Einbauanweisung
Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
Für die Prüfung des Heizgerätes nach §§ 19, 20 oder 21
StVZO sind in erster Linie folgende Bestimmungen zu beachten (§22 a StVZO):
HINWEIS:
Diese Bestimmungen sind im Geltungsbereich der
StVZO bindend und sollten in Ländern in denen es keine speziellen Vorschriften gibt ebenfalls beachtet werden!
Im Geltungsbere ich de r S tVZ O be ste he n fü r da s Wa sserheizgerät
Thermo Top
vom Kraftfahrt-Bundesamt “Allgemeine Bauartgenehmigungen” mit den amtlichen Prüfzeichen:
~
S 238 für Heizgerät
Thermo Top
- Benzin, Typ BW50
~
S 239 für Heizgerät
Thermo Top
- Diesel, Typ DW50
Der Einbau der Ger ät e ha t na ch de r E inb au an w eisu ng zu
erfolgen. Er ist
a) bei der Typprüfung der Fahrzeuge nach § 20 StVZO
b) bei der Einzelprüf un g na ch § 21 St V ZO oder
c) bei der Begutachtun g na ch § 19 StV ZO dur ch ein en
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
für Kraftfahrzeugverkehr, einen Kraftfahrzeugsach verständigen oder Angestellte n na ch A bsch nit t 4
der Anlage VIIIb zur StVZO
zu überprüfen und im Falle c) unter Angabe von
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugtyp und
- Fahrzeugidentifizierungsnummer
auf der im Abdruck der ABG en th alt en en Ab na hm eb est ät igung bescheinigen zu lassen. Die Wirksamkeit der Bauartgenehmigung ist hie rvo n ab hä ng ig. Die Abna hm eb est ätigung ist im Fahrzeu g mit z uf üh re n.
Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss vom Einbauer
auf dem Fabrikschild des Heizgerätes durch Entfernen der
nicht zutreffenden Jahreszahlen dauerhaft gekennzeichnet
werden.
Die Entnahme der Brennluft aus dem Innenraum des
Fahrzeuges ist nicht gestattet.
Die Mündung des Abgasro hr es soll na ch un te n, zur Sei t e
oder bei Abgasführung unter den Fahrzeugboden bis in
die Nähe der seitlichen oder hinteren Begrenzung des Fahrerhauses oder des Fahr zeu gs ge br ach t wer de n.
Abgasleitungen müssen so verlegt sein, dass das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten
ist. Betriebswichtige Teile des Fahrzeuges dürfen in ihrer
Funktion nicht beeinträchtigt werden.
Die Öffnungen von Verbrennungslufteintritt und Abgasluftaustritt müssen so ausgeführt werden, dass sich eine
Kugel mit 16 mm Durchmesser nicht einfügen läßt.
Elektrische Leitungen, Schalt- und Steuergeräte des Heizgerätes müssen im Fahrzeu g so an ge or dn et sein, dass
ihre einwandfrei e Fu nkt ion unter normalen Betr iebsbedingungen nicht beeinträchtigt werden kann.
Für das Verlegen von Kraftstoffleitungen und den Einbau
zusätzlicher Kraftstoffbehälter sind die §§ 45 und 46
StVZO einzuhalten. Daraus das Wichtigste:
Kraftstoffleitungen sind so auszuführen, dass Verwindungen des Fahrzeuges, Bewegungen des Motors und dgl.
keinen nachteiligen Einfluss auf die Haltbarkeit ausüben.
Sie müssen gegen mechanische Beschädigung geschützt
sein. Kraftstofführende Teile sind gegen betriebsstörende
Wärme zu schützen und so anzuordnen, dass abtropfender oder verdunstend er Kraf tstoff sich weder ansammeln
noch an heißen Teilen oder an elektrischen Einrichtungen
entzünden kann.
Das Heizgerät darf nicht in von Personen benutzte Räume
eingebaut werden
Der jeweilige Betriebszustand des Heizgerätes – mindestens ein- oder ausgeschaltet – muss leicht er kennbar sein.
Nicht anerkannte Ei nb au te n ha be n da s Erl ösch en der Allgemeinen Bauart genehmigung des Heizg er ät es un d da mit
der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zur
Folge. Gleiches gilt auch für nicht fachmä nn isch od er nicht
unter Verwendung von Originalersatzteilen durchgeführte
Reparaturen.
Verwendung des Wasserheizgerätes
Das Wasserheizgerät
Thermo Top
dient in Verbindung
mit der fahrzeuge ige ne n Hei za nlage
- zum Beheizen des Fahrzeuginnenraumes,
- zum Entfrosten der Fahrzeugscheiben
- zum Vorwärmen wassergekühlter Motor en
Das Wasserheizgerät ar be ite t un ab hä ng i g vom Fah rze ug -
motor und wird an das Kühlsystem, das Kraftstoffsystem
und an die elektrische Anlage des Fahrzeuges angeschlossen.
Thermo Top
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