Nicht anwendbar.
Schleifmittel sind Erzeugnisse und keine gefährlichen Stoffe oder Gemische gemäß
EU-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG bzw. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Siehe auch Nr. 8 und 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Schleifmittel sind Erzeugnisse und keine gefährlichen Stoffe oder Gemische gemäß
EU-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG bzw. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deshalb nicht zu
kennzeichnen.
2.3. Sonstige Gefahren
keine bekannt
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3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Das genannte Produkt enthält folgende Inhaltsstoffe, die gem. RL 67/548/EWG bzw. Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 eingestuft sind bzw. für die ein gemeinschaftlicher Grenzwert gilt:
Bitte beachten Sie auch Nr. 8 und 16 der freiwilligen Produktinformation.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen: Nicht möglich aufgrund der Form des Produkts
Augenkontakt: Nicht möglich aufgrund der Form des Produkts
Hautkontakt: Keine gesundheitsschädlichen Wirkungen bekannt
Verschlucken: Nicht wahrscheinlich aufgrund der Form des Produkts; Gegebenenfalls ärztliche
Hilfe aufsuchen
Hinweise für den Arzt: Keine Angaben verfügbar.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Nicht relevant. Symptomatische Behandlung.
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wasser, Löschpulver, Löschschaum, Sand, C02, je nach den vorliegenden
Umgebungsbedingungen.
5.2. Besondere vom Produkt ausgehende Gefahren
Gefährlicher Rauch kann entstehen. Atemschutzausrüstung verwenden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandbekämpfungsmaßnahmen auf die Umgebungssituation abstimmen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Nicht anwendbar.
7. Handhabung und Lagerung
Bei der Handhabung sind die Anweisungen für Schleifmaschinen und die einschlägigen nationalen
Vorschriften sowie Sicherheitsempfehlungen zu beachten.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Für sicheres Schleifen wird eine Risikobeurteilung (Arbeitsplatzevaluierung) und die Verwendung der
entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung empfohlen.
Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
(Landesbezogene behördliche Vorschriften beachten)
Hinweis: Gefährlicher Staub aus dem zu bearbeitenden Werkstoff kann durch das Schleifen / Bearbeiten
entstehen. Nationale Vorschriften für Staubgrenzwerte sind zu beachten.
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8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Individuelle Schutzmaßnahmen
8.2.1.1. Atemschutz: Staubmaske anlegen (Güteklasse in Abhängigkeit vom zu bearbeitenden
Werkstoff)
8.2.1.2. Handschutz: Schutzhandschuhe benutzen (Güteklasse in Abhängigkeit vom zu bearbeitenden
Werkstoff)
8.2.1.3. Augenschutz: Schutzhaube, Schutzbrille oder Gesichtsschutz benutzen (Güteklasse in
Abhängigkeit vom zu bearbeitenden Werkstoff)
8.2.1.4. Gehörschutz: Gehörschutz benutzen (Güteklasse in Abhängigkeit vom zu bearbeitenden
Werkstoff)
8.2.1.5. Körperschutz: Körperschutz benutzen (Güteklasse in Abhängigkeit vom zu bearbeitenden
Werkstoff und Bearbeitungsverfahren)
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.1 Aggregatzustand: fest
9.2 Farbe: je nach Produkttype
9.3 Löslichkeit in Wasser: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
keine
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Schleifmittel sind beständig und verändern sich nicht bei der Handhabung und Lagerung.
10.2. Chemische Stabilität
Schleifmittel sind beständig und verändern sich nicht bei der Handhabung und Lagerung.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei Temperaturen über 250 °C können gefährliche oder giftige Zersetzungsprodukte entstehen
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11. Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen bei Einatmen, Augen- und Hautkontakt sowie beim Verschlucken sind nicht
bekannt.
Die Hinweise unter Nr. 8 dieser freiwilligen Produktinformation sind zu beachten.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
keine Wirkungen bekannt
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
keine Potentiale für biologische Abbaubarkeit bekannt
12.3. Bioakkumulationspotenzial
keine Potentiale bekannt
12.4. Mobilität im Boden
keine Potentiale bekannt
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
nicht relevant
12.6. Andere schädliche Wirkungen
keine Wirkungen bekannt
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
13.1. Produkt
Nationale und örtliche Vorschriften sind zu befolgen.
Aufgrund der Inhaltsstoffe und Eigenschaften erfolgt die Entsorgung als nicht gefährlicher Abfall
x
(2000/532/EC) sofern vom Anwender keine gefährlichen Stoffe auf die Schleifmittel
aufgebracht werden. (EWC - SN 120121),
Aufgrund der Inhaltsstoffe und Eigenschaften erfolgt die Entsorgung als gefährlicher Abfall
(2000/532/EC) (EWC - SN 120120)
13.2. Verpackung
Nationale und örtliche Vorschriften sind zu befolgen.
14. Angaben zum Transport
Schleifmittel sind kein Gefahrgut.
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H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
ederholter Exposition
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R25 Giftig beim Verschlucken.
R48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
R51 Giftig für Wasserorganismen.
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15. Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für das Produkt
Das Produkt (Erzeugnis) ist nach EG-Richtlinien nicht kennzeichnungspflichtig.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Nicht relevant.
16. Sonstige Angaben
Änderungen gegenüber der letzten Version
Siehe Abschnitte 1 bis 16.
Literaturangaben und Datenquellen
Vorschriften
Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Stoffrichtlinie (67/548/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/2/EG.
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 552/2009.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 790/2009.
Richtlinie 2000/39/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/161/EU der Kommission.
Richtlinie 75/324/EWG, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr 219/2009.
Transportregelungen gemäß ADR, RID und IATA.
TRGS 900
Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wi
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG:
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R23 Giftig beim Einatmen.
R36 Reitzt die Augen.
R52 Schädlich für Wasserorganismen
R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, stellen keine
Zusicherung von Eigenschaften des Produktes dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger bzw. Anwender unserer Schleifmittel in
eigener Verantwortung zu beachten.
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Datenblatt ausstellender Bereich: F&E
Ansprechpartner: Martin Davies
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