Victoria Urban 3.4, Urban 3.7, Trekking 6.6, Urban 1.3, Trekking 8.5 User Manual [de]

...
BEDIENUNGSANLEITUNG
EN 14764/14765
TREKKINGRAD
CITYRAD
KINDERRAD
Rev.-Nr. 09/2015_V02
Vertrieb:
Hermann Hartje KG Tel. 04251 - 811-500 info@victoria-fahrrad.de www.victoria-fahrrad.de
ATB
Garantiebestimmungen
Mit einem Victoria Fahrrad er werben Sie ein hochwertiges Qualitätsprodukt. Wir bieten Ihnen deshalb überdurchschnittliche Garantieleistungen mit folgenden Garantiefristen ab Kaufdatum gegen Fabrikations- und Materialfehler:
• Aluminium-Rahmen und ungefederte Aluminium-Gabeln: 5 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch
• Stahl-Rahmen und ungefederte Stahl-Gabeln: 5 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch
• Carbon-Rahmen und ungefederte Carbon-Gabeln: 3 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch
• Für alle anderen Bauteile und Ausstattungskomponenten gilt die gesetzliche Gewährleistung
Während der Garantiezeit werden Produktmängel durch Ersatz oder kostenlose Reparatur behoben. Alle Garantieleistungen können nur von einem anerkannten Fachhändler erbracht werden.
Die Garantie gilt nur für den Erstbesitzer und ist nicht auf einen Folgebesitzer übertragbar. Ein Kaufnachweis (Rechnung / datiertes Verkaufsdokument, das das Fahrrad identifiziert) ist hierzu zwingend erforderlich.
Die Garantie gilt nicht bei Benutzung im Renn- und Wettkampfeinsatz. Diese Garantie erstreckt sich auf Komplettfahrräder, die von einer von uns autorisierten Verkaufsstelle endmontiert und justiert wurden.
Diese Garantie erlischt, wenn das Fahrrad anders als bestimmungsgemäß gebraucht, unzureichend gewartet, falsch repariert, umgebaut oder modifiziert wird oder durch einen Unfall oder übermäßigen oder falschen Gebrauch beschädigt wird.
Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch normale Abnutzung und Verschleiß (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Bremsbeläge etc.) im normalen Gebrauch entstehen.
Es liegt im Verantwortungsbereich des Fahrradbesitzers, sein Fahrrad regelmäßig zu warten und zu pflegen.
Text: Eigentum der Firma Hartje KG, Hoya, keine Vervielfältigung ohne unsere Zustimmung.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie haben sich für hervorragende Qualität entschieden ­eine Qualität, die durch sorgfältige Auswahl von Bauteilen und durch modernste Techniken im Rahmenbau geprägt ist.
Ihr Fahrrad wurde komplett montiert und eingestellt an Sie übergeben. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wenden Sie sich für diese wichtigen Arbeiten an Ihren Fahrrad-Fach­händler.
Es wird vorausgesetzt, dass die Benutzer dieses Fahr­rades über grundsätzliche und ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Fahrrädern verfügen.
Alle Personen, die dieses Fahrrad benutzen, reparieren oder warten, reinigen oder entsorgen, müssen den Inhalt und die Bedeutung dieser Bedienungsanleitung vollständig zur Kenntnis genommen und verstanden haben. Sollten Sie Fragen oder etwas nicht ganz verstanden haben, fragen Sie zu Ihrer Sicherheit unbedingt einen Fahrrad-Fachhändler.
Alle Informationen dieser Bedienungsanleitung beziehen sich auf den Aufbau, die Technik sowie Pflege und War­tung, viele Informationen sind sicherheitsrelevant - ihre Missachtung kann schwere Unfälle und wirtschaftliche Schäden verursachen.
Aufgrund der komplexen Technik eines modernen Fahr­rads haben wir nur die wichtigsten Punkte beschrieben.
Ebenso gilt diese Bedienungsanleitung nur für das Fahr­rad, mit dem sie ausgehändigt wurde.
Für spezielle technische Details beachten Sie bitte die beilie­genden Hinweise und Anleitungen der jeweiligen Hersteller der eingesetzten Komponenten. Im Falle von Unklarheiten sprechen Sie unbedingt Ihren Fachhändler an.
Lesen Sie vor der ersten Fahrt unbedingt das Kapitel „Wichtiges für Ihre Sicherheit“.
Beachten Sie, dass Sie als Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Schützen Sie sich und Andere durch verantwortungsbewusstes und sicheres Fahren.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrem neuen Fahrrad!
Alle Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Herstel­ler. Änderungen aufgrund technischen Fortschritts sind vorbehalten.
1
Inhaltsverzeichnis
Garantiebestimmungen .........................................U2
Fahrradbauteile.......................................................U3
Impressum ..............................................................U4
Wichtiges für Ihre Sicherheit ................................... 4
Sicherheitshinweise ................................................. 4
Bestimmungsgemäßer Gebrauch ......................... 12
StVZO-Bestimmungen .......................................... 13
Österreich .............................................................. 13
Schweiz ................................................................. 14
Vor der ersten Fahrt ............................................... 15
Bremsen ................................................................ 15
Schaltung .............................................................. 15
Sattel und Lenker .................................................. 15
Allgemeines ........................................................... 15
Vor jeder Fahrt ........................................................ 16
Nach einem Sturz ................................................... 17
Anpassung des Fahrrads an den Fahrer.............. 19
Schnellspanner ...................................................... 19
Korrekte Sitzhöhe .................................................. 20
Lenkerhöhe ........................................................... 21
Konventionelle Vorbauten ..................................... 21
Verstellbare Vorbauten .......................................... 22
Vorbauten für gewindelose Systeme - Aheadset
Lenkerausrichtung ................................................. 24
Lenker mit Lenkerhörnchen ................................... 24
Handbremshebel ................................................... 25
Sattelhöhe ............................................................. 25
Sattelneigung ........................................................ 26
Pedale montieren .................................................. 26
Bremssystem .......................................................... 27
Felgenbremsen ..................................................... 27
Hydraulische Felgenbremse .................................. 29
Scheibenbremsen ................................................. 30
Hydraulische Scheibenbremse .............................. 31
Rücktritt-, Rollen- und Trommelbremsen ............... 32
Gangschaltung ....................................................... 33
Kettenschaltung ..................................................... 34
Nabenschaltung .................................................... 36
Federungen ............................................................. 37
Federgabeln .......................................................... 37
Rahmenfederung ................................................... 38
Gefederte Sattelstütze ........................................... 38
®
-Systeme ............................. 22
2
Beleuchtung ............................................................ 39
Nabendynamo ....................................................... 39
Frontscheinwerfer .................................................. 40
Rücklicht ................................................................ 40
Kinder im Straßenverkehr...................................... 41
Kinderfahrrad ......................................................... 41
Mitnahme von Kindern im Kindersitz ..................... 42
Mitnahme von Kindern im Kinderanhänger ........... 43
Kinderfahrrad-Anhängesysteme ............................ 44
Zubehör ................................................................... 45
Fahrradhelme und Brillen ...................................... 45
Bekleidung und Schuhwerk ................................... 45
Pannenset ............................................................. 46
Fahrradschlösser ................................................... 46
Gepäckträger ......................................................... 46
Vorderradgepäckträger .......................................... 47
Wartung und Pflege ................................................ 48
Fahrradkette .......................................................... 48
Kettenspannung .................................................... 48
Felgen und Speichen ............................................ 49
Ventile ....................................................................50
Bereifung ............................................................... 51
Reifenpanne .......................................................... 52
Inspektion .............................................................. 54
Schmierplan .......................................................... 55
Schraubverbindungen ........................................... 56
Allgemeine Anzugsmomente in Nm
für Schraubverbindungen ...................................... 57
Service- und Wartungsplan ................................... 58
Komponenten aus Carbon ..................................... 61
Umweltschutz ......................................................... 62
Schmier-, Reinigungs- und Pflegemittel ................ 62
Reifen und Schläuche ........................................... 62
Carbon-Komponenten und -Rahmen .................... 62
Gewährleistung und Haftung bei Mängeln ........... 63
Liste der Fahrrad-Verschleißteile .......................... 63
Inspektionsplan ...................................................... 64
Notizen ..................................................................... 67
Fahrradpass ............................................................U5
Übergabeprotokoll ..................................................U6
Betriebsanleitung E-RAD .......................................U8
3
Wichtiges für Ihre Sicherheit
Sicherheitshinweise
Lesen Sie alle Warnungen und Hinweise in dieser Bedienungsanleitung sorgfältig durch, bevor Sie das Fahrrad in Betrieb nehmen. Bewahren Sie
die Bedienungsanleitung immer in der Nähe Ihres Fahrrads auf, sodass Sie jederzeit verfügbar ist. Wenn Sie Ihr Fahrrad an Dritte weitergeben, händigen Sie diese Be­dienungsanleitung mit aus.
Wenn Sie ein E-Rad (Pedelec) erworben haben, lesen Sie zusätzlich die Zusatz-Betriebsanleitung sorgfältig durch, bevor Sie das E-Rad in Betrieb nehmen. Diese An­leitung beginnt auf der Rückseite des Umschlags.
Begriffserklärung
Folgende Signalbegriffe finden Sie in dieser Bedienungs­anleitung:
GEFAHR
WARNUNG
Das Signalwort bezeichnet eine Gefährdung mit einem mittleren Risikograd, die, wenn sie nicht vermieden wird, den Tod oder eine schwe­re Verletzung zur Folge haben kann.
VORSICHT
Das Signalwort bezeichnet eine Gefährdung mit einem niedrigen Risikograd, die, wenn sie nicht vermieden wird, eine geringfügige oder mäßige Verletzung zur Folge haben kann.
Das Signalwort bezeichnet eine Gefährdung mit einem hohen Risikograd, die, wenn sie nicht vermieden wird, den Tod oder eine schwere Verletzung zur Folge hat.
HINWEIS
Das Signalwort warnt vor möglichen Sachschä­den.
4
WARNUNG
Unfallgefahr!
Beachten Sie folgende Punkte, um Unfallgefah­ren zu vermeiden:
• Kontrollieren Sie vor jeder Fahrt, ob sich Ihr Fahrrad (speziell die Bremsen) in einem ein­wandfreien Zustand befinden.
• Sofern Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, muss Ihr Fahrrad den Vorschriften der StVZO entsprechen.
• Benutzen Sie stets Fahrradwege. Ist auf jeder Seite der Straße ein Fahrradweg vorhanden, benutzen sie immer den rechten.
• Bei Regen und Nässe kann sich der Brems­weg verlängern. Fahren Sie daher langsamer als sonst und betätigen Sie die Bremse eher als auf trockener Straße.
• Prüfen Sie periodisch, z. B. nach 500 km oder nach 3 bis 4 Monaten (je nach Benutzungs­intensität), den festen Sitz aller Schrauben und Muttern.
• Hören Sie aus Sicherheitsgründen im Stra­ßenverkehr keine Musik über Kopfhörer (z. B. MP3-Player), da Sie andernfalls nicht auf Warngeräusche reagieren können.
• Tragen Sie bei jeder Fahrt einen angepassten und geeigneten Fahrradhelm. Informieren Sie sich in der Anleitung des Helmherstellers über den korrekten Sitz.
• Tragen Sie beim Fahren immer helle Kleidung oder Sportkleidung mit reflektierenden Elementen, damit Sie im Straßenverkehr gesehen werden.
• Wir empfehlen enge Beinkleidung. Benutzen Sie gegebenenfalls Hosenklammern. Ihre Schu­he sollten rutschfeste und steife Sohlen haben.
• Sollten Stützräder am Kinderfahrrad montiert sein, beachten Sie unbedingt die Montagean­leitung des Herstellers. Das Kind verlässt sich auf die Sicherheit der Stützräder! Wenn Sie be­züglich der Montage unsicher sind, wenden Sie sich unbedingt an einen Fahrrad-Fachhändler.
• Montieren Sie Kindersitze nur an dafür vorge­sehene Fahrräder.
5
• Rahmen und Bauteile aus Kohlefasern sind nicht für die Montage von Kindersitzen ge­eignet.
• Achten Sie bei der Montage eines Kinder­sitzes auf die vollständige Umhüllung der Sattelfedern und der Federsattelstütze, da sonst Quetschungen an den Fingern und anderen Gliedmaßen möglich sind.
• Montieren Sie an Sattelstützen und vollge­federten Fahrrädern keinen Kindersitz, an­dernfalls besteht Bruchgefahr!
• Befestigen Sie Kinderanhänger niemals an vollgefederten Fahrrädern. Es besteht die Ge­fahr von starkem Verschleiß und Bruch, wo­durch Personen- und Sachschäden verursacht werden können.
• Anhänger zum Kindertransport benötigen ge­eignete Rückhalteeinrichtungen. Sie sollten mit einer min. 1,5 m hohen, biegsamen Fahnen­stange mit leuchtfarbenem Wimpel und einer Abdeckung der Speichen und der Radhäuser versehen sein.
• Ihr Fahrrad wurde mehrfach während der Her­stellung und bei einer abschließenden Endkon­trolle geprüft. Da sich jedoch beim Transport des Fahrrads Veränderungen in der Funktion ergeben können, überprüfen Sie unbedingt vor der ersten Fahrt folgende Komponenten, andernfalls können Unfälle verursacht werden.
• Befestigung der Laufradmuttern,
• Lenker-, Pedal- und Sattelbefestigung,
• Einstellung und Wirksamkeit der Bremsen,
• Funktion der Schaltung,
• Funktion der Glocke,
• Funktion der Beleuchtung,
• Reifenluftdruck,
• Schnellspanner-Befestigung/en,
• richtige Position des Dynamos.
• Wenn die Felgen Ihres Fahrrads Beschädigun­gen oder Verschleißspuren aufweisen, fahren Sie nicht weiter mit dieser Felge. Ziehen Sie einen Fachhändler zu Rate und lassen Sie die Felge überprüfen und gegebenenfalls austau­schen. Eine beschädigte oder abgenutzte Felge kann Stürze und schwere Unfälle verursachen.
6
WARNUNG
Verletzungsgefahr!
Beachten Sie folgende Punkte, andernfalls be­steht Verletzungsgefahr:
• Beim Putzen des Fahrrads dürfen Finger, Hän­de oder Füße nicht in die drehenden Laufräder und Bremsscheiben gelangen. Hohe Verlet­zungsgefahr!
• Führen Sie Reparatur-, Wartungs- und Ein­stellarbeiten an Ihrem Fahrrad nur dann selbst durch, wenn Sie über die erforderlichen Kennt­nisse und Werkzeuge verfügen. Durch un­sachgemäße Reparaturen können Gefahren für den Benutzer entstehen.
• Überlassen Sie Arbeiten an Ihrem Fahrrad besser einem Fahrrad-Fachhändler. Durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung, ver­bogene und beschädigte Bauteile müssen we­gen Bruchgefahr sofort ersetzt werden, z. B. Rahmen, Lenker, Lenkervorbau, Gabel, Peda­le, Kurbelarme.
• Nachträgliche Anbauten und Veränderungen insbesondere an Bremseinrichtungen, Fede­rungssystemen und Anhängerkupplungen für Fahrradanhänger usw. können Gefahren für Ihre Sicherheit bedeuten.
• Lassen Sie nur zugelassene Originalteile ver­bauen. Beachten Sie die den Teilen beiliegen­den Bedienungs- und Montageanleitungen. Lassen Sie Montagearbeiten von einem Fahr­rad-Fachhändler durchführen.
• Für die Wartung von Fahrradbremsen sind Spe­zialwissen und Spezialwerkzeug erforderlich. Überlassen Sie diese Arbeiten unbedingt Ihrem Fachhändler. Arbeiten, die nicht fachgerecht ausgeführt werden, gefährden die Betriebssi­cherheit Ihres Fahrrads und können schwerwie­gende Verletzungen verursachen.
• Falls Ihr Fahrrad über eine Scheibenbremse ver­fügt, gehen Sie ganz sicher, dass die Bremsschei­ben korrekt zwischen den Bremsbelägen sitzen.
• Beschädigte Bremszüge müssen sofort von einem Fachhändler ausgetauscht werden.
7
Andernfalls drohen Bremsversagen oder Sturz.
• Für die Wartung von Gangschaltungen sind Spezialwissen und Spezialwerkzeug erforder­lich. Überlassen Sie diese Arbeiten unbedingt Ihrem Fachhändler. Arbeiten, die nicht fachge­recht ausgeführt werden, gefährden die Be­triebssicherheit Ihres Fahrrads und können schwerwiegende Verletzungen verursachen.
• Pumpen Sie die Reifen nie über den maximal zulässigen Druck auf. Übermäßig aufgepumpte Reifen können während der Fahrt von der Felge springen oder platzen. Siehe Kapitel „Bereifung“.
VORSICHT
Verletzungsgefahr!
Beachten Sie vor dem Fahrtantritt folgende Punk­te, andernfalls droht Verletzungsgefahr.
• Kontrollieren Sie alle Schraub- und Klemmverbin­dungen wie z. B. Schnellspanner auf festen Sitz.
• Ziehen Sie Sattel und Lenkerschaft höchstens bis zur Sicherheitsmarkierung heraus.
• Prüfen Sie Bremsen und Lichtanlage auf Funkti­on sowie die Reifen auf ausreichenden Luftdruck.
• Kontrollieren Sie vor Fahrtbeginn die richtige Montageposition des Dynamos.
• Fahrräder sind ausschließlich entsprechend ih­rem bestimmungsgemäßen Anwendungszweck zu benutzen (nicht für gewerbliche Zwecke) und nach den aufgeführten DIN-EN-Normen - neu­este Ausgabe - gebaut und zu belasten.
• Die Maximalbelastungen können je nach kon­struktiver Auslegung höher sein - dies wird ge­sondert angegeben.
8
• Die Gepäckträgerbelastung ist in 4 Gewichts­stufen eingeteilt: 10, 18, 25 und 40 kg. Die Be­lastungsangaben sind auf dem Gepäckträger gekennzeichnet.
• Montieren und benutzen Sie Kinderfahrradsit­ze entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
• Befestigen Sie Kinderfahrradsitze grundsätzlich nicht am Lenker. Wir empfehlen, die Maximalbe­lastung bei Montage vor dem Lenker und Fahrer (Oberrohr) auf 15 kg zu begrenzen. Bei Befes­tigung hinter dem Fahrer wählen Sie bitte nur solche Sitze, die eine Befestigung an dem senk­rechten Rohr des Rahmens, unterhalb des Sat­tels zulassen. Die Maximalbelastung entnehmen Sie bitte den Angaben des Kindersitzherstellers.
• Gepäck verändert die Fahreigenschaften Ihres Fahrrads.
• Passen Sie unbedingt Ihren Fahrstil an die veränderten Bedingungen an.
• Bremsen Sie früher und planen Sie einen längeren Bremsweg und ein trägeres Lenk-
verhalten ein. Andernfalls können Unfälle die Folge sein.
• Befestigen Sie den Gepäckträger nicht an der Sattelstütze. Diese ist hierfür nicht ausgelegt.
• Beachten Sie unbedingt die maximal zulässige Belastung des Gepäckträgers und maximale Belastung des Fahrrads.
• Lassen Sie Federelemente unbedingt von ei­nem Fachmann einstellen.
• Lesen Sie die beiliegenden Anleitungen des Herstellers zu den Federelementen sorgfältig.
• Lassen Sie Federelemente nach einer ge­wisser Betriebszeit (siehe Herstellerangaben) von Ihrem Fahrrad-Fachhändler demontie­ren, reinigen und neu fetten.
• Nehmen Sie keine Wartungsarbeiten eigen­händig vor. Dies ist Aufgabe des Fachhändlers!
• Die Sicherheit Ihres Fahrrads kann nur auf­rechterhalten werden, wenn Sie das Fahrrad regelmäßig auf Schäden, Verschleiß und Ver­formung kontrollieren.
9
• Beheben Sie Defekte sofort und tauschen Sie verschlissene Teile aus.
• Lassen Sie das Fahrrad regelmäßig von ei­nem Fachhändler überprüfen und ggf. repa­rieren.
• Reparieren Sie sicherheitsrelevante Bautei­le (Rahmen, Gabel, Lenker, Vorbau, Steuer­satz, Bremsen, Beleuchtung und Federele­mente) nicht selber.
• Verwenden Sie die schlauchlose Bereifung nur für dafür vorgesehene Felgen. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. Gehen Sie bei der Montage entsprechend der Anleitung des Herstellers vor und berücksichtigen Sie den korrekten Luftdruck bzw. die empfohlene Dicht­flüssigkeit.
• Halten Sie unbedingt das vorgeschriebene An­zugsmoment ein. Ein zu hohes Anzugsmoment kann Schrauben, Muttern oder das Bauteil be­schädigen. Verwenden Sie immer einen Dreh­momentschlüssel. Andernfalls können Sie die Schraubverbindungen nicht korrekt festziehen.
• Lassen Sie technische Veränderungen an Ih­rem Fahrrad nur unter Berücksichtigung der StVZO und der entsprechenden DIN-EN-Nor­men durchführen.
• Elektrische Bauteile dürfen nur durch bau­artgeprüfte Teile ersetzt werden.
• Umfang, Funktion und Leistung der aktiven und passiven Beleuchtungseinrichtung sind durch die StVZO und die DIN-EN-Norm vor­gegeben.
10
HINWEIS
Wie bei allen mechanischen Komponenten wird ein Fahrrad Verschleiß und hohen Be­anspruchungen ausgesetzt. Unterschiedliche Materialien und Bestandteile können auf un­terschiedliche Weise hinsichtlich Verschleiß bzw. Ermüdung aufgrund der Beanspruchung reagieren.
• Wird die Lebensdauer eines Bestandteils überschritten, kann das Bauteil plötzlich ver­sagen und möglicherweise zu Verletzungen des Fahrers führen.
• Jede Art von Rissen, Kratzern oder Farbver­änderungen in hochbeanspruchten Bereichen ist ein Hinweis darauf, dass die Lebensdauer des Bestandteils erreicht wurde und dass das Teil ersetzt werden sollte.
• Lassen Sie besonders bei intensiver Nutzung des Fahrrads oder im sportlichen Einsatz alle sicherheitsrelevanten Bauteile, wie Rahmen, Gabel, Bauteile der Radaufhängung, Bremsen
und Reifen regelmäßig von einem Fachmann überprüfen.
• Fragen Sie Ihren Fachhändler nach geeigne­ten Schmierstoffen. Nicht alle Schmierstoffe eignen sich für alle Zwecke. Falsche Schmier­stoffe können zu Schäden und Funktionsein­bußen führen.
• Nach den ersten gefahrenen Kilometern kön­nen sich Züge und Speichen längen oder Schraubverbindungen lockern. Lassen Sie daher unbedingt eine erste Inspektion vom Fachhändler ausführen.
11
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Fahrräder sind im Normalfall für den Transport einer ein­zelnen Person vorgesehen. Für die Mitnahme einer wei­teren Person oder von Gepäck gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Kinder dürfen nur in Kindersitzen oder dafür vorgesehenen Fahrradanhän­gern transportiert werden. Achten Sie hierbei auf qualitativ hochwertige Ausrüstungen. Beachten Sie stets das zuläs­sige Gesamtgewicht (Fahrrad + Fahrer + Gepäck).
16/20“ Kinderräder: 60 kg
24“ Jugendräder: 80 kg
26/28“ City/Trekking/MTB: 120 kg
26/28“ Tandem: 180 kg
Der bestimmungsgemäße Gebrauch schließt auch die Ein­haltung von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedin­gungen ein, wie in dieser Bedienungsanleitung beschrieben.
City- und Trekkingräder mit StVZO-Ausstattung: Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Ebenso ist die Nutzung in leichtem Gelände möglich. Für jeden darüber hinaus ge­henden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheits­technischen Hinweise der Bedienungsanleitung und für die daraus resultierenden Schäden haften Hersteller und Händler nicht.
MTB/Crossbikes/BMX: Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung nicht dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen eingesetzt zu werden. Vor der Nutzung auf öffentlichen Straßen müssen die hierfür vor­geschriebenen Einrichtungen vorhanden sein. Sie sind dazu bestimmt, im Gelände gefahren zu werden, wo­bei der Einsatz bei Wettkämpfen nicht vorgesehen ist. Für jeden darüber hinaus gehenden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hinweise der Bedienungsanleitung und für die daraus resultierenden Schäden haften Hersteller und Händler nicht. Dies gilt ins­besondere für die Benutzung dieser Fahrräder bei Wett­kämpfen, bei Überladung und nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von Mängeln. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehören auch die Einhaltung der vom Herstel­ler vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instand­haltungsbedingungen in der Bedienungsanleitung.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über den be­stimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Verwen­dung. Das gilt insbesondere für die Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und daraus resultierende Schäden, z. B. durch die Benutzung im extremen Gelände ohne Zu­lassung durch den Hersteller, Überladung oder unsachge­mäße Beseitigung von Mängeln.
12
StVZO-Bestimmungen
Österreich
Das Fahrrad ist ein Verkehrsmittel und unterliegt den Be­stimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Damit ein Fahrrad verkehrstauglich ist, sind nach der StVZO einige Ausrüstungsteile vorgeschrieben:
• Jedes Fahrrad muss mit zwei voneinander unabhän­gigen Bremsen, einer hell tönenden Glocke, Schein­werfern, Schlusslicht, Rückstrahlpedalen, Seitenstrah­lern für Laufräder oder Leuchtstreifen, einem weißen Rückstrahler vorn und einem roten Rückstrahler hin­ten ausgerüstet sein. Seit dem 1. August 2013 ist in Deutschland neben dem Dynamo auch eine batterie­und akkubetriebene Beleuchtung für alle Fahrradtypen zugelassen, wenn die Bedingungen von §67 der StVZO erfüllt sind.
§1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt zudem,
dass sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenver­kehrs so zu verhalten hat, dass kein anderer Teilnehmer geschädigt, behindert oder gefährdet wird.
Wenn Sie Ihr Fahrrad in einem anderen Land erwerben oder benutzen, fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Landes. Für Österreich und die Schweiz finden Sie nachfolgend jeweils einen Auszug aus den geltenden Vorschriften.
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Österreich müssen Sie sich nach der 146. Verordnung/ Fahrradverordnung richten. Diese finden Sie im Bundes­gesetzblatt Österreich.
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Österreichs:
§1 (1) Jedes Rad, das in Verkehr gebracht wird, muss, sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts an­deres ergibt, ausgerüstet sein:
• mit zwei voneinander unabhängigen Bremsvorrich­tungen, die auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec
2
bei einer Ausgangs-
geschwindigkeit von 20 km/h erreichen;
• mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen;
• mit einem hell leuchtenden, mit dem Fahrrad fest ver­bundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Stärke von mindestens 100 cd beleuchtet;
• mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von min­destens 1 cd;
• mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm
2
der Rückstrahler darf mit dem Scheinwerfer verbun­den sein;
;
13
• mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler mit einer Eintrittsfläche von mindestens 20 cm2; der Strahler darf mit dem Rücklicht verbunden sein;
• mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden;
• mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammen­hängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an jedem Rad mit mindestens zwei nach beiden Seiten wirkenden Rückstrahlern mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2 oder mit anderen rückstrah­lenden Einrichtungen, die in der Wirkung den zuvor genannten entsprechen.
Schweiz
Auszüge aus den Artikeln 213 bis 218, Verordnungen über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge:
Seit Januar 2012 gibt es die Velovignette nicht mehr. Da­mit wurde auch die obligatorische Haftpflichtversicherung für Velos abgeschafft. Schadensfälle, die mit dem Velo verursacht werden, müssen seit Januar 2012 über die Pri­vathaftpflichtversicherung abgewickelt werden. Wenden Sie sich an Ihre Versicherungsagentur.
Räder, Bremsen
Fahrräder müssen mit zwei kräftigen Bremsen versehen sein, von denen die eine auf das Vorderrad und die andere auf das Hinterrad wirkt.
Beleuchtung, Rückstrahler
Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung nach Arti­kel 30, Absatz 1 VRV (Verkehrsregelnverordnung) er­forderlich ist, mit einem nach vorn weiß und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter können fest angebracht oder abnehmbar sein. Die Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein und dürfen nicht blenden.
An Fahrrädern müssen ein nach vorn und zwei nach hin­ten gerichtete Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m im Schein eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden.
Die Pedale müssen vorn und hinten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenom­men sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.
2
fest angebracht sein. Die Rückstrahler
Warnvorrichtung, Diebstahlsicherung
Fahrräder, ausgenommen Fahrräder mit einem Leerge­wicht ohne Führer oder Führerin von höchstens 11 kg, müssen eine gut hörbare Glocke aufweisen; andere Warnvorrichtungen sind untersagt. Versehen Sie Ihr Fahr­rad mit einer Diebstahlsicherung (Schloss, Schließkabel, Schließkette oder dergleichen).
14
Vor der ersten Fahrt
Ihr Fahrrad wurde von Ihrem Fahrrad-Fachhändler voll­ständig montiert und ist fahrbereit. Dennoch sollten Sie sich vor der ersten Fahrt mit Ihrem Fahrrad vertraut ma­chen und mögliche Einstellungen vornehmen.
Bremsen
Machen Sie sich mit der Bremsanlage Ihres neuen Fahr­rads vertraut. Moderne Bremsen haben unter Umständen eine wesentlich stärkere Bremswirkung als Ihre bisherige Bremse. Testen Sie daher die Bremswirkung auf einer ebenen Fläche abseits des Straßenverkehrs.
Probieren Sie die Bremsgriffe (rechts und links) aus. Sollte die Zuordnung der Bremsen für Sie ungewohnt sein, las­sen Sie diese von Ihrem Fahrrad-Fachhändler ändern. Nehmen Sie keine Änderungen eigenständig vor.
Weitere Informationen zur Bremsanlage finden Sie in Ka­pitel „Bremssystem“ auf Seite 27.
Schaltung
Machen Sie sich mit der Funktion der Schaltung vertraut. Probieren Sie die Schaltung abseits des Straßenverkehrs aus. Lassen Sie sich die Schaltung gegebenenfalls von Ihrem Fahrrad-Fachhändler erklären.
Weitere Informationen zur Schaltung finden Sie in Kapitel „Gangschaltung“ auf Seite 33.
Sattel und Lenker
Ihr Fahrrad-Fachhändler stellt die Sattel- und Lenkerhöhe auf Ihre Körpergröße ein. Machen Sie eine Probefahrt und achten Sie darauf, dass Sie beim Fahren eine bequeme Haltung einnehmen. Siehe hierzu auch Kapitel „Korrekte Sitzhöhe“ auf Seite 20und „Lenkerhöhe“ auf Seite 21.
Allgemeines
Prüfen Sie vor der ersten Fahrt die Funktion der Glocke, die vordere und hintere Beleuchtung, den Reifenluftdruck sowie die korrekte Befestigung aller Schnellspanner und Schraubverbindungen.
Sollten Sie unsicher sein, ziehen Sie Ihren Fahrrad-Fach­händler zu Rate.
15
Vor jeder Fahrt
Führen Sie vor jeder Fahrt folgende Prüfungen durch:
• Kontrollieren Sie, ob sich Ihr Fahrrad, speziell die Brem­sen, in einwandfreiem Zustand befinden.
• Prüfen Sie bei Verwendung einer hydraulischen Bremse die Leitungen und Anschlüsse auf Dichtigkeit.
• Überprüfen Sie Reifen und Felgen auf Beschädi­gungen, Rundlauf und eingedrungene Fremdkörper, insbesondere bei Fahrten im Gelände.
• Überprüfen Sie die Reifen auf ausreichende Profiltiefe.
• Achten Sie darauf, dass Schrauben, Muttern und Schnellspanner fest sitzen.
• Überprüfen Sie den Rahmen und die Gabel auf Verfor­mungen und Beschädigungen.
• Stellen Sie sicher, dass Lenker, Lenkervorbau, Sattel und Sattelstütze korrekt und sicher befestigt und aus­gerichtet sind.
• Überprüfen Sie die Federelemente auf Funktion und sichere Befestigung. Stützen Sie sich hierzu auf das Fahrrad und prüfen Sie, ob die Federelemente pro­blemlos ein- und ausfedern.
• Achten Sie bei Verwendung von Klick-/Systempedalen darauf, dass diese problemlos und leicht auslösen.
16
Nach einem Sturz
WARNUNG
Unfallgefahr!
• Ein verbogenes Schaltwerk oder beschädigtes Ausfallende kann dazu führen, dass das Schalt­werk in die Speichen gerät und einen Sturz ver­ursacht. Lassen Sie das Schaltwerk und alle betroffenen Bauteile unbedingt von Ihrem Fahr­rad-Fachhändler kontrollieren und reparieren.
• Verformte Komponenten, insbesondere solche aus Aluminium, dürfen Sie nicht gerade bie­gen, andernfalls besteht Bruchgefahr. Dies gilt insbesondere für Gabel, Lenker, Vorbau, Tret­kurbel, Sattelstütze, Schaltauge und Pedale.
• Wenn sich an Ihrem Fahrrad Komponenten aus Carbon befinden, lassen Sie Ihr Fahrrad nach einem Sturz unbedingt von einem Fahr­rad-Fachhändler prüfen. Eine Überbeanspru­chung von Carbon-Komponenten kann den inneren Faserverbund beschädigen, ohne
dass Schäden erkennbar sind. Ein beschädig­tes Bauteil kann plötzlich versagen und einen Unfall verursachen.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad gestürzt sind oder das Fahr­rad umgekippt ist, führen Sie unbedingt die folgenden Prüfungen durch.
• Prüfen Sie, ob sich die Laufräder noch fest in den Rad­aufnahmen befinden und die Felgen mittig ausgerichtet sind. Drehen Sie hierzu die Räder und achten Sie da­rauf, dass der Spalt zwischen den Bremsbelägen und den Felgenflanken oder zwischen Rahmen und Reifen gleichmäßig verläuft. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie die Bremse von Ihrem Fahrrad-Fachhändler prüfen und neu einstellen.
• Stellen Sie sicher, dass Lenker und Vorbau nicht ver­bogen, angebrochen oder anderweitig beschädigt sind. Achten Sie darauf, dass der Lenker fest auf der Gabel sitzt und korrekt ausgerichtet ist. Richten Sie die Bauteile bei Bedarf neu aus und drehen Sie die Schrauben vorsichtig fest. Siehe hierzu Kapitel „Allgemeine Anzugsmomente in Nm für Schraubverbindungen“.
• Prüfen Sie, ob die Kette auf den Kettenblättern und den Ritzeln liegt und überprüfen Sie die Schaltungsfunktion.
17
Lassen Sie hierzu das Fahrrad von einer zweiten Person am Sattel anheben und schalten Sie die Gänge vorsich­tig durch. Achten Sie auf ausreichend Abstand zwischen Schaltwerk und Speichen. Lassen Sie das Schaltwerk gegebenenfalls von Ihrem Fahrrad-Fachhändler über­prüfen und einstellen.
Abstand zwischen Schaltwerk und Speichen
• Stellen Sie sicher, dass der Sattel nicht verdreht ist. Ach­ten Sie darauf, dass der Sattel mit dem Oberrohr ausge­richtet ist (siehe Abbildung). Öffnen Sie ggf. den Schnell­spanner oder lösen Sie die Schraubverbindung, richten Sie den Sattel neu aus und ziehen Sie den Schnellspan­ner bzw. die Schraubverbindung wieder fest.
Ausrichtung Sattel und Lenker
• Heben Sie das Fahrrad einige Zentimeter an und las­sen Sie es vorsichtig auf den Boden springen. Falls hierbei Geräusche zu hören sind, überprüfen Sie Ihr Fahrrad auf lockere Schraubverbindungen und Bau­teile. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Fahrrad­Fachhändler.
• Prüfen Sie abschließend das gesamte Fahrrad auf eventuelle Verformungen, Verfärbungen und Risse.
18
Anpassung des Fahrrads an den Fahrer
Ihr Fahrrad-Fachhändler übernimmt die vollständige Mon­tage Ihres Fahrrads und passt die Einstellung von Lenker, Sattel und Bremshebel individuell für Sie an.
Achten Sie bei der Übergabe Ihres neuen Fahrrads da­rauf, dass Sie bequem und sicher mit Ihrem Fahrrad fah­ren können.
Die Einstellung, Montage und Demontage von Sattelstüt­ze, Sattel, Lenker und Lenkervorbau kann entweder mit Schnellspannern oder Schraubverbindungen ausgeführt werden.
Mögliche Positionen von Schraubverbindungen:
Mögliche Positionen von Schnellspannern:
Schnellspanner
Die meisten City-/Trekkingbikes verfügen heute anstel­le von Schraubverbindungen über Schnellspanner. Der Schnellspanner besteht aus zwei Bedienelementen. Über den Schnellspannhebel a auf einer Seite der Nabe wird die notwendige Klemmkraft aufgebracht. Die Einstell­mutter b auf der gegenüberliegenden Seite reguliert die Klemmstärke.
ab
19
Befestigung eines Bauteils mit Schnellspanner
90°
90°
1. Lösen Sie den Schnellspanner a. Siehe Kapitel
„Schnellspanner“.
2. Drehen Sie den Hebel mit der Schnellspannachse ggf. einige Umdrehungen gegen den Uhrzeigersinn, während Sie die gegenüberliegende Mutter festhal­ten, damit sich das Bauteil (z. B. das Laufrad) aus der Befestigung herausnehmen lässt.
3. Richten Sie das zu fixierende Bauteil korrekt aus.
4. Zum Schließen drehen Sie den Hebel im Uhrzeiger­sinn mit der Schnellspannachse, während Sie die Mutter auf der gegenüberliegenden Seite wieder fest­halten.
5. Schließen Sie den Schnellspannhebel a, bis er kom­plett anliegt.
Während der ersten Hälfte des Schließvorgangs können Sie den Schnellspannhebel relativ leicht bewegen. Wäh­rend der zweiten Hälfte benötigen Sie deutlich mehr Kraft.
Der Schnellspannhebel liegt im geschlossenen Zustand an den Ausfallenden an.
Korrekte Sitzhöhe
Für die korrekte Sitzhöhe stellen Sie den Sattel in seiner Höhe, in horizontaler Ausrichtung und Neigung sowie den Lenker mit Vorbau in Höhe und Ausrichtung ein.
Der Kniewinkel des oberen Beins und der Armwinkel be­finden sich im Winkel von min. 90°, dabei steht das Knie über der Achse des vorderen Pedals.
20
Loading...
+ 49 hidden pages