
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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überarbeitet am: 14.07.2016
Ersetzt Version vom: 16.06.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
ua-productsafety.de@henkel.com
Für Notfälle steht Ihnen die Henkel-Werkfeuerwehr unter der Telefon-Nr. +49-(0)211-797-3350 Tag und Nacht zur Verfügung.
Weitere Informationen sind bei Giftinformationszentralen verfügbar.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Der Stoff oder das Gemisch ist nicht gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente (CLP):
Der Stoff oder das Gemisch ist nicht gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; Isothiazolinongemisch 3:1 (CIT/MIT). Kann
allergische Reaktionen hervorrufen.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Erfüllt nicht die Kriterien Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT), sehr Persistent und sehr Bioakkumulativ (vPvB).
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Allgemeine chemische Charakterisierung:
Dispersionsklebstoff, wässrig
Basisstoffe der Zubereitung:
Polyvinylacetat-Dispersion
Inhaltsstoffangabe gemäß CLP (EG) Nr 1272/2008:
Gefährliche Inhaltsstoffe
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
H400
Aquatic Chronic 2
H411
Acute Tox. 4; Oral
H302
Skin Irrit. 2
H315
Skin Sens. 1
H317
Eye Dam. 1
H318
Isothiazolinongemisch 3:1 (CIT/MIT)
H331
Acute Tox. 3; Dermal
H311
Acute Tox. 3; Oral
H301
Skin Corr. 1B
H314
Skin Sens. 1
H317
Aquatic Acute 1
H400
Aquatic Chronic 1
H410
M Faktor (Akut Aquat Tox): 10
Vollständiger Wortlaut der H-Sätze und anderer Abkürzungen siehe Kapitel 16 'Sonstige Angaben'.
Für Stoffe ohne Einstufung können länderspezifische Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden sein.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Frische Luft, bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Spülung mit fließendem Wasser und Seife. Hautpflege. Beschmutzte, getränkte Kleidung wechseln.
Spülung unter fließendem Wasser, ggf. Arzt aufsuchen.
Spülung der Mundhöhle, Trinken von 1-2 Gläsern Wasser, Arzt konsultieren.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Siehe Kapitel: Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Kohlendioxid, Schaum, Pulver, Wassersprühstrahl/nebel
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängigen Atemschutz tragen.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Rutschgefahr durch auslaufendes Produkt.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation / Oberflächenwasser / Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Torf, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Absch. 13 entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise in Abschnitt 8 beachten
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Haut- und Augenkontakt vermeiden
Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für gute Be- und Entlüftung sorgen.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten und frostfrei lagern.
Temperaturen zwischen + 5 °C und + 35 °C
Nicht zusammen mit Nahrungs- und Genussmitteln lagern.
7.3. Spezifische Endanwendungen

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Inhaltstsoff [Regulierte Stoffgruppe]
Kategorie Kurzzeitwert /
Bemerkungen
2-(2-Butoxyethoxy)ethylacetat
124-17-4
[2-(2BUTOXYETHOXY)ETHYLACETAT]
1.5
Falls die AGW- und BGWWerte eingehalten werden,
sollte keine Fruchtschädigung
vorliegen (siehe Nummer 2.7).
2-(2-Butoxyethoxy)ethylacetat
124-17-4
[2-(2BUTOXYETHOXY)ETHYLACETAT]
Kategorie für
Kurzzeitwerte
Kategorie I: Stoffe bei denen
die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende
Stoffe.
Biologischer Grenzwert (BGW):
Inhaltstsoff [Regulierte
Stoffgruppe]
Grundlage des
Grenzwertes
Methanol
67-56-1
[METHANOL]
Probenahmezeitpunkt:
bei Langzeitexposition,
nach mehreren
vorangegangenen
Schichten,
Expositionsende, bzw.
Schichtende.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Geeignete Atemschutzmaske bei unzureichender Belüftung.
Kombinationsfilter: ABEKP (EN 14387)
Diese Empfehlung ist auf die Bedingungen vor Ort abzustimmen.
Empfohlen werden Handschuhe aus Nitril mit einer Materialstärke von >0,1 mm (Durchbruchzeit < 30s). Handschuhe sind nach
einmaligen Kurzzeitkontakt bzw. Verschmutzung zu wechseln!
Diese sind erhältlich im Laborfachhandel oder Apotheken.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Flüssigkeit
viskos
weiß Geruch
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
(23 °C (73 °F); Konz.: 100 % Produkt)

; keine MethodeKein Flammpunkt bis 100 °C. Wässrige
Zubereitung.
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
(Brookfield; Gerät: RVT; 23 °C (73.4 °F);
Rot.freq.: 20 min-1; Spindel Nr.: 5; Konz.: 100
% Produkt)
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
(20 °C (68 °F); Lsm.: Wasser)
mischbar
Erstarrungstemperatur
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Selbstentzündungstemperatur
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
Keine bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Siehe Abschnitt Reaktivität
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Allgemeine Angaben zur Toxikologie:
Das Gemisch ist auf Grundlage der verfügbaren Gefahrendaten der Inhaltsstoffe, wie definiert in den Einstufungskriterien für
Gemische für jede Gefahrenklasse in Annex I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, eingestuft. Relevante verfügbare
Informationen zu Gesundheits- und ökologischen Aspekten der Substanzen aus Kapitel 3 werden im Folgenden bereit gestellt.
Nach wiederholtem Hautkontakt mit dem Produkt ist eine Allergie nicht auszuschließen.

Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on
2634-33-5
Acute
toxicity
estimate
(ATE)
Expertenbewertung
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on
2634-33-5
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
55965-84-9
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on
2634-33-5
EPA OPP 81-2 (Acute Dermal
Toxicity)
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
55965-84-9
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on
2634-33-5
EPA OPP 81-5 (Acute Dermal
Irritation)
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
55965-84-9
Schwere Augenschädigung/-reizung:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on
2634-33-5
Gefahr ernster Augenschäden
EPA OPP 81-4 (Acute Eye
Irritation)
Sensibilisierung der Atemwege/Haut:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on
2634-33-5
Meerschw
einchen
Maximier
ungstest
Magnusson and Kligman
Method
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
55965-84-9

Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Studientyp /
Verabreichungsro
ute
Metabolische
Aktivierung/
Expositionszeit
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on
2634-33-5
bacterial reverse
mutation assay (e.g
Ames test)
OECD Guideline 471
(Bacterial Reverse Mutation
Assay)
SäugetierzellGenmutationsmuste
r
OECD Guideline 476 (In vitro
Mammalian Cell Gene
Mutation Test)
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on
2634-33-5
OECD Guideline 474
(Mammalian Erythrocyte
Micronucleus Test)
OECD Guideline 486
(Unscheduled DNA Synthesis
(UDS) Test with Mammalian
Liver Cells in vivo)
Toxizität bei wiederholter Verabreichung
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Expositionsdauer /
Frequenz der
Anwendungen
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on
2634-33-5
OECD Guideline 408
(Repeated Dose 90-Day Oral
Toxicity in Rodents)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Allgemeine Angaben zur Ökologie:
Das Gemisch ist auf Grundlage der verfügbaren Gefahrendaten der Inhaltsstoffe, wie definiert in den Einstufungskriterien für
Gemische für jede Gefahrenklasse in Annex I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, eingestuft. Relevante verfügbare
Informationen zu Gesundheits- und ökologischen Aspekten der Substanzen aus Kapitel 3 werden im Folgenden bereit gestellt.
Nicht ins Abwasser, ins Erdreich oder in Gewässer gelangen lassen.

Gefährliche Inhaltsstoffe
Studie der
akuten
Toxizität
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
Salmo gairdneri (new name:
Oncorhynchus mykiss)
OECD Guideline
203 (Fish, Acute
Toxicity Test)
OECD Guideline
215 (Fish, Juvenile
Growth Test)
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
OECD Guideline
202 (Daphnia sp.
Acute
Immobilisation
Test)
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
Pseudokirchnerella subcapitata
OECD Guideline
201 (Alga, Growth
Inhibition Test)
Pseudokirchnerella subcapitata
OECD Guideline
201 (Alga, Growth
Inhibition Test)
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
activated sludge of a
predominantly domestic sewage
OECD Guideline
209 (Activated
Sludge, Respiration
Inhibition Test)
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
OECD 211
(Daphnia magna,
Reproduction Test)
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
OECD Guideline
203 (Fish, Acute
Toxicity Test)
OECD 210 (fish
early lite stage
toxicity test)
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
Pseudokirchnerella subcapitata
OECD Guideline
201 (Alga, Growth
Inhibition Test)
Pseudokirchnerella subcapitata
OECD Guideline
201 (Alga, Growth
Inhibition Test)
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
OECD 211
(Daphnia magna,
Reproduction Test)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Gefährliche Inhaltsstoffe
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
Sofort biologisch
abbaubar
OECD Guideline 309 (Aerobic
Mineralisation in Surface
WaterSimulation Biodegradation
Test)
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
OECD Guideline 302 B (Inherent
biodegradability: ZahnWellens/EMPA Test)
leicht biologisch abbaubar
OECD Guideline 301 D (Ready
Biodegradability: Closed Bottle
Test)
12.3. Bioakkumulationspotenzial / 12.4. Mobilität im Boden
Gefährliche Inhaltsstoffe
Biokonzentrations
faktor (BCF)

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
OECD Guideline 305
(Bioconcentration: Flow-
through Fish Test)
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
EU Method A.8 (Partition
Coefficient)
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
OECD Guideline 117
(Partition Coefficient (n-
octanol / water), HPLC
Method)
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
2634-33-5
Erfüllt nicht die Kriterien Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT), sehr Persistent und
sehr Bioakkumulativ (vPvB).
Isothiazolinongemisch 3:1 (CIT/MIT)
55965-84-9
Erfüllt nicht die Kriterien Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT), sehr Persistent und
sehr Bioakkumulativ (vPvB).
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produktes:
Produktreste unter Berücksichtigung der lokalen behördlichen Bestimmungen entsorgen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung:
Verpackung nur restentleert der Wiederverwertung zuführen.
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
(VOCV 814.018 VOC-Verordnung
CH)

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Nationale Vorschriften/Hinweise (Deutschland):
1, schwach wassergefährdendes Produkt. (VwVwS vom 17. Mai 1999 )
Einstufung nach Mischungsregel
Lagerklasse gemäß TRGS 510:
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Kennzeichnung des Produktes ist in Kapitel 2 aufgeführt. Vollständiger Wortlaut aller Abkürzungen im vorliegenden
Sicherheitsdatenblatt sind wie folgt:
H301 Giftig bei Verschlucken.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311 Giftig bei Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H331 Giftig bei Einatmen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung..
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und beziehen sich auf das Produkt im Anlieferungszustand.
Sie sollen unsere Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse beschreiben und haben somit nicht die Bedeutung,
bestimmte Eigenschaften zuzusichern.
Kennzeichnungselemente (DPD):
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie
für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Relevante Änderungen werden in diesem Sicherheitsdatenblatt mit senkrechten Linien am linken Rand gezeigt.
Entsprechender Text erscheint in einer anderen Farbe und in geschatteten Feldern.