Spheros REVO Evacuation And Charging Instructions

Aufdachklimaanlage
Rooftop air-conditioning unit Unité de climatisation sur toit
Ident Nr. 11117552A
Evakuier- und Befüllanweisung Evacuation and Charging Instructions Consignes d'évacuation et de remplissage
REVO
Evakuier- und Befüllanweisung REVO
In dieser Evakuier- und Befüllanweisung haben die Hervorhebungen Warnung!, Vorsicht!, ACHTUNG und HINWEIS folgende Bedeutungen: Highlighted words like Warning, Caution, ATTENTION and NOTE in these evacuation and charging instructions signify the following
precautions: Dans cette notice d'évacuation et de remplissage, les mentions Avertissement !, Prudence !, ATTENTION et REMARQUE ont les significations
suivantes :
Warnung! Warning!
Avertissement !
Vor sicht! Caution!
Prudence !
ACHTUNG:
ATTENTION:
ATTENTION :
HINWEIS:
NOTE:
REMARQUE :
Diese Überschrift wird benutzt, wenn ungenaues Befolgen oder das Nichtbefolgen von Anwei­sungen oder Verfahren zu schweren Verletzungen oder tödlichen Unfällen führen kann.
Diese Überschrift wird benutzt, wenn ungenaues Befolgen oder das Nichtbefolgen von Anwei­sungen oder Verfahren zu leichten Verletzungen führen kann.
Weist auf Handlungen hin, die zu Sachbeschädigungen führen können.
Wird benutzt, wenn auf eine Be­sonderheit aufmerksam gemacht werden soll.
This caption is used to indicate possible severe injuries or fatal accidents if instructions or pro­cedures are carried out incor­rectly or entirely disregarded.
This caption is used to indicate possible minor injuries if instruc­tions or procedures are carried out incorrectly or entirely dis­regarded.
This caption points to actions which may cause material damage.
This caption is used to draw at­tention to an important feature.
Cette mention est employée lorsque le non-respect ou la mise en oeuvre incorrecte des consignes ou de la procédure peut entraîner de sévères bles­sures ou des accidents mortels.
Cette mention est employée lorsque le non-respect ou la mise en oeuvre incorrecte des consignes ou de la procédure peut entraîner de légères bles­sures.
Fait référence à des manipula­tions qui peuvent entraîner des dégâts matériels.
Est utilisé s'il est nécessaire de prêter attention à une spécifici­té.
II
Evakuier- und Befüllanweisung REVO
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines 1
1.1 Zweck des Evakuierens und Befüllens 1
2 Sicherheitsbestimmungen 2
2.1 Umgang mit Kältemitteln 2
2.2 Umgang mit Druckbehältern 3
2.3 Technische Regeln Druckgase (TRG) 3
2.4 Abfälle und Reststoffe 3
3 Evakuieren des Kältemittelkreislaufes 4
3.1 Erreichtes Endvakuum 4
3.2 Evakuierungsprozess 4
4 Befüllung des Kältemittelkreislaufes 6
4.1 Randbedingungen und Hilfsmittel 6
4.2 Befüllvorgang 7
4.3 Überprüfungsarbeiten 8
Content
1 General 9
1.1 Purpose of evacuation and charging 9
2 Safety regulations 10
2.1 Handling the refrigerants 10
2.2 Handling the pressure containers 11
2.3 Technical Rules for Gases (TRG) 11 2,4 Waste products and residual material 11
3 Evacuation of the refrigerant cycle 12
3.1 Achieved final vacuum 12
3.2 Evacuation process 12
4 Charging the refrigerant cycle 14
4.1 Operating conditions and accessories 14
4.2 Charging procedure 15
4.3 Final inspection 16
III
Sommaire
1 Généralités 17
1.1 Objet de l'évacuation et du remplissage 17
2 Dispositions de sécurité 18
2.1 Manipulation de réfrigérants 18
2.2 Manipulation de récipients sous pression 19
2.3 Règles techniques relatives aux gaz sous pression (TRG) 19
2.4 Déchets et résidus 19
3 Évacuation du circuit de réfrigérant 20
3.1 Vide final atteint 20
3.2 Procédure d'évacuation 20
4 Remplissage du circuit de réfrigérant 22
4.1 Conditions environnantes et ressources 22
4.2 Opération de remplissage 23
4.3 Travaux de vérification 24
Evakuier- und Befüllanweisung REVO
IV
Evakuier- und Befüllanweisung REVO Allgemeines
1 Allgemeines
1.1. Zweck des Evakuierens und Befüllens
Sobald sich in einem Kältemittelkreislauf sog. nicht kondensierbare Gase befinden, wird die innere Oberfläche des Verflüssigers durch eine „Luftblase“ aus nicht kondensierbaren Gasen verkleinert. Die Folgen sind:
– Die Wärmübertragungsleistung sinkt. – In dem Schauglas nach dem Verflüssiger sind häufig „Blasen“ zu
sehen.
– Durch Druck- und Temperaturmessung ist eine relativ große Un-
terkühlung feststellbar, obwohl im Schauglas „Blasen“ zu sehen sind.
Nicht kondensierbare Gase bleiben fast immer als „Luftblase“ im oberen Teil des Verflüssigers hängen und verringern dessen Leistung signifi­kant, was zum starken Ansteigen des Hochdrucks führt.
In der Vergangenheit wurde der Anteil nicht kondensierbarer Gase in der Dampfphase des Kältemittels auf >1 Volumen-% begrenzt. Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass das Kältemittel im Anlieferungszu­stand bereits Anteile nicht kondensierbarer Gase beinhalten kann. Der zweite Anteil nicht kondensierbarer Gase resultiert aus dem erreichten Vak uum.
1
Sicherheitsbestimmungen Evakuier- und Befüllanweisung REVO
2 Sicherheitsbestimmungen
Die Aufdachklimaanlage wurde nach den EG-Richtlinien konstruiert und wird auch nach diesen produziert. Bei sachgerechter Montage und Nut­zung, entsprechend der Einbau-, Betriebs- und Serviceanweisungen, ist die Anlage betriebssicher.
Die Nichtbeachtung der Evakuier- und Befüllanweisung und der darin enthaltenen Hinweise führen zum Haftungsausschluss seitens Spheros.
Grundsätzlich sind die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Über den Rahmen dieser Vorschriften hinausgehende „Allgemeine Sicherheitsbestimmungen“ sind nachfolgend aufgeführt.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Wartungsarbeiten an der Klimaanlage sind nur von sachkundigem Per­sonal durchzuführen.
Bedienungs- und Serviceanweisungen von genutzten Anlagen, Werk­zeugen und Hilfsmitteln sowie darin enthaltene Sicherheitshinweise der Hersteller zum Evakuieren und Befüllen von Klimaanlagen sind zu kennen und zu beachten.
2.1. Umgang mit Kältemitteln
Vor sicht!
Bei Arbeiten an Kälteanlagen muss die EN 378 beachtet werden. Für jedes Kältemittel gibt es Sicherheitsdatenblätter oder Stoffdatenblätter (erhältlich beim Hersteller) und die allgemeinen Hinweise der Berufs­genossenschaft der chemischen Industrie.
Gesundheitsgefährdung!
Für die sichere und sachgemäße Anwendung von Kältemitteln gelten bestimmte Bedingungen, die eingehalten werden müssen:
– Beim Umgang mit Kältemitteln muss eine Schutzbrille getragen wer-
den. Gelangt Kältemittel in die Augen können schwere Erfrierungs­schäden verursacht werden. Die Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.
– Beim Umgang mit Kältemitteln müssen Schutzhandschuhe getragen
werden. Kältemittelflüssigkeit darf nicht mit der Haut in Kontakt kom­men. Die Hände müssen vor Erfrierungen (austretendes R 134a ver­dampft bei -26,5°C) und vor Auswaschung der Hautschutzschicht (Kältemittel lösen Fette) geschützt werden! Bei Hautkontakt die betroffenen Stellen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt auf­suchen.
Warnung!
– Mögliche Erstickungsgefahr beim Austritt von Kältemitteln in die At-
mosphäre. Kältemittel sind schwerer als Luft. Bereits schon ab ca.12 Vol.-% in der Luft fehlt der notwendige Sauerstoff zum Atmen. Bewusstlosigkeit und verstärkte Herzkreislaufstörungen durch Stress und Sauerstoffmangel sind die Folge. Dies ist eine tödliche Gefahr!
– Beim Umgang mit Kältemitteln besteht Rauchverbot. Die Zigaret-
tenglut kann das Kältemittel zersetzen. Dabei entstehen giftige Substanzen.
– Vor dem Schweißen und Löten an Kälteanlagen muss das Kältemit-
tel abgesaugt und die Reste durch Ausblasen mit Stickstoff entfernt werden. Unter Hitzeeinwirkung entstehen Zersetzungsprodukte des
Gefährdung von Leben und Gesundheit!
2
Evakuier- und Befüllanweisung REVO Sicherheitsbestimmungen
Kältemittels, die nicht nur gesundheitsschädigend sind, sondern auch Korrosion verursachen können.
– Brandgefahr besteht auch bei nicht brennbaren Kältemitteln durch
die Entzündung von verschleppten Ölresten und Dämmmaterial so­wie bei Ölnebel infolge starker Leckagen.
2.2. Umgang mit Druckbehältern
Warnung!
– Behälter gegen Umfallen oder Wegrollen sichern – Behälter nicht werfen. Beim Sturz können die Behälter so stark ver-
formt werden, dass sie aufreißen. Beim schlagartigen Verdampfen und Austreten des Kältemittels werden erhebliche Kräfte frei. Gleiches gilt für das Abbrechen von Flaschenventilen. Daher dürfen die Flaschen nur mit aufgeschraubter Schutzkappetransportiert wer­den.
– Kältemittelflaschen dürfen nicht in die Nähe von Heizkörpern gestellt
werden. Höhere Temperaturen bedeuten auch höhere Drücke, wo­bei der für den Behälter zulässige Druck überschritten werden kann. Die Druckbehälterverordnung legt daher fest, dass Behälter nicht über 50 °C erwärmt werden dürfen.
– Kältemittelflaschen niemals mit einer offenen Flamme erwärmen.
Durch zu hohe Temperaturen kann das Material beschädigt werden und Kältemittelzersetzung eintreten.
– Leere Behälter verschließen, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu
verhindern.
– Kältemittelflaschen niemals überfüllen, da sich bei einer Temperatur-
erhöhung enorme Drücke aufbauen können.
Gefährdung von Leben und Gesundheit!
2.3. Technische Regeln Druckgase (TRG)
Die für die Kfz-Hersteller und Werkstätten betreffenden Richtlinien sind in den T echnischen Regeln Druckgase (TRG) aufgeführt. Personen, die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Klimaanlagen durchführen müs­sen diese Regeln kennen und einhalten.
2.4. Abfälle und Reststoffe
Geltendende gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien, welche die Abfallentsorgung sowie den Umgang mit Reststoffen betreffen, sind unbedingt einzuhalten.
Entsorgung Kältemittel und Kältemaschinenöl
Die zur Entsorgung vorgesehenen Kältemittel sind in gekennzeichnete Recyclingbebälter, unter Beachtung der zul. Füllmasse, zu füllen. Gebrauchte Kältemaschinenöle aus Anlagen mit halogenierten Kohlen­wasserstoffen müssen als Sondermüll entsorgt werden. Eine Mischung mit anderen Ölen oder Stoffen ist nicht zulässig. Die sachgerechte Lagerung und Entsorgung hat nach den Länderrichtlinien zu erfolgen.
3
Evakuieren des Kältemittelkreislaufes Evakuier- und Befüllanweisung REVO
3 Evakuieren des Kältemittelkreislaufes
3.1. Erreichtes Endvakuum
Im gesamten Kältekreislauf muss ein Endvakuum von <10 mbar erreicht werden. Hierbei ist zu bemerken, dass der geforderte Druck von <10 mbar an jeder Stelle des Kältemittelkreislaufes messbar sein muss und nicht nur an der Vakuumpumpe. Durch die Bauteile des Kältemit­telkreislaufes, ein federbelastetes Rückschlagventil in der Heißgaslei­tung, strömungsungünstige Serviceventile, lange Schläuche bis zur Vakuumpumpe usw. stellen sich naturgemäß sehr große Strömungs­widerstände beim Evakuieren ein. Das Vakuum sollte deshalb direkt in der Anlage (Serviceanschluss in der Flüssigkeitsleitung) gemessen werden.
3.2. Evakuierungsprozess
Die einzusetzenden Vakuumpumpen und Messgeräte müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Anhand der Unterlagen der Anlage ist zu überprüfen, ob das Öl der Vakuumpumpe in regelmäßigen Abständen erneuert wurde. Die Vakuummessgeräte müssen für den Messbereich bis zu 0,01 mbar geeignet sein. Üblicherweise erfolgt das Evakuieren der Anlage, nach Service- und/oder Reparaturarbeiten mit einer abschließenden Stickstoff-Druckprüfung. Die Reihenfolge der aufgeführten Punkte ist zu beachten:
– Der Kreislauf muss vor dem Anschluss an die Vakuumpumpe
„drucklos“ sein.
– Die Magnetventile in der Kältemittel-Flüssigkeitsleitung
(Aufdachanlage und Bugschrank) sind zu öffnen. Dies kann über elektrische Ansteuerung mit dem Serviceprogramm oder Per­manentmagneten, die statt der Magnetspule auf die Ventile gesteckt werden, erfolgen.
– Sämtliche Absperrventile im Kältemittelkreislauf (Verdichter und Ser-
viceventile) sind zu öffnen.
– Eine Vakuumpumpe wird mit Hilfe möglichst großer Schlauchdurch-
messer (5/8“) an die Serviceventile an der Fahrzeugunterseite ange­schlossen.
– Mit Hilfe einer zweiten Vakuumpumpe oder durch Einsatz eines wei-
teren Schlauches ist der Bereich zwischen dem Rückschlagventil in der Heißgasleitung und dem Verflüssiger zusätzlich zu evakuieren. Dazu wird der Schlauch zur Vakuumpumpe am Serviceventil am Sammleraustritt angeschlossen. Bei Fahrzeugen mit 2 Aufdachanlagen (Gelenkbus) wird die Vakuumpumpe an beiden Ser­viceventilen in den Anlagen angeschlossen. Wegen des großen Druckabfalls in Schraderventilen ist es nicht zulässig mehrere Ser­viceschläuche miteinander zu verbinden!
– Das erreichte Vakuum kann nur durch zwei Methoden überprüft wer-
den. Die erste Methode besteht darin, beim Evakuieren am entfern­testen Punkt des Kältemittelkreislaufes ein Vakuummeter anzu­schließen. Die zweite und wesentlich sicherere Methode besteht dar­in, die Vakuumpumpe abzusperren, den Druckausgleich im Kältemit­telkreislauf abzuwarten und das erreichte Vakuum im System zu messen.
– Nach dem Druckausgleich muss das Vakuum im Kältemittelkreislauf
immer noch <10 mbar betragen.
Ursache eines nicht erreichten Vakuums
Sollte das geforderte Vakuum nicht erreicht werden, könnten folgende Ursachen vorliegen:
– Sollte sich Feuchtigkeit im Kreislauf befinden, so stellt sich bei 20 °C
Umgebungstemperatur ein Dampfdruck von ca. 23 mbar ein.
– Sollte die Öltemperatur > 60 °C sein, stellt sich ein Dampfdruck im
Kältemittelkreislauf über 1 mbar ein.
– Undichtigkeiten zwischen Vakuumpumpe und den Serviceanschlüs-
sen.
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Evakuier- und Befüllanweisung REVO Evakuieren des Kältemittelkreislaufes
– Der Kältemittelkreislauf wurde mit geöffnetem Gasballast der Vaku-
umpumpe evakuiert. – Vakuumpumpe und/oder Messgerät defekt. – Undichte Vakuumpumpe
Der Druckausgleich im Kältemittelkreislauf kann durch die extrem langen Leitungen eine lange Zeit in Anspruch. Dieser Umstand ist bei der Beurteilung des erreichten Vakuums zu berücksichtigen.
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