Hermann Hartje KG
Tel. 04251 - 811-500
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www.victoria-fahrrad.de
ATB
Garantiebestimmungen
Mit einem Victoria Fahrrad er werben Sie ein hochwertiges Qualitätsprodukt. Wir bieten Ihnen deshalb überdurchschnittliche Garantieleistungen
mit folgenden Garantiefristen ab Kaufdatum gegen Fabrikations- und Materialfehler:
• Aluminium-Rahmen und ungefederte Aluminium-Gabeln: 5 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch
• Stahl-Rahmen und ungefederte Stahl-Gabeln: 5 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch
• Carbon-Rahmen und ungefederte Carbon-Gabeln: 3 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch
• Für alle anderen Bauteile und Ausstattungskomponenten gilt die gesetzliche Gewährleistung
Während der Garantiezeit werden Produktmängel durch Ersatz oder kostenlose Reparatur behoben. Alle Garantieleistungen können nur von einem
anerkannten Fachhändler erbracht werden.
Die Garantie gilt nur für den Erstbesitzer und ist nicht auf einen Folgebesitzer übertragbar.
Ein Kaufnachweis (Rechnung / datiertes Verkaufsdokument, das das Fahrrad identifiziert) ist hierzu zwingend erforderlich.
Die Garantie gilt nicht bei Benutzung im Renn- und Wettkampfeinsatz.
Diese Garantie erstreckt sich auf Komplettfahrräder, die von einer von uns autorisierten Verkaufsstelle endmontiert und justiert wurden.
Diese Garantie erlischt, wenn das Fahrrad anders als bestimmungsgemäß gebraucht, unzureichend gewartet, falsch repariert, umgebaut oder
modifiziert wird oder durch einen Unfall oder übermäßigen oder falschen Gebrauch beschädigt wird.
Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch normale Abnutzung und Verschleiß (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Bremsbeläge etc.) im normalen
Gebrauch entstehen.
Es liegt im Verantwortungsbereich des Fahrradbesitzers, sein Fahrrad regelmäßig zu warten und zu pflegen.
Text: Eigentum der Firma Hartje KG, Hoya, keine Vervielfältigung ohne unsere Zustimmung.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie haben sich für hervorragende Qualität entschieden eine Qualität, die durch sorgfältige Auswahl von Bauteilen
und durch modernste Techniken im Rahmenbau geprägt
ist.
Ihr Fahrrad wurde komplett montiert und eingestellt an Sie
übergeben. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wenden Sie
sich für diese wichtigen Arbeiten an Ihren Fahrrad-Fachhändler.
Es wird vorausgesetzt, dass die Benutzer dieses Fahrrades über grundsätzliche und ausreichende Kenntnisse
im Umgang mit Fahrrädern verfügen.
Alle Personen, die dieses Fahrrad benutzen, reparieren
oder warten, reinigen oder entsorgen, müssen den Inhalt
und die Bedeutung dieser Bedienungsanleitung vollständig
zur Kenntnis genommen und verstanden haben. Sollten Sie
Fragen oder etwas nicht ganz verstanden haben, fragen Sie
zu Ihrer Sicherheit unbedingt einen Fahrrad-Fachhändler.
Alle Informationen dieser Bedienungsanleitung beziehen
sich auf den Aufbau, die Technik sowie Pflege und Wartung, viele Informationen sind sicherheitsrelevant - ihre
Missachtung kann schwere Unfälle und wirtschaftliche
Schäden verursachen.
Aufgrund der komplexen Technik eines modernen Fahrrads haben wir nur die wichtigsten Punkte beschrieben.
Ebenso gilt diese Bedienungsanleitung nur für das Fahrrad, mit dem sie ausgehändigt wurde.
Für spezielle technische Details beachten Sie bitte die beiliegenden Hinweise und Anleitungen der jeweiligen Hersteller
der eingesetzten Komponenten. Im Falle von Unklarheiten
sprechen Sie unbedingt Ihren Fachhändler an.
Lesen Sie vor der ersten Fahrt unbedingt das Kapitel
„Wichtiges für Ihre Sicherheit“.
Beachten Sie, dass Sie als Verkehrsteilnehmer mit dem
Fahrrad besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Schützen
Sie sich und Andere durch verantwortungsbewusstes und
sicheres Fahren.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrem neuen Fahrrad!
Alle Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Änderungen aufgrund technischen Fortschritts sind
vorbehalten.
Lesen Sie alle Warnungen und Hinweise in dieser
Bedienungsanleitung sorgfältig durch, bevor Sie
das Fahrrad in Betrieb nehmen. Bewahren Sie
die Bedienungsanleitung immer in der Nähe Ihres
Fahrrads auf, sodass Sie jederzeit verfügbar ist. Wenn Sie
Ihr Fahrrad an Dritte weitergeben, händigen Sie diese Bedienungsanleitung mit aus.
Wenn Sie ein E-Rad (Pedelec) erworben haben, lesen
Sie zusätzlich die Zusatz-Betriebsanleitung sorgfältig
durch, bevor Sie das E-Rad in Betrieb nehmen. Diese Anleitung beginnt auf der Rückseite des Umschlags.
Begriffserklärung
Folgende Signalbegriffe finden Sie in dieser Bedienungsanleitung:
GEFAHR
WARNUNG
Das Signalwort bezeichnet eine Gefährdung
mit einem mittleren Risikograd, die, wenn sie
nicht vermieden wird, den Tod oder eine schwere Verletzung zur Folge haben kann.
VORSICHT
Das Signalwort bezeichnet eine Gefährdung
mit einem niedrigen Risikograd, die, wenn sie
nicht vermieden wird, eine geringfügige oder
mäßige Verletzung zur Folge haben kann.
Das Signalwort bezeichnet eine Gefährdung
mit einem hohen Risikograd, die, wenn sie nicht
vermieden wird, den Tod oder eine schwere
Verletzung zur Folge hat.
HINWEIS
Das Signalwort warnt vor möglichen Sachschäden.
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WARNUNG
Unfallgefahr!
Beachten Sie folgende Punkte, um Unfallgefahren zu vermeiden:
• Kontrollieren Sie vor jeder Fahrt, ob sich Ihr
Fahrrad (speziell die Bremsen) in einem einwandfreien Zustand befinden.
• Sofern Sie am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen, muss Ihr Fahrrad den Vorschriften
der StVZO entsprechen.
• Benutzen Sie stets Fahrradwege. Ist auf jeder
Seite der Straße ein Fahrradweg vorhanden,
benutzen sie immer den rechten.
• Bei Regen und Nässe kann sich der Bremsweg verlängern. Fahren Sie daher langsamer
als sonst und betätigen Sie die Bremse eher
als auf trockener Straße.
• Prüfen Sie periodisch, z. B. nach 500 km oder
nach 3 bis 4 Monaten (je nach Benutzungsintensität), den festen Sitz aller Schrauben und
Muttern.
• Hören Sie aus Sicherheitsgründen im Straßenverkehr keine Musik über Kopfhörer (z. B.
MP3-Player), da Sie andernfalls nicht auf
Warngeräusche reagieren können.
• Tragen Sie bei jeder Fahrt einen angepassten
und geeigneten Fahrradhelm. Informieren Sie
sich in der Anleitung des Helmherstellers über
den korrekten Sitz.
• Tragen Sie beim Fahren immer helle Kleidung
oder Sportkleidung mit reflektierenden Elementen,
damit Sie im Straßenverkehr gesehen werden.
• Wir empfehlen enge Beinkleidung. Benutzen
Sie gegebenenfalls Hosenklammern. Ihre Schuhe sollten rutschfeste und steife Sohlen haben.
• Sollten Stützräder am Kinderfahrrad montiert
sein, beachten Sie unbedingt die Montageanleitung des Herstellers. Das Kind verlässt sich
auf die Sicherheit der Stützräder! Wenn Sie bezüglich der Montage unsicher sind, wenden Sie
sich unbedingt an einen Fahrrad-Fachhändler.
• Montieren Sie Kindersitze nur an dafür vorgesehene Fahrräder.
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• Rahmen und Bauteile aus Kohlefasern sind
nicht für die Montage von Kindersitzen geeignet.
• Achten Sie bei der Montage eines Kindersitzes auf die vollständige Umhüllung der
Sattelfedern und der Federsattelstütze, da
sonst Quetschungen an den Fingern und
anderen Gliedmaßen möglich sind.
• Montieren Sie an Sattelstützen und vollgefederten Fahrrädern keinen Kindersitz, andernfalls besteht Bruchgefahr!
• Befestigen Sie Kinderanhänger niemals an
vollgefederten Fahrrädern. Es besteht die Gefahr von starkem Verschleiß und Bruch, wodurch Personen- und Sachschäden verursacht
werden können.
• Anhänger zum Kindertransport benötigen geeignete Rückhalteeinrichtungen. Sie sollten mit
einer min. 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel und einer
Abdeckung der Speichen und der Radhäuser
versehen sein.
• Ihr Fahrrad wurde mehrfach während der Herstellung und bei einer abschließenden Endkontrolle geprüft. Da sich jedoch beim Transport
des Fahrrads Veränderungen in der Funktion
ergeben können, überprüfen Sie unbedingt
vor der ersten Fahrt folgende Komponenten,
andernfalls können Unfälle verursacht werden.
• Befestigung der Laufradmuttern,
• Lenker-, Pedal- und Sattelbefestigung,
• Einstellung und Wirksamkeit der Bremsen,
• Funktion der Schaltung,
• Funktion der Glocke,
• Funktion der Beleuchtung,
• Reifenluftdruck,
• Schnellspanner-Befestigung/en,
• richtige Position des Dynamos.
• Wenn die Felgen Ihres Fahrrads Beschädigungen oder Verschleißspuren aufweisen, fahren
Sie nicht weiter mit dieser Felge. Ziehen Sie
einen Fachhändler zu Rate und lassen Sie die
Felge überprüfen und gegebenenfalls austauschen. Eine beschädigte oder abgenutzte Felge
kann Stürze und schwere Unfälle verursachen.
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WARNUNG
Verletzungsgefahr!
Beachten Sie folgende Punkte, andernfalls besteht Verletzungsgefahr:
• Beim Putzen des Fahrrads dürfen Finger, Hände oder Füße nicht in die drehenden Laufräder
und Bremsscheiben gelangen. Hohe Verletzungsgefahr!
• Führen Sie Reparatur-, Wartungs- und Einstellarbeiten an Ihrem Fahrrad nur dann selbst
durch, wenn Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Werkzeuge verfügen. Durch unsachgemäße Reparaturen können Gefahren
für den Benutzer entstehen.
• Überlassen Sie Arbeiten an Ihrem Fahrrad
besser einem Fahrrad-Fachhändler. Durch
Unfall oder unsachgemäße Behandlung, verbogene und beschädigte Bauteile müssen wegen Bruchgefahr sofort ersetzt werden, z. B.
Rahmen, Lenker, Lenkervorbau, Gabel, Pedale, Kurbelarme.
• Nachträgliche Anbauten und Veränderungen
insbesondere an Bremseinrichtungen, Federungssystemen und Anhängerkupplungen für
Fahrradanhänger usw. können Gefahren für
Ihre Sicherheit bedeuten.
• Lassen Sie nur zugelassene Originalteile verbauen. Beachten Sie die den Teilen beiliegenden Bedienungs- und Montageanleitungen.
Lassen Sie Montagearbeiten von einem Fahrrad-Fachhändler durchführen.
• Für die Wartung von Fahrradbremsen sind Spezialwissen und Spezialwerkzeug erforderlich.
Überlassen Sie diese Arbeiten unbedingt Ihrem
Fachhändler. Arbeiten, die nicht fachgerecht
ausgeführt werden, gefährden die Betriebssicherheit Ihres Fahrrads und können schwerwiegende Verletzungen verursachen.
• Falls Ihr Fahrrad über eine Scheibenbremse verfügt, gehen Sie ganz sicher, dass die Bremsscheiben korrekt zwischen den Bremsbelägen sitzen.
• Beschädigte Bremszüge müssen sofort von
einem Fachhändler ausgetauscht werden.
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Andernfalls drohen Bremsversagen oder Sturz.
• Für die Wartung von Gangschaltungen sind
Spezialwissen und Spezialwerkzeug erforderlich. Überlassen Sie diese Arbeiten unbedingt
Ihrem Fachhändler. Arbeiten, die nicht fachgerecht ausgeführt werden, gefährden die Betriebssicherheit Ihres Fahrrads und können
schwerwiegende Verletzungen verursachen.
• Pumpen Sie die Reifen nie über den maximal
zulässigen Druck auf. Übermäßig aufgepumpte
Reifen können während der Fahrt von der Felge
springen oder platzen. Siehe Kapitel „Bereifung“.
VORSICHT
Verletzungsgefahr!
Beachten Sie vor dem Fahrtantritt folgende Punkte, andernfalls droht Verletzungsgefahr.
• Kontrollieren Sie alle Schraub- und Klemmverbindungen wie z. B. Schnellspanner auf festen Sitz.
• Ziehen Sie Sattel und Lenkerschaft höchstens
bis zur Sicherheitsmarkierung heraus.
• Prüfen Sie Bremsen und Lichtanlage auf Funktion sowie die Reifen auf ausreichenden Luftdruck.
• Kontrollieren Sie vor Fahrtbeginn die richtige
Montageposition des Dynamos.
• Fahrräder sind ausschließlich entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Anwendungszweck
zu benutzen (nicht für gewerbliche Zwecke) und
nach den aufgeführten DIN-EN-Normen - neueste Ausgabe - gebaut und zu belasten.
• Die Maximalbelastungen können je nach konstruktiver Auslegung höher sein - dies wird gesondert angegeben.
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• Die Gepäckträgerbelastung ist in 4 Gewichtsstufen eingeteilt: 10, 18, 25 und 40 kg. Die Belastungsangaben sind auf dem Gepäckträger
gekennzeichnet.
• Montieren und benutzen Sie Kinderfahrradsitze entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
• Befestigen Sie Kinderfahrradsitze grundsätzlich
nicht am Lenker. Wir empfehlen, die Maximalbelastung bei Montage vor dem Lenker und Fahrer
(Oberrohr) auf 15 kg zu begrenzen. Bei Befestigung hinter dem Fahrer wählen Sie bitte nur
solche Sitze, die eine Befestigung an dem senkrechten Rohr des Rahmens, unterhalb des Sattels zulassen. Die Maximalbelastung entnehmen
Sie bitte den Angaben des Kindersitzherstellers.
• Gepäck verändert die Fahreigenschaften Ihres
Fahrrads.
• Passen Sie unbedingt Ihren Fahrstil an die
veränderten Bedingungen an.
• Bremsen Sie früher und planen Sie einen
längeren Bremsweg und ein trägeres Lenk-
verhalten ein. Andernfalls können Unfälle
die Folge sein.
• Befestigen Sie den Gepäckträger nicht an der
Sattelstütze. Diese ist hierfür nicht ausgelegt.
• Beachten Sie unbedingt die maximal zulässige
Belastung des Gepäckträgers und maximale
Belastung des Fahrrads.
• Lassen Sie Federelemente unbedingt von einem Fachmann einstellen.
• Lesen Sie die beiliegenden Anleitungen
des Herstellers zu den Federelementen
sorgfältig.
• Lassen Sie Federelemente nach einer gewisser Betriebszeit (siehe Herstellerangaben)
von Ihrem Fahrrad-Fachhändler demontieren, reinigen und neu fetten.
• Nehmen Sie keine Wartungsarbeiten eigenhändig vor. Dies ist Aufgabe des Fachhändlers!
• Die Sicherheit Ihres Fahrrads kann nur aufrechterhalten werden, wenn Sie das Fahrrad
regelmäßig auf Schäden, Verschleiß und Verformung kontrollieren.
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• Beheben Sie Defekte sofort und tauschen
Sie verschlissene Teile aus.
• Lassen Sie das Fahrrad regelmäßig von einem Fachhändler überprüfen und ggf. reparieren.
• Reparieren Sie sicherheitsrelevante Bauteile (Rahmen, Gabel, Lenker, Vorbau, Steuersatz, Bremsen, Beleuchtung und Federelemente) nicht selber.
• Verwenden Sie die schlauchlose Bereifung
nur für dafür vorgesehene Felgen. Diese sind
entsprechend gekennzeichnet. Gehen Sie bei
der Montage entsprechend der Anleitung des
Herstellers vor und berücksichtigen Sie den
korrekten Luftdruck bzw. die empfohlene Dichtflüssigkeit.
• Halten Sie unbedingt das vorgeschriebene Anzugsmoment ein. Ein zu hohes Anzugsmoment
kann Schrauben, Muttern oder das Bauteil beschädigen. Verwenden Sie immer einen Drehmomentschlüssel. Andernfalls können Sie die
Schraubverbindungen nicht korrekt festziehen.
• Lassen Sie technische Veränderungen an Ihrem Fahrrad nur unter Berücksichtigung der
StVZO und der entsprechenden DIN-EN-Normen durchführen.
• Elektrische Bauteile dürfen nur durch bauartgeprüfte Teile ersetzt werden.
• Umfang, Funktion und Leistung der aktiven
und passiven Beleuchtungseinrichtung sind
durch die StVZO und die DIN-EN-Norm vorgegeben.
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HINWEIS
Wie bei allen mechanischen Komponenten
wird ein Fahrrad Verschleiß und hohen Beanspruchungen ausgesetzt. Unterschiedliche
Materialien und Bestandteile können auf unterschiedliche Weise hinsichtlich Verschleiß
bzw. Ermüdung aufgrund der Beanspruchung
reagieren.
• Wird die Lebensdauer eines Bestandteils
überschritten, kann das Bauteil plötzlich versagen und möglicherweise zu Verletzungen
des Fahrers führen.
• Jede Art von Rissen, Kratzern oder Farbveränderungen in hochbeanspruchten Bereichen
ist ein Hinweis darauf, dass die Lebensdauer
des Bestandteils erreicht wurde und dass das
Teil ersetzt werden sollte.
• Lassen Sie besonders bei intensiver Nutzung
des Fahrrads oder im sportlichen Einsatz alle
sicherheitsrelevanten Bauteile, wie Rahmen,
Gabel, Bauteile der Radaufhängung, Bremsen
und Reifen regelmäßig von einem Fachmann
überprüfen.
• Fragen Sie Ihren Fachhändler nach geeigneten Schmierstoffen. Nicht alle Schmierstoffe
eignen sich für alle Zwecke. Falsche Schmierstoffe können zu Schäden und Funktionseinbußen führen.
• Nach den ersten gefahrenen Kilometern können sich Züge und Speichen längen oder
Schraubverbindungen lockern. Lassen Sie
daher unbedingt eine erste Inspektion vom
Fachhändler ausführen.
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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Fahrräder sind im Normalfall für den Transport einer einzelnen Person vorgesehen. Für die Mitnahme einer weiteren Person oder von Gepäck gelten die Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung (StVO). Kinder dürfen nur
in Kindersitzen oder dafür vorgesehenen Fahrradanhängern transportiert werden. Achten Sie hierbei auf qualitativ
hochwertige Ausrüstungen. Beachten Sie stets das zulässige Gesamtgewicht (Fahrrad + Fahrer + Gepäck).
16/20“ Kinderräder: 60 kg
24“ Jugendräder: 80 kg
26/28“ City/Trekking/MTB: 120 kg
26/28“ Tandem: 180 kg
Der bestimmungsgemäße Gebrauch schließt auch die Einhaltung von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen ein, wie in dieser Bedienungsanleitung beschrieben.
City- und Trekkingräder mit StVZO-Ausstattung: Diese
Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung
dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten
Wegen eingesetzt zu werden. Ebenso ist die Nutzung in
leichtem Gelände möglich. Für jeden darüber hinaus gehenden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hinweise der Bedienungsanleitung und für
die daraus resultierenden Schäden haften Hersteller und
Händler nicht.
MTB/Crossbikes/BMX: Diese Fahrräder sind aufgrund
ihrer Konzeption und Ausstattung nicht dazu bestimmt,
auf öffentlichen Straßen eingesetzt zu werden. Vor der
Nutzung auf öffentlichen Straßen müssen die hierfür vorgeschriebenen Einrichtungen vorhanden sein. Sie sind
dazu bestimmt, im Gelände gefahren zu werden, wobei der Einsatz bei Wettkämpfen nicht vorgesehen ist.
Für jeden darüber hinaus gehenden Gebrauch bzw. die
Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hinweise der
Bedienungsanleitung und für die daraus resultierenden
Schäden haften Hersteller und Händler nicht. Dies gilt insbesondere für die Benutzung dieser Fahrräder bei Wettkämpfen, bei Überladung und nicht ordnungsgemäßer
Beseitigung von Mängeln. Zum bestimmungsgemäßen
Gebrauch gehören auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen in der Bedienungsanleitung.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Verwendung. Das gilt insbesondere für die Nichteinhaltung der
Sicherheitshinweise und daraus resultierende Schäden,
z. B. durch die Benutzung im extremen Gelände ohne Zulassung durch den Hersteller, Überladung oder unsachgemäße Beseitigung von Mängeln.
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StVZO-Bestimmungen
Österreich
Das Fahrrad ist ein Verkehrsmittel und unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO). Damit ein Fahrrad verkehrstauglich ist, sind nach
der StVZO einige Ausrüstungsteile vorgeschrieben:
• Jedes Fahrrad muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen, einer hell tönenden Glocke, Scheinwerfern, Schlusslicht, Rückstrahlpedalen, Seitenstrahlern für Laufräder oder Leuchtstreifen, einem weißen
Rückstrahler vorn und einem roten Rückstrahler hinten ausgerüstet sein. Seit dem 1. August 2013 ist in
Deutschland neben dem Dynamo auch eine batterieund akkubetriebene Beleuchtung für alle Fahrradtypen
zugelassen, wenn die Bedingungen von §67 der StVZO
erfüllt sind.
§1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt zudem,
dass sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs so zu verhalten hat, dass kein anderer Teilnehmer
geschädigt, behindert oder gefährdet wird.
Wenn Sie Ihr Fahrrad in einem anderen Land erwerben
oder benutzen, fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler
nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Landes.
Für Österreich und die Schweiz finden Sie nachfolgend
jeweils einen Auszug aus den geltenden Vorschriften.
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in
Österreich müssen Sie sich nach der 146. Verordnung/
Fahrradverordnung richten. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt Österreich.
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Österreichs:
§1 (1) Jedes Rad, das in Verkehr gebracht wird, muss,
sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, ausgerüstet sein:
• mit zwei voneinander unabhängigen Bremsvorrichtungen, die auf trockener Fahrbahn eine mittlere
Bremsverzögerung von 4 m/sec
2
bei einer Ausgangs-
geschwindigkeit von 20 km/h erreichen;
• mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen
Warnzeichen;
• mit einem hell leuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne
mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer
Stärke von mindestens 100 cd beleuchtet;
• mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd;
• mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler
mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm
2
der Rückstrahler darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein;
;
13
• mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler
mit einer Eintrittsfläche von mindestens 20 cm2; der
Strahler darf mit dem Rücklicht verbunden sein;
• mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können
durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden;
• mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an
jedem Rad mit mindestens zwei nach beiden Seiten
wirkenden Rückstrahlern mit einer Lichteintrittsfläche
von mindestens 20 cm2 oder mit anderen rückstrahlenden Einrichtungen, die in der Wirkung den zuvor
genannten entsprechen.
Schweiz
Auszüge aus den Artikeln 213 bis 218, Verordnungen über
die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge:
Seit Januar 2012 gibt es die Velovignette nicht mehr. Damit wurde auch die obligatorische Haftpflichtversicherung
für Velos abgeschafft. Schadensfälle, die mit dem Velo
verursacht werden, müssen seit Januar 2012 über die Privathaftpflichtversicherung abgewickelt werden. Wenden
Sie sich an Ihre Versicherungsagentur.
Räder, Bremsen
Fahrräder müssen mit zwei kräftigen Bremsen versehen
sein, von denen die eine auf das Vorderrad und die andere
auf das Hinterrad wirkt.
Beleuchtung, Rückstrahler
Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung nach Artikel 30, Absatz 1 VRV (Verkehrsregelnverordnung) erforderlich ist, mit einem nach vorn weiß und einem nach
hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein.
Diese Lichter können fest angebracht oder abnehmbar
sein. Die Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf
100 m sichtbar sein und dürfen nicht blenden.
An Fahrrädern müssen ein nach vorn und zwei nach hinten gerichtete Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von
mindestens 10 cm
müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m im Schein
eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden.
Die Pedale müssen vorn und hinten Rückstrahler mit einer
Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.
2
fest angebracht sein. Die Rückstrahler
Warnvorrichtung, Diebstahlsicherung
Fahrräder, ausgenommen Fahrräder mit einem Leergewicht ohne Führer oder Führerin von höchstens 11 kg,
müssen eine gut hörbare Glocke aufweisen; andere
Warnvorrichtungen sind untersagt. Versehen Sie Ihr Fahrrad mit einer Diebstahlsicherung (Schloss, Schließkabel,
Schließkette oder dergleichen).
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Vor der ersten Fahrt
Ihr Fahrrad wurde von Ihrem Fahrrad-Fachhändler vollständig montiert und ist fahrbereit. Dennoch sollten Sie
sich vor der ersten Fahrt mit Ihrem Fahrrad vertraut machen und mögliche Einstellungen vornehmen.
Bremsen
Machen Sie sich mit der Bremsanlage Ihres neuen Fahrrads vertraut. Moderne Bremsen haben unter Umständen
eine wesentlich stärkere Bremswirkung als Ihre bisherige
Bremse. Testen Sie daher die Bremswirkung auf einer
ebenen Fläche abseits des Straßenverkehrs.
Probieren Sie die Bremsgriffe (rechts und links) aus. Sollte
die Zuordnung der Bremsen für Sie ungewohnt sein, lassen Sie diese von Ihrem Fahrrad-Fachhändler ändern.
Nehmen Sie keine Änderungen eigenständig vor.
Weitere Informationen zur Bremsanlage finden Sie in Kapitel „Bremssystem“ auf Seite 27.
Schaltung
Machen Sie sich mit der Funktion der Schaltung vertraut.
Probieren Sie die Schaltung abseits des Straßenverkehrs
aus. Lassen Sie sich die Schaltung gegebenenfalls von
Ihrem Fahrrad-Fachhändler erklären.
Weitere Informationen zur Schaltung finden Sie in Kapitel
„Gangschaltung“ auf Seite 33.
Sattel und Lenker
Ihr Fahrrad-Fachhändler stellt die Sattel- und Lenkerhöhe
auf Ihre Körpergröße ein. Machen Sie eine Probefahrt und
achten Sie darauf, dass Sie beim Fahren eine bequeme
Haltung einnehmen. Siehe hierzu auch Kapitel „Korrekte
Sitzhöhe“ auf Seite 20und „Lenkerhöhe“ auf Seite 21.
Allgemeines
Prüfen Sie vor der ersten Fahrt die Funktion der Glocke,
die vordere und hintere Beleuchtung, den Reifenluftdruck
sowie die korrekte Befestigung aller Schnellspanner und
Schraubverbindungen.
Sollten Sie unsicher sein, ziehen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler zu Rate.
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Vor jeder Fahrt
Führen Sie vor jeder Fahrt folgende Prüfungen durch:
• Kontrollieren Sie, ob sich Ihr Fahrrad, speziell die Bremsen, in einwandfreiem Zustand befinden.
• Prüfen Sie bei Verwendung einer hydraulischen Bremse
die Leitungen und Anschlüsse auf Dichtigkeit.
• Überprüfen Sie Reifen und Felgen auf Beschädigungen, Rundlauf und eingedrungene Fremdkörper,
insbesondere bei Fahrten im Gelände.
• Überprüfen Sie die Reifen auf ausreichende Profiltiefe.
• Achten Sie darauf, dass Schrauben, Muttern und
Schnellspanner fest sitzen.
• Überprüfen Sie den Rahmen und die Gabel auf Verformungen und Beschädigungen.
• Stellen Sie sicher, dass Lenker, Lenkervorbau, Sattel
und Sattelstütze korrekt und sicher befestigt und ausgerichtet sind.
• Überprüfen Sie die Federelemente auf Funktion und
sichere Befestigung. Stützen Sie sich hierzu auf das
Fahrrad und prüfen Sie, ob die Federelemente problemlos ein- und ausfedern.
• Achten Sie bei Verwendung von Klick-/Systempedalen
darauf, dass diese problemlos und leicht auslösen.
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Nach einem Sturz
WARNUNG
Unfallgefahr!
• Ein verbogenes Schaltwerk oder beschädigtes
Ausfallende kann dazu führen, dass das Schaltwerk in die Speichen gerät und einen Sturz verursacht. Lassen Sie das Schaltwerk und alle
betroffenen Bauteile unbedingt von Ihrem Fahrrad-Fachhändler kontrollieren und reparieren.
• Verformte Komponenten, insbesondere solche
aus Aluminium, dürfen Sie nicht gerade biegen, andernfalls besteht Bruchgefahr. Dies gilt
insbesondere für Gabel, Lenker, Vorbau, Tretkurbel, Sattelstütze, Schaltauge und Pedale.
• Wenn sich an Ihrem Fahrrad Komponenten
aus Carbon befinden, lassen Sie Ihr Fahrrad
nach einem Sturz unbedingt von einem Fahrrad-Fachhändler prüfen. Eine Überbeanspruchung von Carbon-Komponenten kann den
inneren Faserverbund beschädigen, ohne
dass Schäden erkennbar sind. Ein beschädigtes Bauteil kann plötzlich versagen und einen
Unfall verursachen.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad gestürzt sind oder das Fahrrad umgekippt ist, führen Sie unbedingt die folgenden
Prüfungen durch.
• Prüfen Sie, ob sich die Laufräder noch fest in den Radaufnahmen befinden und die Felgen mittig ausgerichtet
sind. Drehen Sie hierzu die Räder und achten Sie darauf, dass der Spalt zwischen den Bremsbelägen und
den Felgenflanken oder zwischen Rahmen und Reifen
gleichmäßig verläuft. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie
die Bremse von Ihrem Fahrrad-Fachhändler prüfen und
neu einstellen.
• Stellen Sie sicher, dass Lenker und Vorbau nicht verbogen, angebrochen oder anderweitig beschädigt sind.
Achten Sie darauf, dass der Lenker fest auf der Gabel sitzt
und korrekt ausgerichtet ist. Richten Sie die Bauteile bei
Bedarf neu aus und drehen Sie die Schrauben vorsichtig
fest. Siehe hierzu Kapitel „Allgemeine Anzugsmomente in
Nm für Schraubverbindungen“.
• Prüfen Sie, ob die Kette auf den Kettenblättern und den
Ritzeln liegt und überprüfen Sie die Schaltungsfunktion.
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Lassen Sie hierzu das Fahrrad von einer zweiten Person
am Sattel anheben und schalten Sie die Gänge vorsichtig durch. Achten Sie auf ausreichend Abstand zwischen
Schaltwerk und Speichen. Lassen Sie das Schaltwerk
gegebenenfalls von Ihrem Fahrrad-Fachhändler überprüfen und einstellen.
Abstand zwischen
Schaltwerk und Speichen
• Stellen Sie sicher, dass der Sattel nicht verdreht ist. Achten Sie darauf, dass der Sattel mit dem Oberrohr ausgerichtet ist (siehe Abbildung). Öffnen Sie ggf. den Schnellspanner oder lösen Sie die Schraubverbindung, richten
Sie den Sattel neu aus und ziehen Sie den Schnellspanner bzw. die Schraubverbindung wieder fest.
Ausrichtung Sattel
und Lenker
• Heben Sie das Fahrrad einige Zentimeter an und lassen Sie es vorsichtig auf den Boden springen. Falls
hierbei Geräusche zu hören sind, überprüfen Sie Ihr
Fahrrad auf lockere Schraubverbindungen und Bauteile. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren FahrradFachhändler.
• Prüfen Sie abschließend das gesamte Fahrrad auf
eventuelle Verformungen, Verfärbungen und Risse.
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Anpassung des Fahrrads an den Fahrer
Ihr Fahrrad-Fachhändler übernimmt die vollständige Montage Ihres Fahrrads und passt die Einstellung von Lenker,
Sattel und Bremshebel individuell für Sie an.
Achten Sie bei der Übergabe Ihres neuen Fahrrads darauf, dass Sie bequem und sicher mit Ihrem Fahrrad fahren können.
Die Einstellung, Montage und Demontage von Sattelstütze, Sattel, Lenker und Lenkervorbau kann entweder mit
Schnellspannern oder Schraubverbindungen ausgeführt
werden.
Mögliche Positionen von Schraubverbindungen:
Mögliche Positionen von Schnellspannern:
Schnellspanner
Die meisten City-/Trekkingbikes verfügen heute anstelle von Schraubverbindungen über Schnellspanner. Der
Schnellspanner besteht aus zwei Bedienelementen. Über
den Schnellspannhebel a auf einer Seite der Nabe wird
die notwendige Klemmkraft aufgebracht. Die Einstellmutter b auf der gegenüberliegenden Seite reguliert die
Klemmstärke.
ab
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Befestigung eines Bauteils mit Schnellspanner
90°
90°
1. Lösen Sie den Schnellspanner a. Siehe Kapitel
„Schnellspanner“.
2. Drehen Sie den Hebel mit der Schnellspannachse
ggf. einige Umdrehungen gegen den Uhrzeigersinn,
während Sie die gegenüberliegende Mutter festhalten, damit sich das Bauteil (z. B. das Laufrad) aus der
Befestigung herausnehmen lässt.
3. Richten Sie das zu fixierende Bauteil korrekt aus.
4. Zum Schließen drehen Sie den Hebel im Uhrzeigersinn mit der Schnellspannachse, während Sie die
Mutter auf der gegenüberliegenden Seite wieder festhalten.
5. Schließen Sie den Schnellspannhebel a, bis er komplett anliegt.
Während der ersten Hälfte des Schließvorgangs können
Sie den Schnellspannhebel relativ leicht bewegen. Während der zweiten Hälfte benötigen Sie deutlich mehr Kraft.
Der Schnellspannhebel liegt im geschlossenen Zustand
an den Ausfallenden an.
Korrekte Sitzhöhe
Für die korrekte Sitzhöhe stellen Sie den Sattel in seiner
Höhe, in horizontaler Ausrichtung und Neigung sowie den
Lenker mit Vorbau in Höhe und Ausrichtung ein.
Der Kniewinkel des oberen Beins und der Armwinkel befinden sich im Winkel von min. 90°, dabei steht das Knie
über der Achse des vorderen Pedals.
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