Quixx System Paint Repair PEN User manual

QUIXX METAL POLISH
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Ausgabedatum: 13.12.2018 Überarbeitungsdatum: 13.12.2018 Version: 1.00
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname
:
QUIXX METAL POLISH
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
Hauptverwendungskategorie
:
Verwendung durch Verbraucher
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
:
Poliermittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
E.V.I. GmbH Hainbuchenring 4 82061 Neuried - Germany T +49 (0)89 745062-0 - F +49 (0)89 745062-99
www.e-v-i.de
E-Mail-Adresse der für das SDB zuständigen sachkundigen Person
sds@kft.de
1.4. Notrufnummer
Notrufnummer
:
Giftinformationszentrale ttingen Tel.: +49 551 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken. Für dieses Produkt ist gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Dieses Produktsicherheitsdatenblatt wurde auf freiwilliger Basis erstellt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Kindergesicherter Verschluss
:
Nicht anwendbar
Tastbarer Gefahrenhinweis
:
Nicht anwendbar
2.3. Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
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Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Ausspucken. Kein Erbrechen auslösen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. schmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasser im Vollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase. Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Aluminiumoxide.
5.3. Hinweiser die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft- unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben
:
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
:
Verunreinigten Bereich ften.
6.1.2. Einsatzkfte
Schutzausrüstung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in den Untergrund vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
:
Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen. Mechanisch aufnehmen (aufwischen, aufkehren) und in geeigneten Behältern zur Entsorgung sammeln.
Sonstige Angaben
:
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Für eine gute Beftung des Arbeitsplatzes sorgen. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Hygienemaßnahmen
:
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerbedingungen
:
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Vor Frost schützen.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
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7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Für eine gute Beftung des Arbeitsplatzes sorgen.
Handschutz:
Bei wiederholtem oder länger anhaltendem Kontakt Handschuhe tragen. Nitrilkautschuk. EN 374. Die Wahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von anderen Qualitätsmerkmalen abhängig, die sich von Hersteller zu Hersteller unterscheiden. Bitte beachten Sie die vom Hersteller angegebenen Hinweise zur Durchlässigkeit und Durchbruchzeit. Handschuhe müssen nach jeder Verwendung und bei Auftreten von Verschleißspuren oder Perforation ersetzt werden
Augenschutz:
Spritzschutzbrille tragen, wenn Augenkontakt durch Verspritzen möglich ist. EN 166
Haut- und Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. EN 340. EN 13034
Atemschutz:
Bei unzureichender Belüftung geeignete Atemschutzausrüstung tragen. EN 143. Atemschutz sollte nur zum Beherrschen des Restrisikos bei Kurzzeittätigkeiten dienen, wenn alle praktisch durchführbaren Schritte zur Gefährdungsreduzierung an der Gefahrenquelle eingehalten wurden, z.B. durch Zurückhaltung und/oder lokale Absaugung. Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind der DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten zu entnehmen.
Get
Filtertyp
Bedingung
Norm
Atemschutzgerät mit Filter
A-P2
Kurzzeitexposition
EN 143
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand
:
Flüssigkeit
Aussehen
:
Pastöse Flüssigkeit.
Farbe
:
Welich.
Geruch
:
Charakteristisch.
Geruchsschwelle
:
Keine Daten verfügbar
pH-Wert
:
6,8 - 7,2
Verdunstungsgrad (Butylacetat=1)
:
Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt
:
Nicht anwendbar
Gefrierpunkt
:
Keine Daten verfügbar
Siedepunkt
:
100 °C
Flammpunkt
:
Nicht anwendbar: Wässrige Lösung
Selbstentzündungstemperatur
:
Nicht selbstentzündlich
Zersetzungstemperatur
:
Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
:
Nicht anwendbar
Dampfdruck
:
Keine Daten verfügbar
Relative Dampfdichte bei 20 °C
:
Keine Daten verfügbar
Relative Dichte
:
Keine Daten verfügbar
Dichte
:
1,1 g/cm³
Löslichkeit
:
Keine Daten verfügbar
Log Pow
:
Nicht anwendbar
Viskosität, kinematisch
:
Keine Daten verfügbar
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Viskosität, dynamisch
:
Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften
:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Brandfördernde Eigenschaften
:
Keine Daten verfügbar
Explosionsgrenzen
:
Nicht anwendbar
9.2. Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Das Produkt ist nicht reaktiv unter normalen Gebrauchs-, Lagerungs- und Transportbedingungen.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine weiteren Informationen verfügbar
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität (Oral)
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Akute Toxizität (Dermal)
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Akute Toxizität (inhalativ)
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt) pH-Wert: 6,8 - 7,2
Schwere Augenschädigung/-reizung
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt) pH-Wert: 6,8 - 7,2
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Keimzell-Mutagenität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Karzinogenität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Reproduktionstoxizität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt) Aspirationsgefahr
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Akute aquatische Toxizität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Chronische aquatische Toxizität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
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Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht getestet.
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12.3. Bioakkumulationspotenzial
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Log Pow
Nicht anwendbar
Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht getestet.
12.4. Mobilit im Boden
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Ökologie - Boden
Das Produkt wurde nicht getestet.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
12.6. Andere scdliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Verfahren der Abfallbehandlung
:
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen. Europäischer Abfallkatalog. Nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt gelangen lassen.
EAK-Code
:
20 03 99 - Siedlungsabfälle a.n.g 06 03 16 - Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
ADR
IMDG
IATA
ADN
RID
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Landtransport
Nicht anwendbar
Seeschiffstransport
Nicht anwendbar
Lufttransport
Nicht anwendbar
Binnenschiffstransport
Nicht anwendbar
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Bahntransport
Nicht anwendbar
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
:
Für dieses Produkt ist gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Dieses Produktsicherheitsdatenblatt wurde auf freiwilliger Basis erstellt.
15.1.2. Nationale Vorschriften
Deutschland
Verweis auf AwSV
:
Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, Schwach wassergefährdend (Einstufung nach AwSV, Anlage 1)
Lagerklasse (LGK)
:
LGK 12 - Nicht brennbare Flüssigkeiten
Störfall-Verordnung - 12. BImSchV
:
Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall- Verordnung)
Sonstige Informationen, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
:
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme:
ADN
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher ter auf Binnenwasserstraßen
ADR
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher ter auf der Straße
ATE
Schätzwert der akuten Toxizität
BCF
Biokonzentrationsfaktor
CLP
Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
DMEL
Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
EC50
Mittlere effektive Konzentration
IARC
Internationale Agentur für Krebsforschung
IATA
Verband für den internationalen Lufttransport
IMDG
Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50
Für 50% einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50
Für 50% einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
LOAEL
Niedrigste Dosis mit beobachtbarer schädlicher Wirkung
NOAEC
Konzentration ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOAEL
Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOEC
Höchste geprüfte Konzentration ohne beobachtete schädliche Wirkung
OCDE
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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PBT
Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
PNEC
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH
Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
RID
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
SDB
Sicherheitsdatenblatt
STP
Kläranlage
TLM
Median Toleranzgrenze
vPvB
Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Datenquellen
:
Angaben des Herstellers. Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten. ECHA (Europäische Chemikalienagentur).
Datenblatt ausstellende Abteilung:
:
KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark. 3 64347 Griesheim Postfach 1451 64345 Griesheim Tel.: +49 6155-8981-400 Fax: +49 6155 8981-500 Sicherheitsdatenblatt Service: +49 6155 8981-522
Ansprechpartner
:
Dr. Sandra Burkhard
KFT SDS EU 11
Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produkts ausgelegt werden
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