H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
·
Sicherheitshinweise
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P261Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P501Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
·
2.3 Sonstige Gefahren
·
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
·
Nicht anwendbar.
PBT:
vPvB:
Nicht anwendbar.
Seite: 2/9
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze
mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Aquatic Chronic 2, H411; Skin Irrit. 2, H315;
50-100%
Eye Irrit. 2, H319; Skin Sens. 1, H317
·
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
*
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
Allgemeine Hinweise:
·
Nach Einatmen:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
·
Nach Hautkontakt:
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
·
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
·
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl
Kohlendioxid
Schaum
Löschpulver
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid (CO)
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Seite: 3/9
(Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
·
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
·
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
·
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
·
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
·
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
·
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
·
Lagerklasse:
·
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
·
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
·
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
·
8.1 Zu überwachende Parameter
·
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu
überwachenden Grenzwerten.
·
Zusätzliche Hinweise:
·
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
·
Persönliche Schutzausrüstung:
·
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Ein Direktkontakt mit der Chemikalie / dem Produkt / der Zubereitung ist durch organisatorische
Maßnahmen zu vermeiden.
·
Atemschutz:
·
Handschutz:
Handschuhe aus Gummi
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die
Zubereitung sein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und
der Degradation.
·
Handschuhmaterial
Handschuhmaterial für Langzeitanwendung (BTT>480 min): Butylkautschuk,
Ethylvinylalkohollaminat (EVAL)
Handschuhmaterial für Kurzzeitanwendung/Spritzer (10 min<BTT<480 min): Nitrilkautschuk,
Neopren
Es sollen gemäss anerkannten Standards wie z.B. EN 374 (Europe), F739 (US)
erprobte Handschuhe verwendet werden. Die Eignung und Beständigkeit eines
Handschuhs ist abhängig vom Gebrauch, z.B. der Kontakthäufigkeit und -dauer,
der chemischen Beständigkeit des Handschuhmaterials und der Geschicklichkeit.
Lassen Sie sich immer von den Handschuhlieferanten beraten. Zusätzliche
Information kann z.B. gefunden werden unter www.gisbau.de
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt
eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen
nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
·
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
10
-
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
Alle für das Gemisch relevanten physikalischen
Daten wurden bestimmt. Alle nicht bestimmten
Daten, sind nicht meßbar oder für die
Charakterisierung des Gemisches nicht relevant.
Seite: 6/9
(Fortsetzung von Seite 5)
·
10.1 Reaktivität
·
10.2 Chemische Stabilität
·
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
·
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Polymerisation unter Wärmeentwicklung.
Reaktion mit Aminen.
·
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
·
10.5 Unverträgliche Materialien:
·
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
·
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
·
Akute Toxizität
·
Primäre Reizwirkung:
·
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
Verursacht Hautreizungen.
·
Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
·
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
·
Keimzell-Mutagenität
·
Karzinogenität
·
Reproduktionstoxizität
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
45.2.6
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
·
12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
·
12.3 Bioakkumulationspotenzial
·
12.4 Mobilität im Boden
·
Ökotoxische Wirkungen:
·
Bemerkung:
Giftig für Fische.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton.
giftig für Wasserorganismen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
·
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
·
·
·
·
·
Nicht anwendbar.
PBT:
vPvB:
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht anwendbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Europäischer Abfallkatalog
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
Seite: 7/9
·
Ungereinigte Verpackungen:
Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien ist über das Duale System Deutschland (grüner
Punkt) geregelt.
·
Empfehlung:
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
·
14.1 UN-Nummer
·
ADR, IMDG, IATA
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
·
Kemler-Zahl:
·
EMS-Nummer:
·
Stowage Category
·
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II
des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
·
Transport/weitere Angaben:
·
ADR
·
Begrenzte Menge (LQ)
·
Freigestellte Mengen (EQ)
·
Beförderungskategorie
·
Tunnelbeschränkungscode
·
IMDG
·
Limited quantities (LQ)
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und
Gegenstände
9
III
Das Produkt enthält umweltgefährdende Stoffe:
Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem
Molekulargewicht ≤ 700
Ja
Symbol (Fisch und Baum)
Symbol (Fisch und Baum)
Symbol (Fisch und Baum)
Achtung: Verschiedene gefährliche Stoffe und
Gegenstände
90
F-A,S-F
A
Nicht anwendbar.
5L
Code: E1
Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml
Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000
ml
3
E
Code: E1
Maximum net quantity per inner packaging: 30
ml
Maximum net quantity per outer packaging: 1000
ml
UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,
FLÜSSIG, N.A.G. (REAKTIONSPRODUKT:
BISPHENOL-A-EPICHLORHYDRINHARZE MIT
DURCHSCHNITTLICHEM
MOLEKULARGEWICHT ≤ 700), 9, III
Seite: 9/9
(Fortsetzung von Seite 8)
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
·
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
·
Richtlinie 2012/18/EU
·
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
·
Seveso-Kategorie
·
Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse
·
Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse
·
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII
·
Nationale Vorschriften:
·
Wassergefährdungsklasse:
·
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
*
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
E2 Gewässergefährdend
WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
200 t
500 t
Beschränkungsbedingungen: 3
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
·
Relevante Sätze
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
·
Datenblatt ausstellender Bereich:
·
Ansprechpartner:
UHU QESH
Frau A. Liar,
Herr Dr. C. Hanf
·
Abkürzungen und Akronyme:
Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2
Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2
Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1
Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P261Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P501Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
·
2.3 Sonstige Gefahren
·
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
·
Nicht anwendbar.
PBT:
vPvB:
Nicht anwendbar.
Seite: 2/8
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für
die Exposition am Arbeitsplatz gilt
Triethylendiamin
Skin Corr. 1B, H314; Acute Tox. 4, H302
2,5-10%
2,5-10%
1-2,5%
Reg.nr.: 01-2119980944-22
CAS: 71074-89-0
EINECS: 275-162-0
Reg.nr.: 01-2119560597-27-0000
·
Zusätzliche Hinweise:
Bis[(dimethylamino)methyl]phenol
Skin Corr. 1C, H314; Eye Dam. 1, H318; Skin
Sens. 1B, H317
<1%
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
*
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
Allgemeine Hinweise:
·
Nach Einatmen:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
·
Nach Hautkontakt:
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
·
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl
Kohlendioxid
Schaum
Löschpulver
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid (CO)
Stickoxide (NOx)
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Seite: 3/8
(Fortsetzung von Seite 2)
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
·
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
·
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
·
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
·
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
·
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
·
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
·
7.3 Spezifische Endanwendungen
10
Nicht erforderlich.
Behälter dicht geschlossen halten.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Seite: 4/8
(Fortsetzung von Seite 3)
-
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
·
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
·
8.1 Zu überwachende Parameter
·
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
25265-71-8 Oxy-bis(propanol)
AGW Langzeitwert: 100 E mg/m³
2(II);DFG, Y, 11
·
Zusätzliche Hinweise:
·
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
·
Persönliche Schutzausrüstung:
·
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Ein Direktkontakt mit der Chemikalie / dem Produkt / der Zubereitung ist durch organisatorische
Maßnahmen zu vermeiden.
·
Atemschutz:
·
Handschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Handschuhe aus Gummi
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die
Zubereitung sein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und
der Degradation.
·
Handschuhmaterial
Handschuhmaterial für Langzeitanwendung (BTT>480 min): Butylkautschuk,
Ethylvinylalkohollaminat (EVAL)
Handschuhmaterial für Kurzzeitanwendung/Spritzer (10 min<BTT<480 min): Nitrilkautschuk,
Neopren
Es sollen gemäss anerkannten Standards wie z.B. EN 374 (Europe), F739 (US)
erprobte Handschuhe verwendet werden. Die Eignung und Beständigkeit eines
Handschuhs ist abhängig vom Gebrauch, z.B. der Kontakthäufigkeit und -dauer,
der chemischen Beständigkeit des Handschuhmaterials und der Geschicklichkeit.
Lassen Sie sich immer von den Handschuhlieferanten beraten. Zusätzliche
Information kann z.B. gefunden werden unter www.gisbau.de
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt
eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen
nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8,3 %
Alle für das Gemisch relevanten physikalischen
Daten wurden bestimmt. Alle nicht bestimmten
Daten, sind nicht meßbar oder für die
Charakterisierung des Gemisches nicht relevant.
Seite: 6/8
(Fortsetzung von Seite 5)
·
10.1 Reaktivität
·
10.2 Chemische Stabilität
·
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
·
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
·
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
·
10.5 Unverträgliche Materialien:
·
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
·
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
·
Akute Toxizität
·
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
90-72-2 2,4,6-Tri-(dimethylaminomethyl)phenol
Oral LD50 1.200 mg/kg (rat)
280-57-9 Triethylendiamin
Oral LD50 1.700 mg/kg (rat)
·
Primäre Reizwirkung:
·
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht Hautreizungen.
·
Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
·
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
·
Keimzell-Mutagenität
·
Karzinogenität
·
Reproduktionstoxizität
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
·
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
·
·
*
·
·
Nicht anwendbar.
PBT:
vPvB:
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht anwendbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
·
Europäischer Abfallkatalog
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
·
Ungereinigte Verpackungen:
Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien ist über das Duale System Deutschland (grüner
Punkt) geregelt.
·
Empfehlung:
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
·
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II
des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
·
UN "Model Regulation":
Nein
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
entfällt
Seite: 8/8
(Fortsetzung von Seite 7)
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
·
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
·
Richtlinie 2012/18/EU
·
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
·
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII
·
Nationale Vorschriften:
·
Wassergefährdungsklasse:
·
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
*
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
Beschränkungsbedingungen: 3
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
·
Relevante Sätze
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
·
Datenblatt ausstellender Bereich:
·
Ansprechpartner:
UHU QESH
Frau A. Liar,
Herr Dr. C. Hanf
·
Abkürzungen und Akronyme:
Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4
Skin Corr. 1B: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1B
Skin Corr. 1C: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1C
Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2
Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1
Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2
Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1
Skin Sens. 1B: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1B
·
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE-DE
45.2.6
Loading...
+ hidden pages
You need points to download manuals.
1 point = 1 manual.
You can buy points or you can get point for every manual you upload.