
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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überarbeitet am: 31.05.2015
Ersetzt Version vom: 06.11.2014
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Für Notfälle steht Ihnen die Henkel-Werkfeuerwehr unter der Telefon-Nr. +49-(0)211-797-3350 Tag und Nacht zur Verfügung.
Weitere Informationen sind bei Giftinformationszentralen verfügbar.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente (CLP):
H319 Verursacht schwere Augenreizung.

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweis:
Prävention
P280 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheitshinweis:
Reaktion
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam
mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.. Weiter
spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Allgemeine chemische Charakterisierung:
Dispersionsklebstoff, wässrig
Basisstoffe der Zubereitung:
Polyvinylacetat-Dispersion
Inhaltsstoffangabe gemäß CLP (EG) Nr 1272/2008:
Gefährliche Inhaltsstoffe
Aluminiumchlorid, basisch
Vollständiger Wortlaut der H-Sätze und anderer Abkürzungen siehe Kapitel 16 'Sonstige Angaben'.
Für Stoffe ohne Einstufung können länderspezifische Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden sein.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Frische Luft, bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Spülung mit fließendem Wasser und Seife. Hautpflege. Beschmutzte, getränkte Kleidung wechseln.
Sofortige Spülung mit leichtem Wasserstrahl oder Augenspüllösung (mind. 5 Minuten). Wenn die Augen immer noch schmerzen
(starke Schmerzen, Lichtempfindlichkeit, visuelle Beeinträchtigung) weiter spülen und Arzt oder Krankenhaus aufsuchen.
Verschlucken:
Spülung der Mundhöhle, Trinken von 1-2 Gläsern Wasser, Arzt konsultieren.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Augenreizung.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Siehe Kapitel: Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Kohlendioxid, Schaum, Pulver, Wassersprühstrahl/nebel
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängigen Atemschutz tragen.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen.
Rutschgefahr durch auslaufendes Produkt.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation / Oberflächenwasser / Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Torf, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Absch. 13 entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise in Abschnitt 8 beachten
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Haut- und Augenkontakt vermeiden
Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nicht zusammen mit Nahrungs- und Genussmitteln lagern.
7.3. Spezifische Endanwendungen

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Inhaltstsoff [Regulierte Stoffgruppe]
Kategorie Kurzzeitwert /
Bemerkungen
2-(2-Butoxyethoxy)ethylacetat
124-17-4
[2-(2BUTOXYETHOXY)ETHYLACETAT]
1.5
Falls die AGW- und BGWWerte eingehalten werden,
sollte keine Fruchtschädigung
vorliegen (siehe Nummer 2.7).
2-(2-Butoxyethoxy)ethylacetat
124-17-4
[2-(2BUTOXYETHOXY)ETHYLACETAT]
Kategorie für
Kurzzeitwerte
Kategorie I: Stoffe bei denen
die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende
Stoffe.
Biologischer Grenzwert (BGW):
Inhaltstsoff [Regulierte
Stoffgruppe]
Grundlage des
Grenzwertes
Aluminiumchlorid, basisch
1327-41-9
[ALUMINIUM]
Probenahmezeitpunkt:
Expositionsende, bzw.
Schichtende.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Geeignete Atemschutzmaske bei unzureichender Belüftung.
Kombinationsfilter: ABEKP
Diese Empfehlung ist auf die Bedingungen vor Ort abzustimmen.
Für den längeren Kontakt werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk nach EN 374 empfohlen.
Durchbruchzeit > 60 Minuten
Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis deutlich
kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine
arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische und thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik etc.) geprüft
werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers
sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange
abgestimmten Handpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Handschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen.
Dicht schließende Schutzbrille.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Flüssigkeit
freifließend
weiß
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar

Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
1,06 - 1,10 g/cm3
Schüttdichte
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
(Brookfield; 23 °C (73.4 °F))
9.000 - 15.000 mPa.s
Viskosität (kinematisch)
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
(20 °C (68 °F); Lsm.: Wasser)
mischbar
Erstarrungstemperatur
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Selbstentzündungstemperatur
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
Keine bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Siehe Abschnitt Reaktivität
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Allgemeine Angaben zur Toxikologie:
Das Gemisch ist auf Grundlage der verfügbaren Gefahrendaten der Inhaltsstoffe, wie definiert in den Einstufungskriterien für
Gemische für jede Gefahrenklasse in Annex I der Richtlinie 1272/2008/EC, eingestuft. Relevante verfügbare Informationen zu
Gesundheits- und ökologischen Aspekten der Substanzen aus Kapitel 3 werden im Folgenden bereit gestellt.
Verursacht schwere Augenreizung.

Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Aluminiumchlorid,
basisch
1327-41-9
OECD Guideline 401 (Acute
Oral Toxicity)
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Aluminiumchlorid,
basisch
1327-41-9
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Aluminiumchlorid,
basisch
1327-41-9
OECD Guideline 404 (Acute
Dermal Irritation / Corrosion)
Schwere Augenschädigung/-reizung:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Aluminiumchlorid,
basisch
1327-41-9
Aluminiumchlorid,
basisch
1327-41-9
OECD Guideline 405 (Acute
Eye Irritation / Corrosion)
Aluminiumchlorid,
basisch
1327-41-9
Category 1 (irreversible effects on the eye)
OECD Guideline 405 (Acute
Eye Irritation / Corrosion)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Allgemeine Angaben zur Ökologie:
Das Gemisch ist auf Grundlage der verfügbaren Gefahrendaten der Inhaltsstoffe, wie definiert in den Einstufungskriterien für
Gemische für jede Gefahrenklasse in Annex I der Richtlinie 1272/2008/EC, eingestuft. Relevante verfügbare Informationen zu
Gesundheits- und ökologischen Aspekten der Substanzen aus Kapitel 3 werden im Folgenden bereit gestellt.
Nicht ins Abwasser, ins Erdreich oder in Gewässer gelangen lassen.
Gefährliche Inhaltsstoffe
Studie der
akuten
Toxizität
Aluminiumchlorid, basisch
1327-41-9
Brachydanio rerio (new name:
Danio rerio)
OECD Guideline
203 (Fish, Acute
Toxicity Test)
Aluminiumchlorid, basisch
OECD Guideline
202 (Daphnia sp.
Acute
Immobilisation
Test)
Aluminiumchlorid, basisch
OECD Guideline
201 (Alga, Growth
Inhibition Test)

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial / 12.4. Mobilität im Boden
Gefährliche Inhaltsstoffe
Biokonzentrations
faktor (BCF)
Aluminiumchlorid, basisch
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produktes:
Produktreste unter Berücksichtigung der lokalen behördlichen Bestimmungen entsorgen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung:
Verpackung nur restentleert der Wiederverwertung zuführen.
08 04 09 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
(VOCV 814.018 VOC-Verordnung
CH)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Nationale Vorschriften/Hinweise (Deutschland):
1, schwach wassergefährdendes Produkt. (VwVwS vom 17. Mai 1999 )
Einstufung nach Mischungsregel
Lagerklasse gemäß TRGS 510:
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Kennzeichnung des Produktes ist in Kapitel 2 aufgeführt. Vollständiger Wortlaut aller Abkürzungen im vorliegenden
Sicherheitsdatenblatt sind wie folgt:
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und beziehen sich auf das Produkt im Anlieferungszustand.
Sie sollen unsere Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse beschreiben und haben somit nicht die Bedeutung,
bestimmte Eigenschaften zuzusichern.
Kennzeichnungselemente (DPD):
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie
für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Relevante Änderungen werden in diesem Sicherheitsdatenblatt mit senkrechten Linien am linken Rand gezeigt.
Entsprechender Text erscheint in einer anderen Farbe und in geschatteten Feldern.