gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
OASE GmbH
57758 SprayBond 500 ml
Überarbeitet am: 19.10.2017 Materialnummer: Seite 4 von 13
keinen ausreichenden Schutz bieten.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Explosionsgefahr. Leckagen sofort beseitigen.
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Bei Gasaustritt oder bei
Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Nicht
gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen. Wegen Explosionsgefahr Eindringen der Dämpfe in
Keller, Kanalisation und Gruben verhindern.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. (Siehe Abschnitt 8.)
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Schutz- und Hygienemaßnahmen: siehe Kapitel 8
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Zündquellen
fernhalten - Nicht rauchen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Gas. Explosivstoffe. Entzündbare feste Stoffe. Selbstentzündliche (pyrophore)
flüssige und feste Stoffe. Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische. Stoffe und Gemische, die in Berührung
mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Entzündend
(oxidierend) wirkende feste Stoffe. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische. Organische Peroxide. Radioaktive
Stoffe.
Ansteckungsgefährliche Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Empfohlene Lagerungstemperatur: 10-30°C. Nicht aufbewahren bei Temperaturen über: 50°C
Lagervorschriften TRG 300 für brennbare Aerosole beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
siehe Kapitel 1.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Revisions-Nr.: 1,0 D - DE Druckdatum: 17.11.2017