Menalux MCS01 User Manual

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator Kennzeichnung der Mischung: Handelsname: Menalux Clinair Green – MCS01 Handelscode: 900 92 32-32/4
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird Empfohlene Verwendung: Reinigungslösung für stationäre und bewegbare Klimafilter
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant: AXOR SRL Via dell'Artigianato 8 35020 Pernumia (PD) AXOR-S.R.L. - Tel. 0039-0429 - 763476 from Monday to Friday 8.30-17.30
Sachkundigen Person verantwortlich vom Sicherheitsdatenblatt:
axor@axor.net
1.4. Notrufnummer AXOR-S.R.L. - Tel. 0039-0429 - 763476 from Monday to Friday 8.30-17.30 CENTRO ANTIVELENI DI BERGAMO tel: 0039-800-883300
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der GHS-Richtlinie 1272/2008/EG:
Das Produkt wird gemäß CLP-Verordnung 1272/2008/EG nicht als gefährlich erachtet.
Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken
2.2. Kennzeichnungselemente
Produktinhaltsstoffe: Liste aller Zutaten, nach abnehmender Gewicht Reihenfolge geordnet, in prozentuelle Gewichtskategorien eingeteilt (EG VO 648/2004 Anhang VII, C).
Phosphonate, Polycarboxylate, Nichtionische Tenside
< 5 %
Das Produkt enthält ebenfalls:
Duftstoffe
Allergene:
Konservierungsstoffe:
Das Produkt wird gemäß CLP-Verordnung 1272/2008/EG nicht als gefährlich erachtet. Gefahrenpiktogramme:
Keine
Gefahrenhinweise:
Keine
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Spezielle Vorschriften:
Keine
Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:
Keine
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2.3. Sonstige Gefahren vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
Weitere Risiken:
Keine weiteren Risiken
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe Nicht anwendbar
3.2. Gemische Gefährliche Bestandteile gemäß der CLP-Verordnung und dazugehörige Einstufung:
Menge
Name
Identifikationsnummer
Klassifikation
>= 1% ­< 5%
FATTY ALCOHOL ETHOXYLATE 6EO, DECETH-6
CAS:
26183-52-8
REACH No.:
02­2119613039­45-0000
3.1/4/Oral Acute Tox. 4 H302
3.3/2 Eye Irrit. 2 H319
>= 1% ­< 5%
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
Index­Nummer:
603-117-00-0 CAS:
67-63-0
EC:
200-661-7
2.6/2 Flam. Liq. 2 H225
3.3/2 Eye Irrit. 2 H319
3.8/3 STOT SE 3 H336
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Hautkontakt:
Mit reichlich Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Auf keinen Fall Erbrechen herbeiführen. SOFORT ARZT ZUZIEHEN.
Nach Einatmen:
Den Verletzten ins Freie bringen, ihn ausruhen lassen und warm halten.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: Wasser Kohlendioxid (CO2). Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen: Keine besonderen Einschränkungen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die Explosions- bzw. Verbrennungsgase nicht einatmen. Durch die Verbrennung entsteht ein dichter Rauch.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Geeignete Atemgeräte verwenden. Das kontaminierte Löschwasser getrennt auffangen. Nicht in der Abwasserleitung entsorgen. Wenn im Rahmen der Sicherheit möglich, die unbeschädigten Behälter aus der unmittelbaren Gefahrenzone entfernen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Die persönliche Schutzausrüstung tragen. Die Personen an einen sicheren Ort bringen. Die in Punkt 7 und 8 aufgeführten Schutzmaßnahmen beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen Das Eindringen in den Boden/Unterboden verhindern. Das Abfließen in das Grundwasser oder in die Kanalisation verhindern. Das kontaminierte Waschwasser auffangen und entsorgen. Bei Austritt von Gas oder bei Eintritt in Wasserläufe, den Boden oder die Kanalisation die zuständigen Behörden informieren. Geeignetes material zum Auffangen: absorbierende oder organische Materialien, Sand
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit reichlich Wasser waschen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch die Abschnitte 8 und 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Haut- und Augenkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Während der Arbeit nicht essen oder trinken. Für die empfohlenen Schutzausrüstungen wird auf Abschnitt 8 verwiesen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung fern halten. Unverträgliche Werkstoffe: Kein spezifischer. Angaben zu den Lagerräumen: Ausreichende Belüftung der Räume.
7.3. Spezifische Endanwendungen Kein besonderer Verwendungszweck
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol - CAS: 67-63-0 ACGIH - TWA(8h): 200 ppm - STEL: 400 ppm - Anmerkungen: A4, BEI - Eye and URT
irr, CNS impair
DNEL-Expositionsgrenzwerte
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol - CAS: 67-63-0
Arbeitnehmer Gewerbe: 26 mg/kg - Exposition: Mensch - oral - Häufigkeit: Langfristig, systemische Auswirkungen Arbeitnehmer Gewerbe: 89 ppm - Exposition: Mensch - Inhalation - Häufigkeit: Langfristig, systemische Auswirkungen Arbeitnehmer Gewerbe: 319 mg/kg - Exposition: Mensch - dermal - Häufigkeit: Langfristig, systemische Auswirkungen
PNEC-Expositionsgrenzwerte
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol - CAS: 67-63-0
Target: Süßwasser - Wert: 140.9 mg/l Target: Meerwasser - Wert: 140.9 mg/l Target: Flußsediment - Wert: 552 mg/kg Target: Meerwasser-Sedimente - Wert: 552 mg/kg Target: Mikroorganismen in Kläranlagen - Wert: 2251 mg/l
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Augenschutz:
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Be normaler Verwendung nicht notwendig. In jedem Fall nach den gängigen Arbeitsrichtlinien arbeiten.
Hautschutz:
Bei normaler Verwendung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nicht notwendig.
Handschutz:
Be normaler Verwendung nicht notwendig.
Atemschutz:
Bei normaler Verwendung nicht erforderlich.
Wärmerisiken:
Keine
Kontrollen der Umweltexposition:
Keine
Geeignete technische Massnahmen:
Keine
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Eigenschaft
Wert
Methode:
Anmerkungen
Aussehen und Farbe:
Flüssig weiß
--
--
Geruch:
duftend
--
--
Geruchsschwelle:
Nicht relevant
--
--
pH:
10,7
--
--
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt :
Nicht verfügbar
--
--
Unterer Siedepunkt und Siedeintervall:
>100°C
--
--
Flammpunkt:
Nicht verfügbar ° C
--
--
Verdampfungsgeschwindig keit:
Nicht verfügbar
--
--
Entzündbarkeit Festkörper/Gas:
NICHT BRENNBAR
--
--
Oberer/unterer Flamm­bzw. Explosionspunkt:
Nicht verfügbar
--
--
Dampfdruck:
Nicht verfügbar
--
--
Dampfdichte:
Nicht verfügbar
--
-­Dichtezahl:
1.005
--
--
Wasserlöslichkeit:
INSTANT
--
--
Löslichkeit in Öl:
UNLÖSLICH
--
--
Partitionskoeffizient (n­Oktanol/Wasser):
Nicht verfügbar
--
--
Selbstentzündungstemper atur:
Nicht verfügbar
--
--
Zerfalltemperatur:
Nicht verfügbar
--
--
Viskosität:
Nicht verfügbar
--
--
Explosionsgrenzen:
Nicht verfügbar
--
--
Oxidierende Eigenschaften:
Nicht verfügbar
--
--
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9.2. Sonstige Angaben
Eigenschaft
Wert
Methode:
Anmerkungen
Mischbarkeit:
Nicht verfügbar
--
--
Fettlöslichkeit:
Nicht verfügbar
--
--
Leitfähigkeit:
Nicht verfügbar
--
--
Nicht verfügbar
--
--
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität Stabil unter Normalbedingungen
10.2. Chemische Stabilität Stabil unter Normalbedingungen
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine
10.4. Zu vermeidende Bedingungen Unter normalen Umständen stabil.
10.5. Unverträgliche Materialien Keine spezifische.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Informationen zum Produkt:
Nicht anwendbar
Toxikologische Informationen zu den Hauptbestandteilen des Produkts:
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol - CAS: 67-63-0 a) akute Toxizität:
Test: LD50 - Weg: Oral - Spezies: Ratte = 4710 mg/kg Test: LD50 - Weg: Haut - Spezies: Ratte = 12800 mg/kg Test: LC50 - Weg: Einatmen - Spezies: Ratte = 72.6 mg/l - Laufzeit: 4h
Wenn nicht anders angegeben, sind die folgende von der (EU)2015/830 verlangende Daten als N/A anzusehen.:
a) akute Toxizität; b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut; c) schwere Augenschädigung/-reizung; d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut; e) Keimzell-Mutagenität; f) Karzinogenität; g) Reproduktionstoxizität; h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition; i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition; j) Aspirationsgefahr.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität Im Einklang mit der GLP verwenden, nicht herumliegen lassen. FATTY ALCOHOL ETHOXYLATE 6EO, DECETH-6 - CAS: 26183-52-8
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a) Akute aquatische Toxizität:
Endpunkt: EC50 - Spezies: Daphnia = 13.5 mg/l - Dauer / h: 48
Endpunkt: EC50 - Spezies: Algen = 12 mg/l - Dauer / h: 72 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol - CAS: 67-63-0 a) Akute aquatische Toxizität:
Endpunkt: EC50 > 100 mg/l - Dauer / h: 48
Endpunkt: LC50 > 100 mg/l - Dauer / h: 72
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol - CAS: 67-63-0
Biologische Abbaubarkeit: Schnell abbaubar
12.3. Bioakkumulationspotenzial Nicht anwendbar
12.4. Mobilität im Boden Nicht anwendbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
12.6. Andere schädliche Wirkungen Keine
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Nach Möglichkeit wiederverwerten. Entsprechend den geltenden örtlichen und nationalen Bestimmungen vorgehen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren Nicht anwendbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-
Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
RL 98/24/EG (Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit) RL 2000/39/EG (Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (1. ATP CLP) und (EU) Nr. 758/2013 Verordnung (EU) 2015/830 Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (2. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 618/2012 (3. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 487/2013 (4. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 944/2013 (5. ATP CLP)
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Verordnung (EU) Nr. 605/2014 (6. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2015/1221 (7. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2016/918 (8. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2016/1179 (9. ATP CLP)
Beschränkungen zum Produkt oder zu den Inhaltsstoffen gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) und nachfolgenden Änderungen:
Keine
Wo möglich auf die folgenden Normen Bezug nehmen:
Richtlinie EU 2012/18 (Seveso III) Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien). RL 2004/42/EG (FOV Richtlinie)
Anordnungen zu der Richtlinie EU 2012/18 (Seveso III):
Seveso III Kategorie gemäß dem Anhang 1, Teil 1
Keine
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Keine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt für das Gemisch
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Text der verwendeten Sätze im Absatz 3:
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie
Code
Beschreibung
Flam. Liq. 2
2.6/2
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2
Acute Tox. 4
3.1/4/Oral
Akute Toxizität (oral), Kategorie 4
Eye Irrit. 2
3.3/2
Reizung der Augen, Kategorie 2
STOT SE 3
3.8/3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3
Diese Unterlagen wurden von einem Fachmann mit entsprechender Ausbildung abgefasst. Hauptsächliche Literatur:
ECDIN - Daten- und Informationsnetz über umweltrelevante Chemikalien - Vereinigtes Forschungszentrum, Kommission der Europäischen Gemeinschaft SAX's GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN VON INDUSTRIELLEN SUBSTANZEN - Achte Auflage - Van Nostrand Reinold
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie gelten nur für das angegebene Produkt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Es obliegt dem Anwender die Zuständigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben für seine spezifische Anwendung zu kontrollieren. Dieses Datenblatt ersetzt alle früheren Ausgaben.
ADR:
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE:
Schätzung Akuter Toxizität
ATEGemisch:
Schätzwert der akuten Toxizität (Gemische)
CAS:
Chemical Abstracts Service (Abteilung der American Chemical Society)
CLP:
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
DNEL:
Abgeleitetes Null-Effekt-Niveau (DNEL)
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EINECS:
Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
GefStoffVO:
Gefahrstoffverordnung
GHS:
Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
IATA:
Internationale Flug-Transport-Vereinigung (IATA)
IATA-DGR:
Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung (IATA)
ICAO:
Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)
ICAO-TI:
Technische Anleitungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)
IMDG:
Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG-Code)
INCI:
Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI)
KSt:
Explosions-Koeffizient
LC50:
Letale Konzentration für 50 Prozent der Testpopulation
LD50:
Letale Dosis für 50 Prozent der Testpopulation
PNEC:
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC-Wert)
RID:
Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr
STEL:
Grenzwert für Kurzzeitexposition
STOT:
Zielorgan-Toxizität
TLV:
Arbeitsplatzgrenzwert
TWA:
Zeit gemittelte
WGK:
Wassergefährdungsklasse
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