
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Ausgabedatum: 13.12.2018 Überarbeitungsdatum: 13.12.2018 Version: 1.00
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
Hauptverwendungskategorie
Verwendung durch Verbraucher
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
E.V.I. GmbH
Hainbuchenring 4
82061 Neuried - Germany
T +49 (0)89 745062-0 - F +49 (0)89 745062-99
www.e-v-i.de
E-Mail-Adresse der für das SDB zuständigen sachkundigen
Person
sds@kft.de
Giftinformationszentrale Göttingen Tel.: +49 551 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken. Für dieses Produkt ist gemäß
Artikel 31 der REACH-Verordnung kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Dieses Produktsicherheitsdatenblatt wurde auf freiwilliger Basis erstellt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Kindergesicherter Verschluss
Tastbarer Gefahrenhinweis
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

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Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
Den Mund mit Wasser ausspülen. Ausspucken. Kein Erbrechen auslösen. Bei Unwohlsein
Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase. Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Aluminiumoxide.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung
muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Verunreinigten Bereich lüften.
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben:
siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in den Untergrund vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen. Mechanisch aufnehmen
(aufwischen, aufkehren) und in geeigneten Behältern zur Entsorgung sammeln.
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere Angaben zur Entsorgung
siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer
die Hände waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Vor Frost schützen.
Zusammenlagerungshinweise
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

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7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
Bei wiederholtem oder länger anhaltendem Kontakt Handschuhe tragen. Nitrilkautschuk. EN 374. Die Wahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht
nur vom Material, sondern auch von anderen Qualitätsmerkmalen abhängig, die sich von Hersteller zu Hersteller unterscheiden. Bitte beachten
Sie die vom Hersteller angegebenen Hinweise zur Durchlässigkeit und Durchbruchzeit. Handschuhe müssen nach jeder Verwendung und bei
Auftreten von Verschleißspuren oder Perforation ersetzt werden
Spritzschutzbrille tragen, wenn Augenkontakt durch Verspritzen möglich ist. EN 166
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. EN 340. EN 13034
Bei unzureichender Belüftung geeignete Atemschutzausrüstung tragen. EN 143. Atemschutz sollte nur zum Beherrschen des Restrisikos bei
Kurzzeittätigkeiten dienen, wenn alle praktisch durchführbaren Schritte zur Gefährdungsreduzierung an der Gefahrenquelle eingehalten wurden,
z.B. durch Zurückhaltung und/oder lokale Absaugung. Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind der
DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten zu entnehmen.
Atemschutzgerät mit Filter
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Verdunstungsgrad (Butylacetat=1)
Nicht anwendbar: Wässrige Lösung
Selbstentzündungstemperatur
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Relative Dampfdichte bei 20 °C

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Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Brandfördernde Eigenschaften
9.2. Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Das Produkt ist nicht reaktiv unter normalen Gebrauchs-, Lagerungs- und Transportbedingungen.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine weiteren Informationen verfügbar
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Akute Toxizität (inhalativ)
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
pH-Wert: 6,8 - 7,2
Schwere Augenschädigung/-reizung
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
pH-Wert: 6,8 - 7,2
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
Exposition
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Aspirationsgefahr
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Akute aquatische Toxizität
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Chronische aquatische Toxizität
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht getestet.

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12.3. Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht getestet.
Das Produkt wurde nicht getestet.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen. Europäischer
Abfallkatalog. Nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder
die Umwelt gelangen lassen.
20 03 99 - Siedlungsabfälle a.n.g
06 03 16 - Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

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14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und
Verbotsverordnungen
Für dieses Produkt ist gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung kein Sicherheitsdatenblatt
erforderlich. Dieses Produktsicherheitsdatenblatt wurde auf freiwilliger Basis erstellt.
15.1.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, Schwach wassergefährdend (Einstufung nach AwSV,
Anlage 1)
LGK 12 - Nicht brennbare Flüssigkeiten
Störfall-Verordnung - 12. BImSchV
Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-
Verordnung)
Sonstige Informationen, Beschränkungen und
Verbotsverordnungen
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme:
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstraßen
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Schätzwert der akuten Toxizität
Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
Mittlere effektive Konzentration
Internationale Agentur für Krebsforschung
Verband für den internationalen Lufttransport
Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
Niedrigste Dosis mit beobachtbarer schädlicher Wirkung
Konzentration ohne beobachtbare schädliche Wirkung
Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung
Höchste geprüfte Konzentration ohne beobachtete schädliche Wirkung
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Angaben des Herstellers. Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten. ECHA (Europäische
Chemikalienagentur).
Datenblatt ausstellende Abteilung:
KFT Chemieservice GmbH
Im Leuschnerpark. 3 64347 Griesheim
Postfach 1451 64345 Griesheim
Tel.: +49 6155-8981-400
Fax: +49 6155 8981-500
Sicherheitsdatenblatt Service: +49 6155 8981-522
KFT SDS EU 11
Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und
Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produkts ausgelegt werden
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