Montage
Bei der Montage des Lasergerätes sind spezifische Bestimmungen wie die BGV C1 (vormals VBG 70),
OStrVundBGVB2
, oder auch länderspezifische Baurichtlinien zu beachten.
Die Montage darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen!
Die Aufhängevorrichtung des Lasergerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie eine Stunde lang
ohne dauernde und schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem Sicherungsseil
erfolgen. Die zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Falle eines Fehlers an
der Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während der Installation ist der unnötige Aufenthalt im Gefahrenbereich unterhalb der Installation verboten.
Der Installateur hat dafür zu sorgen, das sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen vor
der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige überprüft werden.
Der Installateur hat dafür Sorge zu tragen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische
Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Der Installateur hat dafür Sorge zu tragen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische
Einrichtungen mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung
geprüft werden.
Das Lasergerät sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
ACHTUNG!
Überkopfmontage erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Dies beinhaltet (aber beschränkt sich nicht allein auf)
Berechnung und Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installationsmaterial und regelmäßige
Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Lasergerätes. Versuchen Sie niemals die Installation
selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation verfügen, sondern beauftragen Sie einen
professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu Verletzungen und/oder zur Beschädigung von
Eigentum führen.
Das Lasergerät muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
Richten Sie sich nach den gültigen Laserrichtlinien.
Wenn das Lasergerät von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer
mit Traversensystemen oder ähnlichen zugelassenen Aufhängungen gearbeitet werden. Das Lasergerät darf
niemals frei schwingend im Raum befestigt werden.
ACHTUNG!
Lasergeräte können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen herbeiführen! Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit
einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie das Lasergerät NICHT!
Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes des Gerätes aushalten kann.
ACHTUNG!
Achten Sie bei der Installation auf die angegebenen Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien!
Befestigen Sie das Lasergerät mit dem Haltebügel mittels eines geeigneten Haken/einer Schelle an Ihrem
Traversensystem. Hierfür sind Nutensteine mit TV-Zapfen oder de
r Bügel zu benutzen. Je nach Art der
Installation sind natürlich auch vergleichbare, zugelassene Hängevorrichtungen einsetzbar.
Sichern Sie das Lasergerät bei Überkopfmontage immer mit einem Sicherungsseil, das mindestens für das
12-fache Eigengewicht zugelassen ist. Es dürfen nur Sicherungsseile mit zugelassenen Verbindungsgliedern
eingesetzt werden. Hängen Sie das Sicherungsseil in die dafür vorgesehene Sicherungsöse ein und führen
Sie es um die Traverse oder einen vergleichbaren, sicheren Befestigungspunkt. Achten Sie darauf das
Verbindungsglied entsprechend der Bestimmungen zu verschließen.
Bei der Bügelversion öffnen Sie Feststellschrauben um den Neigungswinkel des Gerätes einzustellen und
ziehen diesen danach wieder handfest an.