Einstufung gemäß EG-Richtlinien 1999/45/EG und 67/548/EWG
Einstufung C, R35
N, R51/53
Xi, R37
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
2 / DE- 800669-027-02
Seite 1(11)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
smeg DETERGLASS
Version: 2 / DE
Gefahr
Ersetzt Version: 1 / DE
Überarbeitet am:
23.02.2015
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Gebinde nur restentleert und verschlossen entsorgen. Entsorgung von
Füllgutresten: siehe Sicherheitsdatenblatt.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung (VO(EG)1272/2008)
enthält Natriumhydroxid;Dinatriummetasilikat
Ergänzende Informationen
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Druckdatum: 23.02.15
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien 1999/45/EG und 67/548/EWG
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrensymbole
ätzend
Umweltgefährlich
R-Sätze
35 Verursacht schwere Verätzungen.
37 Reizt die Atmungsorgane.
51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S-Sätze
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
und Haut sofort abwaschen mit viel . . . (vom Hersteller anzugeben).
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett
vorzeigen).
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
smeg DETERGLASS
Version: 2 / DE
Konzentrationsgrenzen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Ersetzt Version: 1 / DE
Ox. Sol. 2 H272
STOT SE 3 H335
STOT SE 3 H335 >= 0,1
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. In allen Fällen dem Arzt das
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen. Bei intensivem Einatmen von Staub sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich
mit Wasser spülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen. Kein Erbrechen einleiten.
Selbstschutz des Ersthelfers
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
Überarbeitet am:
23.02.2015
Druckdatum: 23.02.15
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bisher keine Symptome bekannt.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt / Gefahren
Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zur
chemischen Pneumonie oder Erstickung führen kann.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall Bildung von gefährlichen Gasen möglich.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Bei Brand geeignetes Atemschutzgerät benutzen.
Sonstige Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
2 / DE- 800669-027-02
Seite 4(11)
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