1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Besondere Verwendungen :
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30
Mainz, 55130
Deutschland
Evergreen Garden Care Österreich GmbH
Franz Brötzner Straße 11-13
Wals-Siezenheim, 5071
Österreich
Substral Naturen 6in1 Komplett Rasendünger
300000005973 320000011506
Feststoff.
8748
Dünger.
Email: INFO-SDS@evergreengarden.com
1.4 Notrufnummer
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
24 h Notrufnummer :
Nicht-Notfall-Rufnummern :
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum: 09.12.2019Datum der letzten Ausgabe: 08.10.2018
Version:1.
0
+49 (0) 800 14 74 74 1
oder +43 (0)1 4064343
+49 (0)1805 780300 (0,14€ min a.d.dt. Festnetz, max. 0,42€/min aus
dem Mobilfunk)
oder +43 (0)662 453713 - 0
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:2/12
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition :
Gemisch
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Nicht eingestuft.
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Siehe
Abschnitt 11
für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Signalwort :
Gefahrenhinweise :
Kein Signalwort.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein :
Prävention :
Reaktion :
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Lagerung :
Entsorgung :
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Anhang XVII - Beschränkung
der Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Mischungen
und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten
Verschlüssen auszustattende
Behälter
Tastbarer Warnhinweis :
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
:
Nicht anwendbar.
:
Nicht anwendbar.
:
Nicht anwendbar.
Version:1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum: 09.12.2019
Datum der letzten Ausgabe: 08.10.2018
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert
2.3 Sonstige Gefahren
gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:3/12
Stoff erfüllt die Kriterien für
Nicht verfügbar.
:
PBT gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
Stoff erfüllt die Kriterien für
Nicht verfügbar.
:
vPvB gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
Andere Gefahren, die zu keiner
Keine bekannt.
:
Einstufung führen
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoff/Zubereitung :
Es sind keine Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden
Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfü
Gemisch.
Enhält tierische Neben
1069/2009
produkte der Kat. 3 nach (EG) Nr.
gbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
genkontakt :
Au
Einatmen :
Hautkontakt :
Verschlucken :
Schutz der Ersthelfer :
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig
spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von
Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen
einen Arzt aufsuchen.
Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die
frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen
erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein
Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt
aufsuchen.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
ne besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Datum der letzten Ausgabe: 08.10.2018
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert
Zeichen/Symptome von Überexposition
gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:4/12
4.3 Hinweise auf ärztliche So
Hinweise für den Arzt :
Besondere Behandlungen :
forthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren
größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren.
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Lö
Ungeeignete Löschmittel :
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
schmittel :
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer
geeignet ist.
Keine bekannt.
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr.
:
Keine spezifischen Daten.
:
Spezielle Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
Besondere Schutzausrüstung bei
der Brandbekämpfung
Zusätzliche Informationen :
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle
:
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und
:
umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen,
die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für
Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt
einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbez
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes
Personal
Einsatzkräfte :
ogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
:
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem
Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht
berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung
anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt
wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu
beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine
Rettungskräfte sind".
6.2 Umweltschutzmaßnahmen :
Version:1.0Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum: 09.12.2019Datum der letzten Ausgabe: 08.10.2018
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem
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