Dieses Dokument ersetzt die Beschreibung der
Justierung / Eichung beiliegender Betriebsanleitung!
This document replaces the calibration / verification instructions in attached user manual.
Ce document remplace les instructions pour l’ajustage /
l’homologation du mode d’emploi annexé.
BFB_IFB_KFx-TM_SFB_UFx-ZB-def-1010
D
KERN BFB_IFB_KFx-TM_SFB_UFx
Version 1.0 02/2010
1 Justierung
Da der Wert der Erdbeschleunigung nicht an jedem Ort der Erde gleich ist, muss die
Waage gemäß dem zugrunde liegenden physikalischen Wägeprinzip am Aufstellort
auf die dort herrschende Erdbeschleunigung abgestimmt werden (nur wenn die
Waage nicht bereits im Werk auf den Aufstellort justiert wurde). Dieser Justiervorgang muss bei der ersten Inbetriebnahme, nach jedem Standortwechsel sowie bei
Schwankungen der Umgebungstemperatur durchgeführt werden. Um genaue Messwerte zu erhalten, empfiehlt es sich zudem, die Waage auch im Wägebetrieb periodisch zu justieren.
•Bei geeichten Wägesystemen ist der Zugang zum Menüblock
Zusatzbeschreibung
„P2 CAL bzw. P3CAL“ gesperrt.
KERN BFB, IFB, KFB-TM, UFB
Zum Menüzugang muss die Siegelmarke zerstört und der Justierschalter betätigt werden s. Kap. 2.
KERN SFB, KFN-TM, UFN
Zum Menüzugang müssen die beiden Kontakte der Leiterplatte mit einem Jumper kurzgeschlossen werden (siehe Kap. 2).
Achtung:
Nach Zerstörung der Siegelmarke muss das Wägesystem durch eine
autorisierte Stelle neu geeicht und eine neue Siegelmarke angebracht
werden, bevor es wieder in eichpflichtige Anwendungen verwendet werden darf.
Eichhinweise beachten (siehe Kap. 2.).
•Das zu verwendende Justiergewicht ist abhängig von der Kapazität der
Waage. Justierung möglichst nahe an der Höchstlast der Waage durchführen. Infos zu Prüfgewichten finden Sie im Internet unter:
http://www.kern-sohn.com.
•Stabile Umgebungsbedingungen beachten. Eine Anwärmzeit zur Stabi-
lisierung ist erforderlich.
Ö wiederholt drücken, bis „P2 CAL“ angezeigt wird.
Ö drücken, der erste Menüpunkt „COUNT“ wird ange-
zeigt.
KERN BFB, IFB, KFB-TM, UFB:
Bei geeichten Waagen zuvor Justierschalter drücken.
Ö wiederholt drücken, bis „CAL“ angezeigt wird.
Ö Mit bestätigen. Darauf achten, dass sich keine Gegens-
tände auf der Wägeplatte befinden.
Ö Stabilitätsanzeige abwarten, dann drücken.
Ö Das aktuell eingestellte Justiergewicht wird angezeigt.
Ö Zum Ändern mit den Navigationstasten (s. Betriebsanleitung
Kap. 2.1.1) gewünschte Einstellung wählen, die jeweils aktive Stelle blinkt.
Ö Mit bestätigen.
Ö Justiergewicht vorsichtig in die Mitte der Wägeplatte stellen.
Stabilitätsanzeige abwarten, dann drücken.
Ö Nach erfolgter Justierung führt die Waage einen Selbsttest
durch. Justiergewicht während des Selbsttests abnehmen,
das Gerät kehrt automatisch in den Wägemodus zurück.
Bei einem Justierfehler oder falschem Justiergewicht wird
eine Fehlermeldung angezeigt, Justiervorgang wiederholen.
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1.2 KERN SFB nicht eichfähige Modelle:
Ö Gerät einschalten und während des Selbsttests
drücken.
Ö , , nacheinander drücken der erste Menüblock
„PO CHK“ wird angezeigt..
Ö wiederholt drücken, bis „P3 CAL“ angezeigt wird.
Ö drücken, der erste Menüpunkt „COUNT“ wird ange-
zeigt.
Ö wiederholt drücken, bis „CAL“ angezeigt wird.
Ö drücken. Falls nötig wiederholt drücken, bis
„noLin“ angezeigt wird.
Ö Mit bestätigen. Darauf achten, dass sich keine Gegens-
tände auf der Wägeplatte befinden.
Ö Stabilitätsanzeige abwarten, dann drücken.
Ö Das aktuell eingestellte Justiergewicht wird angezeigt.
Ö Zum Ändern mit den Navigationstasten (s. Betriebsanleitung
Kap. 2.1.1) gewünschte Einstellung wählen, die jeweils aktive Stelle blinkt.
Ö Mit bestätigen
Ö Justiergewicht vorsichtig in die Mitte der Wägeplatte stellen.
Stabilitätsanzeige abwarten, dann drücken.
Ö Nach erfolgter Justierung führt die Waage einen Selbsttest
durch. Justiergewicht während des Selbsttests abnehmen,
das Gerät kehrt automatisch in den Wägemodus zurück.
Bei einem Justierfehler oder falschem Justiergewicht wird
eine Fehlermeldung angezeigt, Justiervorgang wiederholen.
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2 Eichung
Allgemeines:
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen geeicht sein, wenn sie wie
folgt verwendet werden (gesetzlich geregelter Bereich):
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung be-
stimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im
medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Eichamt.
Eichhinweise:
Für eine geeichte Waage liegt eine EU Bauartzulassung vor. Wird die Waage wie
oben beschrieben im eichpflichtigen Bereich eingesetzt, so muss diese geeicht sein
und regelmäßig nachgeeicht werden.
Die Nacheichung erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Länder. Die Eichgültigkeitsdauer in Deutschland z. B. beträgt für Waagen in der Regel 2
Jahre.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten!
• Die Eichung des Wägesystems ist ohne die „Siegelmarken“ ungültig.
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