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1. Eigenkontrolle
➤
Sachkundige Personen
➤
Messung der Schichtdicke von:
- Leichtüssigkeits
- der Schlammschicht
Kontrolle des selbsttätigen Abschlusses und der
Alarmeinrichtungen
➤
monatlich (mindestens halbjährlich)
2. Wartung
➤
Sachkundige Personen
➤
Messung der Schichtdicke von:
- Leichtüssigkeits
- der Schlammschicht
- Kontrolle des selbsttätigen Abschlusses und
Alarmeinrichtungen
- Entleerung und Reinigung, falls nötig
- Reinigung der Probenahmeeinrichtung
- Kontrolle des Betriebstagebuches
➤
halbjährlich (mindestens jährlich)
3. Generalinspektion
➤
qualizierte Stelle - fachkundige Personen
➤
- Komplettentleerung
- Reinigung
- Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand und sach-
gemäßen Betrieb, mindestens aber:
• Sicherheit gegen den Austritt von Leichtüssigkeiten aus der Abscheideranlage bzw. den
Schachaufbauten (Überhöhung)
• baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage
• Zustand der Einbauteile und der elektrischen
Einrichtungen
• Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung
• Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch
• Entsorgungsnachweise der entnommenen
Stoffe
• Vorhandensein und Vollständigkeit der erforderlichen Zulassungen und Unterlagen
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- Wird die Abscheideranlage zur Behandlung von
gewerblichen Abwasser oder Abwasser aus der
Reinigung von Fahrzeugen verwendet, sind zusätzlich folgende Punkte zu prüfen
• tatsächlicher Abwasseranfall (Herkunft,
Menge, Inhaltsstoffe, Reinigungsmittel, Betriebsstoffe, Vermeidung stabiler Emulsionen)
• Bemessung, Eignung und Leistungsfähigkeit
der Abscheideranlagen
➤
vor der Inbetriebnahme, dann alle 5 Jahre
BITTE BEACHTEN SIE:
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Bedienungsvorschriften sind in der näheren Umgebung
des Abscheiders anzubringen.
➤
Der Entsorgungsvorgang ist genau nach Anweisung
durchzuführen.
➤
Die Entsorgung der Abscheideranlage nur von zu ge-
lassenen Entsorgungsunternehmen durchführen lassen.
Technische Änderungen vorbehalten!
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Unfallverhütungsvorschriften beachten!
➤
Bei Arbeiten am geöffneten Abscheider besteht
RAUCHVERBOT wegen Bildung explosionsfähiger
Gas-Luftgemische.
Sachkundige Personen:
Als „sachkundig“ werden Personen des Betreibers oder
beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kentnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit
gewonnenen Erfahrungen gewährleitsten, dass sie Eigenkontrollen und Wartungen an Abscheideranlagen sachgerecht durchführen.
Fachkundige Personen:
Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen,
die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für
Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen
im hier genannten Umfang sowie die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen.
Wartung