WEICON FLEX 310M TS Datasheet [de]

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Flex 310 M Classic MS-Polymer
SICHERHEITSDATENBLATT
Produktname
Flex 310 M Classic MS-Polymer
:
1.1 Produktidentifikator
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person für dieses SDB
:
[email protected] Klebstoffe-Dichtstoffe
Elastifizierer
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Produktcode
:
133030
1.4 Notrufnummer
Telefonnummer
:
GIFTNOTRUF/TRANSPORTNOTRUF ­Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg (24h) Tel: +49 89 220 61012 / 0800 000 7801 (Deutsch, Englisch) Numéro d'appel d'urgence en cas d'intoxication/d'accident ­Suisse, Luxembourg (24h): Tel: ++33 1 7211 0003 (Français)
WEICON GmbH & Co. KG Königsberger Str. 255 48157 Münster Germany Phone: +49(0)251 / 93220 Fax: +49(0)251 / 9322 - 244 Internet: www.weicon.de
Farbe
:
Verschiedene
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition
:
Gemisch
2.2 Kennzeichnungselemente
Signalwort
:
Gefahrenhinweise
:
Prävention
:
Sicherheitshinweise
Kein Signalwort.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Nicht anwendbar.
Nicht eingestuft.
Allgemein
:
P103 - Lesen Sie die Anweisungen sorgfältig durch und befolgen Sie sie. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
14.08.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
14.08.2020
Version
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
:
Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen
Keine bekannt.
Reaktion
:
Lagerung
:
Entsorgung
:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Ergänzende Kennzeichnungselemente
:
Enthält N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Anhang XVII ­Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT­oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
:
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Stoff [6] Zusätzliche Offenlegung gemäß Unternehmensrichtlinie
Typ
3.2 Gemische
:
Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl) ethylendiamin
REACH #: 01-2119970215-39 EG: 217-164-6 CAS: 1760-24-3
<1
Eye Dam. 1, H318 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Chronic 2, H411
[1]
Identifikatoren
%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H­Sätze.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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Datum der letzten Ausgabe
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Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
Verschlucken
Inhalativ
Augenkontakt
:
:
:
: :
Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Inhalativ
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
:
:
:
Augenkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen
Keine spezifischen Daten.
Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
5.1 Löschmittel
: ::Keine bekannt.
Geeignete Löschmittel
:
Ungeeignete Löschmittel
:
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für Feuerwehrleute
:
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Datum der letzten Ausgabe
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
:
Einsatzkräfte
:
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Nicht für Notfälle geschultes Personal".
:
:
:
Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Siehe vor Umgang oder Gebrauch Abschnitt 10 zu unverträglichen Materialien.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
:
Spezifische Lösungen für den Industriesektor
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8).
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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Datum der letzten Ausgabe
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Empfohlene Überwachungsverfahren
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482 (Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert.
:
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl) ethylendiamin
DNEL
Langfristig Oral
2.5 mg/kg bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Dermal
2.5 mg/kg bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Kurzfristig Dermal
5 mg/kg bw/Tag
Arbeiter
Systemisch
DNEL
Langfristig Dermal
5 mg/kg bw/Tag
Arbeiter
Systemisch
DNEL
Langfristig Inhalativ
8.7 mg/m³
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Kurzfristig Dermal
17 mg/kg bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Inhalativ
35.3 mg/m³
Arbeiter
Systemisch
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Exposition
Wert
Population
Wirkungen
PNECs
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
DNELs/DMELs
Typ
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Expositionsgrenzwerte
Methanol
[Luftschadstoff - Vernetzen]
TRGS 900 AGW (Deutschland, 3/2019). Wird über die Haut absorbiert.
Schichtmittelwert: 270 mg/m³ 8 Stunden. Kurzzeitwert: 1080 mg/m³ 15 Minuten. Schichtmittelwert: 200 ppm 8 Stunden. Kurzzeitwert: 800 ppm 15 Minuten.
DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2019). Wird über die Haut absorbiert.
8-Stunden-Mittelwert: 100 ppm 8 Stunden. Spitzenbegrenzung: 200 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten. 8-Stunden-Mittelwert: 130 mg/m³ 8 Stunden. Spitzenbegrenzung: 260 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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14.08.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
14.08.2020
Version
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Handschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Empfohlen : 1-4 Stunden (Durchdringungszeit): Nitrilkautschuk ; 4-8 Stunden (Durchdringungszeit): Viton®/ Butylkautschuk
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit Seitenblenden.
Augen-/Gesichtsschutz
Atemschutz
:
:
:
Hautschutz
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
:
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
:
Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
:
Individuelle Schutzmaßnahmen
Körperschutz
:
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Nicht verfügbar.
Physikalischer Zustand
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Nicht verfügbar.
Charakteristisch.
Geruch
pH-Wert
Verschiedene
Farbe
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht verfügbar.
Flammpunkt
Geschlossenem Tiegel: >93.3°C
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geruchsschwelle
Obere/untere Entzündbarkeits­oder Explosionsgrenzen
:::
:
:
: :
:
:
:
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
:
Nicht verfügbar. Flüssigkeit.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Dampfdruck
Relative Dichte
Dampfdichte
Löslichkeit(en)
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
<0 kPa [Raumtemperatur]
In den folgenden Materialien unlöslich: kaltes Wasser und heißem Wasser.
Selbstentzündungstemperatur
Nicht anwendbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Viskosität
Nicht verfügbar.
Verteilungskoeffizient: n­Octanol/Wasser
Explosive Eigenschaften
:
:
::::::Nicht verfügbar.
Oxidierende Eigenschaften
:
9.2 Sonstige Angaben
Zersetzungstemperatur
:
Nicht verfügbar.
Löslichkeit in Wasser
:
Nicht verfügbar.
Dichte
:
1.44 g/cm³ [20°C]
Bemerkungen
:
Nicht verfügbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine spezifischen Daten.
Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden.
Das Produkt ist stabil.
10.2 Chemische Stabilität
Keine spezifischen Daten.
:
:
:
10.5 Unverträgliche Materialien
:
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
:
Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
:
Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor.
Akute Toxizität
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl) ethylendiamin
LD50 Oral
Ratte
2413 mg/kg
-
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Resultat
Spezies
Dosis
Exposition
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Reizung/Verätzung
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Schätzungen akuter Toxizität
Nicht verfügbar.
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Inhalativ
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Verschlucken
Hautkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Augenkontakt
Karzinogenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Mutagenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Teratogenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Reproduktionstoxizität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
Hautkontakt
Verschlucken
Inhalativ
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
:::
Augenkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl) ethylendiamin
Augen - Stark reizend
Kaninchen
-
15 mg
-
Haut - Mildes Reizmittel
Kaninchen
-
500 mg
-
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Resultat
Punktzahl
Exposition
Beobachtung
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Sensibilisierung
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Spezies
Nicht verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
: Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition
Kurzzeitexposition
Mögliche sofortige Auswirkungen
:
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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Datum der letzten Ausgabe
:
14.08.2020
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Allgemein
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Karzinogenität
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Mutagenität
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Teratogenität
:
Nicht verfügbar.
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
Auswirkungen auf die Entwicklung
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Langzeitexposition
Mögliche verzögerte Auswirkungen
:
Mögliche sofortige Auswirkungen
Mögliche verzögerte Auswirkungen
:
: Sonstige Angaben
:
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Nicht verfügbar.
12.1 Toxizität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung / Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC)
Nicht verfügbar.
:
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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Datum der letzten Ausgabe
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Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 2008/98/EG zu betrachten.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 04 09*
15 01 10*
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
-
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
-
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
Nein.
Nein.
Nein.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
-
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß IMO-Instrumenten
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
Nicht verfügbar.
:
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
1
Wassergefährdungsklasse
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII ­Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
:
Technische Anleitung Luft
:
TA-Luft Nummer 5.2.5: 10.1-31%
Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Luft
:
Nicht gelistet
Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Wasser
:
Nicht gelistet
Internationale Vorschriften
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Lagerklasse (TRGS 510)
:
10
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Nicht gelistet.
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Störfallverordnung
Dieses Produkt unterliegt nicht der deutschen Störfallverordnung.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Europa
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
:
Montreal Protokoll
Nicht gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Bestandsliste
Australien
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Kanada
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
China
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Japan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Süd-Korea
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Neuseeland
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Philippinen
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Taiwan
:
Nicht bestimmt.
USA
:
Sämtliche Bestandteile sind aktiv oder ausgenommen.
Türkei
:
Nicht bestimmt.
Vietnam
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Nicht gelistet.
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008] DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis N/A = Nicht verfügbar PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer SGG = Trenngruppe vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Nicht eingestuft.
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
14.08.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
14.08.2020
Version
:
3.04
12/13
Page 13
Flex 310 M Classic MS-Polymer
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
18.08.2020
Druckdatum
Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum
Version
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Hinweis für den Leser
Datum der letzten Ausgabe
:
:
::14.08.2020
14.08.2020
3.04
Aquatic Chronic 2
LANGFRISTIG (CHRONISCH) GEWÄSSERGEFÄHRDEND ­Kategorie 2
Eye Dam. 1
SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 1
Skin Sens. 1
SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
14.08.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
14.08.2020
Version
:
3.04
13/13
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