Rauchmelder-Testspray
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 25.11.2013 Seite 3 von 8
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen. Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Ausbreitung des Gases besonders am Boden (schwerer als Luft) und in Windrichtung beachten.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Personen in Sicherheit
bringen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Für ausreichende Lüftung sorgen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder) aufnehmen. Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung
bringen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen.
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Wegen Explosionsgefahr Eindringen der Dämpfe in Keller, Kanalisation und Gruben verhindern.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht
Temperaturen von mehr als 50°C /122°F aussetzen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Fernhalten von: Nahrungs- und Futtermittel
Zusammenlagerungshinweise
Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen. Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße
Oberflächen), Funken und offenen Flammen.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
2 B
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 25.11.2013 D - DE