden-Mittelwert: 1000 ppm 8 Stunden. Spitzenbegrenzung: 4000 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten. 8-Stunden-Mittelwert: 1800 mg/m³ 8 Stunden. Spitzenbegrenzung: 7200 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können. Empfohlen : Filter gegen organische Dämpfe (Typ AX) und Partikel
Atemschutz
:
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
:
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen.
Körperschutz
:
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Nicht verfügbar.
Physikalischer Zustand
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich Dampfdruck
Relative Dichte
Dampfdichte
Löslichkeit(en)
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
650 kPa [Raumtemperatur]
In den folgenden Materialien leicht löslich: kaltes Wasser und heißem Wasser.
Charakteristisch. [Schwach]
Geruch
pH-Wert
Beige. [Hell]
Farbe
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht verfügbar.
Selbstentzündungstemperatur
Flammpunkt
Nicht verfügbar.
Geschlossenem Tiegel: >55°C [Produkt unterstützt Verbrennung nicht.]
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Viskosität
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geruchsschwelle
Verteilungskoeffizient: n­Octanol/Wasser
Obere/untere Entzündbarkeits­oder Explosionsgrenzen
Explosive Eigenschaften
:::
:
:
: :
:
:
:::
:
:
:
: :
:
Nicht verfügbar.
Oxidierende Eigenschaften
:
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
9.2 Sonstige Angaben
Zersetzungstemperatur
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
:
Nicht verfügbar.
Brennpunkt
:
365°C
Dichte
:
0.947 g/cm³ [20°C]
Aerosol.
Bemerkungen
:
Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
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03.04.2020
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Aerosoltyp
:
Schaum
Verbrennungswärme
:
<20 kJ/g
Flammenhöhe
:
<4 cm
Flammendauer
:
<2 s
Aerosolprodukt
Löslichkeit in Wasser
:
Nicht verfügbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Alle möglichen Zündquellen (Funke, Flamme) vermeiden.
Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden.
Das Produkt ist stabil.
10.2 Chemische Stabilität
Keine spezifischen Daten.
:
:
:
10.5 Unverträgliche Materialien
:
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
:
Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
:
Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor.
Akute Toxizität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Karzinogenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Mutagenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Teratogenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Reproduktionstoxizität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Reizung/Verätzung
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Sensibilisierung
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Schätzungen akuter Toxizität
Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Inhalativ
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Verschlucken
Hautkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Augenkontakt
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Allgemein
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Karzinogenität
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Mutagenität
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Teratogenität
:
Nicht verfügbar.
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Auswirkungen auf die Entwicklung
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
Hautkontakt
Verschlucken
Inhalativ
Zu den Symptomen können gehören: Reizungen der Atemwege Husten
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
:
::Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung
Nicht verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
: Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition
Kurzzeitexposition
Langzeitexposition
Mögliche sofortige Auswirkungen
Mögliche verzögerte Auswirkungen
:
:
Mögliche sofortige Auswirkungen
Mögliche verzögerte Auswirkungen
:
:
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
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03.04.2020
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Sonstige Angaben
:
Nicht verfügbar.
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Nicht verfügbar.
12.1 Toxizität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC)
Nicht verfügbar.
:
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen Abfall.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
16 05 04*
15 01 04
Verpackungen aus Metall
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
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03.04.2020
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Behälter nicht aufstechen oder verbrennen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß IMO-Instrumenten
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
Nicht verfügbar.
:
DRUCKGASPACKUNGEN
2
-
AEROSOLS
2.2
-
UN1950
UN1950
Begrenzte Menge
1 L
Sondervorschriften
190, 327, 625, 344
Tunnelcode
(E)
Notfallpläne
F-D, S-U
Sondervorschriften
63, 190, 277, 327, 344, 381, 959
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
Zusätzliche Informationen
14.5 Umweltgefahren
Nein.
Nein.
Nein.
UN1950
Druckgaspackungen, nicht entzündbar
2.2
-
Mengenbegrenzung
Passagier- und Frachtflugzeug: 75 kg. Verpackungsanleitung:
203. Nur Frachtflugzeug: 150 kg. Verpackungsanleitung: 203. Begrenzte Mengen ­Passagierflugzeug: 30 kg. Verpackungsanleitung: Y203.
Sondervorschriften
A98, A145, A167, A802
ADR/RID IMDG
IATA
: :
:
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:211/14
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Handschutzschaum
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
1
Wassergefährdungsklasse
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII ­Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
:
Technische Anleitung Luft
:
TA-Luft Nummer 5.2.5: 34.3-73.5%
Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Luft
:
Nicht gelistet
Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Wasser
:
Nicht gelistet
Internationale Vorschriften
Aerosolpackungen
:
з
8.9Massen-% des Inhalts sind entzündbar.
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Listenname
Name auf der Liste
Einstufung
Hinweise
Butan
DFG MAK-Werte Liste
Butan (beide Isomere)
Gelistet
-
Propan
DFG MAK-Werte Liste
Propan
Gelistet
-
Lagerklasse (TRGS 510)
:
2B
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Störfallverordnung
Dieses Produkt unterliegt nicht der deutschen Störfallverordnung.
Butan
106-97-8
3 - 10
28, 29
Isobutan
75-28-5
0.3 - 1
28, 29
Produktname
CAS #
Beschränkung
Beschränkungen zu Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung
%
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:212/14
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Handschutzschaum
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Europa
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
:
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Bestandsliste
Australien
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Kanada
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
China
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Japan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Süd-Korea
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Neuseeland
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Philippinen
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Taiwan
:
Nicht bestimmt.
USA
:
Sämtliche Bestandteile sind aktiv oder ausgenommen.
Türkei
:
Nicht bestimmt.
Vietnam
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Nicht gelistet.
02.06.2020
Druckdatum
Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum
:
:
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
02.06.2020
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008] DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis N/A = Nicht verfügbar PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer SGG = Trenngruppe vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Aerosol 3, H229
Auf Basis von Testdaten
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
H220
Extrem entzündbares Gas.
H229
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H280
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Aerosol 3
AEROSOLE - Kategorie 3
Flam. Gas 1A
ENTZÜNDBARE GASE - Kategorie 1A
Press. Gas (Comp.)
GASE UNTER DRUCK - Verdichtetes Gas
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:213/14
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Version
Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen. Eine endgültige Feststellung der Eignung der einzelnen Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anwenders. Alle Materialien können unbekannte Risiken beinhalten und sind daher mit Vorsicht anzuwenden. Es sind hierin zwar bestimmte Risiken beschrieben, jedoch können wir nicht garantieren, daß es sich dabei um die einzigen möglichen Risiken handelt.
Hinweis für den Leser
Datum der letzten Ausgabe
::03.04.2020
2
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
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:214/14
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