5.c Voraussetzungen an den Elektroanschluss
– Die Versorgungsspannung muss mit den
Angaben auf dem Typenschild übereinstimmen.
➅ Die Zuleitung muss bauseits abgesichert sein
mit einem FI-Schutzschalter (max. 30 mA).
➆ Bei Anschluss über einen Netzstecker muss im
Betrieb die Steckdose leicht zugänglich sein,
um im Fehlerfall den Stecker ziehen zu können.
Wenn das Gerät fest angeschlossen wird, muss
ein Schalter mit min. 3 mm Kontakttrennung
bei allpoliger Trennung bauseits vorgesehen
werden.
5.d Voraussetzungen an das Personal
– Einstellungen, Reinigen und Vorbereiten an
der Maschine dürfen nur vom Aufsteller oder vom
Hersteller eingewiesene Personen vornehmen.
– Alle Reparaturen und Wartungsarbeiten an der
Maschine dürfen nur vom Kundendienst oder
durch vom Hersteller autorisierte Fachleute vorgenommen werden.
– Bedienen (im SB- oder Bedienbetrieb) dürfen die
Maschine nur Personen, denen allgemein übliche
Sorgfalt im Umgang mit hitzeerzeugenden Haushaltsgeräten vertraut ist. Die Maschine darf nicht
ohne Aufsicht oder Anweisung benutzt werden
von Kindern oder von Personen, die aufgrund
ihrer physischen, sensorischen oder geistigen
Fähigkeiten oder ihrer Unerfahrenheit oder Unkenntnis nicht in der Lage sind, das Gerät sicher
zu benutzen.
5.e Voraussetzungen an den Aufstellort
❍ Die Maschine darf nur in geschlossenen trocke-
nen Räumen aufgestellt und verwendet werden,
nicht im Freien! Feuchtigkeit und Temperatureinwirkungen können die Funktionsfähigkeit und
Sicherheit der Maschine beeinträchtigen.
– Die Maschine darf nur an Orten aufgestellt oder
gelagert werden, wo sie nicht einfrieren kann.
– Der Aufstellbereich muss nach hinten min. 10 cm
zusätzlichen Platz wegen der Wärmeentwicklung bieten – nach oben mind. 20 cm, um den
Kaffeemehl-Behälter zu befüllen.
– Für die Durchführung der Zuleitungen ist mittig
unter der Maschine ein Durchbruch mit
Ø 160 mm vorzusehen.
– Wenn die Maschine von nicht eingewiesenen
Personen bedient werden soll, muss sie so
aufgestellt sein, dass sie von eingewiesenem
Personal ständig beaufsichtigt werden kann.
– Die Maschine muss waagerecht stehen.
5.f Voraussetzungen an den Betrieb
– Die regelmäßigen Reinigungsarbeiten müssen
durchgeführt werden, wie in dieser Anleitung beschrieben.
– Nach jeweils 80.000 Tassen oder 12 Betriebs-
monaten (je nachdem, was eher eintritt) muss
eine Wartung der Maschine durch den Kundendienst erfolgen (kostenpflichtig).
– Erkennbare Fehlfunktionen oder Schäden
müssen vom Kundendienst erst überprüft und
gegebenenfalls instandgesetzt werden, bevor die
Maschine weiter verwendet werden darf.
– Die für gewerbliche Betreiber gesetzlich vorge-
schriebene Überprüfung der Anlage alle 4 Jahre
durch eine autorisierte Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand muss durchgeführt und
dokumentiert werden. Dies kann vom Kundendienst vorgenommen und bescheinigt werden
(vor der ersten Inbetriebnahme ist keine weitere
Prüfung erforderlich).
5.g Voraussetzungen an das Produktmaterial
– Das Kaffeemehl muss geeignet sein für den Ein-
satz in Gewerbe-Kaffeemaschinen, zum Beispiel
MELITTA®"Favorit-Premium" oder "Hochland
Classic".
– Das Reinigungsmittel für den Einwurf in den
Warmhalter (S. 21) muss für die Verwendung in
MELITTA
®
-Kaffeemaschinen geeignet sein, z.B.
"SWIRL Reiniger 3000" (Best.-Nr. 1011012).
D
7