Pioneer CNSD-110FM Upgrade Instruction [de]

Upgrade-Anleitung und Ergänzung zur Bedienungsanleitung
2010 SD-KARTE FÜR NAVIGATIONS-UPGRADE
CNSD-110FM
Dieses Software-Upgrade führt zu Änderungen in der Funktionalität und der Verfügbarkeit von Informationen. Diese Änderungen werden für die meisten Nutzer eine Verbesserung darstellen. Pioneer und seine Lizenzgeber lehnen jegliche Gewährleistung oder Haftung für Schäden im Zusammenhang mit diesen Änderungen ab.
Deutsch
Inhalt
Vielen Dank, dass Sie sich für dieses Pioneer-Produkt entschieden haben.
Lesen Sie diese Bedienungsanleitung bitte aufmerksam durch, um sich mit der richtigen Bedienungsweise für Ihr Modell vertraut zu machen.
Wichtig
! Die in den Beispielen gezeigten Bildschir-
me können von den tatsächlich angezeig­ten abweichen.
! Bildschirminhalte werden im Zuge der Lei-
stungs- und Funktionsverbesserung mögli­cherweise ohne Ankündigung geändert.
Vorsichtsmaßnahmen
Im Störungsfall 3 SD-Speicherkarte 3 Anleitungsübersicht 3 In dieser Anleitung verwendete
Konventionen 4 Mit dem Upgrade aktualisierbare Modelle 4 Besuchen Sie unsere Webseite 4 Durch das Upgrade gelöschte und
initialisierte Einstellungen 4 Durch das Upgrade deaktivierte
Funktionen 5
Lizenzvertrag
PIONEER CNSD-110FM 6 VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR TELE-ATLAS-
DATEN 9
– Endnutzerlizenzbedingungen 9
Licenses 15
Über die Datenbank
Anmerkungen zu den Daten für die Karten-
Datenbank 20
Upgrade-Anweisungen
Prozess für das Upgrade des
Navigationssystems 21 Vorbereitung zum Upgrade 21
Überprüfen der Gerätenummer 21Erlangen des Passworts zur
Authentifizierung 21
Upgrade-Prozedur 22
– Upgrade des Softwareprogramms und
der Karten-Datenbank 22
– Prüfung auf eine erfolgreiche Upgrade-
Installation 23
– Aktualisieren der kabellosen Bluetooth-
Software 23
Änderungspunkte im Programm­Upgrade
Eco-Fahrfunktion 25 Anzeigen von Häkchen auf dem Bildschirm
Spez. Zielkat. einblenden (Hauptkategorie)25
AV-Funktionen 25
– Unterbrechungssymbol-Status 25
Einstellung des Spracherkennungs-
Pieptons 25
Einstellen der Beleuchtungsfarbe 25
Wiedergabe einer DVD-VR-Disc
Vorbereitende Schritte 26 Ablesen des Bildschirms 26 Verwenden der Sensortasten 27
– Wiedergabe durch Auswahl aus der
Titelliste 28
– Suchen einer bestimmten Szene und
Wiedergabe ab einem spezifizierten Zeitpunkt 29
Wechseln des Wiedergabemodus 29Verwenden der Funktion zum
Überspringen 29
Schrittweise Bildwiedergabe 30Zeitlupen-Wiedergabe 30
Verwenden des Menüs Funktion” 30
Fehlersuche
Probleme im Verlauf der Aktualisierung 32 Meldungen im Verlauf der
Aktualisierung 32
2
De
Vorsichtsmaßnahmen
Kapitel
01
! Lesen Sie vor dem Upgrade des Pro-
gramms Ihres Navigationssystems die An­leitung vollständig durch.
! Dieses Paket ist gerätespezifisch und kann
daher nicht auf mehreren Geräten instal­liert werden.
! Für die Erteilung eines Passworts wird ein
mit dem Internet verbundener Computer benötigt.
Im Störungsfall
! Wenn das Navigationssystem nicht ord-
nungsgemäß funktioniert, wenden Sie sich an Ihren Händler oder die nächstgelegene autorisierte Pioneer-Service-Station.
! Verlieren Sie die mitgelieferte Mediennum-
mer-Karte (MEDIA NUMBER CARD) nicht. Sollte die Mediennummer-Karte verloren gehen, ist eine Wiederausgabe der Medien­nummer (MEDIA NUMBER) nicht möglich. Die Mediennummer-Karte muss auch bei anfallenden Reparaturen vorgelegt werden. Die Karte dient bei Wartungsaufträgen (ein­schließlich Wiederherstellung) als Beweis der Echtheit.
SD-Speicherkarte
SD-Speicherkarten und SDHC-Speicherkarten sind kollektiv unter dem Oberbegriff SD-Spei­cherkartezusammengefasst. p Achten Sie darauf, dass die SD-Speicher-
karte nicht in Kinderhände gerät, um ein versehentliches Verschlucken zu vermei­den.
p Bewahren Sie die SD-Speicherkarte nicht
an Orten mit hohen Temperaturen oder di­rekter Sonneneinstrahlung auf.
p Schützen Sie die SD-Speicherkarte vor
Schlägen und Stößen.
p Die SD-Speicherkarte darf nicht mit Flüs-
sigkeit in Berührung kommen. Flüssigkeit
kann die SD-Speicherkarte und die ande­ren Produkte beschädigen.
p Vermeiden Sie unbedingt ein Berühren der
Kontakte an der SD-Speicherkarte. Dies könnte einen Wackelkontakt verursachen. Wischen Sie Schmutz mit einem sauberen und weichen Tuch von den Kontakten ab.
p Das SDHC-Logo ist ein Warenzeichen von
SD-3C, LLC.
p Das SD-Logo ist ein Warenzeichen von SD-
3C, LLC.
Anleitungsübersicht
Diese Anleitung beschreibt, wie Sie Ihr Pass­wort erlangen und das Upgrade aktivieren. Sie vermittelt darüber hinaus einen Überblick über die durch das Upgrade geänderten Funk­tionen.
Nach dem Upgrade des AVIC-F10BT mit die­sem Produkt entsprechen die Funktionen und die Bedienung dem AVIC-F20BT. Beschaffen Sie sich daher die Bedienungsanleitung für das AVIC-F20BT und verwenden Sie diese zur grundlegenden Bezugnahme.
http://www.pioneer.eu
Vorsichtsmaßnahmen
De
3
Kapitel
01
Vorsichtsmaßnahmen
In dieser Anleitung verwendete Konventionen
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die folgenden Informationen über die in dieser Anleitung ver­wendeten Konventionen zu lesen. Wenn Sie diese Konventionen kennen, fällt es Ihnen leichter, sich mit Ihrem neuen Navigationssy­stem vertraut zu machen. ! Die Tasten an Ihrem Navigationssystem
werden in FETTEN, GROSSBUCHSTA- BEN dargestellt: z. B.) Drücken Sie die MODE-Taste oder die HOME-Taste.
! Die Elemente der einzelnen Menüs, Bild-
schirmtitel und Funktionsparameter stehen fett in Anführungszeichen “”: z. B.) Aufrufen des Bildschirms Systemeinstel-
lungen
! Auf dem Bildschirm verfügbare Sensorta-
sten werden fett in eckigen Klammern [ ] dargestellt: z. B.) Berühren Sie [Einstellung].
! Zusätzliche Informationen, alternative Ver-
fahren und andere Hinweise werden im fol­genden Format angeführt: z. B.) p Wenn Ihre Heimatadresse noch nicht
gespeichert ist, geben Sie diese als er-
stes ein.
! Beschreibungen separater Bedienvorgän-
ge, die auf demselben Bildschirm durchge­führt werden, sind am Anfang durch # gekennzeichnet: z. B.)
# Berühren Sie [OK].
! Bezugsverweise sind wie folgt kenntlich ge-
macht: z. B.)
= Einzelheiten zur Bedienung siehe Über-
prüfen der Gerätenummer auf Seite
21.
Mit dem Upgrade aktualisierbare Modelle
Dieses Paket kann bei den folgenden Model­len für ein Programm- und Datenbank-Upgra­de verwendet werden: AVIC-F10BT
Besuchen Sie unsere Webseite
Besuchen Sie uns auf der folgenden Seite:
http://www.pioneer.eu
! Registrieren Sie Ihr Produkt. Wir werden
die Einzelheiten Ihres Kaufs zu unseren Akten legen, um Ihnen den Zugriff auf diese Informationen für den Eintritt eines Versicherungsfalles wie Verlust oder Dieb­stahl zu gewähren.
! Auf unserer Website finden Sie die jeweils
neuesten Informationen der Pioneer Corporation.
Durch das Upgrade gelöschte und initialisierte Einstellungen
Die nachstehend aufgeführten Daten und Ein­stellungen werden gelöscht und auf die Stand­ardeinstellungen zurückgesetzt. Die anderen Einstellungen bleiben erhalten. Gewisse Funk­tionen sind hier jedoch nicht aufgeführt, da ihre Einstellungen vom Benutzer auf einfache Weise wiederhergestellt werden können. Dies ist unter Anderem die letzte Cursorposition auf dem Kartenbildschirm.
Fahrtrouteneinstellung
! Aktuelle Fahrtroute ! Lernroutendaten
Kartenfunktion
Einrichten der Funktion “Spezielle Zielkate- gorien einblenden
4
De
Vorsichtsmaßnahmen
Kapitel
01
Andere
Daten für Gefahrenschwerpunkte
Die im internen Speicher des Geräts abgeleg­ten benutzerdefinierten Einstellungen können verloren gehen, wenn bei der Softwareinstalla­tion ein unerwarteter Fehler auftritt. Pioneer haftet nicht für den Verlust oder die Nichtver­fügbarkeit von benutzerdefinierten Daten.
Durch das Upgrade deaktivierte Funktionen
Durch das Upgrade werden die folgenden Funktionen deaktiviert.
Anzeige des Symbols Voice
Das auf dem Kartenbildschirm angezeigte Symbol Voice ist nicht mehr zu sehen.
Umschalten der Einstellung für Automatikantenne
Die Automatikantenneneinstellung steht nicht mehr zur Verfügung. Ein- und Ausfahren der Antenne ist mit dem Ein- und Ausschalten des Navigationssystems gekoppelt.
Vorsichtsmaßnahmen
Ändern der Sprachausgabe des Navigationssystems
Die Einstellung eines Lautsprecherausgangs für den Ton der Navigationsführung und des Telefons ist nicht mehr möglich. Der Ton von Navigationsführung und Telefon wird über die linken und die rechten Lautspre­cher ausgegeben.
Anzeige der Versorgungsspannung
Versorg.Spannungwird nicht mehr auf dem Bildschirm GPS-Statusangezeigt.
De
5
Kapitel
02
Lizenzvertrag
PIONEER CNSD-110FM
DIES IST EIN RECHTSGÜLTIGER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN, DEM ENDNUTZER, UND PIONEER CORP. (JAPAN) (PIONEER). BITTE LESEN SIE DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE IN DEN PIONEER-PRODUKTEN INSTALLIERTE SOFT­WARE VERWENDEN. DURCH DIE VERWEN­DUNG DER IN DEN PIONEER-PRODUKTEN INSTALLIERTEN SOFTWARE STIMMEN SIE DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ZU. DIE SOFTWARE ENTHÄLT EINE VOM/VON DRITT­LIEFERANTEN (LIEFERANTEN) LIZENZIERTE DATENBANK UND DIE VERWENDUNG DER DATENBANK IST DURCH DIE GESONDERTEN BEDINGUNGEN DER LIEFERANTEN ABGE­DECKT, DIE DIESEM VERTRAG BEIGEFÜGT SIND (Siehe Seite 9). WENN SIE DIESEN BE­DINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, GEBEN SIE DIE PIONEER-PRODUKTE (EINSCHLIESSLICH DER SOFTWARE UND ALLEN SCHRIFTLI­CHEN MATERIALIEN) INNERHALB VON FÜNF (5) TAGEN NACH ERHALT DER PRODUKTE AN DEN AUTORISIERTEN PIONEER-HÄND­LER ZURÜCK, BEI DEM SIE DIESE GEKAUFT HABEN.
1 LIZENZ-ERTEILUNG
Pioneer gewährt Ihnen eine nicht übertragba­re, nicht exklusive Lizenz für die Nutzung der auf Pioneer-Produkten installierten Software (die Software) und der dazugehörigen Doku­mentation einzig und allein für private Zwecke bzw. interne Zwecke Ihrer Firma, und zwar nur auf Pioneer-Produkten. Sie dürfen diese Software nicht kopieren, Re­verse-Engineering unterziehen, übersetzen, portieren, modifizieren oder Derivativprodukte der Software herstellen. Die Software darf nicht verliehen, vermietet, veröffentlicht, ver­kauft, zugeteilt, geleast oder vermarktet wer­den, Softwareentwicklungsinformationen dürfen nicht weitergegeben, noch darf eine Sublizenz erteilt werden oder die Software übertragen oder in irgendeiner anderen Weise als dies im vorliegenden Vertrag genehmigt
ist, verwendet werden. Sie dürfen nicht den Quellcode dieser Software ableiten oder abzu­leiten versuchen, oder diese Software mittels Reverse-Engineering, Zerlegen, Dekompilieren oder anderen Verfahren ganz oder teilweise zur Strukturierung einer anderen Software ver­wenden. Sie dürfen diese Software nicht dazu verwenden, ein Servicebüro zu betreiben oder eine andere auf Datenverarbeitung bezogene Tätigkeit für andere Personen oder Firmen auszuführen. Pioneer und der (die) Lizenzgeber behalten alle Urheberrechte, Handelsgeheimnisse, Pa­tent- und andere Besitzrechte an der Software. Die Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden, auch wenn sie modifiziert oder mit anderen Produkten kombi­niert wurde. Sie dürfen keine Urheberrechts­hinweise oder in der Software enthaltenen Besitzerhinweise ändern oder entfernen. Sie können alle Ihre Lizenzrechte an der Soft­ware, die dazugehörige Dokumentation und ein Exemplar des vorliegenden Lizenzvertrags an einen anderen Vertragspartner übertragen, vorausgesetzt, dass dieser neue Vertragspart­ner die Bedingungen des vorliegenden Lizen­zvertrags liest und anerkennt.
6
De
Lizenzvertrag
Kapitel
02
2 SCHADENERSATZ
Sie erhalten den aktuellen Standder Softwa­re und der zugehörigen Dokumentation (Ände­rungen vorbehalten). PIONEER UND SEIN(E) LIZENZGEBER (für die Punkte 2 und 3 werden Pioneer und der (die) Lizenzgeber gemeinsam als Pioneerbezeichnet) GEBEN UND SIE ER­HALTEN KEINE GARANTIE, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, UND ALLE GARANTIEN DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EIG­NUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. MANCHE LÄNDER ERLAUBEN SOLCHE GA­RANTIEAUSSCHLÜSSE NICHT, DAHER KANN DAS O.G. FÜR SIE EVTL. NICHT ZUTREFFEN. Die Software ist komplex und kann bestimmte Nicht-Übereinstimmungen, Defekte oder Feh­ler enthalten. Pioneer garantiert nicht, dass die Software Ihre Bedürfnisse oder Erwartun­gen erfüllt, dass der Betrieb der Software feh­lerfrei oder ununterbrochen ist, oder dass alle Nicht-Übereinstimmungen korrigiert werden können oder werden. Desweiteren gibt Pioneer keine Repräsentationen oder Garan­tien bezüglich der Anwendung oder der Resul­tate der Verwendung der Software in Bezug auf Genauigkeit, Zuverlässigkeit und andere Faktoren.
3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
AUF KEINEN FALL IST PIONEER HAFTBAR FÜR JEGLICHE SCHÄDEN, FORDERUNGEN ODER VERLUSTE VON IHNEN (EINSCHLIESS­LICH, OHNE BEGRENZUNG, KOMPENSATO­RISCHE, ZUGEHÖRIGE, INDIREKTE, SPEZIELLE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE, ENT­GANGENE VERKÄUFE ODER GESCHÄFTE, AUSGABEN, INVESTITIONEN ODER VER­PFLICHTUNGEN MIT EINEM GESCHÄFT, VER­LUST VON GUTEM WILLEN, ODER SCHÄDEN) RESULTIEREND AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER AUS DER UNFÄHIG­KEIT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN, AUCH WENN PIONEER ÜBER DIE SCHÄDEN ODER DIE WAHRSCHEINLICHKEIT DER SCHÄDEN INFORMIERT WAR ODER INFOR-
MIERT HÄTTE SEIN SOLLEN. DIESE BE­SCHRÄNKUNG GILT FÜR ALLE URSACHEN VON MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH OHNE BEGRENZUNG VERTRAGSBRUCH, GA­RANTIENICHTERFÜLLUNG, NACHLÄSSIG­KEIT, STRIKTE HAFTUNG, FEHLREPRÄSENTATION UND ANDERE DEL­IKTE. WENN DIE AUSSCHLUSSKLAUSEL VON PIONEER ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTPFLICHT WIE IN DIESEM VERTRAG BE­SCHRIEBEN AUS IRGENDEINEM GRUND NICHT AUSFÜHRBAR ODER NICHT AN­WENDBAR IST, STIMMEN SIE ZU, DASS DIE HAFTUNG VON PIONEER NICHT MEHR ALS FÜNFZIG PROZENT (50%) DES VON IHNEN FÜR DAS BEILIEGENDE PIONEER-PRODUKT GEZAHLTEN PREISES BETRÄGT. Manche Länder erlauben solche Haftungsaus­schlüsse oder Beschränkungen von zufälligen oder Folgeschäden nicht, daher kann das o.g. für Sie evtl. nicht zutreffen. Dieser Haftungs­und Garantieausschluss findet keine Verwen­dung, wenn ein Absatz dieser Garantieerklä­rung gesetzlich verboten ist.
4 EXPORTGESETZ-VERSICHERUNGEN
Sie stimmen zu und bestätigen, dass weder die Software noch andere von Pioneer erhalte­ne technische Daten aus dem Land oder Di­strikt (das Land) exportiert wird, das der Zuständigkeit der Regierung, der Sie unterlie­gen (die Regierung) entspricht, ausgenom­men, wenn unter den Gesetzen und Vorschriften dieser Regierung autorisiert und zugelassen. Wenn die Software rechtmäßig von Ihnen außerhalb des Landes erworben wurde, stimmen Sie zu, dass Sie die Software oder andere von Pioneer erhaltene technische Daten, oder direkte Produkte davon, nicht re­exportieren werden, ausgenommen die Geset­ze und Vorschriften der Regierung und Juris­diktion, denen die Software unterliegt, lassen dies zu.
Lizenzvertrag
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7
Kapitel
02
Lizenzvertrag
5 KÜNDIGUNG
Diese Lizenz ist gültig, bis sie gekündigt wird. Sie können sie jederzeit kündigen, indem Sie die Software zerstören. Diese Lizenz verliert ihre Wirksamkeit auch automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedar f, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertra­ges verstoßen. In diesem Fall sind Sie ver­pflichtet, die Software zu zerstören.
6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Dies ist der gesamte Vertrag zwischen Pioneer und Ihnen bezüglich dieses Themas. Keine Änderung in diesem Vertrag ist gültig, wenn sie nicht schrift lich von Pioneer bestätigt wurde. Wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages für ungültig oder unanwendbar erkl­ärt werden, bleiben die übrigen Bestimmun­gen des Vertrages weiterhin gültig.
8
De
Lizenzvertrag
Kapitel
02
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR TELE-ATLAS-DATEN
Dieser rechtsgültige Vertrag wurde im Original in englischer Sprache abgefasst, und die nach­stehende Übersetzung dient lediglich dazu, dem Leser seinen Inhalt verständlich zu ma­chen. Daher ist zu beachten, dass die Überset­zung des Vertrags KEINE rechtskräftige Fassung des englischen Originaltextes dar­stellt.
Endnutzerlizenzbedingungen
DIES IST EIN RECHTSVERBINDLICHER VER­TRAG (DER VERTRAG) ZWISCHEN IHNEN, DEM ENDNUTZER, UND PIONEER und seinen Lizenzgebern (auch zusammengefasst als Li­zenzgeberbezeichnet) für das Data product. DURCH NUTZUNG IHRES EXEMPLARS ER­KENNEN SIE DIE VORLIEGENDEN VER­TRAGSBEDINGUNGEN ALS BINDEND AN.
1 Gewährung der Lizenz.
Die Lizenzgeber gewähren Ihnen eine nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz zur Nut­zung der Kartendaten und der Information über Geschäftsstandorte von Interesse (die POIs), Eigentum von Tele Atlas, (zusammen­fassend die Datengenannt), die auf diesen Datenträgern enthalten sind, ausschließlich für private, nicht gewerbliche Zwecke und nicht zum Betrieb eines Serviceanbieters oder zu anderen Zwecken, bei denen Daten von na­türlichen oder juristischen Personen verarbei­tet werden. Zu Archivierungs- oder Datensicherungszwecken darf eine (1) Kopie der Daten angelegt werden; die Daten dürfen darüber hinaus jedoch weder kopiert, reprodu­ziert oder zur Erstellung anderer Arbeiten ver­wendet werden, noch dürfen Ableitungen der Struktur erstellt oder die Daten durch Umkehr­technik verändert werden. Die Daten dürfen ausschließlich zusammen mit dem bzw. den PIONEER-Produkt(en) genutzt werden. Die Daten enthalten vertrauliche und private Infor-
mationen und Materialien und unter Umstän­den auch Geschäftsgeheimnisse; aus diesem Grund erklären Sie sich einverstanden, die Daten vertraulich zu behandeln und sie weder vollständig noch in Auszügen an Dritte weiter­zugeben, zu verleihen, zu vermieten, zu leasen, dafür Unterlizenzen zu vergeben oder die Daten an Dritte zu übertragen. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, die digitalen Karten und Programme herunterzuladen, die Teile der Daten sind, oder diese auf einen anderen Da­tenträger bzw. Rechner zu übertragen. Es ist Ihnen auch untersagt, Urheberrechts-, Waren­zeichen- oder Eigentumsangaben in oder auf der Software zu entfernen oder zu ver­schleiern.
2 Eigentum.
Die Daten sind durch Tele Atlas und die Li­zenzgeber urheberrechtlich geschützt, und alle Eigentumsrechte an den Daten verbleiben bei diesen Parteien. Sie erklären sich bereit, keine der Copyright- oder Eigentumsangaben, die in den Daten oder auf den Datenträgern enthalten sind, zu ändern, zu entfernen, unle­serlich zu machen oder zu verbergen. Die ak­tuellen Urheberrechte sind nachstehend in Abschnitt 12 aufgeführt.
Lizenzvertrag
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9
Kapitel
02
Lizenzvertrag
3 Haftungsbeschränkung.
WEDER TELE ATLAS NOCH LIEFERANTEN KÖNNEN FÜR SPEZIELLE, DIREKTE ODER IN­DIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN UND ERSATZ DES BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHADENS (EINGESCHLOSSEN ERSATZ FÜR ENTGANGENE GESCHÄFTSGEWINNE, BE­TRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN UND ÄHNLI­CHEN SCHÄDEN) HAFTBAR GEMACHT WER­DEN, DIE IM RAHMEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGS ODER DER NUTZUNG BZW. DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER DATEN ENTSTEHEN; DIES GILT AUCH IN FÄL­LEN, IN DENEN PIONEER, SEINE LIZENZGE­BER UND LIEFERANTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGE­WIESEN WORDEN SIND. UNGEACHTET IRGENDWELCHER HIERIN ENTHALTENEN GEGENTEILIGEN ANGABEN ÜBERNIMMT TELE ATLAS DEM UNTER­SCHREIBENDEN GEGENÜBER KEINE FINAN­ZIELLE HAFTUNG, AUS WELCHEM GRUND AUCH IMMER (UNABHÄNGIG VON DER FORM DER HANDLUNG), ALS TEIL ODER IN BEZUG AUF DIESEN VERTRAG.
4 Garantieausschlusserklärung.
DIESE DATEN WERDEN IM ISTZUSTAND OHNE MÄNGELGEWÄHR UND MIT ALLEN FEHLERN GELIEFERT. PIONEER, SEINE LI­ZENZGEBER UND DIE LINZENZHÄNDLER (ZUSAMMENFASSEND LIEFERANTEN) GEBEN AUSDRÜCKLICH KEINERLEI AUS­DRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHR­LEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN, INSBESONDERE NICHT HINSICHTLICH DER NICHTVERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN DRITTER, MARKTTAUGLICHKEIT, LEISTUNGS­FÄHIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT, GENAUIG­KEIT, BESTEHEN RECHTMÄSSIGEN EIGENTUMS UND EIGNUNG FÜR EINEN BE­STIMMTEN ZWECK. PIONEER, SEINE LIZENZ­GEBER UND LIEFERANTEN GEBEN KEINERLEI ZUSICHERUNG, DASS DIE DATEN FÜR IHRE ANFORDERUNGEN GEEIGNET SIND UND DASS DIE DATEN OHNE UNTER-
BRECHUNGEN UND STÖRUNGEN GENUTZT WERDEN KÖNNEN. IN SCHRIFTLICHER ODER MÜNDLICHER FORM VON PIONEER, SEINEN LIZENZGEBERN, LIEFERANTEN BZW. DEREN MITARBEITERN ERTEILTE RATSCHLÄ­GE ODER INFORMATIONEN SCHAFFEN IN KEINER WEISE EINEN GEWÄHRLEISTUNGS­ANSPRUCH UND FÜHREN EBENSO WENIG ZU EINER AUSWEITUNG DER HAFTUNG VON PIONEER, SEINEN LIZENZGEBERN ODER LIE­FERANTEN UND DÜRFEN VON IHNEN NICHT IN DIESEM SINNE VERSTANDEN WERDEN. Diese Ausschlusserklärung ist eine wesentli­che Bedingung des vorliegenden Vertrags und mit Annahme der Daten erkennen Sie diese Beschränkungen an.
5 Kündigung.
Dieser Vertrag endet fristlos und automatisch, wenn Sie gegen eine der Vertragsbestimmun­gen verstoßen. Sie erklären sich einverstan­den, bei Vertragsende die Daten (einschließlich der vollständigen Dokumenta­tion und aller Kopien) an PIONEER und seine Lieferanten zurückzusenden.
6 Schadloshaltung.
Sie stimmen zu, PIONEER, seine Lizenzgeber und seine Lieferanten (einschließlich deren Li­zenzgeber, Lieferanten, Bevollmächtigte, Toch­tergesellschaften, Konzernunternehmen und deren Mitarbeiter und Geschäftsführer, Aktio­näre, Gesellschafter, Agenten und Vertreter) von allen Haftungsansprüchen, Verlusten, Ver­letzungen (einschließlich Verletzungen mit To­desfolge), Ersatzansprüchen, Handlungen, Ausgaben und Kosten oder sonstigen Forde­rungen jeglicher Art freizustellen bzw. den ent­sprechenden Schadenersatz zu leisten, insbesondere hinsichtlich der Rechtsanwalts­kosten, die im Rahmen der Nutzung oder des Besitzes der Daten durch Sie entstehen.
10
De
Lizenzvertrag
Kapitel
02
7 Zusätzliche Bestimmungen, nur gültig für die Daten für Großbritannien und die Daten für Nordirland.
1 Urheberrechtshinweise, Warenzeichen oder
einschränkende Beschriftungen des briti­schen Ordnance Survey dür fen vom End­nutzer weder entfernt noch verdeckt werden.
2 Ordnance Survey lehnt jegliche Gewährleis-
tungen ab, ob ausdrücklich oder still­schweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die gesetzliche Gewährlei­stung für Nichtverletzung von Schutzrech­ten Dritter, Markttauglichkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Endnut­zer bestätigt, dass das britische Ordnance Survey bezüglich der Vollständigkeit, Ge­nauigkeit und/oder den Stand der Tele
®
MultiNet®-Daten für das Vereinigte
Atlas Königreich keine Gewährleistung über­nimmt oder Zusicherung abgibt, und es ist eine wesentliche Bedingung der Vorsichts­maßnahmen zum Gebrauch, dass der End­nutzer die Tele Atlas das Vereinigte Königreich auf dieser Basis akzeptiert. Die Daten können die Daten von Lizenzgebern einschließlich Ordnance Sur­vey enthalten.
3 Ordnance Survey lehnt jegliche Haftung in
Bezug auf die Tele Atlas für das Vereinigte Königreich ab.
4 Die Nutzung der Tele Atlas
Daten für das Vereinigte Königreich in ir­gendeiner gedruckten, veröffentlichten Form, die in einem Value-Added-Produkt resultiert, das kostenlos weitergegeben oder öffentlich vertrieben werden soll, ist ohne die vorherige Genehmigung durch Ordnance Survey untersagt.
5 Ordnance Survey ist von und gegenüber
jeglichen Ansprüchen, Forderungen oder Klagen schadlos zu halten, unabhängig von der Art des Anspruchs, der Forderung oder der Klage unter Behauptung erlittener Ver­luste, Kosten, Ausgaben, Schäden oder Ver­letzungen (einschließlich Verletzungen mit
®
MultiNet®-Daten für
®
MultiNet®-Daten
®
MultiNet®-
Todesfolge), die aus der Nutzung der Tele
®
MultiNet®-Daten für das Vereinigte
Atlas Königreich entstehen.
6 Der Endnutzer verpflichtet sich, Ordnance
Survey auf Anfrage mitzuteilen, für welche seiner Produkte und/oder Dienstleistungen die Tele Atlas-Lizenzprodukte verwendet werden.
7 Der Endnutzer haftet gegenüber dem Ord-
nance Survey für alle Verletzungen der oben genannten Vertragsbestimmungen. Der Endnutzer verpflichtet sich, Ordnance Survey auf Anfrage mitzuteilen, für welche seiner Produkte und/oder Dienstleistungen die Lizenzprodukte verwendet werden.
Prüfungen betreffend
Die in diesem Vertrag festgelegten Rechte von Tele Atlas gelten auch für die Prüfer von Ord­nance Survey und/oder das National Audit Of­fice im Falle einer Auslieferung mit Daten für das Vereinigte Königreich. Jeder zu entrichten­de Betrag obliegt einem Zins von zwei Prozent (2%) über dem gültigen Basiszinssatz der Na­tional Westminster Bank plc, gerechnet von dem Tag, an dem ein Betrag erstmals fällig ist, bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung (ob vor oder nach einem entsprechenden Urteil). Ordnance Survey und/oder National Audit Of­fice hat das Recht, die Bücher oder Konten von Endnutzern direkt unter denselben Bedin­gungen zu prüfen, denen auch der Lizenzneh­mer in diesem Vertrag unterliegt, so dass Ordnance Survey dieses Prüfungsrecht hin­sichtlich beliebiger Anbieter von Produkten und/oder Dienstleistungen hat, für die Tele Atlas-Lizenzprodukte verwendet werden. Der Lizenznehmer gibt hierdurch seine Zu­stimmung, dass im Falle einer entdeckten Ver­letzung der betreffende Endnutzer und der Lizenznehmer gesamtschuldnerisch haftbar gegenüber Ordnance Survey sind.
Lizenzvertrag
De
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