die Vorgaben der Anmerkung P zum Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung).
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17.05.2017
17.05.2017
Version (Überarbeitung) :
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit: Stabile Seitenlagerung - Arzt rufen. Bei Bewusstlosigkeit keine Verabreichung über
den Mund. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Atmung/Atemstillstand: Künstliche Beatmung. Arzt hinzuziehen und Stoff genau benennen.
Bei Hautkontakt
Lösemittel oder Verdünnungen verwenden ! Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
fließendem Wasser spülen oder mit Augenspüllösung behandeln, anschließend Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Allergische Erscheinungen.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
16.0.0 (15.0.0)
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Ungeeignete Löschmittel
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Gesundheitsschäden verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
Atemschutzgerät bereitzuhalten und ggf. zu verwenden.
Gefäh
rdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und 8) beachten. Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Die betroffenen Flächen
Informationen zur sicheren Handhabung, siehe Kapitel 7.
Für gute Raum
- und Arbeitsplatzbe
- und entlüftung sorgen. Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger
Brandschutzmaßnahmen
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein
Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol
- und Staubbildung
Dämpfe bzw. Spritznebel nicht einatmen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Mit Produkt
Elektrische Einrichtungen müssen den Normen entsprechend explosionsgeschützt sein. Böden müssen elektrisch
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
5.4
Zusätzliche Hinweise
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17.05.2017
Version (Überarbeitung) :
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
6.1
anzuwendende Verfahren
fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen. Haut- und Augenkontakt vermeiden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Verunreinigtes Waschwasser
zurückhalten und ordnungsgemäß entsorgen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Reinigung
anschließend mit einem handelsüblichen wasserbasierten Reinigungsmittel oder einer wässrigen Tensidlösung
säubern, möglichst keine organischen Lösemittel benutzen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
16.0.0 (15.0.0)
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung: Siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung: Siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Lösemitteldämpfe in der Luft und ein Überschreiten der AGW-Grenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten
7.2
verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Gesetzliche Schutz- und
Sicherheitsvorschriften befolgen. Kapitel 8/ Persönliche Schutzausrüstung beachten. Berührung mit der Haut und den
Augen vermeiden. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen
verwenden.
explosives Gemisch.
Die Bildung von Konzentrationen, die entzündfähige oder explosive Dampf- Luft-Gemische erzeugen, ist zu
vermeiden. Ebenfalls ist eine Konzentration von Dämpfen oberhalt der AGW- bzw. MAK-Grenzwerte zu vermeiden.
Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte
elektrische Betriebsmittel, Lüftungsanlagen, Beleuchtungen und Leitungen verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug
verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene
beschmutzte Kleidung sofort ausziehen.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
leitfähig sein. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern.
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten. Nicht zusammen mit Lebens
- und
Lagerklasse (TRGS 510) :
3
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Lagerung zwischen 5 und 35°C an einem trockenen und gut
Beschichtungsstoff für rostpassivierende und haftvermittelnde Grundanstriche für außen und innen auf Eisen und Stahl.
Giscode :
Produkt
-
Code gemäß GISBAU (Gefahrstoff
-
Informationssystem der deutschen Berufsgenossenschaften der
KOHLENWASSERSTOFFE, C9
-
C10, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLISCHE
VERBINDUNGEN, < 2% AROMATEN
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Gruppengrenzwert für die Berechnung des Arbeitsplatzgrenzwert für
Grenzwert :
600 mg/m
3
Version :
KOHLENWASSERSTOFFE, C10
-
C13, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE,
<
2% AROMATEN
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Gruppengrenzwert für die Berechnung des Arbeitsplatzgrenzwert für
Grenzwert :
600 mg/m
3
Version :
KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Gruppengrenzwert für die Berechnung des Arbeitsplatzgrenzwert für
Grenzwert :
600 mg/m
3
Version :
(2-METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. : 34590
-94-
8
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Grenzwert :
50 ppm
/ 310 mg/m
3
Spitzenbegrenzung :
1(I)
Version :
06.11.2015
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TWA ( EC )
Grenzwert :
50 ppm
/ 308 mg/m
3
Bemerkung :
H
Version :
08.06.2000
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP
-
Methode nach TRGS 900 ( D )
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden
aufbewahren. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Futtermitteln lagern.
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
belüfteten Ort.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Einsetzbar auch als Grundierung auf Heizkörpern.
Branchenlösungen
Bauwirtschaft) für Farben und Lacke (GISCODE): BSL40
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17.05.2017
Version (Überarbeitung) :
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
16.0.0 (15.0.0)
Parameter :
Parameter :
Parameter :
Kohlenwasserstoffgemische (siehe Nummer 2.9 der TRGS 900).
Kohlenwasserstoffgemische (siehe Nummer 2.9 der TRGS 900).
Kohlenwasserstoffgemische (siehe Nummer 2.9 der TRGS 900).
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Errechneter RCP
-
Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Grenzwert :
600
mg/m3
Bemerkung
RCP-Methode nach TRGS 900: Kurzzeitwert (Spitzenbegrenzung): Überschreitungsfaktor 2 (II).
DNEL/DMEL
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Verbraucher) ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9
-
C10, N
-
ALKANE, ISOALKANE,
Expositionsweg :
Oral
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
300 mg/kg
Sicherheitsfaktor :
1 Tage
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Verbraucher) ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9
-
C10, N
-
ALKANE, ISOALKANE,
Expositionsweg :
Dermal
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
300 mg/kg
Sicherheitsfaktor :
1 Tage
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Verbraucher) ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9
-
C10, N
-
ALKANE, ISOALKANE,
Expositionsweg :
Einatmen
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
900 mg/m
3
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Gewerbe) ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9
-
C10, N
-
ALKANE, ISOALKANE,
Expositionsweg :
Dermal
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
300 mg/kg
Sicherheitsfaktor :
1 Tage
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Gewerbe) ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9
-
C10, N
-
ALKANE, ISOALKANE,
Expositionsweg :
Einatmen
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
1500 mg/m
3
Grenzwerttyp :
DNEL Verbraucher (systemisch) ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. :
Expositionsweg :
Dermal
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
15 mg/kg
Sicherheitsfaktor :
1 Tage
Grenzwerttyp :
DNEL Verbraucher (systemisch) ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. :
Expositionsweg :
Einatmen
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
37,2 mg/m
3
Grenzwerttyp :
DNEL Verbraucher (systemisch) ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. :
Expositionsweg :
Oral
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
1,67 mg/kg
Sicherheitsfaktor :
1 Tage
Grenzwerttyp :
DNEL Arbeitnehmer (systemisch) ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. :
Expositionsweg :
Dermal
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
Die in der TRGS 900 genannten Angaben für die Überwachung von AGW sind zu berücksichtigen.
DNEL/DMEL und PNEC-Werte
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Version (Überarbeitung) :
CYCLISCHE VERBINDUNGEN, < 2% AROMATEN )
CYCLISCHE VERBINDUNGEN, < 2% AROMATEN )
CYCLISCHE VERBINDUNGEN, < 2% AROMATEN )
16.0.0 (15.0.0)
CYCLISCHE VERBINDUNGEN, < 2% AROMATEN )
CYCLISCHE VERBINDUNGEN, < 2% AROMATEN )
34590-94-8 )
34590-94-8 )
34590-94-8 )
34590-94-8 )
Seite : 6 / 16
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
65 mg/kg
Sicherheitsfaktor :
1 Tage
Grenzwerttyp :
DNEL Arbeitnehmer (systemisch) ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. :
Expositionsweg :
Einatmen
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
310 mg/m
3
PNEC
Grenzwerttyp :
PNEC Gewässer, Süßwasser ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. :
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
19 mg/l
Grenzwerttyp :
PNEC Gewässer, Meerwasser ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. :
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
1,9 mg/l
Grenzwerttyp :
PNEC Sediment, Süßwasser ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. :
Expositionsweg :
Boden
Grenzwert :
70,2 mg/kg
Grenzwerttyp :
PNEC Sediment, Meerwasser ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. :
Expositionsweg :
Boden
Grenzwert :
7,02 mg/kg
Grenzwerttyp :
PNEC Boden ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. : 34590
-94-
8 )
Expositionsweg :
Boden
Grenzwert :
2,74 mg/kg
Grenzwerttyp :
PNEC Kläranlage (STP) ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. : 34590
-
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
4168 mg/l
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht
Dichtschließende Schutzbrille (z. B. Vollsicht
-
Schutzbrille) benutzen.
Handschutz
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist ein Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk, geprüft nach DIN EN 374, mit
Körperschutz
Arbeitsschutzkleidung tragen.
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
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17.05.2017
17.05.2017
34590-94-8 )
34590-94-8 )
34590-94-8 )
34590-94-8 )
34590-94-8 )
Version (Überarbeitung) :
16.0.0 (15.0.0)
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den AGW-Grenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden. Angaben zu Abschnitt 7. beachten.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
einer Materialstärke von 0,38 mm zu benutzen.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Durchbruchzeit: >=8h.
Hinweise des Herstellers sind zu beachten.
Für den längeren oder wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der
Praxis deutlich kürzer sein können. Die Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten
Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind
Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Nach dem Händewaschen verlorengegangenes Hautfett durch
fetthaltige Hautsalben ersetzen.
94-8 )
Seite : 7 / 16
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
Bei einer Verarbeitung des Produktes mittels Streichen bzw. Rollen ist ein Atemschutz bei guter Be
- und Entlüftung
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Mit Produkt beschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit
Nicht in Gewässer und in den Boden gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder
Aggregatzustand
:
Flüssigkeit.
Farbe
:
gemäß Produktbezeichnung
Schwach, charakteristisch.
Weitere physikalisch
-
chemische Daten wurden nicht ermittelt.
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind keine durch eine evtl. Reaktivität des Produktes verbundene Gefahren
Bei Anwendung
der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7).
Lösemitteldämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Um das Entstehen eines zündfähigen Dampf
-
Luft-Gemisches zu vermeiden, ist für eine gute Be
- und Entlüftung (u.U.
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
Atemschutz
des Arbeitsbereiches nicht notwendig. Liegt bei einer schlechter Be-und Entlüftung des Arbeitsbereiches die
Lösemittelkonzentration über den AGW- bzw. MAK-Grenzwerten, so muss ein für diesen Zweck zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Maler-Halbmaske mit Rundgewindeanschluss EN 148-1 (Schraubfilter) und
Kombinationsfilter A2 - P3 gemäß DIN EN 14387 verwenden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
nicht Essen und Trinken - Nicht Rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Für gute Raum- und
Arbeitsplatzbe- und entlüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
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17.05.2017
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Version (Überarbeitung) :
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
( 50 °C )
( 20 °C )
( 20 °C )
( 20 °C )
( 20 °C )
( 23 °C )
( 40 °C )
>
<
>
>
max.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
bekannt.
10.2
Chemische Stabilität
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Absauganlage) zu sorgen. Vor Frost, Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Seite : 8 / 16
135 - 220 °C
25 °C
200 °C
0,7 Vol-%
6,5 Vol-%
35 hPa
1,15 - 1,25 g/cm3
3 %
unlöslich
100 - 120 s
60 s
20,5 mm2/s
500 g/l
DIN-Becher 4 mm
ISO-Becher 6 mm
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
Mit Lösemitteln verunreinigte Putzlappen können si
ch selbst entzünden. Daher ist auf sichere Entsorgung von Abfällen
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind uns keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Von stark sauren und
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind uns keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. Bei hohen
Akute Toxizität:
Akute orale Toxizität
Parameter :
ATEmix berechnet
Expositionsweg :
Oral
Wirkdosis :
nicht relevant
Parameter :
LD50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9
-
C10, N
-
ALKANE, ISOALKANE,
Expositionsweg :
Oral
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
> 5000 mg/kg
Parameter :
LD50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C10
-
C13, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE,
< 2%
Expositionsweg :
Oral
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
> 5000 mg/kg
Parameter :
LD50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Expositionsweg :
Oral
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
> 5000 mg/kg
Parameter :
LD50 ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. : 34590
-94-
8 )
Expositionsweg :
Oral
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
5135 mg/kg
Akute dermale Toxizität
Parameter :
ATEmix berechnet
Expositionsweg :
Dermal
Wirkdosis :
nicht relevant
Parameter :
LD50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9
-
C10, N
-
ALKANE, ISOALKANE,
Expositionsweg :
Dermal
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
> 5000 mg/kg
Parameter :
LD50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C10
-
C13, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE,
< 2%
Expositionsweg :
Dermal
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
zu achten.
10.5
Unverträgliche Materialien
alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden.
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Temperaturen oder im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte, wie z.B. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid,
Rauch, Stickoxide, entstehen.
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17.05.2017
Version (Überarbeitung) :
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Wirkungen
- Akute orale Toxizität: Keine Daten zum Gemisch verfügbar;
- Akute dermale Toxizität: Keine Daten zum Gemisch verfügbar;
- Akute inhalative Toxizität: Keine Daten zum Gemisch verfügbar.
16.0.0 (15.0.0)
CYCLISCHE VERBINDUNGEN, < 2% AROMATEN )
AROMATEN )
CYCLISCHE VERBINDUNGEN, < 2% AROMATEN )
AROMATEN )
Seite : 9 / 16
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
Spezies :
Kaninchen
Wirkdosis :
> 5000 mg/kg
Parameter :
LD50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Expositionsweg :
Dermal
Spezies :
Kaninchen
Wirkdosis :
> 5000 mg/kg
Parameter :
LD50 ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. : 34590
-94-
8 )
Expositionsweg :
Dermal
Spezies :
Kaninchen
Wirkdosis :
9500 mg/kg
Akute inhalative Toxizität
Parameter :
ATEmix berechnet
Expositionsweg :
Inhalativ (Dampf)
Wirkdosis :
nicht relevant
Parameter :
LC50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C10
-
C13, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE,
< 2%
Expositionsweg :
Einatmen
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
> 4,951 mg/l
Expositionsdauer :
4 h
Parameter :
LC50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Expositionsweg :
Einatmen
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
> 5000 mg/m
3
Expositionsdauer :
8 h
Parameter :
LC50 ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. : 34590
-94-
8 )
Expositionsweg :
Einatmen
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
3,35 mg/l
Expositionsdauer :
7 h
Reizwirkung:
Das Produkt enthält sensibilisierende Inhaltsstoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können (siehe Abschnitte 2
Das Produkt ist nicht als Keimzell
-
mutagen, karzinogen oder reproduktionstoxisch (CMR
-
Eigenschaften) eingestuft.
Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb der AGW
-
Grenzwerte k
ann zu Gesundheitsschäden wie Reizung der
Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt beeinträchtigt die natürliche Hautrückfettung und führt zum
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
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17.05.2017
AROMATEN )
Version (Überarbeitung) :
16.0.0 (15.0.0)
Reizung und Ätzwirkung
- An der Haut: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
- Am Auge: Kann leichte kurzfristige Augenbeschwerden hervorrufen.
- Atemwege: Reizwirkung möglich.
Sensibilisierung
und 3).
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und
fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Schleimhäute und Atmungsorgane, Nieren- und Leberschäden sowie der Beeinträchtigung des zentralen
Nervensystems führen.
Anzeichen: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, betäubende Wirkung und in Ausnahmefällen
Bewusstlosigkeit.
Lösemittelspritzer können Reizungen am Auge und reversible Schäden verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Austrocknen der Haut. Das Produkt kann auch durch die Haut in den Körper gelangen.
Aspirationsgefahr
Seite : 10 / 16
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
Das Produkt enthält Substanzen, die als reine Stoffe als Aspirationstoxisch der Kategorie 1 (Kann bei Verschlucken und
Sonstige Beobachtungen
Durch dieses Produkt sind gesundheitsschädliche Wirkungen, unter Beachtung der arbeitshygienischen Maßnahmen,
Das Produkt ist nicht als solches geprüft, sondern nach den konventionellen Methoden der Berechnungsverfahren der
Es sind keine akuten oder chronischen Schädigungen von Wasserorganismen durch das Produkt in Gewässern zu
Akute (kurzfristige) Fischtoxizität
Parameter :
NOELR ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Spezies :
Pseudokirchneriella subcapitata
Wirkdosis :
1000 mg/l
Expositionsdauer :
72 h
Parameter :
NOELR ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Spezies :
Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
Wirkdosis :
> 1 mg/l
Expositionsdauer :
21 Tage
Parameter :
LC50 ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. : 34590
-94-
8 )
Spezies :
Pimephales promelas (Dickkopfelritze)
Wirkdosis :
10000 mg/l
Expositionsdauer :
96 h
Akute (kurzfristige) Daphnientoxizität
Parameter :
EC50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9
-
C10, N
-
ALKANE, ISOALKANE,
Spezies :
Akute (kurzfristige) Daphnientoxizität
Wirkdosis :
10 -
100 mg/l
Parameter :
EC50 ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. : 34590
-94-
8 )
Spezies :
Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
Wirkdosis :
1919 mg/l
Expositionsdauer :
48 h
Akute (kurzfristige) Algentoxizität
Parameter :
EL0 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C10
-
C13, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE,
< 2%
Spezies :
Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
Wirkdosis :
1000 mg/l
Expositionsdauer :
48 h
Parameter :
EL0 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C10
-
C13, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE,
< 2%
Spezies :
Pseudokirchneriella subcapitata
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
Eindringen in die Atemwege tödlich sein) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft
11.4
11.5
sind.
Das Produkt ist aufgrund der erhöhten Viskosität (> 20,5 mm2/s bei 40°C) nicht als aspirationstoxisch eingestuft.
Andere schädliche Wirkungen
bei sachgemäßem Umgang nicht zu erwarten.
Zusätzliche Angaben
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und den toxikologischen Gefahren entsprechend eingestuft. Einzelheiten siehe
Kapitel 2 und 3.
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen
und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
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17.05.2017
17.05.2017
Version (Überarbeitung) :
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
erwarten.
Aquatische Toxizität
16.0.0 (15.0.0)
CYCLISCHE VERBINDUNGEN, < 2% AROMATEN )
AROMATEN )
AROMATEN )
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
Wirkdosis :
1000 mg/l
Expositionsdauer :
72 h
Parameter :
EL0 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Spezies :
Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
Wirkdosis :
1000 mg/l
Expositionsdauer :
48 h
Parameter :
EL0 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE,
< 2% AROMATEN )
Spezies :
Pseudokirchneriella subcapitata
Wirkdosis :
1000 mg/l
Expositionsdauer :
72 h
Bakterientoxizität
Parameter :
EC10 ( (2
-
METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS
-
Nr. : 34590
-94-
8 )
Spezies :
Pseudomonas putida
Wirkdosis :
4168 mg/l
Es sind keine Daten über das Potenzial des Produktes bzgl. seiner Persistenz und Abbaubarkeit verfügbar.
Es sind keine Daten über das Bioakkumulationspotenzial des Produktes verfügbar.
Es sind keine Daten über das Potenzial des Produktes bzgl. seiner Mobilität im Boden verfügbar.
Dieses Produkt e
nthält keine relevanten Stoffe, die als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder als sehr
Es liegen keine Informationen vor.
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Verordnung (EG)
Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV
Abfallschlüssel Produkt
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
Abfallschlüssel Verpackung
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
Abfallbehandlungslösungen
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen behördlichen Verschriften einem zugelassenen Entsorger oder einer
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Es liegen auch keine Informationen zu den einzelnen Bestandteilen vor.
12.4
Mobilität im Boden
Ein Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation sollte verhindert werden.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) bewertet wurden.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
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17.05.2017
17.05.2017
Version (Überarbeitung) :
16.0.0 (15.0.0)
12.7
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Das Produkt wurde auf der Grundlage der Summierung von eingestuften Bestandteilen gemäß der CLPNr. 1272/2008 bewertet und entsprechend der ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe
Abschnitte 2 und 3.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
AVV):
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
AVV):
15 01 10* Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
kommunalen Sammelstelle zuführen. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in Gewässer oder
die Kanalisation gelangen lassen.
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können
UN 1263
Landtransport (ADR/RID)
FARBE
Seeschiffstransport (IMDG)
PAINT
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR)
PAINT
Landtransport (ADR/RID)
Klasse(n) :
3
Klassifizierungscode :
F1
Gefahr
-
Nr. (Kemlerzahl) :
30
Tunnelbeschränkungscode :
D/E
Sondervorschriften :
640E · E 1 · Beförderung in Gefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens 450
Gefahrzettel :
3
Seeschiffstransport (IMDG)
Klasse(n) :
3
EmS-Nr. : F-E / S-
E
Sondervorschriften :
LQ 5 l · E 1 · IMDG 2.3.2.5 (<= 30 l)
Gefahrzettel :
3
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR)
Klasse(n) :
3
Sondervorschriften :
E 1
Gefahrzettel :
3
III
Landtransport (ADR/RID) :
Nein
Seeschiffstransport (IMDG) :
Nein
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR) :
Nein
Keine
Nicht relevant, da keine Beförderung des Produktes in Lieferform als Massengut gemäß den Vorgaben der
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der
Stoff zu entsorgen.
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17.05.2017
17.05.2017
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
Version (Überarbeitung) :
16.0.0 (15.0.0)
Litern unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID.
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
14.7
IBC-Code
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO).
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
EU-Vorschriften
Sonstige EU
-
Vorschriften
Angaben zur Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer
Angaben gemäß der EU
-
Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (WGK)
Klasse : 1 (Schwach wassergefährdend)
Einstufung gemäß VwVwS
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) : entzündbar
Zusätzliche Angaben
Das Produkt gilt gemäß den Kriterien des Penetrometerverfahrens (ADR, Teil 2, Abschnitt 2.3.4) nicht als fester Stoff
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
02. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
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17.05.2017
17.05.2017
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2
Verbindungen (VOC-RL)
Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken:
Produktunterkategorie und VOC-Grenzwerte gemäß Anhang II, Buchstabe A der Richtlinie:
Kategorie i, Typ Lb;
VOC-Grenzwert der Kategorie für 2010: 500 g/l.
Dieses Produkt enthält max. 500 g/l VOC.
und erfüllt somit auch nicht die Kriterien für feste Stoffe nach TRwS 779 Ziffer 2.1.1.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Version (Überarbeitung) :
16.0.0 (15.0.0)
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1
Änderungshinweise
16.2
Abkürzungen und Akronyme
(Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures)
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord
européen relatif transport des merchandises dangereuses par route)
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
AOX: Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (Adsorbable Organic halogen compounds)
ATEmix: Schätzwert der Akuttoxizität für ein Gemisch
AVV: Abfallverzeichnis-Verordnung
BCF: Biokonzentrationsfaktor (Bio-Concentration Factor)
bzw.: Beziehungsweise
CAS: Chemical Abstract Service
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging)
CMR: Stoffe klassifiziert als Krebserzeugend, Mutagen oder Reproduktionstoxisch (Carcinogenic, Mutagenic, toxic for
Reproduction)
CSR: Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report)
DNEL: Grenzwert, unterhalb dessen der Stoff keine Wirkung ausübt (Derived No Effect Level)
EAK: Europäischer Abfallkatalog
EC50: Wirksame Konzentration 50% (Effective Concentration 50%)
ECHA: Europäische Chemikalienagentur
EG: Europäische Gemeinschaft
EWG: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EINECS: Europäisches Inventar der bekannten kommerziellen chemischen Stoffe / Altstoffinventar (European Inventory
of Existing Commercial Chemical Substances)
ELINCS: Europäische Liste angemeldeter chemischer Stoffe / Neustoffliste (European List of Notified Chemical
Substances)
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
GHS: Weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (Globally
Keine
Die Bewertung der Gefahreneigenschaften des Produktes erfolgte gemäß Anhang I der VERORDNUNG (EG) Nr.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Keine
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals)
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport (International Air Transport Association)
ICAO: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization)
IC50: Hemmstoffkonzentration 50% (Inhibition Concentration 50%)
IMDG Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport (International Maritime Dangerous Goods Code)
IMO: Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization)
LC50: Letale (Tödliche) Konzentration 50%
LD50: Letale (Tödliche) Dosis 50%
LOAEL: Niedrigste Dosis mit beobachteter schädlicher Wirkung (Lowest Observed Adverse Effect Level)
LOEL: Niedrigste Dosierung mit beobachtetem Effekt (Lowest observable effect level)
MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (International
Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships)
MVZ: Molverhältniszahl
n.a.: Nicht anwendbar
n.b.: Nicht bestimmt
n.r.: Nicht relevant
NLP: Stoffe die nicht länger als Polymere gelten (No Longer Polymers)
NOAEC: Konzentration bei der kein schädigender Effekt mehr feststellbar ist (No Observed Adverse Effect
Concentration)
NOAEL: Dosis bei der keine gesundheitsschädigende Wirkungen beobachtet wurden (No Observed Adverse Effect Level)
NOEC: Höchste Dosis ohne schädliche Wirkung (No Observed Effect Concentration)
NOEL: Dosis ohne Wirkung (No Observed Effect Level)
OEL: Arbeitsplatzgrenzwert (Occupational Exposure Limit)
PBT: Persistent, bioakkumlierbar, giftig (persistent, bioaccumulative, toxic)
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (Predicted No Effect Concentration)
RCP: Berechnungsmethode für Arbeitsplatzgrenzwerte von Kohlenwasserstoffgemischen (Reciprocal calculation
procedure)
REACH: Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorization of
Chemicals)
RID: Gefahrgutvorschriften für den Transport mit der Eisenbahn (Règlement International concernant le transport de
marchandises dangereuses par chemin de fer)
STEL: Grenzwert für Kurzzeitexposition (Short-term Exposure Limit)
SVHC: Stoff sehr hoher Besorgnis (Substance of Very High Concern)
TLV - TWA: Arbeitsplatzgrenzwert (Threshold Limit Value - Time Weighed Average))
TRGS: Technische Regel für Gefahrstoffe
TRwS: Technische Regel wassergefährdender Stoffe
VbF: Verordnung brennbarer Flüssigkeiten
VOC: Flüchtige organische Kohlenwasserstoffe (Volatile Organic Compounds)
vPvB: Sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (very persistent, very bioaccumulative) VwVwS: Verwaltungsvorschrift
wassergefährdender Stoffe.
16.3
Wichtige Literaturangaben und Datenquellen
SCHÖNER WOHNEN PROFIDUR Rostschutzgrund 2413
17.05.2017
17.05.2017
Version (Überarbeitung) :
16.0.0 (15.0.0)
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung
16.4
(EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
1272/2008 (CLP-Verordnung).
16.5
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
16.6
Schulungshinweise
Seite : 15 / 16
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Sicherheitsdatenblatt
( DE / D )
Keine
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenbla
tt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
16.7
Zusätzliche Angaben
Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten
Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere
Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung
unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes
ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
SCHÖNER WOHNEN PROFIDUR Rostschutzgrund 2413
17.05.2017
17.05.2017
Version (Überarbeitung) :
16.0.0 (15.0.0)
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