
ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Ausgabedatum: 20/08/2015 Überarbeitungsdatum: : Version: 1.1
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
Hauptverwendungskategorie
Verwendung durch Verbraucher
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
+44 151 530 4740
Nur Bürozeiten 08:30 - 17:00
Centre Anti-Poisons/Antigifcentrum
c/o Hôpital Central de la Base - Reine Astrid
Rue Bruyn 1
1120 Bruxelles/Brussel
+32 70 245 245
Sicherheitshinweise (CLP)
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen
sowie schädliche Wirkungen auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine
besonderen Risiken.
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die
Einstufung
Unter normalen Umständen kein(e).
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
(CAS-Nr) 7631-86-9
(EG-Nr.) 231-545-4
(REACH-Nr) 01-2119379499-16
White Mineral Oil (Petroleum)
(CAS-Nr) 8042-47-5
(EG-Nr.) 232-455-8
(REACH-Nr) 01-2119487078-27
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Turtle Wax Europe Limited
4th Floor Alaska House, Atlantic Park, Dunnings Bridge Road
Liverpool, L30 4AB - United Kingdom
T +44 151 530 4740
1.4. Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Extra labelling to displayExtra classification(s) to display
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoff
Nicht anwendbar
3.2. Gemisch

ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Distillates (petroleum); hydrotreated light
(CAS-Nr) 64742-47-8
(EG-Nr.) 265-149-8
(EG Index-Nr.) 649-422-00-2
(REACH-Nr) 01-2119484819-18
ISOTRIDECANOL ETHOXYLATE (EO 3-5)
Cryptocrystalline Silica (A-dust)
(CAS-Nr) 7631-86-9
(EG-Nr.) 231-545-4
(REACH-Nr) 01-2119379499-16
Anhydrous Aluminium Silicate
(CAS-Nr) 92704-41-1
(EG-Nr.) 296-473-8
(REACH-Nr) 01-2119527779-22
Acute Tox. 4 (Oral), H302
Acute Tox. 4 (Inhalation:dust,mist),
H332
Eye Dam. 1, H318
Aquatic Acute 1, H400
2-methylisothiazol-3(2H)-one
Acute Tox. 4 (Oral), H302
Acute Tox. 3 (Inhalation:dust,mist),
H331
Skin Corr. 1B, H314
Skin Sens. 1, H317
Aquatic Acute 1, H400
1,2-Benzisothiazolin-3-one
(CAS-Nr) 2634-33-5
(EG-Nr.) 220-120-9
(EG Index-Nr.) 613-088-00-6
Acute Tox. 4 (Oral), H302
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Skin Sens. 1, H317
Aquatic Acute 1, H400
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
1,2-Benzisothiazolin-3-one
(CAS-Nr) 2634-33-5
(EG-Nr.) 220-120-9
(EG Index-Nr.) 613-088-00-6
(C >= 0.05) Skin Sens. 1, H317
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
Bei üblichen Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte Gefährdung zu erwarten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
Bei üblichen Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte Gefährdung zu erwarten. Mund
ausspülen.
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine
besonderen Risiken.
Symptome/Schäden nach Einatmen
Keine - bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Symptome/Schäden nach Hautkontakt
Kann leichte Reizung verursachen.
Symptome/Schäden nach Augenkontakt
Kann leichte Reizung verursachen.
Symptome/Schäden nach Verschlucken
Kann leichte Reizung verursachen.
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
Material ist nicht brennbar.
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
Möglich Freisetzung giftiger Rauchgase.
Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Schutz bei der Brandbekämpfung
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Nicht erforderlich bei normaler Handhabung.
Verunreinigten Bereich lüften. Kontaminierten Bereich kennzeichnen und Unbefugten den
Zutritt verbieten.
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe
Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
Umgebung belüften. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Kontaminierten Bereich
kennzeichnen und Unbefugten den Zutritt verbieten.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen. Aufschaufeln und in geeignete und
verschlossene
Aufschaufeln und in geeignete und verschlossene Behälter zur Entsorgung bringen. Dieser
Stoff und sein Behälter müssen sicher und gemäß den lokalen Vorschriften entsorgt werden.
Stoffe oder Restmengen in fester Form einer zugelassenen Anlage zuführen.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Berührung mit den Augen vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken
oder rauchen.
Behälter verschlossen halten, wenn dieser nicht in Gebrauch ist. An einem gut belüfteten Ort
aufbewahren. Kühl halten. In der Originalverpackung aufbewahren.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Bei Spritzgefahr: Schutzbrille.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
Nicht erforderlich bei normaler Handhabung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
6.1.2. Einsatzkräfte
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung". Entsorgung von Festen
Stoffen oder Rückständen: siehe Abschnitt 13: "Hinweise zur Entsorgung".
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3. Spezifische Endanwendung(en)
Auto-Pflege-Produkte.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Begrenzung und Überwachung der
Umweltexposition
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Verdunstungsgrad (Butylacetat=1)
Selbstentzündungstemperatur
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
Relative Dampfdichte bei 20 °C
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Brandfördernde Eigenschaften
Oxidierende Flüssigkeiten Nicht anwendbar.
1,2-Benzisothiazolin-3-one (2634-33-5)
> 2000 mg/kg Körpergewicht
LC50 Inhalation Ratte (Staub/Nebel - mg/l/4h)
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Nicht eingestuft
pH-Wert: 6.5 - 7.5
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2. Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Das Produkt ist unter normalen Einsatzbedingungen, Lagerung und Transport nicht-reaktiv.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine unter den empfohlenen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen (siehe Abschnitt 7).
10.5. Unverträgliche Materialien
Säuren. Oxidationsmittel.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Schwere Augenschädigung/-reizung
Nicht eingestuft
pH-Wert: 6.5 - 7.5
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
Exposition
ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
Das Produkt gilt weder als schädlich für Wasserorganismen noch verursacht es langfristige
Schäden in der Umwelt.
Das Produkt gilt weder als schädlich für Wasserorganismen noch verursacht es langfristige
Schäden in der Umwelt.
1,2-Benzisothiazolin-3-one (2634-33-5)
EC50 andere Wasserorganismen 1
> 1.35 mg/l EC50 waterflea (48 h)
EC50 andere Wasserorganismen 2
> 0.07 mg/l IC50 algea (72 h) mg/l
ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
Persistenz und Abbaubarkeit
ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
Bioakkumulationspotenzial
1,2-Benzisothiazolin-3-one (2634-33-5)
ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
Andere schädliche Wirkungen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden
Örtliche Vorschriften (Abfall)
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den lizenzierten Sammlersortieranleitung.
Empfehlungen für die Abfallentsorgung
Auf sichere Weise gemäß den lokalen/ nationalen Vorschriften entsorgen.
Offizielle Benennung für die Beförderung (ADR)
Offizielle Benennung für die Beförderung
(IMDG)
Offizielle Benennung für die Beförderung (IATA)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
14.1. UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Offizielle Benennung für die Beförderung (ADN)
Offizielle Benennung für die Beförderung (RID)
14.3. Transportgefahrenklassen
Transportgefahrenklassen (ADR)
Transportgefahrenklassen (IMDG)
Transportgefahrenklassen (IATA)
Transportgefahrenklassen (ADN)
Transportgefahrenklassen (RID)
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
Beförderung verboten (ADN)
Beförderung verboten (RID)
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen den Beschränkungen von Anhang XVII unterliegenden Stoff
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
15.1.2. Nationale Vorschriften
Keine weiteren Informationen verfügbar

ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze:
Acute Tox. 3 (Inhalation:dust,mist)
Akute Toxizität (Inhalativ: Staub, Nebel) Kategorie 3
Acute Tox. 4 (Inhalation:dust,mist)
Akute Toxizität (Inhalativ: Staub, Nebel) Kategorie 4
Akute Toxizität (oral), Kategorie 4
Akut gewässergefährdend, Kategorie 1
Aspirationsgefahr, Kategorie 1
Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 1
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1B
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2
Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
Kann allergische Hautreaktionen verursachen
Verursacht schwere Augenschäden
Gesundheitsschädlich bei Einatmen
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
SDS EU TURTLEWAX
Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine
Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden