UHU UHU 45705 Datasheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 11.08.2017 überarbeitet am: 11.08.2017Versionsnummer 17
Seite: 1/9
*
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: UHU plus sofortfest (Binder)
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des Gemisches
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
UHU GmbH & Co.KG Herrmannstraße 7 D-77815 Bühl (Baden) Tel.:0049-(0)7223-284-0 Fax: 0049-(0)7223-284-245 email: info@uhu.boltongroup.de
Auskunftgebender Bereich:
1.4 Notrufnummer:
UHU QESH
Tel.: + 49 (0) 30/19240 (Notruf) Tel.: + 49 (0) 72 23/28 40
*
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Klebstoff
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS09 Umwelt
Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
GHS07
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Achtung
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht 700
(Fortsetzung auf Seite 2)
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Handelsname: UHU plus sofortfest (Binder)
(Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar.
PBT: vPvB:
Nicht anwendbar.
Seite: 2/9
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Beschreibung:
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 25068-38-6 NLP: 500-033-5 Reg.nr.: 01-2119456619-26-XXXX
Klebstoff
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht 700
Aquatic Chronic 2, H411; Skin Irrit. 2, H315;
50-100%
Eye Irrit. 2, H319; Skin Sens. 1, H317
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
*
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl Kohlendioxid Schaum Löschpulver Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Seite: 3/9
(Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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(Fortsetzung von Seite 3)
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten.
Lagerklasse:
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
Zusätzliche Hinweise:
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Ein Direktkontakt mit der Chemikalie / dem Produkt / der Zubereitung ist durch organisatorische Maßnahmen zu vermeiden.
Atemschutz:
Handschutz:
Handschuhe aus Gummi Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Handschuhmaterial
Handschuhmaterial für Langzeitanwendung (BTT>480 min): Butylkautschuk, Ethylvinylalkohollaminat (EVAL) Handschuhmaterial für Kurzzeitanwendung/Spritzer (10 min<BTT<480 min): Nitrilkautschuk, Neopren Es sollen gemäss anerkannten Standards wie z.B. EN 374 (Europe), F739 (US) erprobte Handschuhe verwendet werden. Die Eignung und Beständigkeit eines Handschuhs ist abhängig vom Gebrauch, z.B. der Kontakthäufigkeit und -dauer, der chemischen Beständigkeit des Handschuhmaterials und der Geschicklichkeit. Lassen Sie sich immer von den Handschuhlieferanten beraten. Zusätzliche Information kann z.B. gefunden werden unter www.gisbau.de Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
10
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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Augenschutz:
Nicht erforderlich.
Seite: 5/9
(Fortsetzung von Seite 4)
*
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form: Farbe:
Geruch:
Geruchsschwelle:
pH-Wert bei 20°C:
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich:
Flammpunkt:
Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
Selbstentzündungstemperatur:
Explosive Eigenschaften:
Explosionsgrenzen:
Untere: Obere:
Dampfdruck:
Dichte bei 20°C:
Relative Dichte
Dampfdichte
Verdampfungsgeschwindigkeit
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:
Viskosität:
Dynamisch bei 20°C: Kinematisch:
Lösemittelgehalt:
VOC (EU) Festkörpergehalt:
Flüssig Farblos Aminartig Nicht bestimmt.
6
Nicht bestimmt. 296°C
150°C Nicht anwendbar.
Nicht bestimmt. Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt. 1,1595 g/cm³
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
Nicht mischbar. Nicht bestimmt.
31.700 mPas Nicht bestimmt.
0,00 % 98,5 %
(Fortsetzung auf Seite 6)
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9.2 Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
Alle für das Gemisch relevanten physikalischen Daten wurden bestimmt. Alle nicht bestimmten Daten, sind nicht meßbar oder für die Charakterisierung des Gemisches nicht relevant.
Seite: 6/9
(Fortsetzung von Seite 5)
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Polymerisation unter Wärmeentwicklung. Reaktion mit Aminen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien:
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Primäre Reizwirkung:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keimzell-Mutagenität
Karzinogenität
Reproduktionstoxizität
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
45.2.6
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Giftig für Fische.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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(Fortsetzung von Seite 6)
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton. giftig für Wasserorganismen Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar.
PBT: vPvB:
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht anwendbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Europäischer Abfallkatalog
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
Seite: 7/9
Ungereinigte Verpackungen:
Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien ist über das Duale System Deutschland (grüner Punkt) geregelt.
Empfehlung:
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
UN3082
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR
3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Reaktionsprodukt: Bisphenol­A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht 700)
IMDG
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (reaction product: bisphenol-A-(epichlorhydrin); epoxy resin (number average molecular weight 700)), MARINE POLLUTANT
IATA
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (reaction product: bisphenol-A-(epichlorhydrin); epoxy resin (number average molecular weight 700))
(Fortsetzung auf Seite 8)
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14.3 Transportgefahrenklassen
ADR, IMDG, IATA
Seite: 8/9
(Fortsetzung von Seite 7)
Klasse
Gefahrzettel
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant:
Besondere Kennzeichnung (ADR):
Besondere Kennzeichnung (IATA):
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kemler-Zahl:
EMS-Nummer:
Stowage Category
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Transport/weitere Angaben:
ADR
Begrenzte Menge (LQ)
Freigestellte Mengen (EQ)
Beförderungskategorie
Tunnelbeschränkungscode
IMDG
Limited quantities (LQ)
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 9
III Das Produkt enthält umweltgefährdende Stoffe:
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A­Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht 700 Ja Symbol (Fisch und Baum) Symbol (Fisch und Baum) Symbol (Fisch und Baum)
Achtung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 90 F-A,S-F A
Nicht anwendbar.
5L Code: E1 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 ml 3 E
5L
(Fortsetzung auf Seite 9)
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
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Handelsname: UHU plus sofortfest (Binder)
Excepted quantities (EQ)
UN "Model Regulation":
Code: E1 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 1000 ml
UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (REAKTIONSPRODUKT: BISPHENOL-A-EPICHLORHYDRINHARZE MIT DURCHSCHNITTLICHEM MOLEKULARGEWICHT 700), 9, III
Seite: 9/9
(Fortsetzung von Seite 8)
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Richtlinie 2012/18/EU
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
Seveso-Kategorie
Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse
Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII
Nationale Vorschriften:
Wassergefährdungsklasse:
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
*
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
E2 Gewässergefährdend
WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
200 t
500 t
Beschränkungsbedingungen: 3
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante Sätze
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Datenblatt ausstellender Bereich:
Ansprechpartner:
UHU QESH
Frau A. Liar, Herr Dr. C. Hanf
Abkürzungen und Akronyme:
Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
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Druckdatum: 11.08.2017 überarbeitet am: 11.08.2017Versionsnummer 17
Seite: 1/8
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: UHU plus sofortfest (Härter)
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des Gemisches
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
UHU GmbH & Co.KG Herrmannstraße 7 D-77815 Bühl (Baden) Tel.:0049-(0)7223-284-0 Fax: 0049-(0)7223-284-245 email: info@uhu.boltongroup.de
Auskunftgebender Bereich:
1.4 Notrufnummer:
UHU QESH
Tel.: + 49 (0) 30/19240 (Notruf) Tel.: + 49 (0) 72 23/28 40
*
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Klebstoff
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS07
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Achtung
2,4,6-Tri-(dimethylaminomethyl)phenol Bis[(dimethylamino)methyl]phenol
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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Handelsname: UHU plus sofortfest (Härter)
(Fortsetzung von Seite 1)
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar.
PBT: vPvB:
Nicht anwendbar.
Seite: 2/8
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Beschreibung:
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 90-72-2 EINECS: 202-013-9 Reg.nr.: 01-2119560597-27-0000
CAS: 25265-71-8 EINECS: 246-770-3 Reg.nr.: 01-2119456811-38
CAS: 280-57-9 EINECS: 205-999-9
Klebstoff
2,4,6-Tri-(dimethylaminomethyl)phenol
Acute Tox. 4, H302; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2,
H319; Skin Sens. 1B, H317 Oxy-bis(propanol)
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt
Triethylendiamin
Skin Corr. 1B, H314; Acute Tox. 4, H302
2,5-10%
2,5-10%
1-2,5%
Reg.nr.: 01-2119980944-22 CAS: 71074-89-0
EINECS: 275-162-0 Reg.nr.: 01-2119560597-27-0000
Zusätzliche Hinweise:
Bis[(dimethylamino)methyl]phenol
Skin Corr. 1C, H314; Eye Dam. 1, H318; Skin
Sens. 1B, H317
<1%
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
*
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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Druckdatum: 11.08.2017 überarbeitet am: 11.08.2017Versionsnummer 17
Handelsname: UHU plus sofortfest (Härter)
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl Kohlendioxid Schaum Löschpulver Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO) Stickoxide (NOx)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Seite: 3/8
(Fortsetzung von Seite 2)
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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Handelsname: UHU plus sofortfest (Härter)
Zusammenlagerungshinweise:
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Lagerklasse:
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
7.3 Spezifische Endanwendungen
10
Nicht erforderlich.
Behälter dicht geschlossen halten.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Seite: 4/8
(Fortsetzung von Seite 3)
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 25265-71-8 Oxy-bis(propanol)
AGW Langzeitwert: 100 E mg/m³
2(II);DFG, Y, 11
Zusätzliche Hinweise:
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Ein Direktkontakt mit der Chemikalie / dem Produkt / der Zubereitung ist durch organisatorische Maßnahmen zu vermeiden.
Atemschutz:
Handschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Handschuhe aus Gummi Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Handschuhmaterial
Handschuhmaterial für Langzeitanwendung (BTT>480 min): Butylkautschuk, Ethylvinylalkohollaminat (EVAL) Handschuhmaterial für Kurzzeitanwendung/Spritzer (10 min<BTT<480 min): Nitrilkautschuk, Neopren Es sollen gemäss anerkannten Standards wie z.B. EN 374 (Europe), F739 (US) erprobte Handschuhe verwendet werden. Die Eignung und Beständigkeit eines Handschuhs ist abhängig vom Gebrauch, z.B. der Kontakthäufigkeit und -dauer, der chemischen Beständigkeit des Handschuhmaterials und der Geschicklichkeit. Lassen Sie sich immer von den Handschuhlieferanten beraten. Zusätzliche Information kann z.B. gefunden werden unter www.gisbau.de Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
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Handelsname: UHU plus sofortfest (Härter)
(Fortsetzung von Seite 4)
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Augenschutz:
Nicht erforderlich.
Seite: 5/8
*
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form: Farbe:
Geruch:
Geruchsschwelle:
pH-Wert:
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich:
Flammpunkt:
Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
Selbstentzündungstemperatur:
Explosive Eigenschaften:
Explosionsgrenzen:
Untere: Obere:
Dampfdruck:
Dichte bei 20°C:
Relative Dichte
Dampfdichte
Verdampfungsgeschwindigkeit
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:
Viskosität:
Dynamisch bei 20°C: Kinematisch:
Lösemittelgehalt:
VOC (EU)
Flüssig Farblos Charakteristisch Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt. 174°C
101°C Nicht anwendbar. 0°C Nicht bestimmt. Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
0,0 Vol % 0,0 Vol %
Nicht bestimmt. 1,1372 g/cm³
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
Nicht mischbar. Nicht bestimmt.
17.500 mPas Nicht bestimmt.
0,00 %
(Fortsetzung auf Seite 6)
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Festkörpergehalt:
9.2 Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
8,3 % Alle für das Gemisch relevanten physikalischen Daten wurden bestimmt. Alle nicht bestimmten Daten, sind nicht meßbar oder für die Charakterisierung des Gemisches nicht relevant.
Seite: 6/8
(Fortsetzung von Seite 5)
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien:
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
90-72-2 2,4,6-Tri-(dimethylaminomethyl)phenol
Oral LD50 1.200 mg/kg (rat)
280-57-9 Triethylendiamin
Oral LD50 1.700 mg/kg (rat)
Primäre Reizwirkung:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keimzell-Mutagenität
Karzinogenität
Reproduktionstoxizität
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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(Fortsetzung auf Seite 7)
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Seite: 7/8
(Fortsetzung von Seite 6)
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
*
Nicht anwendbar.
PBT: vPvB:
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht anwendbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Europäischer Abfallkatalog
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
Ungereinigte Verpackungen:
Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien ist über das Duale System Deutschland (grüner Punkt) geregelt.
Empfehlung:
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA
ADN
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR, ADN, IMDG, IATA
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
(Fortsetzung auf Seite 8)
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14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant:
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
UN "Model Regulation":
Nein
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar. entfällt
Seite: 8/8
(Fortsetzung von Seite 7)
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Richtlinie 2012/18/EU
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII
Nationale Vorschriften:
Wassergefährdungsklasse:
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
*
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
Beschränkungsbedingungen: 3
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante Sätze
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Datenblatt ausstellender Bereich:
Ansprechpartner:
UHU QESH
Frau A. Liar, Herr Dr. C. Hanf
Abkürzungen und Akronyme:
Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Skin Corr. 1B: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1B Skin Corr. 1C: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1C Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 Skin Sens. 1B: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1B
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE-DE
45.2.6
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