
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
E-Mail-Adresse der
verantwortlichen Person
für dieses SDB
Aerosolprodukt-preparations for cosmetic use
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und
des Unternehmens
GIFTNOTRUF/TRANSPORTNOTRUF Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg (24h)
Tel: +49 89 220 61012 / 0800 000 7801 (Deutsch, Englisch)
Numéro d'appel d'urgence en cas d'intoxication/d'accident Suisse, Luxembourg (24h): Tel: ++33 1 7211 0003 (Français)
WEICON GmbH & Co. KG
Königsberger Str. 255
48157 Münster
Germany
Phone: +49(0)251 / 93220
Fax: +49(0)251 / 9322 - 244
Internet: www.weicon.de
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
2.2 Kennzeichnungselemente
H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
P410 + P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50
°C/122 °F aussetzen.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Anhang XVII Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe,
Mischungen und
Erzeugnisse
Das Produkt entspricht
den Kriterien für PBToder vPvB-Stoffen gemäß
Anhang XIII der
Verordnung (EG) Nr.
1907/2006
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft
werden.
Aspirationsgefahr - Nicht anwendbar.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
[6] Zusätzliche Offenlegung gemäß Unternehmensrichtlinie
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
REACH #:
01-2119474691-32
EG: 203-448-7
CAS: 106-97-8
Verzeichnis: 601-004-00-0
Flam. Gas 1A, H220
Press. Gas (Comp.),
H280
REACH #:
01-2119486944-21
EG: 200-827-9
CAS: 74-98-6
Verzeichnis: 601-003-00-5
Flam. Gas 1A, H220
Press. Gas (Comp.),
H280
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Siehe Abschnitt 16
für den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen HSätze.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die
betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die
das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen
außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte
Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen
eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen
Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten.
Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung
gründlich reinigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten
oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und
sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Zu den Symptomen können gehören:
Reizungen der Atemwege
Husten
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem
Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Bei Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr. Bei Erwärmung
oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen, wodurch eine
Explosionsgefahr entsteht. Gas kann sich in tiefgelegenen oder geschlossenen
Bereichen ansammeln oder sich sehr weit bis zu einer Zündquelle ausbreiten und
zu einem Flammenrückschlag mit Brand oder Explosion führen. Bei Brand können
platzende Aerosolgefäße mit großer Geschwindigkeit umherfliegen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere
Geräte verwenden. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich.
Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material
absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.3 Methoden und Material
für Rückhaltung und
Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Bei beschädigten
Aerosolgefäßen Achtung vor schnell austretendem, unter Druck stehendem Inhalt
und Treibmittel. Beim Bruch einer großen Anzahl von Behältern als
Massengutunfall gemäß der Anleitungen im Abschnitt über Säuberungsmaßnahmen
behandeln. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Alle Zündquellen
ausschalten. Keine Funken, kein Rauchen und keine Flammen im Gefahrenbereich.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche
Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Nicht für Notfälle geschultes Personal".
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und
gut belüfteten Bereichen aufbewahren.Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (vergleiche Sektion 10) und nicht
mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwenden. Siehe vor Umgang oder Gebrauch Abschnitt 10 zu unverträglichen Materialien.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Behälter steht unter
Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach
Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht verschlucken. Kontakt
mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen des Gases vermeiden.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung
verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Entfernt von
Hitze, Funken, offenem Feuer oder anderen Zündquellen lagern und anwenden.
Explosionsgeschützte elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und
Materialbewegung) verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Leere
Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere
Angaben zu Hygienemaßnahmen.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen
beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder
anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen
können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
TRGS 900 AGW (Deutschland, 3/2019).
Schichtmittelwert: 2400 mg/m³ 8 Stunden.
Kurzzeitwert: 9600 mg/m³ 15 Minuten.
Schichtmittelwert: 1000 ppm 8 Stunden.
Kurzzeitwert: 4000 ppm 15 Minuten.
DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2019).
8-Stunden-Mittelwert: 1000 ppm 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 4000 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
8-Stunden-Mittelwert: 2400 mg/m³ 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 9600 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
TRGS 900 AGW (Deutschland, 3/2019).
Schichtmittelwert: 1800 mg/m³ 8 Stunden.
Kurzzeitwert: 7200 mg/m³ 15 Minuten.
Schichtmittelwert: 1000 ppm 8 Stunden.
Kurzzeitwert: 4000 ppm 15 Minuten.
DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2019).
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine
persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische
Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer
Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen
erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689
(Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition
gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie)
Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die
Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer
und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von
Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale
Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird
ebenfalls gefordert.
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein
kann. Empfohlen : 1-4 Stunden (Durchdringungszeit): Nitrilkautschuk 4-8
Stunden (Durchdringungszeit): Viton®/Butylkautschuk
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,
die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein
Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es
sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit
Seitenblenden.
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch,
Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden Sie Prozesskammern, örtliche
Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen, um die Exposition der
Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu
halten. Die technischen Einrichtungen müssen außerdem die Gas-, Dampf- oder
Staubkonzentrationen unterhalb jeglicher unteren Explosionsgrenzwerte halten.
Explosionsgeschützte Lüftungsanlage verwenden.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor.
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
Individuelle Schutzmaßnahmen
8-Stunden-Mittelwert: 1000 ppm 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 4000 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
8-Stunden-Mittelwert: 1800 mg/m³ 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 7200 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die
Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die
entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem
Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate
Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können.
Empfohlen : Filter gegen organische Dämpfe (Typ AX) und Partikel
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen.
In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte
herabzusetzen.
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Dampfdruck
In den folgenden Materialien leicht löslich: kaltes Wasser und heißem Wasser.
Charakteristisch. [Schwach]
Verdampfungsgeschwindigkeit
Selbstentzündungstemperatur
Geschlossenem Tiegel: >55°C [Produkt unterstützt Verbrennung nicht.]
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
Obere/untere Entzündbarkeitsoder Explosionsgrenzen
Oxidierende Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
10.6 Gefährliche
Zersetzungsprodukte
10.4 Zu vermeidende
Bedingungen
Alle möglichen Zündquellen (Funke, Flamme) vermeiden.
Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen
Zerfallsprodukte gebildet werden.
10.2 Chemische Stabilität
Keine spezifischen Daten.
10.5 Unverträgliche
Materialien
10.3 Möglichkeit
gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine
gefährlichen Reaktionen auf.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich
der Reaktivität vor.
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Schätzungen akuter Toxizität
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Auswirkungen auf die
Entwicklung
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Auswirkungen auf die
Fruchtbarkeit
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
Zu den Symptomen können gehören:
Reizungen der Atemwege
Husten
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Angaben zu
wahrscheinlichen
Expositionswegen
:
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender
Exposition
Mögliche sofortige
Auswirkungen
Mögliche verzögerte
Auswirkungen
Mögliche sofortige
Auswirkungen
Mögliche verzögerte
Auswirkungen
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Nicht verfügbar.
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (KOC)
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter
und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Behälter nicht aufstechen
oder verbrennen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
14.7 Massengutbeförderung
gemäß IMO-Instrumenten
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen
für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen
sein.
Begrenzte Menge
1 L
Sondervorschriften
190, 327, 625, 344
Tunnelcode
(E)
Notfallpläne
F-D, S-U
Sondervorschriften
63, 190, 277, 327, 344, 381, 959
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
Zusätzliche Informationen
Druckgaspackungen, nicht
entzündbar
Mengenbegrenzung
Passagier- und Frachtflugzeug: 75 kg. Verpackungsanleitung:
203. Nur Frachtflugzeug: 150 kg. Verpackungsanleitung: 203. Begrenzte Mengen Passagierflugzeug: 30 kg. Verpackungsanleitung: Y203.
Sondervorschriften
A98, A145, A167, A802
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Keine der Komponenten ist gelistet.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Anhang XVII Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
Technische Anleitung
Luft
TA-Luft Nummer 5.2.5: 34.3-73.5%
Industrieemissionen
(integrierte Vermeidung
und Verminderung der
Umweltverschmutzung) –
Luft
Industrieemissionen
(integrierte Vermeidung
und Verminderung der
Umweltverschmutzung) –
Wasser
Internationale Vorschriften
8.9Massen-% des Inhalts sind entzündbar.
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Dieses Produkt unterliegt nicht der deutschen Störfallverordnung.
Beschränkungen zu Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
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Sämtliche Bestandteile sind aktiv oder ausgenommen.
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Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der abgekürzten H-Sätze
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
N/A = Nicht verfügbar
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
SGG = Trenngruppe
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
ENTZÜNDBARE GASE - Kategorie 1A
GASE UNTER DRUCK - Verdichtetes Gas
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte
Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit
oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen. Eine endgültige Feststellung der Eignung der einzelnen
Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anwenders.
Alle Materialien können unbekannte Risiken beinhalten und sind daher mit Vorsicht anzuwenden. Es sind
hierin zwar bestimmte Risiken beschrieben, jedoch können wir nicht garantieren, daß es sich dabei um die
einzigen möglichen Risiken handelt.
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