Einstufung gemäß EG-Richtlinien 1999/45/EG und 67/548/EWG
Einstufung C, R35
N, R51/53
Xi, R37
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
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Gefahr
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23.02.2015
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Gebinde nur restentleert und verschlossen entsorgen. Entsorgung von
Füllgutresten: siehe Sicherheitsdatenblatt.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung (VO(EG)1272/2008)
enthält Natriumhydroxid;Dinatriummetasilikat
Ergänzende Informationen
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Druckdatum: 23.02.15
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien 1999/45/EG und 67/548/EWG
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrensymbole
ätzend
Umweltgefährlich
R-Sätze
35 Verursacht schwere Verätzungen.
37 Reizt die Atmungsorgane.
51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S-Sätze
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
und Haut sofort abwaschen mit viel . . . (vom Hersteller anzugeben).
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett
vorzeigen).
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
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Konzentrationsgrenzen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
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Ox. Sol. 2 H272
STOT SE 3 H335
STOT SE 3 H335 >= 0,1
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. In allen Fällen dem Arzt das
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen. Bei intensivem Einatmen von Staub sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich
mit Wasser spülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen. Kein Erbrechen einleiten.
Selbstschutz des Ersthelfers
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
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Druckdatum: 23.02.15
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bisher keine Symptome bekannt.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt / Gefahren
Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zur
chemischen Pneumonie oder Erstickung führen kann.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall Bildung von gefährlichen Gasen möglich.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Bei Brand geeignetes Atemschutzgerät benutzen.
Sonstige Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Staub mit
Wassersprühstrahl niederschlagen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Staubbildung und Staubablagerung vermeiden. Behälter dicht geschlossen halten.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter
In Originalverpackung dicht geschlossen halten. Lösungsmittelbeständigen und dichten Fussboden
vorsehen.
Lagerklasse nach TRGS 510
Lagerklasse nach TRGS 510 8B Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe
7.3. Spezifische Endanwendungen
keine Daten
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Natriumhydroxid
Liste TRGS 900
Typ MAK
Wert 2 mg/m³
Spitzenbegrenzung: =1=; Schwangerschaftsgruppe: Y; Stand: 19.9.2013; Bemerkung: DFG, u.D.
Sonstige Angaben
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Staub/Rauch/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit
nicht rauchen, essen oder trinken. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Nach der
Arbeit für gründliche Hautreinigung und Hautpflege sorgen.
Atemschutz
Bei Staubentwicklung Atemschutzgerät verwenden. Staubmaske
Handschutz
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Form
Farbe
Geruch
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Chemikalienbeständige Handschuhe
Geeignetes Material Neopren
Geeignetes Material Butyl
Geeignetes Material Nitril
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Augenschutz
Schutzbrille mit Seitenschutz
Körperschutz
Chemieübliche Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
fest
weiß
charakteristisch
Geruchsschwelle
Bemerkung nicht bestimmt
pH-Wert
Wert ca. 14
Konzentration/H2O 10 %
Schmelzpunkt
Bemerkung nicht bestimmt
Gefrierpunkt
Bemerkung nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich
Bemerkung nicht bestimmt
Flammpunkt
Bemerkung Nicht anwendbar
Verdunstungszahl
Bemerkung nicht bestimmt
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Bewertung nicht bestimmt
obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen
Bemerkung nicht bestimmt
Dampfdruck
Bemerkung nicht bestimmt
Dampfdichte
Bemerkung nicht bestimmt
Dichte
Bemerkung nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit
Bemerkung nicht bestimmt
Löslichkeit(en)
Bemerkung nicht bestimmt
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
Bemerkung nicht bestimmt
Zündtemperatur
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Bemerkung nicht bestimmt
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Zersetzungstemperatur
Bemerkung nicht bestimmt
Viskosität
Bemerkung nicht bestimmt
Explosive Eigenschaften
Bewertung nicht bestimmt
Oxidierende Eigenschaften
Bemerkung nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
Sonstige Angaben
Keine bekannt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Handhabung.
10.2. Chemische Stabilität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
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23.02.2015
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10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Zersetzungstemperatur
Bemerkung nicht bestimmt
10.5. Unverträgliche Materialien
Bei Einwirkung von Säuren entsteht Chlor. Stark exotherme Reaktion mit Säuren.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
reizende Gase/Dämpfe
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute orale Toxizität
Bemerkung nicht bestimmt
Akute orale Toxizität (Inhaltsstoffe)
Troclosennatrium
Spezies Ratte
LD50 1400 mg/kg
Akute dermale Toxizität
Bemerkung nicht bestimmt
Akute dermale Toxizität (Inhaltsstoffe)
Troclosennatrium
Spezies Ratte
LD50 > 5000 mg/kg
Quelle IUCLID
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Akute inhalative Toxizität
Bemerkung nicht bestimmt
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Bemerkung nicht bestimmt
Schwere Augenschädigung/-reizung
Bemerkung nicht bestimmt
Sensibilisierung
Bemerkung nicht bestimmt
Subakute, subchronische, chronische Toxizität
Bemerkung nicht bestimmt
Mutagenität
Bemerkung nicht bestimmt
Reproduktionstoxizität
Bemerkung nicht bestimmt
Cancerogenität
Bemerkung nicht bestimmt
Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)
Bemerkung nicht bestimmt
Erfahrungen aus der Praxis
Einatmen von Stäuben kann zu Reizungen der Atemwege führen.
Sonstige Angaben
Toxikologische Daten liegen nicht vor.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Allgemeine Hinweise
nicht bestimmt
Fischtoxizität (Inhaltsstoffe)
Troclosennatrium
Spezies Blauer Sonnenbarsch (Lepomis macrochirus)
LC50 0,28 mg/l
Expositionsdauer 96 h
Quelle IUCLID
Daphnientoxizität (Inhaltsstoffe)
Troclosennatrium
Spezies Daphnia magna
LC50 0,18 bis 0,21 mg/l
Expositionsdauer 48 h
Quelle IUCLID
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Allgemeine Hinweise
nicht bestimmt
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Allgemeine Hinweise
nicht bestimmt
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14.1. UN
-
Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN
-
Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.1. UN
-
Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN
-
Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
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Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
Bemerkung nicht bestimmt
12.4. Mobilität im Boden
Allgemeine Hinweise
nicht bestimmt
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Allgemeine Hinweise
nicht bestimmt
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise
nicht bestimmt
Allgemeine Hinweise / Ökologie
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung Produkt
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) ist in Absprache
mit dem regionalen Entsorger vorzunehmen.
Entsorgung Verpackung
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind in Abstimmung mit dem regionalen Entsorger zu entsorgen.
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID
UN 1759
ÄTZENDER FESTER STOFF, N.A.G. (Natriumhydroxid, Troclosennatrium)
Klasse 8
Gefahrzettel 8
Verpackungsgruppe II
Begrenzte Menge 1 kg
Beförderungskategorie 2
UMWELTGEFÄHRDEND
Tunnelbeschränkungscode E
Seeschiffstransport IMDG/GGVSee
UN 1759
CORROSIVE SOLID, N.O.S. (sodium hydroxide, troclosene sodium)
Klasse 8
Verpackungsgruppe II
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14.1. UN
-
Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN
-
Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL
UN 1759
CORROSIVE SOLID, N.O.S. (sodium hydroxide, troclosene sodium)
Klasse 8
Verpackungsgruppe II
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS
Angaben für alle Verkehrsträger
Siehe Abschnitte 6 bis 8
Weitere Informationen
IBC-Code
Nicht anwendbar
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Störfall-Kategorien gem. 96/82/EG
Kategorie 9.II Umweltgefährlich 200.000 kg 500.000 kg
Inhaltsstoffe (Verordnung (EG) Nr. 648/2004)
15 % und darüber, jedoch weniger als 30 %:
Phosphate
unter 5 %:
Bleichmittel auf Chlorbasis
Wassergefährdungsklasse
Wassergefährdungsklasse WGK 1
Bemerkung Einstufung nach Anhang 4 VwVwS
VOC
VOC (EU) 0 %
Weitere Informationen
Das Produkt enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC).
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diese Zubereitung wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
R-Sätze aus Abschnitt 3
2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen
explosionsgefährlich.
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
34 Verursacht Verätzungen.
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Version: 2 / DE
35 Verursacht schwere Verätzungen.
36 Reizt die Augen.
36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
37 Reizt die Atmungsorgane.
50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
H-Sätze aus Abschnitt 3
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
CLP-Kategorien aus Abschnitt 3
Acute Tox. 4 Akute Toxizität, Kategorie 4
Aquatic Acute 1 Gewässergefährdend, akut, Kategorie 1
Aquatic Chronic 1 Gewässergefährdend, chronisch, Kategorie 1
Eye Dam. 1 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1
Eye Irrit. 2 Augenreizung, Kategorie 2
Met. Corr. 1 Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische, Kategorie 1
Ox. Sol. 2 Oxidierende Feststoffe, Kategorie 2
Skin Corr. 1A Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A
Skin Corr. 1B Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B
STOT SE 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3
Ergänzende Informationen
Relevante Änderungen gegenüber der vorhergehenden Version dieses Sicherheitsdatenblattes sind
gekennzeichnet mit: ***
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Das
Sicherheitsdatenblatt beschreibt Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben haben
nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen.
Ersetzt Version: 1 / DE
schädliche Wirkungen haben.
Überarbeitet am:
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Druckdatum: 23.02.15
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