6 Putting into operation 50
7 Fault and error messages 50
8 Maintenance 53
9 Decommissioning 54
Accessories, spare parts and service
10
54
11 Technical specications 55
12 Alarm and aler t tones 57
1 Hinweise zur
Betriebsanleitung
Wir freuen uns, dass Sie sich für unser
Produkt entschieden haben und danken
Ihnen für Ihr Vertrauen!
Die vorliegende Betriebsanleitung enthält Informationen und Hinweise zur
sicheren Montage, Inbetriebnahme und
Instandhaltung, sowie zum einwandfreien
Betrieb des Rauchwarnmelders.
Die Betriebsanleitung soll die Zuverlässigkeit sowie die Lebensdauer erhöhen, soll
Gefahren und Ausfallzeiten und ggf. einen
Verlust von Gewährleistungsansprüchen
vermeiden.
Die Betriebsanleitung muss zwingend gelesen und verstanden werden.
Für eine bessere Lesbarkeit wird der PX-I
Rauchwarnmelder im weiteren Fließtext
als „Rauchwarnmelder“ bzw. „Gerät“
bezeichnet.
1.1 Gültigkeit der
Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung gilt nur für
Rauchwarnmelder des Typs PX-I mit oder
ohne Q-Label.
1.2 Typenschild und Identikation
Das Typenschild des Rauchwarnmelders
bendet sich unter der Prüf-/Stopp-Taste
(Abdeckung Rauchwarnmelder).
Rauchwarnmelder ohne Q-Label
Ein Rauchwarnmelder ohne Q-Label ist
nicht nach vfdb-Richtlinie 14/01 zertiziert.
Ab b. 1 Typenschild Rauchwarnmelder
ohne Q-Label (Angaben können
abweichen)
Rauchwarnmelder mit Q-Label
Einen Rauchwarnmelder mit Q-Label erkennen Sie am auf dem Typenschild.
2
DE
Betriebsanleitung: PX-1 - Rauchwarnmelder
3
DE
DE
Ab b. 2 Typenschild Rauchwarnmelder
mit Q-Label (Angaben können
abweichen)
1.3 Konformität
Der Rauchwarnmelder des Typs PX-I oh-
ne Q-Label ist zertizier t nach:
• Verordnung (EU) Nr. 305/2011
gemäß EN 14604:2005/AC:2008
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 gemäß EN
14604:2005/AC:2008 (CE) als Bauprodukt
zertizier t. Die Produktion wird durch re-
gelmäßige und unabhängige Kontrollen auf
unveränderte Einhaltung der gesetzlichen
und normativen Vorgaben überwacht.
Die Leistungserklärung für einen
Rauchwarnmelder ohne Q-Label ist unter
folgender Bezugsnummer beim Hersteller
abrufbar: k_89246
Die Leist
ungserklärung für einen
Rauchwarnmelder mit Q-Label ist unter
folgender Bezugsnummer beim Hersteller
abrufbar: k_78616
1.4 Aufbewahrung der
Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung ist ein wichtiger
Bestandteil des Rauchwarnmelders und
muss in der Nähe des Montageortes stets
griffbereit aufbewahrt werden.
1.5 Verwendete Symbole
In der Betriebsanleitung werden im Text
unterschiedliche Kennzeichnungen und
Symbole verwendet.
Diese sind nachfolgend erläutert.
Warnsymbol in Warnhinweisen
Zusätzliche Informationen und
Hinweise
(1) Nummerierte Handlungsschritte
f Symbol für eine Anweisung bzw.
erforderliche Handlung
5 Ergebnis einer Handlung
• Symbol für eine Aufzählung
1.6 Urheberrecht
Alle Rechte sind vorbehalten, insbesondere die Rechte auf Vervielfältigung und
Verbreitung sowie Übersetzung. Kein Teil
dieser Betriebsanleitung darf in irgend einer
Form ohne schriftliche Genehmigung der
Pyrexx Technologies GmbH reproduziert
werden oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt
oder verbreitet werden.
1.7 Beschränkte Garantie
Die Pyrexx Technologies GmbH garantiert nur dem ursprünglichen Käufer
dieses Gerätes, das entweder bei der
Pyrexx Technologies GmbH direkt
oder bei einem autorisierten Händler
erworben wurde, für die Dauer von
12 Jahren ab dem Kaufdatum, unter
bestimmungsgemäßen Einsatz- und
Wartungsbedingungen ein mängelfreies
Gerät. Dabei erstreckt sich die beschränkte Garantie für 10 Jahre auf das gesamte Gerät. Für die verbleibenden 2 Jahre
erstreckt sich die beschränkte Garantie
5
DE
DE
nicht auf die Reserve-/Energieversorgung
der Elektronik des Gerätes, wobei
Material-/Verarbeitungsfehler von dieser
Einschränkung ausgenommen sind. Die
beschränkte Garantie ist nicht übertragbar
und gilt nicht für Käufer, die das Gerät von
einem nicht durch die Pyrexx Technologies
GmbH autorisierten Wiederverkäufer
erworben haben. Dies trifft auch für
Internetauktionen zu, ist aber nicht darauf
beschränkt. Rechte, die sich aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, bleiben von
der beschränkten Garantie unberührt.
f Bewahren Sie die Rechnung als Beleg
dafür, dass das Gerät bei einem autorisierten Händler erworben wurde und
als Nachweis für das Kaufdatum auf.
Dieser Beleg ist für eventuelle
Garantieansprüche unbedingt erforderlich! Die beschränkte Garantie wird nur
gewährt, wenn das Gerät ausschließlich gemäß der Betriebsanleitung verwendet wird.
Die beschränkte Garantie deckt keine
Ansprüche ab, die auf Unfälle, Missbrauch,
Anwendungsfehler, Fahrlässigkeit oder auf
die nachfolgend dargestellten GarantieAusschlussgründe zurückzuführen sind.
1.8 Garantie-Ausschlussgründe
Verschmutzung
Staubablagerungen und Insektenbefall
im Messsystem des Gerätes sind kein
Garantiefall. Auch die mit solchen
Verschmutzungsformen einhergehenden
Rauchalarme oder Hin weissignale, deuten
nicht auf eine Fehlfunktion des Gerätes
hin, sondern zeigen lediglich einen Mangel
an Pege, Reinigung und Wartung an.
Physische/mechanische Beschädigung
Wenn das Gerät beschädigt wurde,
z. B. das Gehäuse aufgebrochen oder das
Gerät geöffnet wurde, ist damit der Verlust
jeden Garantie-Anspruches verbunden.
Gleiches gilt für jede Form der
Gewalteinwirkung auf das Gerät, welche
bewirkt, dass das Gerät zwar äußerlich
unbeschädigt, jedoch im Ge häu seinneren
(z. B. Elektronik) beschädigt ist.
Kontamination
Wenn das Gerät äußerlich und/oder innerlich durch Anhaftungen kontaminiert
(übermäßig verschmutzt) ist, wird damit
der Verlust jeden Garantie-Anspruches
verbunden. Als Kontamination werden
Anstriche und vergleichbare Substanzen
auf der Oberfläche des Gerätes und
innerhalb des Gehäuses/Messsystems
des Gerätes verstanden. Dabei ist die
Dekoration/Bemalung, welche sich ausschließlich auf die Prüf-/Stopp-Taste
(Abdeckung Rauchwarnmelder) begrenzt,
von einem Garantie-Ausschluss ausgenommen! Außerdem sind Anhaftungen
von Brandrückständen (z. B. Ruß) ebenso wie Nikotin- und Fettbeläge, welche
eine unschwer erkennbare Verfärbung
des Gerätes bewirkt haben, als Kontamina tion kategorisier t, die den Verlust
jeden Garantie-Anspruches bedeutet.
Besonders Nikotin- und Fett-Kondensate
legen sich nicht nur auf die äußere
Oberäche des Gerätes, sondern lagern
sich ebenso auf den Oberächen der op-
tischen Messbauteile ab. Besonders dort
führt die Anhaftung von Kondensaten
zu einer vorzeitigen Beeinträchtigung der
optischen Eigenschaften der Messbauteile,
welche das Gerät durch autonome
Rekalibrierungen nur im Rahmen der physikalischen Grenzen kompensieren kann.
Feuchteschäden/Korrosion
Sofern es vorgekommen ist, dass das
Gerät und insbesondere dessen Elek tronik durch Feuchtigkeit, jedwelcher Art,
beschädigt wurde, ist damit der Verlust
jeden Garantie-Anspruches verbunden.
Unter Feuchtigkeit ist demnach nicht nur
die Einwirkung einer Flüssigkeit, sondern
auch regelmäßig, überdurchschnittliche
Einwirkung von Luftfeuchtigkeit (> 70 %)
auf das Gerät zu verstehen. Durch die
Einwirkung von übermäßiger Luftfeuchte
(z. B. Wasserdampf/Bratendunst) wird
einerseits die Batterie des Gerätes
überdurchschnittlich entladen und die
Batteriekapazität erheblich verkürzt.
7
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Andererseits können Flüssigkeiten und hohe
Luftfeuchte die El ektronik des Gerätes beschädigen, indem sie Korrosionen verursachen.
Thermische Beschädigung
Sofern das Gerät kurzweilig oder dauer-
haft einer Temperatur unter 0 °C oder
über 70 °C ausgesetzt wurde, ist damit
der Verlust jeden Garantie-Anspruches
verbunden. Insbesondere besteht kein
Ga ran tie-Anspruch für Geräte, welche
bei einem Brand hohen Temperaturen
und Rauch ga sen ausgesetzt waren.
Beschädigungen des Gerätes in Folge von
Frost/Kälte sind ebenso wie Hitzeschäden
nicht über die Garantie abgedeckt.
Übermäßige Belastung der Batterie
Auch die übermäßige Belastung der
Batteriekapazität durch häuges Auslösen
von Signaltönen (öfter als einmal pro
Monat) kann aufgrund des damit verbundenen Batterieverbrauches zu einem vorzeitigen Verbrauch der Batteriekapazität
und gleichsam zum Verlust etwaiger
Garantieansprüche führen.
Garantieanspruch geltend machen,
ob mindestens einer der vorgenannten Garantie-Ausschlussgründe
gegeben ist.
f Beachten Sie dabei auch, dass es hin-
reichende technische Möglichkeiten
gibt, um bei der Geltendmachung
eines Garantieanspruches festzustellen, ob das Gerät wirklich bestimmungsgemäß behandelt wurde
und deshalb der Garantieanspruch
berechtigt oder unberechtigt ist.
Die Pyrexx Technologies GmbH behält
sich ausdrücklich das Recht vor, demjenigen, der einen Garantieanspruch geltend
macht, obwohl mindestens einer der vorgenannten Garantie-Auschlussgründe gegeben ist, die mit der notwendigen technischen Prüfung des Sachverhaltes verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen!
1.9 Haftungsausschluss
Abgesehen von den hier beschriebenen
beschränkten Garantieleistungen übernimmt die Pyrexx Technologies GmbH
im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen keinerlei weitere explizite
oder implizite Haftung. Dies erstreckt sich
auch auf jegliche Haftung bezüglich der
Handelbarkeit und/oder der Eignung für
bestimmte Zwecke im Rahmen jeglicher
impliziter Haftung, die dessen ungeachtet
aus gesetzlichen Vorschriften besteht, beschränken sich die Garantieleistungen auf
die Dauer dieser Garantie.
1.10 Haftungsbeschränkung
Ihre Rechte beschränken sich auf die Repa ratur oder den Ersatz dieses Produktes
im Lieferzustand. Die Pyrexx Technologies
GmbH übernimmt keine Haftung für jeg-
liche spezielle, beiläug entstandene oder
Folgeschäden, inklusive, aber nicht beschränkt auf entstandene Ertragseinbußen,
Gewinneinbußen, Einschränkungen bei
der Verwendung der Software/Hardware,
Verlust oder Wiederherstellung von
Daten, Kosten für Er satzeinrichtungen,
Ausfallzeiten, Sachschä den und
Forderungen Dritter, infolge von u. a. aus
der Garantie erwachsenden, vertraglichen,
gesetzlichen oder schadenersatzrechtlichen Wiederherstellungsansprüchen ungeachtet anderer beschränkter oder per
Gesetz impliziter Garantiebestimmungen
oder für den Fall, dass die beschränkte
Garantieleistung nicht gilt, beschränkt
sich der Haftungsumfang der Pyrexx
Technologies GmbH auf den Kaufpreis
des Gerätes.
9
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2 Sicherheitshinweise
2.1 Darstellung und Aufbau von
Warnhinweisen
Die Warnhinweise sind handlungsbezogen
und wie folgt aufgebaut und abgestuft:
GEFAHR
Art und Quelle der Gefahr!
Erläuterung zur Art und Quelle.
f Maßnahmen zur Abwendung der
Gefahr.
GEFAHR
Unmittelbare Lebensgefahr oder
schwere Verletzungen.
• Raucherfassung und Hitzewarnung
in pri vaten Haushalten und
bewohnten Immobilien
• Rauchwarnmelder im Innenraum
• Einsatz in bewohnbaren Freizeit-
fahrzeugen (z. B. Wohnwagen)
Beachten Sie bei der Verwendung des
Rauchwarnmelders Folgendes:
f Gerät ausschließlich bestimmungs-
gemäß und in einem technisch
einwandfreiem Zustand verwenden
f für Sondereinstellungen an den
Hersteller wenden
2.3 Nichtbestimmungsgemäße
Verwendung
Das Gerät dürfen Sie nicht für folgende
Zwecke verwenden:
• Wärmemelder im Sinne der EN 54-5
• jede Verwendung, die nicht in dieser
Betriebsanleitung ausdrücklich als
zulässig beschrieben ist
2.4 Maximale Nutzungsdauer
Nach spätestens 12 Jahren ist die bestimmungsgemäße und zugleich maximale
Nutzungsdauer des Gerätes erreicht.
Die hier genannten 12 Jahre gliedern
sich in eine typische Nutzungsdauer von
10 Jahren sowie in eine Nutzungsdauer-/
Energiereserve von maximal weiteren
2 Jahren.
f Tauschen Sie das Gerät nach Ablauf
der maximalen Nutzungsdauer aus.
2.5 Grundsätzliche
Sicherheitshinweise
Die grundsätzlichen Sicherheitshinweise
fassen alle Maßnahmen zur Sicherheit thematisch zusammen und gelten jederzeit.
Allgemein
Rauchwarnmelder warnen frühzeitig
vor Brandrauch bzw. Bränden, damit die
Bewohner von Haus und Wohnung rechtzeitig reagieren, insbesondere die brandbeaufschlagten Räume sofort verlassen
und die Feuerwehr alarmieren können.
Rauchwarnmelder verhindern weder die Entstehung von Bränden
noch bekämpfen sie diese selbsttätig.
Rauchwarnmelder alarmieren weder
unmittelbar die Feuerwehr oder eine
hilfeleistende Stelle. Rauchwarnmelder
dienen nicht der Verhinderung von
Brandschäden, insbesondere nicht, wenn
bei Brandausbruch niemand anwesend ist.
Die Rauchwarnmelder unterliegen bei der
Herstellung strengen Qualitätskontrollen.
Zusätzlich wird vor der Auslieferung
eine Funktionsprüfung durchgeführt.
Dennoch ist es möglich, dass unerwartete Funktionsstörungen auftreten können.
Was tun wenn es brennt?
(1) Bewahren Sie Ruhe.
(2) Warnen Sie alle Mitbewohner.
(3) Helfen Sie Kindern, behinder ten,
älteren und kranken Menschen.
(4) Schließen Sie alle Fenster und Türen
hinter sich.
(5) Verlassen Sie umgehend das Haus.
11
DE
DE
(6) Benutzen Sie keine Aufzüge.
(7) Alarmieren Sie die Feuerwehr: 112
Batteriewechsel
Ein Batteriewechsel ist nicht erforderlich und technisch ausgeschlossen, da das
Gerät nicht geöffnet werden darf.
Äußere Einüsse
Äußere Einflüsse können zu Funktionsstörungen und einer Beschädigung
des Gerätes sowie der Batterie führen.
Schützen Sie das Gerät vor:
• Nässe
• Kälte
• direkter Sonneneinstrahlung und
übermäßiger Wärme (Beschädigung
der Batterie)
dampf von der Ausstattung mit
Rauchwarnmeldern ausgenommen
• Ausnahme: Badezimmer mit
Waschmaschinen und Schränken
4.1 Überwachungsäche
Setzen Sie ein Gerät ein, wenn mindestens
einer der folgenden Punkte zutrifft:
• Überwachungsäche kleiner
60 m2 und Raumhöhe kleiner 6 m
• Deckenfelder (Höhe kleiner 20 cm)
bei Unterzügen (Fläche Deckenfelder kleiner 36 m
Setzen Sie zusätzliche Geräte ein, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
• Überwachungsäche größer 60 m
• Raumhöhe größer 6 m
• hohe Teilwände
• raumtrennende Möbelstücke
• Deckenfelder (Höhe größer
20 cm) bei Unterzügen (Fläche
Deckenfelder größer 36 m
• Podest/Galerie (Fläche größer 16 m2,
mindestens
2
)
2
)
2 m lang und breit)
2
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50
1/21/2
Bei Räumen mit Unterzügen
(z. B. Holzbalken) ist die Anzahl
und Anordnung der Geräte abhängig von der Höhe der Unterzüge
und von der Fläche der durch die
Unterzüge entstandenen Felder.
schen. In zwangsbelüfteten Räumen müssen perforierte Decken, die der Belüftung
dienen, im Radius von 0,5 m um den
Melder geschlossen werden.
Räume mit geraden Raumdecken
(Neigungswinkel < 20°)
4.2 Anforderung an die
Überwachungsäche
0,
Beachten Sie bei der Auswahl der geeig-
neten Überwachungsäche Folgendes:
f Gerät mittig an der Raumdecke
positionieren
f Mindestabstand von 6 m zu einem
möglichen Brandherd einhalten
f Mindestabstand von 0,5 m zu umlie-
genden Wänden, Möbelstücken und
Lampen einhalten
Zuggefährdete Umgebung
Damit aufkommender Rauch den
Rauchwarnmelder erreichen kann, dürfen am Installationsort keine stark zugbil-