KARCHER RM 532 Technical data

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 05.08.2016 überarbeitet am: 02.08.2016Versionsnummer 3
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: Bodenpflege Stein matt/Linoleum/PVC RM 532
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
Alfred Kärcher GmbH & Co. KG Alfred-Kärcher-Str. 28-40 D - 71364 Winnenden
Postfach 160 D - 71349 Winnenden
Tel.: +49-7195-14-0 Fax : +49-7195-14-2212
Internet: www.karcher.com
Alfred Kärcher Ges.mbH Lichtblaustr. 7 A - 1220 Wien
Pflegemittel
Tel.: +43-1-25060-0 Fax: +43-1-25060-333
Kärcher AG Industriestr. 16 CH - 8108 Dällikon Fon: +41-44-8466-759 Fax: +41-44-8466-712
· Auskunftgebender Bereich:
Abteilung PCD-D Tel.: +49-7195-14-2398 Fax : +49-7195-14-3164 safetydata@karcher.com
· 1.4 Notrufnummer:
Schweizerisches toxikologisches Informationszentrum Tel. 145
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
entfällt
(Fortsetzung auf Seite 2)
DE
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(Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrenpiktogramme
· Signalwort
entfällt
· Gefahrenhinweise
· 2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen.
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
entfällt
entfällt
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 34590-94-8 EINECS: 252-104-2 Reg.nr.: 01-2119450011-60-xxxx
2-Methoxy-methylethoxy-propanol Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt
3-<10%
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
nichtionische Tenside, Konservierungsmittel (METHYLISOTHIAZOLINONE,
< 5%
BENZISOTHIAZOLINONE)
· zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
· nach Einatmen:
· nach Hautkontakt:
· nach Augenkontakt:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Mit warmem Wasser abspülen.
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Wasser im Vollstrahl.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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(Fortsetzung von Seite 2)
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
· Zusammenlagerungshinweise:
nicht erforderlich
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
· Lagerklasse:
VCI-Lagerklasse: 12
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
· 7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine besonderen Anforderungen.
keine
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
34590-94-8 2-Methoxy-methylethoxy-propanol
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 310 mg/m³, 50 ml/m³
1(I);DFG, EU, 11
(Fortsetzung auf Seite 4)
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MAK (Österreich) Kurzzeitwert: 614 mg/m³, 100 ml/m³
Langzeitwert: 307 mg/m³, 50 ml/m³
MAK (Schweiz) Kurzzeitwert: 300 mg/m³, 50 ml/m³
Langzeitwert: 300 mg/m³, 50 ml/m³
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
· Atemschutz:
· Handschutz:
· Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Nicht erforderlich.
Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form: Farbe:
· Geruch:
· Geruchsschwelle:
· pH-Wert:
flüssig weiß produktspezifisch Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich:
· Flammpunkt:
· Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
· Zündtemperatur:
· Zersetzungstemperatur:
· Selbstentzündlichkeit:
· Explosionsgefahr:
0 °C 100 °C
Nicht anwendbar Nicht anwendbar. nicht zutreffend Nicht bestimmt. Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. (EEC
92/69/EWG, A4)
· Explosionsgrenzen:
untere:
Nicht bestimmt.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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obere:
Nicht bestimmt.
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(Fortsetzung von Seite 4)
· Dampfdruck:
· Dichte bei 20 °C:
· Relative Dichte
· Dampfdichte
· Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht bestimmt. 1,027 g/cm³
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):
vollständig mischbar Nicht bestimmt.
· Viskosität:
dynamisch bei 20 °C: kinematisch:
5 mPas Nicht bestimmt.
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel: VOC (EU) VOCV (CH) Festkörpergehalt:
· 9.2 Sonstige Angaben
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität
entspricht 10.3
4,3 % 4,32 % 4,32 % 23,0 % Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
· 10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
34590-94-8 2-Methoxy-methylethoxy-propanol
Dermal LD50 9500 mg/kg (Ratte) Inhalativ LC50 5135 mg/kg (Ratte)
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
(Fortsetzung auf Seite 6)
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· Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität
· Karzinogenität
· Reproduktionstoxizität
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
34590-94-8 2-Methoxy-methylethoxy-propanol
LC50/96 h 10000 mg/l (Pimephales promelas) EC50/48 h 1919 mg/l (Daphnia magna)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial
· 12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1(Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt. Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen. Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Mengen sind gemäß örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
· Empfohlenes Reinigungsmittel:
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
Seite: 7/8
(Fortsetzung von Seite 6)
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse
entfällt
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
entfällt
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II
des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
· Transport/weitere Angaben:
· UN "Model Regulation":
Nicht anwendbar. Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen entfällt
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
· Richtlinie 2012/18/EU
· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Nationale Vorschriften:
· Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
NK 4,3
· Wassergefährdungsklasse: Selbsteinstufung gemäß VwVws vom 17.05.99, Anhang 4 WGK 1 (D): schwach wassergefährdend.
(Fortsetzung auf Seite 8)
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· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
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(Fortsetzung von Seite 7)
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Ein Produktinformationsblatt liegt vor und wird auf Wunsch zugesandt.
· Datenblatt ausstellender Bereich:
PCD-D
· Ansprechpartner: Abteilung PCD-D Tel.: +49-7195-14-2398 Fax : +49-7195-14-3164 safetydata@karcher.com
· Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) VOCV: Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Schweis (Swiss Ordinance on volatile organic compounds) VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
0·011-739·0 RM 532/2 1·859
·
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