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2. MÖGLICHE GEFAHREN
Keine chemische Gefahr bei normaler Verwendung gemäß den Empfehlungen von Saft (siehe Benutzerhandbücher bzw.
ähnliche Unterlagen). Unter normalen Gebrauchsbedingungen werden die Elektrodenmaterialien und der darin enthaltene
Elektrolyt nicht freigesetzt, sofern die Batterieintegrität gewahrt bleibt und die Verschlüsse intakt sind. Kontakt mit den
Batterieinhaltsstoffen bzw. deren Verbrennungsprodukten kann schädlich sein.
Ein Freisetzungsrisiko besteht nur bei unsachgemäßer Handhabung (mechanisch, thermisch, elektrisch), wodurch die
Sicherheitsventile aktiviert werden und/oder die Batteriecontainer bersten können. Insbesondere darf die Batterie nicht
geöffnet, verbrannt oder außerhalb des angegebenen Temperaturbereichs gelagert bzw. verwendet werden (für weitere
Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 4). Je nach Umständen kann sonst ein Elektrolytaustritt oder eine Batterieentgasung,
eine Batterieexplosion bzw. ein Batteriebrand entstehen.
Ladeschutz:
Wann immer Lithiumbatterien nicht die einzige Stromquelle in einem Stromkreis sind, sind die nachstehenden, von den
Underwriters Laboratories empfohlenen Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Zellen dürfen nicht mit einer elektrischen
Stromquelle in Reihe geschaltet werden, durch die die Last in den einzelnen Zellen erhöht würde. Die elektronische
Schaltung muss eine der folgenden Bauelementvarianten enthalten:
A. Zwei geeignete, mit den Zellen in Reihe geschaltete Dioden (oder Äquivalente) zur Verhinderung eines Rückstroms
(Ladestroms). Die zweite Diode übernimmt diese Schutzfunktion bei Ausfall der ersten Diode. Für die Überprüfung
der für jede Einheit korrekten Diodenpolarität sind vom Gerätehersteller entsprechende
Qualitätskontrollverfahren oder vergleichbare Prozeduren festzulegen.
Oder
B. Eine Sperrdiode (oder ein Äquivalent) zur Verhinderung eines Rückstroms (Ladestroms) und ein elektrischer
Widerstand zur Strombegrenzung bei Ausfall der Diode. Die Größe des Widerstands sollte so bemessen werden,
dass der Rückstrom (Ladestrom) auf den gemäß dem Zellen-Datenblatt geltenden Maximalwert begrenzt wird.
Gefahren durch freigesetztes Material im Fall von geöffneten Zellen:
AUGENKONTAKT: Kann eine Augenreizung verursachen. Staub kann eine Entzündung der Augenlider auslösen.
HAUTKONTAKT: Kann eine Hautreizung verursachen.
EINATMEN: Kann eine Reizung der Atemwege und der Schleimhäute verursachen. Falls beim Ausbau einer Batterie Gas
austritt, kann eine Halsreizung auftreten.
VERSCHLUCKEN: Kann bei Verschlucken eine Vergiftung verursachen.
3. ZUSAMMENSETZUNG, INFORMATIONEN UND INHALTSSTOFFE
Mangandioxid 1313-13-9 215-202-6 40–50
Organischer Elektrolyt** n. z. n. z. 15–25
Kohlenstoff 1338-86-4 1–5
Kupfer 7440-50-8 231-159-61–15
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Aluminium 7429-90-5 231-072-3 1–20
Rostfreier Stahl, Nickel und Inertstoffe n. z. n. z. Rest
* Die Mengenangaben variieren je nach Zellentyp.
** Enthält 1,2-Dimethoxyethan (CAS 110-71-4, EINECS 603-031-00-3), Gehalt < 3 %, seit Juni 2012 auf der REACH-Kandidatenliste.
3.2 Für Batteriesätze
Der Gehaltwert kann je nach Batteriesatz variieren; die angegebenen Gehaltbereiche werden dabei jedoch nicht
überschritten.
4. HANDHABUNG UND LAGERUNG
WICHTIGER HINWEIS: Ohne Genehmigung durch Saft darf die Batterie weder geöffnet, zerstört oder verbrannt werden,
da dadurch ein Brand ausgelöst oder die Inhaltsstoffe der Zellen unter bestimmten Umständen bei Freisetzung schädlich
sein können.
Die in diesem Batterie-Informationsblatt beschriebenen Lithium-Mangandioxid-Zellen und Batterien sind hermetisch
verschlossene (hermetically sealed) Einheiten, die keine Gefahr darstellen, sofern sie gemäß den Empfehlungen des
Herstellers verwendet werden.
LAGERUNG:
Die Zellen und Batterien sind an einem kühlen und trockenen Ort zu lagern. Es darf keine Kondensation auftreten.
Durch hohe Temperaturen kann sich die Batterielebensdauer verringern und die Leistung verschlechtern.
Batterien dürfen nicht für längere Zeiträume in Umgebungen mit hoher Luftfeuchtigkeit gelagert werden.
Da Kurzschlüsse Leckagen sowie eine Brand- oder Explosionsgefahr verursachen können, sind die Batterien bis zu
ihrer Verwendung in ihrer jeweiligen Originalverpackung und getrennt voneinander zu lagern.
Für eine Rücksendung von Zellen oder Batteriesätzen an den Lieferanten ist die Originalverpackung
aufzubewahren.
HANDHABUNG:
Es darf keine Wiederaufladung erfolgen.
Es darf keine Tiefentladung bzw. keine erzwungene Entladung erfolgen.
Der Plus- (+) bzw. Minuspol (–) darf nicht mit Leitern kurzgeschlossen werden.
Die Polarität darf nicht vertauscht werden.
Die Batteriesätze bzw. die Zellen dürfen nicht geöffnet werden.
Sie dürfen keiner mechanischen Überbeanspruchung ausgesetzt werden (Durchstoßen, Quetschen, Deformation
usw.).
Sie dürfen weder Wasser oder Kondensation noch Oxidations- oder Reduktionsmitteln, Säuren oder Basen
ausgesetzt werden.
Sie dürfen keinen Temperaturen über den Batterie-Temperaturnennwerten ausgesetzt werden.
Sie dürfen nicht direkt erhitzt, gelötet oder in ein Feuer geworfen werden.
Die Batterien müssen sofort abgeklemmt werden, wenn von ihnen während des Betriebs ein ungewöhnlicher
Geruch ausgeht, sie heiß sind, sie ihre Form geändert haben oder in sonstiger Weise auffällig erscheinen. Sie sind
dann sofort in einen Eimer mit Wasser zu stellen. Wenden Sie sich an Saft, falls eines dieser Probleme auftritt.
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BATTERIESATZ-MONTAGE:
Die Konstruktion und Montage von Batteriesätzen erfordert entsprechende Qualifikationen, Fachkenntnisse und Erfahrung.
Es wird daher nicht empfohlen, dass der Endverbraucher versucht, Batteriesätze selbst zu konstruieren und/oder zu
montieren. Alle Batterien mit Lithiumzellen sollten vorzugsweise von Saft hergestellt werden, damit eine ordnungsgemäße
Konstruktion und Montage gewährleistet werden können. Ein umfassender Batteriemontageservice ist bei Saft verfügbar.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Saft. Falls dies aus irgendeinem Grund jedoch nicht möglich ist, kann Saft die
Batteriesatzkonstruktion vertraulich überprüfen, um sicherzustellen, dass die Konstruktion (montiert und in Gebrauch)
sicher ist und die gesetzten Leistungsanforderungen erfüllt.
SONSTIGES:
In Bezug auf die maximalen Strom- und Betriebstemperaturbereichswerte sind die Empfehlungen des Herstellers zu
beachten.
5. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Im verkaufsfertigen Zustand sind die in diesem Batterie-Informationsblatt beschriebenen Lithium-MnO2Zellen bzw. Batterien hermetisch verschlossene (hermetically sealed) Einheiten. Es handelt sich um gebrauchsfertige „Produkte“,
durch die der Benutzer keinen gefährlichen Chemikalien ausgesetzt wird, sofern die Verwendung gemäß den
Herstellerangaben erfolgt.
6. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Das Produkt ist unter den in Abschnitt 4 beschriebenen Bedingungen stabil.
Die folgenden Gefahren können bei einer durch unsachgemäße Handhabung geöffneten Zelle auftreten:
GEFÄHRLICHE REAKTIONEN: Aus der Zelle freigesetztes Lithium kann in der Atmosphäre mit Wasser reagieren, wodurch
sich Wasserstoff (ein hochentzündliches Gas) bildet.
GEFÄHRLICHE ZERSETZUNGSPRODUKTE: Eine thermische Zersetzung der Zelle kann zur Freigabe von Elektrolytflüssigkeit
und -dampf sowie von Schadstoffen und Staub führen.
ZU VERMEIDENDE STOFFE: Oxidationsmittel, Basen und Wasser.
ZU VERMEIDENDE BEDINGUNGEN: Die Zelle darf nicht über die im zugehörigen Datenblatt angegebene Temperatur hinaus
erwärmt oder verbrannt werden. Sie darf nicht zerlegt, gequetscht, durchstoßen, kurzgeschlossen, geladen oder wieder
aufgeladen werden. Eine mechanische oder elektrische Überbeanspruchung ist zu vermeiden.
7. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Eine Reizungsgefahr besteht nur, wenn die Zelle mechanisch, thermisch oder elektrisch so überbeansprucht wird, dass die
Gehäuseintegrität verloren geht. In diesem Fall kann es zu einer Reizung der Haut, der Augen und der Atemwege kommen.
1,2-Dimethoxyethan (EGDME) kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und Kinder im Mutterleib schädigen. EGDME wird
seit Juni 2012 in der REACH-Kandidatenliste als SVHC aufgeführt.
8. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Bei korrekter Verwendung und Entsorgung sind keine Auswirkungen bekannt.
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9. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Das Recyceln von Batterien ist entweder gesetzlich vorgeschrieben (Europäische Richtlinie 2006/66/EG) oder wird
empfohlen.
Da auch Zellen und Batterien, die bis zu ihrer Entladeschlussspannung entladen sind, immer noch beträchtliche Mengen
Energie enthalten können, müssen die Pole stets geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Die Entsorgung hat gemäß den jeweils geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erfolgen (wenden Sie sich hierfür an Ihren
Händler vor Ort). Das zu entsorgende Material ist gemäß den Angaben in Abschnitt 4 zu lagern.
Entsorgen Sie Zellen und /oder Batteriesätze NICHT in einem Abwasserkanal oder anderen Gewässern und werfen Sie diese
auch nicht einfach auf den Boden.
Auf Anfrage wird für große Mengen ein Entsorgungsservice angeboten.
Hinweis: Bei der Herstellung eines neuen Batteriesatzes ist darauf zu achten, dass er die Tests gemäß den UNModellvorschriften im Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 besteht.
10.1 UN-Transportvorschriften
Lithium-MnO2-Zellen und -Batteriesätze sind in der Liste gefährlicher Stoffe gemäß den UN-Empfehlungen für die
Beförderung gefährlicher Güter aufgeführt. Je nach ihrem Lithiummetallgehalt unterliegt der Transport einiger Einzelzellen
und kleiner Batteriesätze u. U. keinen Transportbeschränkungen (siehe den jeweiligen Transportschein).
UN-Nummer UN 3090 (als Massengüter transportierte Zellen und Batterien)
UN 3091 (mit oder in Geräten bzw. Ausrüstungen transportierte Zellen und Batterien)
ADR-Klasse Klasse 9
Verpackungsgruppe: II
Versandbezeichnung: Lithium-Metallbatterien
10.2 Versandetikett
Für Einzelzellen und Batteriesätze, die keinen Transportbeschränkungen unterliegen, ist ein Etikett mit der Bezeichnung
„Enthält Lithiumbatterien“ zu verwenden.
Für Einzelzellen und Batteriesätze, die Transportbeschränkungen unterliegen (der Klasse 9 zugeordnet), sind ein Etikett
„Klasse 9 –Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“ sowie ein Etikett mit der entsprechenden UN-Kennnummer
zu verwenden.
In allen Fällen ist der vom Hersteller ausgestellte Produkt-Transportschein zu beachten.
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In allen Fällen ist der vom Hersteller ausgestellte Produkt-Transportschein zu beachten.
11. ANGABEN ZU VORSCHRIFTEN
Hinweise zur Kennzeichnung
Europäische Union: Gemäß der Richtlinie 2006/66/EG sind Batterien mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
zu kennzeichnen.
12. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN (bei normalem Gebrauch nicht erforderlich)
12.1. Elektrolytkontakt
AUGENKONTAKT: Die Augen mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser ausspülen. Einen Arzt hinzuziehen.
HAUTKONTAKT: Die Haut gründlich mit Leitungswasser abwaschen. Verunreinigte Kleidungsstücke ablegen und vor
erneuter Verwendung waschen. In schweren Fällen einen Arzt hinzuziehen.
EINATMEN: Betroffene aus dem Gefahrenbereich entfernen, in Ruhelage bringen und warm halten. In schweren Fällen
einen Arzt hinzuziehen.
VERSCHLUCKEN: Den Mund gründlich mit Wasser ausspülen und anschließend reichlich Wasser zu trinken geben. Einen
Arzt hinzuziehen.
WEITERE BEHANDLUNG: In allen Fällen einer Kontamination der Augen, einer anhaltenden Hautreizung sowie in Fällen, in
denen Betroffene diese Substanz verschluckt bzw. deren Dämpfe eingeatmet haben, ist ein Arzt aufzusuchen.
12.2. Lithiummetallkontakt
AUGENKONTAKT: Die Augen sofort geöffnet mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser ausspülen. Unverzüglich
einen Arzt hinzuziehen.
HAUTKONTAKT: Die Lithiumpartikel so schnell wie möglich von der Haut entfernen. Die Haut sofort mindestens 15
Minuten lang mit reichlich Wasser abwaschen. Unverzüglich einen Arzt hinzuziehen.
EINATMEN/VERSCHLUCKEN: Der Inhalt einer offenen Zelle kann eine Reizung der Atemwege und der Schleimhäute
verursachen. Betroffene aus dem Gefahrenbereich entfernen, in Ruhelage bringen und warm halten. Sofort mit einem
Kortisonspray inhalieren. In schweren Fällen sind Betroffene 48 Stunden lang ärztlich zu überwachen.
13. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG (bei normalem Gebrauch nicht erforderlich)
LÖSCHMITTEL:
Li-MnO
Wasserbasis können zum Abkühlen von brennenden Li-MnO2-Zellen und -Batterien verwendet werden, sofern das
in ihnen enthaltene Lithiummetall noch nicht durch den Brand freigesetzt worden ist (Lithiummetall brennt
tiefrot).
Rohlithium: Es dürfen nur Metallbrand-Löschmittel (Klasse D) verwendet werden.
Sand, Löschpulver oder Natriumcarbonat, Graphitpulver oder Löschdecken dürfen nicht verwendet werden.
SPEZIALMASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG: Die Feuerwehrleute müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte
tragen.
-Zellen und -Batteriesätze: CO2-Löscher oder vorzugsweise reichlich Wasser bzw. Löschschaum auf
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Um das Einatmen von toxischen Rauchgasen zu vermeiden, sind zugelassene/zertifizierte Dampf-Atemschutzmasken zu
Atemschutz
Wenn nach einem Vorfall oder einer Überbeanspruchung eine Zelle offen ist bzw. ein Leck hat, sind
Atemschutzgeräte mit ABEK-Filter, die das ganze Gesicht bedecken, oder Fluchtmasken
(umluftunabhängige Atemschutzgeräte) zu verwenden.
Die Feuerwehrleute müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte tragen.
Hand-
schutz
Beim Umgang mit auslaufenden oder geborstenen Zellen sind Polypropylen-, Polyethylen-, Gummioder Viton-Handschuhe zu verwenden.
Augen-
schutz
Beim Umgang mit auslaufenden oder geborstenen Zellen sind Schutzbrillen mit Seitenschutz oder
Masken, die das ganze Gesicht bedecken, zu tragen, wenn nach einem Vorfall oder einer
Überbeanspruchung eine Zelle offen ist bzw. ein Leck hat.
Sonstiges
Bei auslaufenden oder geborstenen Zellen sind eine Gummischürze sowie Schutzkleidung zu tragen.
verwenden. Um möglichen Körperkontakt mit der Elektrolytlösung zu vermeiden, sind entsprechende Schutzkleidung und ausrüstung zu tragen. Jede Klasse der vorstehend angegebenen Löschmittel kann für diese Batterien bzw. ihr
Verpackungsmaterial verwendet werden. Um ein Bersten der Batterien zu verhindern, ist ihre Außenseite im Brandfall zu
kühlen.
BESONDERE GEFAHREN DURCH KONTAKT MIT DEM STOFF/PRÄPARAT SOWIE VERBRENNUNGS- UND GASPRODUKTEN:
Es kann verdampfter oder zersetzter Elektrolyt aus der Zelle austreten, wenn sie auf Temperaturen über ihren zulässigen
Temperaturwerten erwärmt wird. Im Elektrolyt enthaltene Lösungsmittel sind brennbare Flüssigkeiten und müssen von
jeder Zündquelle ferngehalten werden.
Bei einer Temperatur von über 160 °C können die Zellen/Batteriesätze explodieren und Funken, Metallteile sowie
brennendes Lithium freisetzen.
14. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG* (bei normalem Gebrauch
nicht erforderlich)
Eine offene Batterie oder Zelle darf nur an einem gut belüfteten Ort gehandhabt werden.
* AFNOR-Piktogramme
15. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG (bei normalem Gebrauch nicht
erforderlich)
PERSÖNLICHE MASSNAHMEN: Die Mitarbeiter sind aus dem kontaminierten Bereich zu evakuieren, bis sich die Dämpfe
verzogen haben. Tritt Elektrolyt aus einer Zelle oder Batterie aus, ist das Gas nach Möglichkeit nicht einzuatmen. Nach
Haut- oder Augenkontakt sowie Einatmen oder Verschlucken sind die in Abschnitt 12 beschriebenen Maßnahmen zu
ergreifen.
UMWELTSCHUTZMASSNAHMEN: Es darf keine Abwasser-, Oberflächenwasser- oder Grundwasserkontaminierung
erfolgen. Es darf keine Boden- oder Luftverschmutzung erfolgen.
REINIGUNG/ENTSORGUNG: Unter Einsatz von Schutzbrille und -handschuhen sind ausgetretene Stoffe mit
Absorptionsmaterial (Sand, Erde oder Vermiculit) zu binden. Eine auslaufende Batterie (es sei denn, sie ist heiß) und das
kontaminierte Absorptionsmaterial sind in einem Plastikbeutel zu versiegeln und gemäß den geltenden Vorschriften als
Sondermüll zu entsorgen.
16. SONSTIGE ANGABEN
Lithium-MnO2-Zellen von Friemann & Wolf sind bei den Underwriters Laboratories (Northbrook, USA) unter der Nummer
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MH 46385/Projekt-Nr. 08CA08489 registriert.
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Verwendungszweck zu überzeugen.
Saft übernimmt keinerlei Haftung für unmittelbare, mittelbare oder beiläufig entstandene Schäden oder Verluste oder
Folgeschäden, die möglicherweise durch die Verwendung dieses Batterie-Informationsblatts entstehen, das unseren
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werden.