H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte GemischeEUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
SicherheitshinweiseP102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung
sorgen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahr bestimmende Komponente(n) zur EtikettierungNicht erforderlich.
2.3 Sonstige GefahrenNicht bekannt.
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ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Aceton
EG-Nr. 200-662-2 CAS-Nr. 67-64-1
Anteil < 50 %
Einstufungskodierungen Flam. Liq. 2; H225 – Eye Irrit. 2; H319 – STOT SE 3; H336
Für diesen Stoff gibt es Grenzwerte der Union für die Exposition am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8).
Der Wortlaut der Einstufungskodierungen befindet sich in Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine HinweiseArzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
Nach EinatmenDie Person an die frische Luft bringen, bei Unwohlsein Arzt konsultieren.
Nach HautkontaktBeschmutzte Kleidung ausziehen, betroffene Haut mit viel Wasser und Seife
abwaschen, bei Unwohlsein Arzt konsultieren.
Nach AugenkontaktBei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach VerschluckenMund ausspülen und Wasser unter Zugabe von Medizinalkohle trinken lassen,
erbrechen lassen, Arzt rufen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenFolgende Symptome können auftreten: Bewusstlosigkeit, Narkosezustand, Kopfschmerz, Benommenheit,
Schwindel.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungKeine Daten verfügbar.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenThermische Zersetzung zu Kohlenstoffmonoxid und organischen Spaltprodukten.
5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungDicht schließender Brandschutzanzug mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Explosions- und Brandgase
nicht einatmen.
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ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 UmweltschutzmaßnahmenNicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation
zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungFür ausreichende Lüftung sorgen. Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen. Mit inertem
Bindemittel aufnehmen und nach örtlichen Vorschriften entsorgen, soweit nicht anderweitig verwendbar.
6.4 Verweis auf andere AbschnitteInformationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Brand- und ExplosionsschutzNicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von UnverträglichkeitenAn einem kühlen Ort lagern. Kühl und trocken lagern. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen.
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten (TRGS 903 Deutschland)Aceton
EG-Nr. 200-662-2 CAS-Nr. 67-64-1
BGW 80 mg/l
Parameter Aceton
Untersuchungsmaterial Urin
Probennahme-Zeitpunkt Expositionsende, bzw. Schichtende.
8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionGeeignete technische Steuerungseinrichtungen
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen, vorbeugender Hautschutz. Vor Pausen und bei Arbeitsende
Hände waschen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Persönliche SchutzausrüstungAtemschutzBei Überschreitung des Arbeitsplatz-Grenzwertes in geschlossenen Räumen ist ein
umluftunabhängiges Atemschutzgerät zu verwenden.
AugenschutzDicht schließende Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden.
HandschutzSchutzhandschuhe nach EN-374-2 aus Butylkautschuk verwenden. Da das Produkt ein
Gemisch aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht
vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Die genaue
Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
KörperschutzAntistatische Sicherheitsschuhe und flammhemmende Schutzkleidung verwenden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Nicht in Gewässer
gelangen lassen. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand flüssig Farbe unterschiedlich Geruch esterartig
Schmelzpunkt/Schmelzbereich Nicht verfügbar.
Siedebeginn/Siedebereich 56 - 126 °C
Flammpunkt - 19 °C
pH-Wert (bei T = 20 °C) Nicht anwendbar.
Entzündlichkeit Leichtentzündlich.
Zündtemperatur Nicht verfügbar.
Selbstentzündlichkeit Nicht anwendbar.
Brandfördernde Eigenschaften Nicht anwendbar.
Explosionsgefahr Gilt für Dampf-Luft-Gemische.
Explosionsgrenzen untere 1,2 Vol. - %
obere 12,8 Vol. - %
Dichte (bei T = 20 °C) 0,86 g/ml
Löslichkeit in Wasser (bei T = 20 °C) Lösemittel sind teilweise löslich.
Dampfdruck (bei T = 20 °C) 24 kPa
Dampfdichte (Luft = 1) Nicht verfügbar.
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser) Nicht verfügbar.
Viskosität (bei T = 20 °C) Nicht verfügbar.
Lösemitteltrennprüfung Nicht anwendbar.
Lösemittelgehalt Nicht verfügbar.
Verdunstungszahl Nicht verfügbar.
9.2 Sonstige AngabenKeine Daten verfügbar.
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ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine Daten verfügbar.
10.2 Chemische StabilitätDas Produkt ist stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenKeine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende BedingungenHitze.
10.5 Unverträgliche MaterialienKonzentrierte Mineralsäuren und starke Oxidationsmittel.
10.6 Gefährliche ZersetzungsprodukteNur im Brandfall, siehe Abschnitt 5.2.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungNach den vorliegenden Angaben sind die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB nicht erfüllt.
12.6 Andere schädliche WirkungenAuslaufendes Produkt schädigt Gewässer durch Sauerstoffzehrung und allgemeine Schadstoffbelastung.
ABSCHNITT 13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Gefährlicher Abfall nach europäischem Abfallkatalog (2008/98/EG). Wenn eine Verwertung nicht möglich ist,
müssen Abfälle unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften beseitigt werden. Nicht über das
Abwasser entsorgen.
EU-Abfallschlüssel20 01 27 * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten.
15 01 10 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind.
14.4 VerpackungsgruppeII (Stoffe mit mittlerer Gefahr)
14.5 UmweltgefahrenNicht anwendbar.
.
14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den VerwenderSiehe Abschnitte 6 – 8.
50
> 1 mg/l / 72 h
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-CodeNicht bestimmt.
ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-VorschriftenNennung in Anhang I der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit
gefährlichen Stoffen
Mengenschwellen für Stoffgruppe P5c beachten.
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten
Nicht anwendbar.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnung)
Nicht anwendbar.
Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
Anwendbar.
Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen
am Arbeitsplatz
Anwendbar.
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch
chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Anwendbar.
Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz
Anwendbar.
Deutsche VorschriftenTechnische Anleitung Luft Grenzwerte für organische Stoffe nach 5.2.5 beachten.
Wassergefährdungsklasse WGK 1 (schwach wassergefährdend)
Lagerklasse nach TRGS 510 LGK 3 (entzündliche flüssige Stoffe)
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und VerbotsverordnungenMerkblätter M 004 und M 017 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie beachten.
15.2 StoffsicherheitsbeurteilungDas Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben
Wortlaut der Einstufungskodierungen nach Abschnitt 3Flam. Liq. 2; H225 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2; Flüssigkeit und Dampf leicht
entzündbar.
Flam. Liq. 3; H226 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 3; Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Eye Irrit. 2; H319 Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2; Verursacht schwere
Augenreizung.
STOT SE 3; H336 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3,
betäubende Wirkungen; Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
HinweiseDie Einstufungskodierungen gelten für die reinen Inhaltsstoffe und geben nicht unbedingt die Einstufung des
Gemisches an. Die Einstufung und die Kennzeichnung des Gemisches sind in Abschnitt 2 aufgeführt.
Dieses Sicherheitsdatenblatt ist auf Grundlage der geltenden EU-Vorschriften und deutschen Vorschriften
erstellt. Es gibt den derzeitigen Stand der Kenntnisse wieder und ist keine vertragliche Zusicherung von
Qualitätseigenschaften des Produktes.
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AbkürzungenAGS Ausschuss für Gefahrstoffe.
AGW Arbeitsplatz-Grenzwert.
BGW Biologischer Grenzwert am Arbeitsplatz.
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission).
EU Europäische Union.
LGK Lagerklasse.
PBT Persistent, bioakkumulierbar und toxisch.
TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe.
vPvB Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar.
WGK Wassergefährdungsklasse.
Y Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht
befürchtet zu werden.
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