Rooftop air-conditioning
unit
Unité de climatisation
sur toit
Ident Nr. 11117552A
Evakuier- und
Befüllanweisung
Evacuation and Charging
Instructions
Consignes d'évacuation
et de remplissage
REVO
Evakuier- und Befüllanweisung REVO
In dieser Evakuier- und Befüllanweisung haben die Hervorhebungen Warnung!, Vorsicht!, ACHTUNG und HINWEIS folgende Bedeutungen:
Highlighted words like Warning, Caution, ATTENTION and NOTE in these evacuation and charging instructions signify the following
precautions:
Dans cette notice d'évacuation et de remplissage, les mentions Avertissement !, Prudence !, ATTENTION et REMARQUE ont les significations
suivantes :
Warnung!
Warning!
Avertissement !
Vor sicht!
Caution!
Prudence !
ACHTUNG:
ATTENTION:
ATTENTION :
HINWEIS:
NOTE:
REMARQUE :
Diese Überschrift wird benutzt,
wenn ungenaues Befolgen oder
das Nichtbefolgen von Anweisungen oder Verfahren zu
schweren Verletzungen oder
tödlichen Unfällen führen kann.
Diese Überschrift wird benutzt,
wenn ungenaues Befolgen oder
das Nichtbefolgen von Anweisungen oder Verfahren zu
leichten Verletzungen führen
kann.
Weist auf Handlungen hin, die
zu Sachbeschädigungen führen
können.
Wird benutzt, wenn auf eine Besonderheit aufmerksam
gemacht werden soll.
This caption is used to indicate
possible severe injuries or fatal
accidents if instructions or procedures are carried out incorrectly or entirely disregarded.
This caption is used to indicate
possible minor injuries if instructions or procedures are carried
out incorrectly or entirely disregarded.
This caption points to actions
which may cause material
damage.
This caption is used to draw attention to an important feature.
Cette mention est employée
lorsque le non-respect ou la
mise en oeuvre incorrecte des
consignes ou de la procédure
peut entraîner de sévères blessures ou des accidents mortels.
Cette mention est employée
lorsque le non-respect ou la
mise en oeuvre incorrecte des
consignes ou de la procédure
peut entraîner de légères blessures.
Fait référence à des manipulations qui peuvent entraîner des
dégâts matériels.
Est utilisé s'il est nécessaire de
prêter attention à une spécificité.
II
Evakuier- und Befüllanweisung REVO
Inhaltsverzeichnis
1Allgemeines 1
1.1 Zweck des Evakuierens und Befüllens 1
2Sicherheitsbestimmungen 2
2.1 Umgang mit Kältemitteln 2
2.2 Umgang mit Druckbehältern 3
2.3 Technische Regeln Druckgase (TRG) 3
2.4 Abfälle und Reststoffe 3
3Evakuieren des Kältemittelkreislaufes 4
3.1 Erreichtes Endvakuum 4
3.2 Evakuierungsprozess 4
4Befüllung des Kältemittelkreislaufes 6
4.1 Randbedingungen und Hilfsmittel 6
4.2 Befüllvorgang 7
4.3 Überprüfungsarbeiten 8
Content
1General 9
1.1 Purpose of evacuation and charging 9
2Safety regulations 10
2.1 Handling the refrigerants 10
2.2 Handling the pressure containers 11
2.3 Technical Rules for Gases (TRG) 11
2,4 Waste products and residual material 11
3Evacuation of the refrigerant cycle 12
3.1 Achieved final vacuum 12
3.2 Evacuation process 12
4Charging the refrigerant cycle 14
4.1 Operating conditions and accessories 14
4.2 Charging procedure 15
4.3 Final inspection 16
III
Sommaire
1Généralités 17
1.1 Objet de l'évacuation et du remplissage 17
2Dispositions de sécurité 18
2.1 Manipulation de réfrigérants 18
2.2 Manipulation de récipients sous pression 19
2.3 Règles techniques relatives aux gaz
sous pression (TRG) 19
2.4 Déchets et résidus 19
3Évacuation du circuit de réfrigérant 20
3.1 Vide final atteint 20
3.2 Procédure d'évacuation 20
4Remplissage du circuit de réfrigérant 22
4.1 Conditions environnantes et ressources 22
4.2 Opération de remplissage 23
4.3 Travaux de vérification 24
Evakuier- und Befüllanweisung REVO
IV
Evakuier- und Befüllanweisung REVOAllgemeines
1Allgemeines
1.1. Zweck des Evakuierens und Befüllens
Sobald sich in einem Kältemittelkreislauf sog. nicht kondensierbare
Gase befinden, wird die innere Oberfläche des Verflüssigers durch eine
„Luftblase“ aus nicht kondensierbaren Gasen verkleinert. Die Folgen
sind:
– Die Wärmübertragungsleistung sinkt.
– In dem Schauglas nach dem Verflüssiger sind häufig „Blasen“ zu
sehen.
– Durch Druck- und Temperaturmessung ist eine relativ große Un-
terkühlung feststellbar, obwohl im Schauglas „Blasen“ zu sehen sind.
Nicht kondensierbare Gase bleiben fast immer als „Luftblase“ im oberen
Teil des Verflüssigers hängen und verringern dessen Leistung signifikant, was zum starken Ansteigen des Hochdrucks führt.
In der Vergangenheit wurde der Anteil nicht kondensierbarer Gase in
der Dampfphase des Kältemittels auf >1 Volumen-% begrenzt. Hierbei
sollte nicht vergessen werden, dass das Kältemittel im Anlieferungszustand bereits Anteile nicht kondensierbarer Gase beinhalten kann. Der
zweite Anteil nicht kondensierbarer Gase resultiert aus dem erreichten
Vak uum.
1
SicherheitsbestimmungenEvakuier- und Befüllanweisung REVO
2Sicherheitsbestimmungen
Die Aufdachklimaanlage wurde nach den EG-Richtlinien konstruiert und
wird auch nach diesen produziert. Bei sachgerechter Montage und Nutzung, entsprechend der Einbau-, Betriebs- und Serviceanweisungen, ist
die Anlage betriebssicher.
Die Nichtbeachtung der Evakuier- und Befüllanweisung und der darin
enthaltenen Hinweise führen zum Haftungsausschluss seitens Spheros.
Grundsätzlich sind die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften zu
beachten. Über den Rahmen dieser Vorschriften hinausgehende
„Allgemeine Sicherheitsbestimmungen“ sind nachfolgend aufgeführt.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Wartungsarbeiten an der Klimaanlage sind nur von sachkundigem Personal durchzuführen.
Bedienungs- und Serviceanweisungen von genutzten Anlagen, Werkzeugen und Hilfsmitteln sowie darin enthaltene Sicherheitshinweise der
Hersteller zum Evakuieren und Befüllen von Klimaanlagen sind zu
kennen und zu beachten.
2.1. Umgang mit Kältemitteln
Vor sicht!
Bei Arbeiten an Kälteanlagen muss die EN 378 beachtet werden. Für
jedes Kältemittel gibt es Sicherheitsdatenblätter oder Stoffdatenblätter
(erhältlich beim Hersteller) und die allgemeinen Hinweise der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.
Gesundheitsgefährdung!
Für die sichere und sachgemäße Anwendung von Kältemitteln gelten
bestimmte Bedingungen, die eingehalten werden müssen:
– Beim Umgang mit Kältemitteln muss eine Schutzbrille getragen wer-
den. Gelangt Kältemittel in die Augen können schwere Erfrierungsschäden verursacht werden. Die Augen sofort mit viel Wasser spülen
und einen Arzt aufsuchen.
– Beim Umgang mit Kältemitteln müssen Schutzhandschuhe getragen
werden. Kältemittelflüssigkeit darf nicht mit der Haut in Kontakt kommen. Die Hände müssen vor Erfrierungen (austretendes R 134a verdampft bei -26,5°C) und vor Auswaschung der Hautschutzschicht
(Kältemittel lösen Fette) geschützt werden! Bei Hautkontakt die
betroffenen Stellen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.
Warnung!
– Mögliche Erstickungsgefahr beim Austritt von Kältemitteln in die At-
mosphäre. Kältemittel sind schwerer als Luft. Bereits schon ab ca.12
Vol.-% in der Luft fehlt der notwendige Sauerstoff zum Atmen.
Bewusstlosigkeit und verstärkte Herzkreislaufstörungen durch
Stress und Sauerstoffmangel sind die Folge. Dies ist eine tödliche
Gefahr!
– Beim Umgang mit Kältemitteln besteht Rauchverbot. Die Zigaret-
tenglut kann das Kältemittel zersetzen. Dabei entstehen giftige
Substanzen.
– Vor dem Schweißen und Löten an Kälteanlagen muss das Kältemit-
tel abgesaugt und die Reste durch Ausblasen mit Stickstoff entfernt
werden. Unter Hitzeeinwirkung entstehen Zersetzungsprodukte des
Gefährdung von Leben
und Gesundheit!
2
Evakuier- und Befüllanweisung REVOSicherheitsbestimmungen
Kältemittels, die nicht nur gesundheitsschädigend sind, sondern
auch Korrosion verursachen können.
– Brandgefahr besteht auch bei nicht brennbaren Kältemitteln durch
die Entzündung von verschleppten Ölresten und Dämmmaterial sowie bei Ölnebel infolge starker Leckagen.
2.2. Umgang mit Druckbehältern
Warnung!
– Behälter gegen Umfallen oder Wegrollen sichern
– Behälter nicht werfen. Beim Sturz können die Behälter so stark ver-
formt werden, dass sie aufreißen. Beim schlagartigen Verdampfen
und Austreten des Kältemittels werden erhebliche Kräfte frei.
Gleiches gilt für das Abbrechen von Flaschenventilen. Daher dürfen
die Flaschen nur mit aufgeschraubter Schutzkappetransportiert werden.
– Kältemittelflaschen dürfen nicht in die Nähe von Heizkörpern gestellt
werden. Höhere Temperaturen bedeuten auch höhere Drücke, wobei der für den Behälter zulässige Druck überschritten werden kann.
Die Druckbehälterverordnung legt daher fest, dass Behälter nicht
über 50 °C erwärmt werden dürfen.
– Kältemittelflaschen niemals mit einer offenen Flamme erwärmen.
Durch zu hohe Temperaturen kann das Material beschädigt werden
und Kältemittelzersetzung eintreten.
– Leere Behälter verschließen, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu
verhindern.
– Kältemittelflaschen niemals überfüllen, da sich bei einer Temperatur-
erhöhung enorme Drücke aufbauen können.
Gefährdung von Leben
und Gesundheit!
2.3. Technische Regeln Druckgase (TRG)
Die für die Kfz-Hersteller und Werkstätten betreffenden Richtlinien sind
in den T echnischen Regeln Druckgase (TRG) aufgeführt. Personen, die
Wartungs- und Reparaturarbeiten an Klimaanlagen durchführen müssen diese Regeln kennen und einhalten.
2.4. Abfälle und Reststoffe
Geltendende gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien, welche die
Abfallentsorgung sowie den Umgang mit Reststoffen betreffen, sind
unbedingt einzuhalten.
Entsorgung Kältemittel und Kältemaschinenöl
Die zur Entsorgung vorgesehenen Kältemittel sind in gekennzeichnete
Recyclingbebälter, unter Beachtung der zul. Füllmasse, zu füllen.
Gebrauchte Kältemaschinenöle aus Anlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen müssen als Sondermüll entsorgt werden. Eine Mischung
mit anderen Ölen oder Stoffen ist nicht zulässig. Die sachgerechte
Lagerung und Entsorgung hat nach den Länderrichtlinien zu erfolgen.
3
Evakuieren des KältemittelkreislaufesEvakuier- und Befüllanweisung REVO
3Evakuieren des Kältemittelkreislaufes
3.1. Erreichtes Endvakuum
Im gesamten Kältekreislauf muss ein Endvakuum von <10 mbar erreicht
werden. Hierbei ist zu bemerken, dass der geforderte Druck von
<10 mbar an jeder Stelle des Kältemittelkreislaufes messbar sein muss
und nicht nur an der Vakuumpumpe. Durch die Bauteile des Kältemittelkreislaufes, ein federbelastetes Rückschlagventil in der Heißgasleitung, strömungsungünstige Serviceventile, lange Schläuche bis zur
Vakuumpumpe usw. stellen sich naturgemäß sehr große Strömungswiderstände beim Evakuieren ein. Das Vakuum sollte deshalb direkt in
der Anlage (Serviceanschluss in der Flüssigkeitsleitung) gemessen
werden.
3.2. Evakuierungsprozess
Die einzusetzenden Vakuumpumpen und Messgeräte müssen sich in
einem einwandfreien Zustand befinden. Anhand der Unterlagen der
Anlage ist zu überprüfen, ob das Öl der Vakuumpumpe in regelmäßigen
Abständen erneuert wurde. Die Vakuummessgeräte müssen für den
Messbereich bis zu 0,01 mbar geeignet sein. Üblicherweise erfolgt das
Evakuieren der Anlage, nach Service- und/oder Reparaturarbeiten mit
einer abschließenden Stickstoff-Druckprüfung. Die Reihenfolge der
aufgeführten Punkte ist zu beachten:
– Der Kreislauf muss vor dem Anschluss an die Vakuumpumpe
„drucklos“ sein.
– Die Magnetventile in der Kältemittel-Flüssigkeitsleitung
(Aufdachanlage und Bugschrank) sind zu öffnen. Dies kann über
elektrische Ansteuerung mit dem Serviceprogramm oder Permanentmagneten, die statt der Magnetspule auf die Ventile gesteckt
werden, erfolgen.
– Sämtliche Absperrventile im Kältemittelkreislauf (Verdichter und Ser-
viceventile) sind zu öffnen.
– Eine Vakuumpumpe wird mit Hilfe möglichst großer Schlauchdurch-
messer (5/8“) an die Serviceventile an der Fahrzeugunterseite angeschlossen.
– Mit Hilfe einer zweiten Vakuumpumpe oder durch Einsatz eines wei-
teren Schlauches ist der Bereich zwischen dem Rückschlagventil in
der Heißgasleitung und dem Verflüssiger zusätzlich zu evakuieren.
Dazu wird der Schlauch zur Vakuumpumpe am Serviceventil am
Sammleraustritt angeschlossen. Bei Fahrzeugen mit 2
Aufdachanlagen (Gelenkbus) wird die Vakuumpumpe an beiden Serviceventilen in den Anlagen angeschlossen. Wegen des großen
Druckabfalls in Schraderventilen ist es nicht zulässig mehrere Serviceschläuche miteinander zu verbinden!
– Das erreichte Vakuum kann nur durch zwei Methoden überprüft wer-
den. Die erste Methode besteht darin, beim Evakuieren am entferntesten Punkt des Kältemittelkreislaufes ein Vakuummeter anzuschließen. Die zweite und wesentlich sicherere Methode besteht darin, die Vakuumpumpe abzusperren, den Druckausgleich im Kältemittelkreislauf abzuwarten und das erreichte Vakuum im System zu
messen.
– Nach dem Druckausgleich muss das Vakuum im Kältemittelkreislauf
immer noch <10 mbar betragen.
Ursache eines nicht erreichten Vakuums
Sollte das geforderte Vakuum nicht erreicht werden, könnten folgende
Ursachen vorliegen:
– Sollte sich Feuchtigkeit im Kreislauf befinden, so stellt sich bei 20 °C
Umgebungstemperatur ein Dampfdruck von ca. 23 mbar ein.
– Sollte die Öltemperatur > 60 °C sein, stellt sich ein Dampfdruck im
Kältemittelkreislauf über 1 mbar ein.
– Undichtigkeiten zwischen Vakuumpumpe und den Serviceanschlüs-
sen.
4
Evakuier- und Befüllanweisung REVOEvakuieren des Kältemittelkreislaufes
– Der Kältemittelkreislauf wurde mit geöffnetem Gasballast der Vaku-
Der Druckausgleich im Kältemittelkreislauf kann durch die extrem
langen Leitungen eine lange Zeit in Anspruch. Dieser Umstand ist bei
der Beurteilung des erreichten Vakuums zu berücksichtigen.
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