Erste Priorität bei der Erstellung des vorliegenden Produktkataloges war der schnelle, sichere Zugriff auf gewünschte Informationen.
Die Zuordnung der Einzelbauteile in den Beschlagübersichten
finden sich in dem Register 6 Einzelbauteile wieder.
Hinweise:
Bei den Einzelbauteilen wie z.B. Ecklager oder Scheren und
bei den Beschlagdarstellungen werden Hinweise auf Anwendungsdiagramme gegeben. Diese Diagramme finden Sie unter
Register 3, Anwendungsdiagramme und sind unbedingt zu beachten!
• Technische Änderungen behalten wir uns vor.
• Für evtl. Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
• Für Hinweise und Vorschläge, die zur Verbesserung der Kataloghandhabung
beitragen, sind wir Ihnen dankbar.
• Aus der Verwendung des Kataloges können keine Rechtsan-
sprüche abgeleitet werden.
Seite 2.3
Katalogwegweiser
2
Einzeldatenblatt, Register 6 Einzelbauteile
Die Vorderseiten geben Informationen über
Artikelbezeichnung, Anwendungsbereiche, Abmaße, Anzahl der Schrauben, Anzahl der
Schließteile etc.
Verwendung für Holzfenster
Verwendung für Kunststofffenster
Verwendung für Kunststoff- und Holzfenster
6
Hubbegrenzer TFHB für halben Getriebehub, nachrüstbar, ab AGKK5520
Handle limiter TFHB for limiting handle movement to 90°, can be retrofitted, can
be used from AGKK5520
Montage possible du limiteur de poignée à 90° TFHB, à partir de AGKK5520
Die Rückseiten informieren über verarbeitungsrelevanten Daten, wie z.B. Bohrungen und
Fräsungen, Verstellmöglichkeiten, Problemlösungen etc.
Bohrungen und Fräsungen
Drilling and routing for the lockcase
Perçage et fraisage
43
15
1512,5
Ø 12 mm
Ø 25 mm
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Katalogwegweiser
2
Wichtige Hinweise
Produkt-InformationBeachten Sie unsere „Richtlinien zur Produkthaftung“
ProfilsystemeFür die in diesem Handbuch beschriebenen Beschlaglösungen
Einsatzbereichgelten verbindlich die jeweils angegebenen Anwendungsbereiche.
in Register 3. Die Durchführungsbestimmungen
DFB 607/3 + 13-01/2 gelten für alle Beschlagvarianten.
Darüber hinaus gelten die Angaben der Profilhersteller bzw.
Systeminhaber,
Flügelabmessungen, Flügelgewicht und Verriegelungsabstand.
Sofern besondere Fertigungsvorschriften oder Verarbeitungsrichtlinien bestehen, sind diese ausdrücklich zu beachten.
Angaben von Einschraubdrehzahlen und -momenten sind bindend.
Alle Beschlaglösungen dürfen ausschließlich bei nach innen
öffnenden Fenstern und Fenstertüren eingesetzt werden.
Die in diesem Handbuch beschriebenen Beschlagteile aus Stahl
sind galvanisch verzinkt und in „Titan Silber“ oberflächenbeschichtet. Sie dürfen nicht verwendet werden:
• in Feuchträumen
• in Umgebungen mit aggressiven, korrosionsfördernden Luftinhalten
• in Umgebungen mit salzhaltiger Luft
insbesondere zu möglichen Einschränkungen bei
Setzen Sie sich in diesen Fällen mit Ihrem SIEGENIA-AUBI Verkaufsberater in Verbindung.
BeschlaglösungenDie in diesem Handbuch abgebildeten Beschlaglösungen für Ein-
bruchhemmung bei ein- und zweiflügeligen Fenstern und Fenstertüren gelten lediglich als
Für die Erlangung von Prüfzeugnissen müssen je nach
Richtlinie/Prüfnorm und angestrebter Widerstandsklasse
bezüglich Profilierung, Aussteifung und der Verschraubung
des Beschlags besondere Maßnahmen ergriffen werden.
Beachten Sie dazu die Hinweise in Register 4.
Setzen Sie sich im Einzelfall wegen entsprechender Prüfversionen
mit SIEGENIA-AUBI in Verbindung.
ÜberbeanspruchungLagerbauteile können durch Überbeanspruchung brechen. Dies
kann dazu führen, daß der Fensterflügel herausfällt und schwere
Verletzungen verursacht. Wenn durch besondere Umstände
(Einsatz in Schulen, Kindergärten etc.) eine Überbeanspruchung
der Lagerbauteile zu erwarten ist, muß dies durch geeignete Maßnahmen verhindert werden - z.B. durch Einsatz einer Bremsschere,
die den Öffnungswinkel des Fensters begrenzt, oder die Verwendung einer Drehsperre.
Empfehlungen.
Nehmen Sie in Zweifelsfällen unbedingt Rücksprache mit Ihrem
SIEGENIA-AUBI Verkaufsberater.
Seite 2.5
2
Katalogwegweiser
Gesamtbeschlag
Montage derMontieren Sie alle Beschlagteile fachgerecht. Beachten Sie dabei
Beschlagteileunbedingt die Einbaulage und den festen Sitz aller bandseitigen
Befestigung• Hebel:Senkschrauben M5 x 40, entsprechend
der BeschlagteileDIN 965-4.8, Mat.-Nr. 801048
Stellen Sie den Gesamtbeschlag nur aus SIEGENIA-AUBIBeschlagteilen zusammen. Andernfalls können Schäden auftreten,
für die wir keine Haftung übernehmen.
Beschlagteile.
Insbesondere muß der Scherenlagerbolzen
Anschlag eingeschoben und in den Federn des Scherenlagers
eingerastet sein.
• übrige Beschlagteile: Fensterbauschrauben 4 x 25 bis 4 x 30
für Kunststoff-Fenster, Stahl galvanisch
verzinkt und farblich angepasst für
Oberfläche „Titan Silber“.
• Für die Erlangung von Prüfzeugnissen ist eine besondere
Verschraubung der Schließelemente und des Kippteils notwendig.
Beachten Sie hierzu die Hinweise in Register 4.
• Schrauben nicht überdrehen!
von unten bis zum
Verklotzung
DichtstoffeVerwenden Sie keine säurevernetzenden Dichtstoffe, da diese zur
ReinigungHalten Sie alle Fälze von Ablagerungen und Verschmutzungen frei
Informationen fürBringen Sie bei Bedarf die Benutzer-Information Bestell-Nr. 05083
Endbenutzergut sichtbar am eingebauten Fenster- oder Türelement an.
TechnischeTechnische Änderungen, die sich durch die Weiterentwicklung der
ÄnderungenProdukte bzw. durch Veränderungen der Normung, Gesetzgebung
Haftungsausschluss
Beachten Sie bei der Verklotzung die Technische Richtlinie Nr. 3
des Glaserhandwerks „Klotzung von Verglasungseinheiten“.
Korrosion der Beschlagteile führen können.
– insbesondere von Zement- oder Putzrückständen. Vermeiden Sie
direkte Nässeeinwirkung auf den Beschlag und einen Kontakt des
Beschlages mit Reinigungsmitteln.
Händigen Sie dem Benutzer folgende Druckschriften aus:
oder Rechtsprechung ergeben, behalten wir uns ausdrücklich vor.
Für evtl. Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
Seite 2.6
Wir haften nicht für Funktionsstörungen und Beschädigungen der Beschläge sowie der damit
ausgestatteten Fenster- und Fenstertüren, die auf unzureichende Ausschreibung, Nichtbeachtung
dieses Handbuchs oder Gewalteinwirkung auf den Beschlag (z.B. durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch) zurückzuführen sind.
Katalogwegweiser
2
Wichtige Hinweise
Produkt-InformationBeachten Sie unsere „Richtlinien zur Produkthaftung“
ProfilsystemeFür die in diesem Handbuch beschriebenen Beschlag-
Einsatzbereichlösungen gelten verbindlich die Angaben der DIN 68 121
in Register 2 „Information“. Die Durchführungsbestimmungen
DFB 607/3 + 13-01/2 gelten für alle Beschlagvarianten.
(Holzprofile für Fenster und Fenstertüren).
Bitte nehmen Sie bei abweichenden Maßen von Fenstern und
Fenstertüren Rücksprache mit Ihrem SIEGENIA-AUBI-Verkaufsberater.
Alle Beschlaglösungen dürfen ausschließlich bei nach
öffnenden Fenstern und Fenstertüren eingesetzt werden.
Die in diesem Handbuch beschriebenen Beschlagteile aus Stahl sind
galvanisch verzinkt und in „Titan Silber“ oberflächenbeschichtet.
Sie dürfen nicht verwendet werden:
•in Feuchträumen
• in Umgebungen mit aggressiven, korrosionsfördernden Luftinhalten
• in Umgebungen mit salzhaltiger Luft
• bei Hölzern mit aggressiven Inhaltsstoffen
Setzen Sie sich in diesen Fällen mit Ihrem SIEGENIA-AUBI-Verkaufsberater in Verbindung.
BeschlaglösungenDie in diesem Handbuch abgebildeten Beschlaglösungen für Einbruch-
hemmung bei ein- und zweiflügeligen Fenstern und Fenstertüren gelten
lediglich als
Für die Erlangung von Prüfzeugnissen müssen je nach
Richtlinie/Prüfnorm und angestrebter Widerstandsklasse
bezüglich Holzart, Profilierung, Regenschiene sowie der
Verschraubung von Glasleisten, Regenschiene und Beschlag
besondere Maßnahmen ergriffen werden.
Beachten Sie dazu die Hinweise in Register 5.
Setzen Sie sich im Einzelfall wegen entsprechender Prüfversionen mit
SIEGENIA-AUBI in Verbindung.
Empfehlungen.
innen
ÜberbeanspruchungLagerbauteile können durch Überbeanspruchung brechen. Dies kann
dazu führen, daß der Fensterflügel herausfällt und schwere Verletzungen
verursacht. Wenn durch besondere Umstände (Einsatz in Schulen,
Kindergärten etc.) eine Überbeanspruchung der Lagerbauteile zu erwarten ist, muß dies durch geeignete Maßnahmen verhindert werden - z.B.
durch Einsatz einer Bremsschere, die den Öffnungswinkel des Fensters
begrenzt, oder die Verwendung einer Drehsperre.
Nehmen Sie in Zweifelsfällen unbedingt Rücksprache mit
Ihrem SIEGENIA-AUBI-Verkaufsberater.
GesamtbeschlagStellen Sie den Gesamtbeschlag nur aus SIEGENIA-AUBI-
Beschlagteilen zusammen. Andernfalls können Schäden auftreten, für die
wir keine Haftung übernehmen.
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2
Katalogwegweiser
Montage derMontieren Sie alle Beschlagteile fachgerecht. Beachten Sie dabei
Beschlagteileunbedingt die Einbaulage und den festen Sitz aller bandseitigen
Beschlagteile.
Insbesondere muß der Scherenlagerbolzen
Anschlag eingeschoben und in den Federn des Scherenlagers
eingerastet sein.
Befestigung• Hebel:Senkschrauben M5 x 40, entsprechend
der BeschlagteileDIN 965-4.8, Material-Nr. 801048
• übrige Beschlagteile:Fensterbauschrauben 4 x 30 für Holzfenster,
Stahl galvanisch verzinkt und farblich
angepasst für Oberfläche „Titan Silber“.
• Für die Erlangung von Prüfzeugnissen ist eine besondere Verschrau-
bung der
Beachten Sie hierzu die Hinweise in Register 5.
• Bei Stulpfenstern müssen im senkrechten Stulpbereich zur
Befestigung aller Beschlagteile Senkschrauben mit Teilgewinde
4,2 x 25 verwendet werden.
• Bei Weichhölzern sollte vorgebohrt werden.
• Schrauben nicht überdrehen!
Oberflächen-Fenster- und Türelemente dürfen nur vor der Montage der Beschlagteile
behandlungoberflächenbehandelt werden. Eine nachträgliche Oberflächenbehand-
lung kann die Funktionstüchtigkeit der Beschlagteile einschränken.
In diesem Fall sind wir zu keinerlei Gewährleistung verpflichtet.
VerklotzungBeachten Sie bei der Verklotzung die Technische Richtlinie Nr. 3 des
Glaserhandwerks „Klotzung von Verglasungseinheiten“.
Schließelemente und des Kippteils notwendig.
von unten bis zum
DichtstoffeVerwenden Sie keine säurevernetzenden Dichtstoffe, da diese zur
ReinigungHalten Sie alle Fälze von Ablagerungen und Verschmutzungen frei –
Informationen fürBringen Sie bei Bedarf die Benutzer-Information Bestell-Nr. 05083
Endbenutzergut sichtbar am eingebauten Fenster- oder Türelement an.
TechnischeTechnische Änderungen, die sich durch die Weiterentwicklung der
ÄnderungenProdukte bzw. durch Veränderungen der Normung, Gesetzgebung oder
Haftungsausschluss
Wir haften nicht für Funktionsstörungen und Beschädigungen der Beschläge sowie der damit
ausgestatteten Fenster- und Fenstertüren, die auf unzureichende Ausschreibung, Nichtbeachtung dieses
Handbuchs oder Gewalteinwirkung auf den Beschlag (z.B. durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch)
zurückzuführen sind.
Korrosion der Beschlagteile führen können.
insbesondere von Zement- oder Putzrückständen.
Vermeiden Sie direkte Nässeeinwirkung auf den Beschlag und
einen Kontakt des Beschlages mit Reinigungsmitteln.
Händigen Sie dem Benutzer folgende Druckschriften aus:
0 keine AngabeA silber F1L Titan matt dunkelW eloxal gold
1 signalweiss (RAL 9003)B
2
3 gelbchromatiertD goldfarbig glänzendP gold chromatZ Comfort C3
4 transparentverzinktE rotQ edelstahl silber
5 silberfarbig EV1F schwarzR antikweiss
6 bronzeG chromfarbig glänzendS PE - weiss
7 grauH edelstahl grauT F1 - E6 silberfarbig matt
8 aubisiertI Gold mattU F14 bronze - struktur
9 nato olivK Titan matt hellV Titan Silber
9
schwarzbraun (RAL 8022)
Anwendungsbereich
ÜberschlägeDornmaße
0
keine Angabe
115 mm620 mmB 17 mm G35 mmM 23 mm T 7 mmY
216 mm721 mmC 18 mm H40 mmN 25,5 mm U11 mmZ
317 mm822 mmD 19 mmI45 mmP 28 mm V50 mm
418 mm9E 25 mm K 5 mmR 30,5 mm W 55 mm
Index
519 mmA 15,5 mm F30 mmL 20,5 mm S15 mmX37
11
6
RAL - Farbe (- = Farbnummer )
HS
7
PX
7
8
dunkelbronze ; F5 ; GG4
C hellbronze ; F4 ; GG3N neusilberfarbig ; EV2Y altbronze
– zur ausschließlichen Verwendung gegenüber Unternehmen
Nachfolgend werden wichtige, verbindliche Informationen darüber gegeben, wie unsere Produkte bei der
Weiterverarbeitung und später vom
Endkunden zu behandeln sind.
Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss unserer Haftung, sofern nicht
zwingend gehaftet wird. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
immer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird.
Eine Änderung der Beweislast ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
Sie müssen unbedingt dafür sorgen,
dass der Endkunde die Bedienungsanleitung und die zusätzlichen Benutzerinformationen (Wartungsanleitungen, ggf.
Aufkleber) – beides stellen wir auf Anforderung gerne zur Verfügung – erhält.
Sollten wir von Dritten aus Gründen,
die bei Beachtung der Bedienungsanleitung und/oder den zusätzlichen Benutzerinformationen vermeidbar gewesen wären, in Anspruch genommen
werden, werden wir Rückgriff nehmen.
Die nachfolgenden Hinweise sind nicht
auf einzelne Produkte/-typen abgestellt, sondern gelten allgemein. Die
von uns für bestimmte Produkte/-typen
in Anschlaganleitungen, Planungsunterlagen, Produktkatalogen, Bedienungs-/Wartungsanleitungen u.ä. aufgestellten, beschlagspezifischen Vorgaben gehen, ebenso wie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie eine einschlägige Regelung
enthalten, vor.
1.Produktinformation und
bestimmungsgemäße Verwendung
1.1 Dreh- und
Drehkippbeschläge
Definition: Dreh- und Drehkippbeschläge im Sinne dieser Definition sind Eingriff-Dreh- und Drehkippbeschläge für
H 4001.0810de 0503/4/SF/0
Fenster und Fenstertüren im Hochbau.
Sie dienen dazu, Fenster- und Fenstertürflügel unter Betätigung eines Handhebels in eine Drehlage oder in eine
durch die Scherenausführung begrenzte Kippstellung zu bringen.
Verwendung: Dreh- und Drehkippbeschläge finden Verwendung an lotrecht eingebauten Fenstern und
Fenstertüren aus Holz, Kunststoff, Aluminium oder Stahl und deren entsprechenden Werkstoffkombinationen.
Gebräuchliche Dreh- und Drehkippbeschläge im Sinne dieser Definition verschließen Fenster und Fenstertürflügel
oder bringen sie in verschiedene Lüftungsstellungen. Beim Schließen muss
in der Regel die Gegenkraft einer Dichtung überwunden werden.
1.2 Schiebebeschläge
Definition: Schiebebeschläge im Sinne
dieser Definition sind Beschläge für
schiebbare Flügel von Fenstertüren und
Fenstern, welche vorwiegend als Aussenabschlüsse verwendet werden und
meist verglast sind. In Kombination mit
den schiebbaren Flügeln können feste
Felder und/oder weitere Flügel, z.B.
Reinigungsdrehflügel, in einem Fensterelement angeordnet sein.
Verwendung: Schiebebeschläge finden Verwendung an lotrecht eingebauten Fenstern und Fenstertürflügeln aus
Holz, Kunststoff, Aluminium oder Stahl
und deren entsprechenden Werkstoffkombinationen. Schiebebeschläge im
Sinne dieser Definition sind mit einem
Verschluss ausgestattet, welcher den
schiebbaren Flügel verriegelt sowie mit
Laufrollen, die am unteren waagerechten Schenkel des schiebbaren Flügels
angeordnet sind. Zusätzlich können
Ausstellscheren zum Kippen und Mechanismen zum Heben bzw. parallel
Abstellen der Flügel vorgesehen sein.
Über die Beschläge werden die Flügel
verschlossen, in die Lüftungsstellung gebracht und zur Seite geschoben.
Je nach Außentemperatur, relativer Luftfeuchte der Raumluft sowie der Einbausituation des Schiebe-Elementes, kann es
zu einer vorübergehenden Tauwasser-
bildung an den Aluminium-Schienen an
der Rauminnenseite kommen. Dies wird
insbesondere bei Behinderung der Luftzirkulation z.B. durch tiefe Laibungen,
Vorhänge sowie durch ungünstige Anordnung der Heizkörper o.ä. gefördert.
1.3 abweichende Verwendung
– Haftungsausschluss
Alle von 1.1 und/oder 1.2 abweichende Verwendungen gelten als nicht bestimmungsgemäße Verwendung und
führen zum Ausschluss der Haftung.
1.4 Hinweise bezüglich
Nutzungseinschränkungen
Geöffnete Flügel für Fenstertüren und
Fenster sowie nicht verriegelte oder in
Kippstellung geschaltete Fenster- und
Fenstertürflügel erreichen nur eine abschirmende Funktion und erfüllen nicht
die Anforderungen an die Fugendichtigkeit, die Schlagregensicherheit, die
Schalldämmung, den Wärmeschutz
und die Einbruchhemmung.
Bei Wind und Durchzug müssen Fenster- und Fenstertürflügel geschlossen
und verriegelt werden. Wind und
Durchzug liegen vor, wenn sich die in
einer der Öffnungsstellungen befindlichen Fenster- oder Fenstertürflügel
durch Luftdruck bzw. Luftsog selbsttätig und unkontrolliert öffnen oder
schließen. Eine fixierte Offenstellung
von Fenster- und Fenstertürflügeln ist
nur mit feststellenden Zusatzbeschlägen zu erreichen.
1.5 Notwendigkeit besonderer
Vereinbarungen bei erweiterten Anforderungen
Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren, Fenster und Fenstertüren für
Feuchträume und solche für den Einsatz in Umgebungen mit aggressiven,
korrosionsfördernden Luftinhalten erfordern Beschläge mit für den jeweiligen
Einsatzfall abgestimmten und gesondert vereinbarten Leistungsmerkmalen.
Die Widerstandsfähigkeit gegen
Windlasten im geschlossenen und verriegelten Zustand ist von den jeweiligen Konstruktionen der Fenster- und
#107.2005
Fenstertüren abhängig. Müssen vorgegebene Windlasten (zum Beispiel
nach EN 12210 – insbesondere Prüfdruck p3) abgetragen werden, sind in
Verbindung mit der jeweiligen Fensteroder Fenstertürkonstruktion und dem
Rahmenwerkstoff geeignete Beschlagzusammenstellungen abzustimmen und
gesondert zu vereinbaren.
Generell können die unter 1.1 und/
oder 1.2 definierten Beschläge die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen (zum Beispiel nach DIN 18025)
erfüllen. Hierzu sind jedoch entsprechende Beschlagzusammenstellungen
und Montagen in den Fenstern und
Fenstertüren erforderlich, die abgestimmt und gesondert vereinbart werden müssen.
1.Fehlgebrauch
Ein Fehlgebrauch – also die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung –
der unter 1.1 und/oder 1.2 beschriebenen Beschläge für Fenstertüren und
Fenster liegt insbesondere vor,
• wenn Hindernisse in den Öffnungsbereich zwischen Blendrahmen und
Flügel eingebracht werden und somit den bestimmungsgemäßen Gebrauch erschweren oder verhindern,
• wenn Zusatzlasten auf Fenster- oder
Fenstertürflügel einwirken (wie zum
Beispiel an den Fenster- oder Türflügeln schaukelnde Kinder),
• wenn Fenster- und Fenstertürflügel
bestimmungswidrig oder unkontrolliert (z.B. durch Wind) so gegen
Fensterlaibungen gedrückt oder gar
geschlagen werden, dass entweder
die Beschläge oder die Rahmenmaterialien oder sonstige Einzelteile
der Fenster- oder Fenstertüren beschädigt oder zerstört werden bzw.
Folgeschäden entstehen können,
• wenn beim Schließen (oder Zuschieben) zwischen Flügel und den
Blendrahmen gegriffen wird bzw.
sich eine Person oder Körperteile in
diesem Bereich befinden (Gefahr
für Leib und Leben).
2.Haftung
Der jeweilige Gesamtbeschlag darf nur
aus SIEGENIA-AUBI Beschlagteilen zusammengestellt werden.
Die Verwendung von nicht durch
SIEGENIA-AUBI freigegebenen Zusammenstellungen und/oder eine unsachgemäß durchgeführte Montage des
Beschlages und/oder die Verwendung
von nicht originalen bzw. nicht werks-
seitig freigegebenen Zubehörteilen
führt zum Ausschluss der Haftung.
Zur fachgerechten Verschraubung sind
die "Durchführungsbestimmungen für
die Befestigung von tragenden bandseitigen Beschlagteilen" zu beachten,
siehe Seite 4.
Bei Verwendung von Kunststoff- oder
Leichtmetallprofilen sind die Angaben
der Profilhersteller bzw. Systeminhaber
zu beachten.
Der Fensterhersteller ist grundsätzlich
verantwortlich für die Einhaltung der
vorgegebenen Systemmaße (z.B. Dichtungsspaltmaße). Diese sind regelmäßig, insbesondere bei Ersteinsatz von
neuen Beschlagteilen, bei der Herstellung und fortlaufend bis einschließlich
dem Fenstereinbau, zu überprüfen. Die
Beschlagteile sind grundsätzlich so ausgelegt, dass die Systemmaße, sofern
sie vom Beschlag beeinflusst werden,
eingestellt werden können. Sollte eine
Abweichung von diesen Maßen, die
zu einem Mangel führt, erst nach dem
Einbau der Fenster festgestellt werden,
wird für den entstandenen Zusatzaufwand keine Haftung übernommen.
3.Produktleistungen –
Anwendungshinweise des
Herstellers
3.1 Maximale Flügelgewichte
Die maximalen Flügelgewichte für die
einzelnen Beschlagausführungen dürfen nicht überschritten werden. Das
Bauteil mit der geringsten zulässigen
Tragkraft bestimmt das max. Flügelgewicht. Anwendungsdiagramme und
Bauteilzuordnung sind zu beachten,
die den Planungsunterlagen, Produktkatalogen oder Anschlaganleitungen
zu entnehmen sind.
3.2 Flügelgrößen
Die Darstellung der Anwendungsdiagramme in den Planungsunterlagen,
Produktkatalogen oder Anschlaganleitungen zeigen die Zusammenhänge
zwischen zulässigen Flügelbreiten und
Flügelhöhen in Abhängigkeit von unterschiedlichen Glasgewichten bzw.
Gesamtglasdicken auf. Die sich daraus ergebenden Flügelabmessungen
oder Flügelformate (Hoch- bzw. Querformate) dürfen – wie auch das maximale Flügelgewicht – keinesfalls überschritten werden.
3.3 Zusammensetzung der
Beschläge
Die Vorschriften des Herstellers, welche die Zusammensetzung der Beschläge betreffen (z.B. der Einsatz von
Zusatzscheren, die Gestaltung der Beschläge für einbruchhemmende Fenster- und Fenstertürflügel usw.), sind
verbindlich.
4.Produktwartung
4.1 Generelle Hinweise
Sicherheitsrelevante Beschlagteile sind
mindestens einmal jährlich auf festen
Sitz zu prüfen und auf Verschleiß zu
kontrollieren. Je nach Erfordernis sind
die Befestigungsschrauben nachzuziehen bzw. die Teile auszutauschen.
Darüber hinaus sind mindestens einmal jährlich folgende Wartungsarbeiten durchzuführen:
• Alle beweglichen Teile und alle Ver-
schlussstellen der Beschläge sind zu
fetten und auf Funktion zu prüfen.
• Es sind nur solche Reinigungs- und
Pflegemittel zu verwenden, die den
Korrosionsschutz der Beschläge
nicht beeinträchtigen.
Die Einstellarbeiten an den Beschlägen
– besonders im Bereich der Ecklager
oder Laufwagen und der Scheren – sowie das Austauschen von Teilen und
das Aus- und Einhängen der Öffnungsflügel sind von einem Fachbetrieb
durchzuführen.
Bei einer Oberflächenbehandlung –
z.B. beim Lackieren oder Lasieren –
der Fenster und Fenstertüren sind alle
Beschlagteile von dieser Behandlung
auszuschließen und auch gegen Verunreinigung hierdurch zu schützen.
4.2 Erhaltung der
Oberflächengüte
Elektrolytisch aufgebrachte Zinküberzüge werden im normalen Raumklima
nicht angegriffen, wenn sich auf den
Beschlagteilen kein Kondenswasser bildet oder gelegentlich entstandenes Kondenswasser schnell abtrocknen kann.
Um die Oberflächengüte der Beschlagteile dauerhaft zu erhalten und Beeinträchtigungen durch Korrosion zu vermeiden, sind unbedingt folgende Punkte zu beachten:
• Die Beschläge bzw. die Falzräume
sind – insbesondere in der Bauphase – ausreichend zu belüften, so
dass sie weder direkter Nässeeinwirkung noch Kondenswasserbil-
07.20052
• dung ausgesetzt sind. Es ist auf jeden Fall durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass
(dauerhaft) feuchte Raumluft nicht in
den Falzräumen kondensieren
kann.
• Die Beschläge sind von Ablagerungen und Verschmutzungen durch
Baustoffe (Baustaub, Gipsputz, Zement etc.) freizuhalten. Etwaige
Verschmutzungen mit Putz, Mörtel
o. ä. sind vor dem Abbinden mit
Wasser zu entfernen.
• Aggressive Dämpfe (z.B. durch
Ameisen- oder Essigsäure, Ammoniak, Amin- oder Ammoniakverbindungen, Aldehyde, Phenole, Chlor,
Gerbsäure etc.) können in Verbindung mit bereits geringer Kondenswasserbildung zu einer schnellen
Korrosion an den Beschlagteilen
führen. Daher sind solche Ausdünstungen im Bereich der Fenster unbedingt zu vermeiden.
• Bei Fenstern und Fenstertüren aus
Eichenholz oder anderen Holzarten
mit hohem Anteil an (Gerb-) Säure
ist durch eine geeignete Oberflächenbehandlung der Fenster dafür
zu sorgen, dass diese Inhaltsstoffe
nicht aus dem Holz ausdünsten können. Der Beschlag darf keinen direkten Kontakt mit einer unbehandelten Holzoberfläche haben.
• Weiterhin dürfen keine essig- oder
säurevernetzenden Dichtstoffe
oder solche mit den zuvor genannten Inhaltsstoffen verwendet werden, da sowohl der direkte Kontakt
mit dem Dichtstoff als auch dessen
Ausdünstungen die Oberfläche der
Beschläge angreifen können.
• Die Beschläge dürfen nur mit milden, pH-neutralen Reinigungsmitteln in verdünnter Form gereinigt
werden. Keinesfalls dürfen aggressive, säurehaltige Reiniger mit allen vorstehend aufgeführten Inhaltsstoffen oder Scheuermittel verwendet werden.
• Anschlaganleitungen
• Wartungs- und Pflegeanleitungen,
Bedienungsanleitungen sowie unser Informationsblatt „Maßnahmen
zum Schutz der Beschläge von Fenstern während der Bauphase“
nachfolgend insgesamt oder teilweise
nur kurz "Produktinformationen" genannt.
Zur Sicherstellung der jeweiligen Funktion von Fenstern und Fenstertüren:
• sind die Planer gehalten, die "Produktinformationen" vom Hersteller
oder Fachhandel anzufordern und
zu beachten,
• ist der Fachhandel gehalten, die
"Produktinformationen" zu beachten – was insbesondere auch für
Werbemaßnahmen gilt – und diese an nachfolgende Händler und/
oder Verarbeiter auszuhändigen
und sie darauf hinzuweisen, dass
sie diese ebenfalls an deren Abnehmer weiterreichen müssen,
• sind die Verarbeiter gehalten, die
"Produktinformationen" zu beachten und insbesondere die Wartungsund Pflegeanleitungen sowie Bedienungsanleitungen an die Bauherren
und Benutzer weiterzureichen.
2.Verwendung für
artverwandte Beschläge
Die innerhalb der einzelnen Beschlagsysteme möglichen Varianten – z.B.
Kipp- und Klappflügelbeschläge, oder
solche, die anstatt oder zusätzlich zu
der Kippstellung eine Lüftungsstellung
bieten, in welcher der Flügel parallel
um einen rundum laufenden Spalt abgestellt wird – sind hinsichtlich Produktinformation und bestimmungsgemäßer
Verwendung, Fehlgebrauch, Produktleistungen, Produktwartung, Informations- und Instruktionspflichten je nach
zutreffenden Merkmalen sinngemäß
zu behandeln.
1.Informations- und
Instruktionspflichten
Zur Durchführung der Informations- und
Instruktionspflichten, die über jeden
(Zwischen-) Händler und Verarbeiter
bis zum Endkunden weiterzureichen
sind, sowie zur Durchführung der Wartungsarbeiten stehen insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung:
• Planungsunterlagen
• Produktkataloge
307.2005
Durchführungsbestimmungen
für die Befestigung von tragenden, bandseitigen Beschlagteilen für Dreh- und
Drehkippbeschläge zur RAL-RG 607/3 und RAL-RG 607/13
1.Allgemeines
Um die Bedienungssicherheit von Fenstern über die zu erwartende Nutzungszeit sicherzustellen, ist der Befestigung sicherheitsrelevanter, tragender
Beschlagteile wie Scherenlager und
Ecklager besondere Bedeutung beizumessen. Dieses besonders im Hinblick
auf höhere Flügelgewichte (über 80
kg) wie sie heute durch die Verwendung von Funktionsgläsern immer häufiger vorkommen.
Diese Durchführungsbestimmung soll
für den Fensterbauer eine Hilfestellung
sein und ihm die Möglichkeit bieten,
die erforderlichen Festigkeitswerte tragender Beschlagteile nachweisbar zu
erzielen.
Sie gilt für alle Werkstoffbereiche, aus
denen Fenster heute gefertigt werden.
Die Verantwortung für die Stabilität der
Beschlagteile liegt beim Beschlaghersteller.
Die Verantwortung für die Befestigung
der Beschlagteile am Rahmenwerkstoff
nach Wahl des Fensterherstellers liegt
in seinem Verantwortungsbereich und
hat die in Tabelle 1 angegebenen Systemwerte, die in Abhängigkeit des
Flügelgewichtes angegeben sind, zu
gewährleisten.
Die in der Tabelle 1 angegebenen Systemwerte beziehen sich immer nur
auf das Scherenlager und können
nach derzeit vorliegenden, praktischen Erkenntnissen um bis zu 10%
unterschritten werden und gelten solange als verbindlich, bis neue Erkenntnisse vorliegen.
2.Hinweise für die praktische
Anwendung
Wenn das Ecklager entsprechend dem
Scherenlager befestigt wird, sind die
erforderlichen Werte in jedem Fall ausreichend.
a)Holzfenster
Bei Holzfenstern werden die erforderlichen Werte in der Regel erreicht,
wenn hochwertige Schrauben in den
vom Beschlaghersteller vorgegebenen
Abmessungen eingesetzt werden
(siehe Skizze 1).
b)Kunststoff-Fenster aus PVC
Für Flügelgewichte bis 80 kg werden
die in der Tabelle genannten Werte in
der Regel erreicht, wenn eine hochwertige Schraube eingesetzt wird und die
Befestigung am Profil durch mindestens
zwei Profilwandungen erfolgt.
Dabei sollte die Dicke der 1. Wandung mindestens 2,8 Millimeter betragen. Für Flügelgewichte über 80 kg
sind in jedem Fall zusätzliche Maßnahmen erforderlich wie Befestigung –
außer im PVC – zusätzlich im Aussteifungsprofil oder in sogenannten Einschubteilen. Wenn vom Beschlaghersteller spezielle Beschlagteile angeboten werden, die keine zusätzliche
Befestigung im Aussteifungsprofil oder
Einschubteil benötigen, so ist vom Beschlaghersteller der Nachweis zu erbringen, dass eine Befestigung nur in
2 Wandungen ausreichend ist
(siehe Skizze 3).
(siehe Skizze 2)
c)Aluminium-Fenster
Bei Aluminium-Fenstern werden die
Werte erreicht, wenn die Befestigung
bei aufschraubbaren Beschlagteilen
außer in der Profilwandung zusätzlich
im Eckverbindungswinkel erfolgt oder
durch „Blindnieten“ durchgeführt wird
(siehe Skizze 3).
Bei klemmbaren Beschlägen ist der
Nachweis für die erforderliche Festigkeit durch den Beschlaghersteller in
Abstimmung mit dem Profil-/Systemgeber zu erbringen. Der Fensterhersteller
ist für die fachgemäße Montage verantwortlich.
Herausgeber:
Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V., Offerstr. 12, 42551 Velbert
Datum: 3.98
#07.20054
Durchführungsbestimmungen
Statische Befestigungsprüfung mit oberen, bandseitigen Lagerteilen –
Übersicht der Prüfungen lt. DFB 607/3 – 1997
Drehkipp-Beschläge öffnen und verschließen Fenster und Fenstertüren.
Drehkipp-Beschläge werden verwendet, um Fenster und Fenstertüren durch
Betätigung des Griffes aus der Verschluss-Stellung heraus anfänglich in
die Drehstellung (Drehlage) und anschließend in die Kippstellung (Scherenendlage) zu bringen (siehe nebenstehendes Beispiel für rechts oder links
angeschlagene aktive Flügel).
1.1.1 Einhand-DrehkippBeschlag
Drehkipp-Beschläge von Fenstern und
Fenstertüren zur Betätigung mit einer
Hand. Alle Stellungen des Beschlages
und des aktiven Flügels (Verschluss-,
Kipp- und Drehstellung) können mittels
Betätigung des Griffes mit einer Hand
erreicht werden
1.1.2 Zweihand-DrehkippBeschlag
Drehkipp-Beschläge von Fenstern und
Fenstertüren zur Betätigung mit zwei
Händen. Die verschiedenen Stellungen
des Beschlages und des aktiven Flügels
(Verschluss-, Kipp- und Drehstellung)
müssen durch Betätigung an mindestens zwei Griffen eingestellt werden.
1.2 Kippdreh-Beschlag
Kippdreh-Beschläge werden verwendet, um Fenster und Fenstertüren durch
Betätigung des Griffes aus der Verschluss-Stellung heraus anfänglich in
die Kippstellung (Scherenendlage) und
anschließend in die Drehstellung (Drehlage) zu bringen (siehe nebenstehen-
des Beispiel für rechts oder links angeschlagene aktive Flügel).
1.2.1 Einhand-KippdrehBeschlag
Kippdreh-Beschläge von Fenstern und
Fenstertüren zur Betätigung mit einer
Hand. Alle Stellungen des Beschlages
und des aktiven Flügels (Verschluss-,
Kipp- und Drehstellung) können mittels
Betätigung eines Griffes mit einer
Hand erreicht werden.
1.2.2 Zweihand-KippdrehBeschlag
Kippdreh-Beschläge von Fenstern und
Fenstertüren zur Betätigung mit zwei
Händen. Die verschiedenen Stellungen
des Beschlages und des aktiven Flügels
(Verschluss-, Kipp- und Drehstellung)
müssen durch Betätigung an mindestens zwei Griffen eingestellt werden.
1.3 Dreh-Beschlag
Dreh-Beschläge werden verwendet,
um Fenster und Fenstertüren durch Betätigung des Griffes aus der VerschlussStellung heraus in die Drehstellung
(Drehlage) zu bringen. Drehbeschläge
werden in der Regel als Einhand-DrehBeschläge ausgeführt (siehe nebenstehendes Beispiel für rechts oder links angeschlagene aktive Flügel).
2.Einbaulage von Beschlägen
In den folgenden Definitionen sind un-
ter dem Begriff Beschläge alle Funktionselemente zu verstehen, die dazu
dienen, den aktiven Flügel zu verschließen oder aber in eine Öffnungsstellung
(zum Beispiel Kipp- oder Drehstellung)
zu bringen.
Die Einbaulage der Lagerstellen (zum
Beispiel Schere mit Scherenlager und
Ecklager mit Flügelband) wird gesondert in Punkt 3. definiert. So kann in einer Beschreibung einer Fensterausführung die Einbaulage der Beschläge
und der Lagerstellen getrennt voneinander spezifiziert werden.
Der Griff zur Betätigung des aktiven
Flügels ist in der Regel sichtbar angeordnet. Bei Zweihand-Ausführungen
gilt dies sinngemäß für alle benötigten
Griffe. Abweichende Ausführungen
sind in der Beschreibung einer Fensterausführung gesondert zu spezifizieren.
2.1 aufliegende Beschläge
Beschläge, bei denen die Funktionselemente, wie zum Beispiel Treibstangen
oder Verschluss-Elemente, auch am geschlossenen Flügel sichtbar sind. Darunter fallen zum Beispiel aufliegende
Stangenverschlüsse.
2.2 verdeckt liegende Beschläge
Beschläge, bei denen die Funktionselemente, wie zum Beispiel Stulpschienen
und/oder Treibstangen, in den Falzbereich zwischen Flügel- und Blendrahmen eingebaut sind und am geschlossenen Flügel nicht sichtbar sind.
Voraussetzungen hierfür sind:
• opake (undurchsichtige) Rahmenwerkstoffe
• Fensterkonstruktionen, in denen bei
geschlossenem Flügel der Falzbereich zwischen Flügel- und Blendrahmen von der Außen- und Innenseite abdeckt ist.
2.3 halbverdeckt liegende
Beschläge
Beschläge, bei denen die Funktionselemente, wie zum Beispiel Stulpschienen, Treibstangen und Blendrahmen-
07.20056
A300
EB
Bohrbild
Drilling sequence
Schéma de perçage
3
16,6
7
6
6
16,616,616,616,6
4
5
6
4
Symmetrisches Bohr- und Schraubbild in Verbindung mit LL336 möglich
Uniform drilling and screwing sequences possible in connection with LL336
Perçage et vissage symetrique possible avec LL336
Langer Befestigungswinkel für PUR- und Holz - Profile,Verschraubung in der Beschlagaufnahmenut
Long fixing plate, suitable for PUR and timber profiles, for fixing in the eurogroove
Longue equerre de fixation pour PU et bois. Fixation dans la rainure
2
Siehe Eckbandkappenübersicht
See cover caps for corner hinge, information sheet
Voir nomenclature des caches fiche d’angle
3
Andruckregulierbar
Compression adjustable
Réglage de compression
4
Falzunterlage AFDS6000 ist einzusetzen
Packer AFDS6000 must be used
Entretoise AFDS6000 doit être utilisée