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003-10179-99 © Midmark Corporation 2018
Eingeschränkte Garantie der Arbeitsstationen
von Midmark
Garantieverlängerung
Midmark™ Corporation („Midmark“) garantiert dem ursprünglichen Käufer, dass diese von Midmark hergestellte
Arbeitsstation bei normalem Gebrauch in Räumen und Pege frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die
Verpichtungen von Midmark im Rahmen dieser Garantieerklärung beschränken sich nach alleinigem Ermessen
von Midmark auf die Reparatur oder den Ersatz der Teile oder Produkte, über deren Defekte Midmark innerhalb
des jeweiligen Garantiezeitraums informiert wurde und die nach Inspektion durch Midmark als defekt befunden
wurden.
Garantiezeitraum
Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Datum der Auslieferung an den Erstnutzer und ist wie folgt:
(a) Fünf (5) Jahre für alle Produkte und Komponenten einschließlich Arbeitsächen und Schubladenfronten,
Rollen und Schlitten, mit Ausnahme der Produkte unter (b).
(b) Ein (1) Jahr auf elektrische Komponenten wie Kabel, Bedienelemente und Zubehör.
Ausschlüsse
Die Garantie von Midmark erstreckt sich nicht auf Waschbecken, Armaturen und Installationszubehör. Alle
Garantien in Verbindung mit diesen Elementen werden direkt durch den entsprechenden Hersteller an den
Erstkäufer erbracht. Informationen zu diesen Herstellergarantien sind im Lieferumfang der entsprechenden
Produkte enthalten. Midmark stellt auch Kopien dieser Herstellergarantien auf Anfrage zur Verfügung.
Von dieser Garantieerklärung sind die folgenden Punkte ausgeschlossen, für welche Midmark keine Haftung
übernimmt: (1) Erforderliche Reparatur- oder Ersatzarbeiten wegen Zweckentfremdung, Missbrauch,
Fahrlässigkeit, Modikation, Unfall, Transportschäden oder unbefugten Eingriffen; (2) über industrieübliche
Standards hinausgehende Angleichungen in Farbe, Maserung oder Textur; (3) farbliche Veränderungen
aufgrund des Einfalls von natürlichem Licht oder Kunstlicht; (4) Produkte, die nicht ordnungsgemäß und
im Einklang mit dem Installationshandbuch von Midmark installiert, genutzt und gereinigt worden sind; (5)
speziell gefertigte Produkte; (6) Produkte, die als Verbrauchsgüter gelten (z. B. Lichtmittel und Vorrichtungen
zum Überspannschutz); (7) nicht von Midmark hergestellte Zubehör- und sonstige Teile; (8) Gebühren von
Dritten (einschließlich der von Midmark autorisierten Händler für Midmark Dental Casework) für Einstell- und
Reparaturarbeiten, Installation von Ersatzteilen oder sonstige Arbeiten, die an oder in Verbindung mit solchen
Produkten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Midmark vorgenommen worden sind.
Ausschließliches Rechtsmittel
Im Rahmen dieser Garantieerklärung ist Midmark lediglich zur Reparatur oder zum Ersatz fehlerhafter Teile
verpichtet. Midmark ist nicht haftbar für jegliche direkten, besonderen, indirekten, zufälligen, typischen
Schäden, Folgeschäden oder Verzögerungen.
Keine Genehmigung
Keine Person und kein Unternehmen ist bevollmächtigt, andere Haftungsansprüche oder Verpichtungen im
Zusammenhang mit den Produkten an Midmark zu stellen.
DIESE GARANTIE IST DIE EINZIGE GARANTIE VON MIDMARK UND GILT ANSTELLE ALLER ANDEREN
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN. MIDMARK GEWÄHRT KEINE
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER
GARANTIEERKLÄRUNGEN ÜBER DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. DIE GARANTIEERKLÄRUNG BESCHRÄNKT SICH AUF DIE REPARATUR ODER DEN ERSATZ
FEHLERHAFTER TEILE.