Inhaltsverzeichnis
1. Technische Daten
2. Verwendungszweck
3. Betriebsgrenzen
4. Erforderliche Gerätepapiere
5. Wirkungsweise des Rettungssystems
6. Kontrolle / Nachprüfung des Rettungssystems
7. Verhalten bei festgestellten Schäden
8. Lagerung
9. Pflege
10. Reinigung
Warnung
Dieses Rettungssystem darf nicht als Sprungfallschirm eingesetzt werden!
Gemäß EN 12491: Nicht geeignet für den Gebrauch bei Geschwindigkeiten von mehr als 32 m/s (115
km/h)
Die Rettungssysteme der Baureihe Ultra Cross entsprechen der EN 12491 sowie den deutschen Bauvorschriften LTF
91/09.
Für etwaige Personen- oder Materialschäden, die im Zusammenhang mit diesen Rettungssystemen stehen, kann der
Hersteller nicht haftbar gemacht werden.
1. TECHNISCHE DATEN
Fallschirmmuster: Ultra Cross 100, Ultra Cross 125,
Ultra Cross 150
Hersteller: Fly market GmbH & Co. KG
Am Schönebach 3
D-87637 Eisenberg
Tel. +49-8364-9833-0
Rettungsgerät:
Gerätegewicht (kg):
Fläche (m²):
Anzahl der Leinen/Bahnen:
Gesamtlänge gepackt (m):
(Verbindungsleine - Packschlaufen)
Max. Anhängelast (kg):
Sinkrate bei max. Anhängelast
Volumen in Milliliter
(ohne Verbindungsleine)
Ultra Cross
100
0,975
25,06
7,10
100
4,61 m/s
2980
16
11. Reparatur
12. Natur- und landschaftsverträgliches Verhalten
13. Umweltgerechte Entsorgung
14. Ersatzteile / Austauschbare Teile
15. Geräteaufbau
16. Packanleitung
17. Einbau in optionalen Frontcontainer
18. Anbau / Einbau an Gurtzeugen
19. Besonderheiten für den Gleitschirm Windenschlepp
20. Vorflugcheck
Ultra Cross
125
1,230
32,92
8,22
125
5,1 m/s
5000
16
Ultra Cross
150
1,630
40,33
8,22
150
5,1 m/s
5400
20
Ultra Cross
210
2,180
54,8
10,35
210
5,2 m/s
7100
24
2. Verwendungszweck
Manuell auszulösendes Rettungssystem für in Luftnot geratene einsitzige Gleitschirm und Hängegleiter Piloten.
3. Betriebsgrenzen
Maximale Gebrauchsgeschwindigkeit: 115 km/h (32 m/s)
Packintervall: 12 Monate, danach ist eine Neupackung erforderlich und im Pachnachweisheft zu vermerken.
Durch die Einwirkung von Nässe, Sand, Salz oder sonstige Umwelteinflüsse kann das Packintervall sich verkürzen.
Nachprüfintervall: 24 Monate, danach ist eine komplette Kontrolle des Rettungssystem erforderlich und umfaßt eine
eingehende und vollständige Sichtkontrolle aller Bauteile. Die Nachprüfung ist im Packnachweisheft zu vermerken.
Zulässige Betriebszeit: 10 Jahre, danach bis 12 Jahre bei jährlicher Nachprüfung durch den Hersteller.
4. Erforderliche Gerätepapiere
a) Betriebsanleitung
b) Packnachweis
5. Wirkungsweise des Rettungssystems
Bei Luftnot wird der Auslösegriff mit einem kräftigen Ruck aufgezogen. Dadurch wird der Außencontainer geöffnet und das
Rettungssystem freigegeben. Danach wird das Fallschirmpaket (noch im Innencontainer verpackt) mit einer
schwungvollen Bewegung in den freien Luftraum geworfen. Der Auslösegriff wird dabei zusammen mit dem
Rettungssystem weggeworfen!!!
Der Innencontainer ist zusammen mit der Verbindungsleine so konzipiert, dass erst nach erfolgtem Wurf die Fangleinen
und die Fallschirmkappe freigegeben werden.
Dadurch wird eine unerwünschte, vorzeitige Öffnung verhindert. Dies minimiert die Gefahr des verhängens am Gleitschirm
/ Piloten oder dem für die Luftnot verantwortlichen Grund (z.B. Zusammenstoß mit anderem Piloten, etc). Die für eine
schnelle Öffnung notwendige, maximale Geschwindigkeit des Innencontainers ist erst nach dem Verlassen der
Pilotenhand erreicht.
Generell gilt: Je höher die Wurfgeschwindigkeit umso schneller kann sich der Rettungsfallschirm strecken und
öffnen.
Nach dem Wurf öffnet sich der Innencontainer und gibt die Fangleinen und Fallschirmkappe frei.
Der kräftige Wurf und/oder der Luftstrom streckt die Fangleinen, die Fallschirmkappe und das Rettungssystem öffnet sich.
Wenn das Rettungssystem vollständig geöffnet ist, muß zuerst die verbliebene Höhe über Grund überprüft werden.
Ist noch genügend Höhe vorhanden sollte nach Möglichkeit der Gleitschirm entsprechend der Lehrmeinungen flugunfähig
gemacht werden, um eine V-Stellung von Rettungs- und Gleitschirm zu vermeiden.
Bei nicht genügender Höhe sollte man nur noch den Boden im Auge behalten und sich auf einen Landefall vorbereiten.
6. Kontrolle des Rettungssystems / Nachprüfung
Vor einer Neupackung des Rettungssystems ist dieses vom Packer zu kontrollieren und muß ausreichend gelüftet werden.
Wurde der Fallschirm durch eine Rettungsauslösung geöffnet, so ist er einer umfassenden Nachprüfung entweder beim
Hersteller oder bei einem vom Hersteller autorisierten Betrieb zu unterziehen.
Nach einer Neupackung, ebenso vor jedem Flug, muß sichergestellt sein, dass die Auslösekraft des Verschlußsystems des
Außencontainers zwischen 2 daN und 7 daN liegt.
Bei einer Erstkombination des Rettungssystems mit einem Außencontainer bzw eines Gurtzeuges mit integriertem
Rettungssystemcontainer muß die Funktionsfähigkeit von einer fachkundigen Person überprüft und im Packnachweisheft
bestätigt werden.
Die Nachprüfung umfasst eine vollständige Sichtprüfung aller Bauteile (Tuch, Nähte, Leinen, Gurte) auf Beschädigung und
Verschleiß. Für eine Nachprüfung müssen geeignete Hilfsmittel (Lichttisch, Packwerkzeuge) bereitstehen, die
durchgeführten Arbeiten sind in geeigneter Weise zu dokumentieren.
7. Verhalten bei festgestellten Schäden
Werden bei der Kontrolle des Rettungssystems Schäden festgestellt, ist der Fallschirm zur Begutachtung/Reparatur an
den Hersteller einzusenden. Dies gilt auch für Schäden, deren Auswirkungen auf die Lufttüchtigkeit des Systems nicht
eindeutig bestimmt werden können.
Achtung: Chemikalien, Reinigungsmittel, Insekten, Stockflecken und ähnliches können die Festigkeit der Bauteile
genauso negativ beeinflussen wie eine mechanische Beschädigung.