Tamiya 87038 DATENBLATT [de]

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SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EU) 2015/830
Erstellung 16.05.2011 Überarbeitung 23.02.2017 Ersetzt Fassung vom 20.05.2015 Handelsname TAMIYA Extra Thin Cement 40ml Hersteller/Lieferant DICKIE-TAMIYA Modellbau GmbH & Co. KG, D-90765 Fürth Seite 1 von 8
1.1. Produktidentifikator
TAMIYA Extra Thin Cement 40ml Art.-Nr. 300087038
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Plastikklebstoff.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant DICKIE-TAMIYA Modellbau GmbH & Co. KG Straße/Postfach Werkstraße 1 Nat.-Kennz./PLZ/Ort D-90765 Fürth E-Mail z.cokesa@simba-dickie.com Telefon +49 (0) 911 – 9765-503 Telefax +49 (0) 911 – 9765-285
1.4 Notrufnummer Giftnotruf München +49 (0) 89 – 19240 Beratungsstelle für Vergiftungen Berlin +49 (0) 30 – 19240
ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2 Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3, betäubende Wirkungen
2.2 Kennzeichnungselemente
Signalwort Gefahr Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahr bestimmende Komponente(n) zur Etikettierung Nicht erforderlich.
2.3 Sonstige Gefahren Nicht bekannt.
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ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
Dieses Produkt ist ein Gemisch.
3.2 Gemische Binde- und Lösungsmittel.
Gefährliche Inhaltsstoffe n-Butylacetat EG-Nr. 204-658-1 CAS-Nr. 123-86-4 Anteil < 50 % Einstufungskodierungen Flam. Liq. 3; H226 – STOT SE 3; H336
Aceton EG-Nr. 200-662-2 CAS-Nr. 67-64-1 Anteil < 50 % Einstufungskodierungen Flam. Liq. 2; H225 – Eye Irrit. 2; H319 – STOT SE 3; H336 Für diesen Stoff gibt es Grenzwerte der Union für die Exposition am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8).
Der Wortlaut der Einstufungskodierungen befindet sich in Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Arzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Nach Einatmen Die Person an die frische Luft bringen, bei Unwohlsein Arzt konsultieren. Nach Hautkontakt Beschmutzte Kleidung ausziehen, betroffene Haut mit viel Wasser und Seife
abwaschen, bei Unwohlsein Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt Bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, sofort
Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Mund ausspülen und Wasser unter Zugabe von Medizinalkohle trinken lassen,
erbrechen lassen, Arzt rufen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Folgende Symptome können auftreten: Bewusstlosigkeit, Narkosezustand, Kopfschmerz, Benommenheit, Schwindel.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel
Sprühwasser, Löschpulver, CO2, alkoholbeständiger Schaum. Ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Thermische Zersetzung zu Kohlenstoffmonoxid und organischen Spaltprodukten.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Dicht schließender Brandschutzanzug mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für ausreichende Lüftung sorgen. Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen. Mit inertem Bindemittel aufnehmen und nach örtlichen Vorschriften entsorgen, soweit nicht anderweitig verwendbar.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten An einem kühlen Ort lagern. Kühl und trocken lagern. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen.
7.3 Spezifische Endanwendungen Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten (2000/39/EG) Aceton EG-Nr. 200-662-2 CAS-Nr. 67-64-1 Grenzwert (8 h) 1.210 mg/m3 – 500 ppm Grenzwert (15 min) Nicht angegeben. Hinweis Nicht angegeben.
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten (TRGS 900 Deutschland) n-Butylacetat EG-Nr. 204-658-1 CAS-Nr. 123-86-4 AGW 62 ml/m3 (ppm) – 300 mg/m3 Spitzenbegrenzung Überschreitungsfaktor 2(I) Bemerkungen AGS, Y
Aceton EG-Nr. 200-662-2 CAS-Nr. 67-64-1 AGW 500 ml/m3 (ppm) – 1.200 mg/m3 Spitzenbegrenzung Überschreitungsfaktor 2(I) Bemerkungen AGS, DFG, EU, Y
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten (TRGS 903 Deutschland) Aceton EG-Nr. 200-662-2 CAS-Nr. 67-64-1 BGW 80 mg/l Parameter Aceton Untersuchungsmaterial Urin Probennahme-Zeitpunkt Expositionsende, bzw. Schichtende.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen, vorbeugender Hautschutz. Vor Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Bei Überschreitung des Arbeitsplatz-Grenzwertes in geschlossenen Räumen ist ein
umluftunabhängiges Atemschutzgerät zu verwenden. Augenschutz Dicht schließende Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden. Handschutz Schutzhandschuhe nach EN-374-2 aus Butylkautschuk verwenden. Da das Produkt ein
Gemisch aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Körperschutz Antistatische Sicherheitsschuhe und flammhemmende Schutzkleidung verwenden. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Nicht in Gewässer gelangen lassen. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen
Aggregatzustand flüssig Farbe unterschiedlich Geruch esterartig Schmelzpunkt/Schmelzbereich Nicht verfügbar.
Siedebeginn/Siedebereich 56 - 126 °C Flammpunkt - 19 °C pH-Wert (bei T = 20 °C) Nicht anwendbar. Entzündlichkeit Leichtentzündlich. Zündtemperatur Nicht verfügbar. Selbstentzündlichkeit Nicht anwendbar. Brandfördernde Eigenschaften Nicht anwendbar. Explosionsgefahr Gilt für Dampf-Luft-Gemische. Explosionsgrenzen untere 1,2 Vol. - % obere 12,8 Vol. - % Dichte (bei T = 20 °C) 0,86 g/ml Löslichkeit in Wasser (bei T = 20 °C) Lösemittel sind teilweise löslich. Dampfdruck (bei T = 20 °C) 24 kPa Dampfdichte (Luft = 1) Nicht verfügbar. Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser) Nicht verfügbar. Viskosität (bei T = 20 °C) Nicht verfügbar. Lösemitteltrennprüfung Nicht anwendbar. Lösemittelgehalt Nicht verfügbar. Verdunstungszahl Nicht verfügbar.
9.2 Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar.
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ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine Daten verfügbar.
10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen Hitze.
10.5 Unverträgliche Materialien Konzentrierte Mineralsäuren und starke Oxidationsmittel.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Nur im Brandfall, siehe Abschnitt 5.2.
ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität für Aceton LD50 oral (Ratte) 5.800 mg/kg LD50 dermal (Meerschweinchen) 7.426 mg/kg LC50 inhalativ (Ratte) 50.100 mg/m3 / 8 h
für n-Butylacetat LD50 oral (Ratte) 13.100 mg/kg LD50 dermal (Kaninchen) > 14.100 mg/kg LC50 inhalativ (Ratte) > 21 mg/l / 4 h
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keine Daten verfügbar.
Keimzell-Mutagenität Keine Daten verfügbar.
Karzinogenität Keine Daten verfügbar.
Reproduktionstoxizität Keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Keine Daten verfügbar.
Aspirationsgefahr Keine Daten verfügbar.
Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar.
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ABSCHNITT 12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
für Aceton Fischtoxizität (oncorhynchus mykiss) LC50 5.540 mg/l / 96 h Daphnientoxizität (daphnia magna) LC50 8.800 mg/l / 48 h
für n-Butylacetat Fischtoxizität (pimephales promelas) LC50 9.640 mg/l / 96 h Daphnientoxizität (daphnia magna) EC50 13.299 mg/l / 48 h Algentoxizität (scenedesmus subspicatus) EC Bakterientoxizität (pseudomonas putida) EC50 5.175 mg/l / 18 h
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Nach den vorliegenden Angaben sind die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB nicht erfüllt.
12.6 Andere schädliche Wirkungen Auslaufendes Produkt schädigt Gewässer durch Sauerstoffzehrung und allgemeine Schadstoffbelastung.
ABSCHNITT 13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Gefährlicher Abfall nach europäischem Abfallkatalog (2008/98/EG). Wenn eine Verwertung nicht möglich ist, müssen Abfälle unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften beseitigt werden. Nicht über das Abwasser entsorgen.
EU-Abfallschlüssel 20 01 27 * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten. 15 01 10 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
ABSCHNITT 14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
1133
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR/RID
KLEBSTOFFE Tunnelbeschränkungscode (Straße)
(D/E) IMDG/IATA
ADHESIVES (- 19 °C c.c.)
14.3 Transportgefahrenklasse(n) 3 (entzündbare flüssige Stoffe)
14.4 Verpackungsgruppe II (Stoffe mit mittlerer Gefahr)
14.5 Umweltgefahren Nicht anwendbar. .
14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender Siehe Abschnitte 6 – 8.
50
> 1 mg/l / 72 h
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht bestimmt.
ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften Nennung in Anhang I der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen Mengenschwellen für Stoffgruppe P5c beachten.
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten Nicht anwendbar.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnung) Nicht anwendbar.
Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anwendbar.
Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz Anwendbar.
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit Anwendbar.
Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz Anwendbar.
Deutsche Vorschriften Technische Anleitung Luft Grenzwerte für organische Stoffe nach 5.2.5 beachten. Wassergefährdungsklasse WGK 1 (schwach wassergefährdend) Lagerklasse nach TRGS 510 LGK 3 (entzündliche flüssige Stoffe)
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Merkblätter M 004 und M 017 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie beachten.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben
Wortlaut der Einstufungskodierungen nach Abschnitt 3 Flam. Liq. 2; H225 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2; Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Flam. Liq. 3; H226 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 3; Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Eye Irrit. 2; H319 Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2; Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3; H336 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3, betäubende Wirkungen; Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Hinweise Die Einstufungskodierungen gelten für die reinen Inhaltsstoffe und geben nicht unbedingt die Einstufung des Gemisches an. Die Einstufung und die Kennzeichnung des Gemisches sind in Abschnitt 2 aufgeführt. Dieses Sicherheitsdatenblatt ist auf Grundlage der geltenden EU-Vorschriften und deutschen Vorschriften erstellt. Es gibt den derzeitigen Stand der Kenntnisse wieder und ist keine vertragliche Zusicherung von Qualitätseigenschaften des Produktes.
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Abkürzungen AGS Ausschuss für Gefahrstoffe. AGW Arbeitsplatz-Grenzwert. BGW Biologischer Grenzwert am Arbeitsplatz. DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). EU Europäische Union. LGK Lagerklasse. PBT Persistent, bioakkumulierbar und toxisch. TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe. vPvB Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar. WGK Wassergefährdungsklasse. Y Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
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