OASE SprayBond User Manual

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
OASE GmbH
57758 SprayBond 500 ml
Überarbeitet am: 19.10.2017 Materialnummer: Seite 1 von 13
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
57758 SprayBond 500 ml
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Klebstoff
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
OASE GmbH
Firmenname:
Tecklenburger Straße 161
Straße:
D-48477 HörstelOrt:
Telefon:
+49 (5454) 800
Telefax:
+49 (5454) 8090
E-Mail:
info@oase-livingwater.com Markus Dreyer; Forschung und Entwicklung
Ansprechpartner:
+49 (5454) 80450
Telefon:
E-Mail:
m.dreyer@oase-livingwater.com www.oase-livingwater.com
Internet:
Dr. Gans-Eichler e-mail: info@tge-consult.de Chemieberatung GmbH Tel.: +49 (0)251/924520-60 Raesfeldstr. 22 www.tge-consult.de D-48149 Münster
Auskunftgebender Bereich:
Aus Deutschland: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinung in Berlin: +49 (30)
- 30686 790; Aus Österreich: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) Wien: +43 (0) 1 406 43 43 Anti-Giftzentrum Brüssel: Tel.: +32 70 245 245 (Giftinformationszentrale); Luxemburg: (+352) 8002-5500
1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien: Aerosole: Aerosol 1 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3 Gefahrenhinweise: Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aceton; 2-Propanon; Propanon Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cyclen, < 5% n-Hexan
Revisions-Nr.: 1,0 D - DE Druckdatum: 17.11.2017
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Signalwort:
Gefahr
Piktogramme:
H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenhinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Sicherheitshinweise
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich. Behälter sollen vollständig entleert werden; Rückstände können eine Explosionsgefahr darstellen. Dämpfe sind schwerer als Luft, sie breiten sich am Boden aus. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr. EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
68476-85-7 Erdölgase, flüssig; Gase aus der Erdölverarbeitung 30-60 %
270-704-2 Flam. Gas 1, Liquefied gas; H220 H280
67-64-1 Aceton; 2-Propanon; Propanon 10-30 %
200-662-2 606-001-00-8 01-2119471330-49 Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336 EUH066
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cyclen, < 5% n-Hexan 10-30 %
921-024-6 01-2119475514-35 Flam. Liq. 2, Skin Irrit. 2, STOT SE 3, Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 2; H225 H315 H336 H304
H411
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59 (REACH).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen . Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen. Keinesfalls etwaige Lidverklebungen gewaltsam lösen.
Nach Augenkontakt
Bei Verschlucken sofort trinken lassen: Wasser. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Übelkeit. Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit. Husten. Atembeschwerden. Nach Einatmen: Husten. Schwindel. bei hohen Konzentrationen: Bewusstlosigkeit. Nach Hautkontakt: Symptome: Rötung, Reizung. Entfettende Wirkung unter Bildung von spröder und rissiger Haut.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Alkoholbeständiger Schaum. Kohlendioxid. Löschpulver.
Geeignete Löschmittel
Scharfer Wasserstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbar. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid. Gase/Dämpfe, reizend. Explosionsgefahr bei Kontakt mit: Hitze, Flammen und Funken. Dämpfe können sich über große Distanzen ausbreiten und durch Zündquellen zur Zündung, zum Flammenrückschlag oder zur Explosion gebracht werden.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen . Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Den betroffenen Bereich belüften. Alle Zündquellen entfernen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen ( siehe Abschnitt 8). Einen Pressluftatmer immer dann verwenden, wenn die Möglichkeit eines unkontrollierten Austretens besteht , das Ausmaß der Exposition nicht bekannt ist oder in Situationen, unter denen luftfilternde Atemschutzgeräte
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keinen ausreichenden Schutz bieten.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Explosionsgefahr. Leckagen sofort beseitigen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen. Wegen Explosionsgefahr Eindringen der Dämpfe in Keller, Kanalisation und Gruben verhindern. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. (Siehe Abschnitt 8.)
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Schutz- und Hygienemaßnahmen: siehe Kapitel 8
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Gas. Explosivstoffe. Entzündbare feste Stoffe. Selbstentzündliche (pyrophore) flüssige und feste Stoffe. Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische. Organische Peroxide. Radioaktive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Empfohlene Lagerungstemperatur: 10-30°C. Nicht aufbewahren bei Temperaturen über: 50°C Lagervorschriften TRG 300 für brennbare Aerosole beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
siehe Kapitel 1.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Revisions-Nr.: 1,0 D - DE Druckdatum: 17.11.2017
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