TURTLEWAX KFZ TURTLE 52873 Datasheet

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ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Ausgabedatum: 20/08/2015 Überarbeitungsdatum: : Version: 1.1
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Produktform
:
Gemisch
Produktname
:
ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
Hauptverwendungskategorie
:
Verwendung durch Verbraucher
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
:
Auto-Pflege-Produkte.
Notrufnummer
:
+44 151 530 4740 Nur Bürozeiten 08:30 - 17:00
Land
Organisation/Firma
Anschrift
Notrufnummer
Belgique/België
Centre Anti-Poisons/Antigifcentrum
c/o Hôpital Central de la Base - Reine Astrid
Rue Bruyn 1 1120 Bruxelles/Brussel
+32 70 245 245 Sicherheitshinweise (CLP)
:
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
:
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken.
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung
:
Unter normalen Umständen kein(e).
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Silicon dioxide
(CAS-Nr) 7631-86-9 (EG-Nr.) 231-545-4 (REACH-Nr) 01-2119379499-16
30 - 50
Nicht eingestuft
White Mineral Oil (Petroleum)
(CAS-Nr) 8042-47-5 (EG-Nr.) 232-455-8 (REACH-Nr) 01-2119487078-27
10 - 30
Asp. Tox. 1, H304
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Turtle Wax Europe Limited 4th Floor Alaska House, Atlantic Park, Dunnings Bridge Road Liverpool, L30 4AB - United Kingdom T +44 151 530 4740
1.4. Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Extra labelling to displayExtra classification(s) to display
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoff
Nicht anwendbar
3.2. Gemisch
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Distillates (petroleum); hydrotreated light
(CAS-Nr) 64742-47-8 (EG-Nr.) 265-149-8 (EG Index-Nr.) 649-422-00-2 (REACH-Nr) 01-2119484819-18
10 - 30
Asp. Tox. 1, H304
Anatase
(CAS-Nr) 1317-70-0
1 - 10
Nicht eingestuft
ISOTRIDECANOL ETHOXYLATE (EO 3-5)
(CAS-Nr) 24938-91-8
1 - 10
Eye Dam. 1, H318
Cryptocrystalline Silica (A-dust)
(CAS-Nr) 7631-86-9 (EG-Nr.) 231-545-4 (REACH-Nr) 01-2119379499-16
0.1 - 1
STOT RE 1, H372
Anhydrous Aluminium Silicate
(CAS-Nr) 92704-41-1 (EG-Nr.) 296-473-8 (REACH-Nr) 01-2119527779-22
< 0.1
Nicht eingestuft
Pyrithione Zinc
(CAS-Nr) 13463-41-7
< 0.1
Acute Tox. 4 (Oral), H302 Acute Tox. 4 (Inhalation:dust,mist), H332 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Acute 1, H400
2-methylisothiazol-3(2H)-one
(CAS-Nr) 2682-20-4
< 0.1
Acute Tox. 4 (Oral), H302 Acute Tox. 3 (Inhalation:dust,mist), H331 Skin Corr. 1B, H314 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Acute 1, H400
1,2-Benzisothiazolin-3-one
(CAS-Nr) 2634-33-5 (EG-Nr.) 220-120-9 (EG Index-Nr.) 613-088-00-6
< 0.1
Acute Tox. 4 (Oral), H302 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Acute 1, H400
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Name
Produktidentifikator
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
1,2-Benzisothiazolin-3-one
(CAS-Nr) 2634-33-5 (EG-Nr.) 220-120-9 (EG Index-Nr.) 613-088-00-6
(C >= 0.05) Skin Sens. 1, H317
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Bei üblichen Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte Gefährdung zu erwarten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Bei üblichen Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte Gefährdung zu erwarten. Mund ausspülen.
Symptome/Schäden
:
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken.
Symptome/Schäden nach Einatmen
:
Keine - bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Symptome/Schäden nach Hautkontakt
:
Kann leichte Reizung verursachen.
Symptome/Schäden nach Augenkontakt
:
Kann leichte Reizung verursachen.
Symptome/Schäden nach Verschlucken
:
Kann leichte Reizung verursachen.
Geeignete Löschmittel
:
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
Brandgefahr
:
Material ist nicht brennbar.
Explosionsgefahr
:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Reaktivität im Brandfall
:
Nicht bekannt.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Möglich Freisetzung giftiger Rauchgase.
Brandschutzvorkehrungen
:
Nicht anwendbar.
Löschanweisungen
:
Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
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Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft­unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Allgemeine Maßnahmen
:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Schutzausrüstung
:
Nicht erforderlich bei normaler Handhabung.
Notfallmaßnahmen
:
Verunreinigten Bereich lüften. Kontaminierten Bereich kennzeichnen und Unbefugten den Zutritt verbieten.
Schutzausrüstung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
Notfallmaßnahmen
:
Umgebung belüften. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Kontaminierten Bereich kennzeichnen und Unbefugten den Zutritt verbieten.
Zur Rückhaltung
:
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Reinigungsverfahren
:
Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen. Aufschaufeln und in geeignete und verschlossene Aufschaufeln und in geeignete und verschlossene Behälter zur Entsorgung bringen. Dieser Stoff und sein Behälter müssen sicher und gemäß den lokalen Vorschriften entsorgt werden.
Sonstige Angaben
:
Stoffe oder Restmengen in fester Form einer zugelassenen Anlage zuführen.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Berührung mit den Augen vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Hygienemaßnahmen
:
Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Lagerbedingungen
:
Behälter verschlossen halten, wenn dieser nicht in Gebrauch ist. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. In der Originalverpackung aufbewahren.
Verpackungsmaterialien
:
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
:
Bei Spritzgefahr: Schutzbrille.
Handschutz
:
Schutzhandschuhe
Augenschutz
:
Sicherheitsbrille
Haut- und Körperschutz
:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
Atemschutz
:
Nicht erforderlich bei normaler Handhabung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
6.1.2. Einsatzkräfte
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung". Entsorgung von Festen Stoffen oder Rückständen: siehe Abschnitt 13: "Hinweise zur Entsorgung".
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3. Spezifische Endanwendung(en)
Auto-Pflege-Produkte.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Aggregatzustand
:
Flüssigkeit
Farbe
:
klar. Geruch
:
charakteristisch.
Geruchsschwelle
:
Keine Daten verfügbar
pH-Wert
:
6.5 - 7.5
Verdunstungsgrad (Butylacetat=1)
:
Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt
:
Nicht anwendbar
Gefrierpunkt
:
Keine Daten verfügbar
Siedepunkt
:
Keine Daten verfügbar
Flammpunkt
:
> 42 °C
Selbstentzündungstemperatur
:
Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur
:
Keine Daten verfügbar
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
:
Nicht anwendbar
Dampfdruck
:
Keine Daten verfügbar
Relative Dampfdichte bei 20 °C
:
Keine Daten verfügbar
Relative Dichte
:
0.786 - 0.826
Löslichkeit
:
Keine Daten verfügbar
Log Pow
:
Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch
:
10 - 25 mm²/s
Viskosität, dynamisch
:
Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften
:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Brandfördernde Eigenschaften
:
Oxidierende Flüssigkeiten Nicht anwendbar.
Explosionsgrenzen
:
Keine Daten verfügbar
Brechungsindex
:
1.4185 - 1.4225
Akute Toxizität
:
Nicht eingestuft
1,2-Benzisothiazolin-3-one (2634-33-5)
LD50 oral
1020 mg/kg Körpergewicht
LD50 dermal
> 2000 mg/kg Körpergewicht
LC50 Inhalation Ratte (Staub/Nebel - mg/l/4h)
100 mg/m³
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
:
Nicht eingestuft pH-Wert: 6.5 - 7.5
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2. Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Das Produkt ist unter normalen Einsatzbedingungen, Lagerung und Transport nicht-reaktiv.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine unter den empfohlenen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen (siehe Abschnitt 7).
10.5. Unverträgliche Materialien
Säuren. Oxidationsmittel.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Schwere Augenschädigung/-reizung
:
Nicht eingestuft pH-Wert: 6.5 - 7.5
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
:
Nicht eingestuft
Keimzellmutagenität
:
Nicht eingestuft
Karzinogenität
:
Nicht eingestuft
Reproduktionstoxizität
:
Nicht eingestuft
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
:
Nicht eingestuft
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
:
Nicht eingestuft
Aspirationsgefahr
:
Nicht eingestuft
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Viskosität, kinematisch
10 - 25 mm²/s
Ökologie - Allgemein
:
Das Produkt gilt weder als schädlich für Wasserorganismen noch verursacht es langfristige Schäden in der Umwelt.
Ökologie - Wasser
:
Das Produkt gilt weder als schädlich für Wasserorganismen noch verursacht es langfristige Schäden in der Umwelt.
1,2-Benzisothiazolin-3-one (2634-33-5)
LC50 Fische 1
> 1.6 mg/l
EC50 andere Wasserorganismen 1
> 1.35 mg/l EC50 waterflea (48 h)
EC50 andere Wasserorganismen 2
> 0.07 mg/l IC50 algea (72 h) mg/l
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Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht festgelegt.
ESSENTIAL SCRATCH REMOVER
Bioakkumulationspotenzial
Nicht festgelegt.
1,2-Benzisothiazolin-3-one (2634-33-5)
Log Pow
0.64
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Ökologie - Boden
Nicht festgelegt.
Andere schädliche Wirkungen
:
Keine(s) bekannt.
Zusätzliche Hinweise
:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden
Örtliche Vorschriften (Abfall)
:
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Verfahren der Abfallbehandlung
:
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den lizenzierten Sammlersortieranleitung.
Empfehlungen für die Abfallentsorgung
:
Auf sichere Weise gemäß den lokalen/ nationalen Vorschriften entsorgen.
Offizielle Benennung für die Beförderung (ADR)
:
Nicht anwendbar
Offizielle Benennung für die Beförderung (IMDG)
:
Nicht anwendbar
Offizielle Benennung für die Beförderung (IATA)
:
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
14.1. UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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Offizielle Benennung für die Beförderung (ADN)
:
Nicht anwendbar
Offizielle Benennung für die Beförderung (RID)
:
Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen
ADR
Transportgefahrenklassen (ADR)
:
Nicht anwendbar
IMDG
Transportgefahrenklassen (IMDG)
:
Nicht anwendbar
IATA
Transportgefahrenklassen (IATA)
:
Nicht anwendbar
ADN
Transportgefahrenklassen (ADN)
:
Nicht anwendbar
RID
Transportgefahrenklassen (RID)
:
Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe (ADR)
:
Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe (IMDG)
:
Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe (IATA)
:
Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe (ADN)
:
Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe (RID)
:
Nicht anwendbar
Umweltgefährlich
:
Nein
Meeresschadstoff
:
Nein
Sonstige Angaben
:
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
- Landtransport
Keine Daten verfügbar
- Seeschiffstransport
Keine Daten verfügbar
- Lufttransport
Keine Daten verfügbar
- Binnenschiffstransport
Beförderung verboten (ADN)
:
Nein
Unterliegt nicht dem ADN
:
Nein
- Bahntransport
Beförderung verboten (RID)
:
Nein
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen den Beschränkungen von Anhang XVII unterliegenden Stoff Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
15.1.2. Nationale Vorschriften
Keine weiteren Informationen verfügbar
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15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze:
Acute Tox. 3 (Inhalation:dust,mist)
Akute Toxizität (Inhalativ: Staub, Nebel) Kategorie 3
Acute Tox. 4 (Inhalation:dust,mist)
Akute Toxizität (Inhalativ: Staub, Nebel) Kategorie 4
Acute Tox. 4 (Oral)
Akute Toxizität (oral), Kategorie 4
Aquatic Acute 1
Akut gewässergefährdend, Kategorie 1
Asp. Tox. 1
Aspirationsgefahr, Kategorie 1
Eye Dam. 1
Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 1
Skin Corr. 1B
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1B
Skin Irrit. 2
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2
Skin Sens. 1
Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1
STOT RE 1
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
H315
Verursacht Hautreizungen
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H318
Verursacht schwere Augenschäden
H331
Giftig bei Einatmen
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen
H372
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
SDS EU TURTLEWAX
Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden
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