1) Die Garantie schaltet die Berechtigungen des Käufers, die aus den Gesetzen be-
züglich Mangelgewährleistung für verkaufte Dinge hervorgehen, nicht aus, noch
schränkt sie diese ein.
2) Die Garantie umfasst Fehler und Schäden des Gerätes, die durch die Schuld des
Produzenten entstanden sind, aufgrund von Fehler der Materialien, inkorrekter
Bearbeitung oder Montage. Durch Erteilen der Garantie verpflichtet sich der Produzent zum kompletten Austausch des Gerätes auf ein neues, schadenloses
Exemplar.
3) Der Garantiegeber erklärt, dass das von der vorliegenden Garantie-Karte umfass-
te Gegenstand schadenlos ausgegeben wurde und gemäß der geltenden Normen
ausgeführt wurde.
4) Die Reklamation muss vom Benutzer zum Verkäufer, bei dem das Gerät erworben
wurde, oder zum Produzenten (Adresse in der Garantie-Karte) eingereicht werden.
5) Der Produzent wird die Reklamation im möglichst kurzen Termin prüfen, nicht spä-
ter, als innerhalb von 21 Kalendertagen, gezählt ab dem Tag, an dem das ge-
schädigte Produkt vom Konsumenten an den Garantiegeber geliefert wird.
6) Der Benutzer sollte die Reklamation spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem
Datum, an dem der Schaden entstanden ist, einzureichen.
7) Die Garantie unterliegt einer Verlängerung für den Zeitraum, in dem die Reklama-
tion geprüft wurde, gezählt vom Datum der Einreichung der Reklamation bis zum
Tag, an dem der Benutzer das neue schadenlose Exemplar bekommt.
8) Der Produzent muss die Reklamation im Bezug auf die Garantie nicht anerken-
nen, wenn im Gerät technische Veränderungen ohne Einverständnis des Produ-
zenten eingeführt wurden, oder wenn es falsch gelagert, verwendet, oder konser-
viert wurde. Dies betrifft auch bestätigte Versuche einer Reparatur des Gerätes.
9) Die Garantie betrifft nicht:
a) Fehler, die aufgrund von der Abnutzung des Gerätes, die nicht mit den Grund-
sätzen der Abnutzung übereinstimmen entstanden sind, Umänderungen, Än-
derungen bezüglich der Konstruktion, die vom Benutzer oder dritten Personen
durchgeführt wurden;
b) Fehler, die aufgrund von der Unterlassung der Tätigkeiten durch den Benutzer,
die mit der Wartung, der Reinigung und Regulierung des Gerätes zusammenhängen, entstanden sind;
c) Fehler, die aufgrund der Einwirkung von äußeren Faktoren, besonders von
mechanischen Geräten eingetreten sind, oder Schäden, die durch Einwirkung
von chemischen Mitteln entstanden sind;
d) Natürlicher Verbrauch gemäß der Eigenschaften oder Bestimmung des Gerä-
tes, darunter z.B. Abnutzung der Malauflage der Teile, die unmittelbar mit Arbeitselementen in Kontakt stehen;