Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist ausschließlich zur Ton- und/oder Bildwiedergabe im Heimbereich in trockenen Räumen unter
Berücksichtigung aller in dieser Anleitung gemachten
Angaben bestimmt.
Bei allen anderen Einsatzzwecken, insbesondere in
medizinischen oder sicherheitsrelevanten Bereichen, ist
vorher die Zulassung und Eignung des Gerätes für
diesen Einsatz mit dem Hersteller abzuklären und
schriftlich genehmigen zu lassen.
Geräte mit Rundfunk- oder Fernsehempfangsteilen
dürfen im Rahmen der gültigen 'Allgemeingenehmi-
gung für Ton- und Fernseh- Rundfunkempfänger',
veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministers für Post
und Telekommunikation, in der Bundesrepublik
Deutschland betrieben werden.
Mit dem Gerät dürfen nur Aussendungen empfangen
oder wiedergegeben werden, die für die Allgemeinheit
bestimmt sind. Der Empfang oder die Wiedergabe anderer Aussendungen (z. B. des Polizei- oder Mobilfunks)
ist nicht gestattet.
Batteriewechsel:
Um die Abdeckung des Batteriefachs zu öffnen, lösen
Sie die Arretierung durch Eindrücken und heben die
Abdeckung an. Legen Sie 3 neue Batterien vom Typ
LR 03 (MICRO) gemäß der Kennzeichnung ins Batteriefach ein. Bitte achten Sie darauf, dass grundsätzlich
immer alle Batterien erneuert werden.
Achtung:
War die Fernbedienung auf die Adresse 2
umgeschaltet, so muss nach einem Batteriewechsel
diese Umschaltung ggf. wiederholt werden!
Hinweis zur Entsorgung der gebrauchten
Batterien:
Gebrauchte Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden! Sie sind gemäß Batteriever-
ordnung (BattVO) an den Verkäufer (Fachhandel) oder
an die Stadt zurückzugeben, um sie einer schadlosen
Verwertung oder Beseitigung zuzuführen. Die Städte
stellen hierfür Sammelbehälter zur Verfügung und/oder
nehmen Altbatterien an Sammelfahrzeugen an.
Gerätezulassung und Konformität mit
EG-Richtlinien
Das Gerät ist zum bestimmungsgemäßen Gebrauch in
der EG zugelassen.
Durch das am Gerät befindliche Zeichen erklärt
die Konformität mit den EG-Richtlinien RL 89/336/EWG,
geändert durch RL 91/263/EWG und RL 93/68/EWG
sowie RL 73/23/EWG, geändert durch RL 93/68/EWG
und den daraus abgeleiteten nationalen Gesetzen.
Die unveränderte, unverfälschte Werksseriennummer
muss außen am Gerät vorhanden und gut lesbar sein!
Die Seriennummer ist Bestandteil unserer Konformitätserklärung und damit der Betriebszulassung des Gerätes!
Seriennummern am Gerät und in den original
Begleitpapieren (insbesondere den Kontroll- und
Garantiezertifikaten) dürfen nicht entfernt oder verändert
werden und müssen übereinstimmen.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt die Konformitätszusage von als widerrufen und ein Betrieb
des Gerätes innerhalb der EG ist untersagt und aufgrund
geltender EG und nationaler Gesetze unter Strafandrohung verboten.
Durch Umbauten am Gerät oder durch Reparaturen oder
sonstige Eingriffe von nicht von autorisierten Werkstätten oder sonstigen Dritten verliert das Gerät seine
Zulassung und Betriebserlaubnis.
An das Gerät dürfen nur original Zubehörteile oder
solche Zusatzgeräte angeschlossen werden, die ihrerseits zugelassen sind und allen geltenden gesetzlichen
Vorschriften genügen.
Auch mit Zusatzgeräten oder als Teil einer Anlage darf
das Gerät nur zu den im Abschnitt 'Bestimmungs-
gemäßer Gebrauch' genannten Anwendungen einge-
setzt werden.
Pflege des Gerätes:
Vor Reinigungsarbeiten am Gerät ist der Netzstecker zu
ziehen.
Die Oberflächen des Gerätes sollten zur Reinigung nur
mit einem angefeuchtete weichen Tuch oder Schwamm
abgewischt werden. Nicht trocken abreiben. Zum Anfeuchten des Tuches verwenden Sie bitte ausschließlich
Wasser ggf. mit etwas mildem Reinigungsmittel wie z. B.
Neutralreiniger, Schmierseife oder ähnlichem. Verwenden Sie niemals organische Lösungsmittel, die z. B.
Verdünnung, Alkohol oder Kraftstoffe enthalten können.
Vor der Wiederinbetriebnahme muss sichergestellt sein,
dass keine Kurzschlüsse an den Anschlussstellen bestehen und dass alle Anschlüsse ordnungsgemäß sind.
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