KEMO LEITSILBER Datasheet [de]

Handelsname
:
Verwendung des Stoffs/des
:
Einbrennfähiges Metall und Keramik enthaltendes Präparat
die Elektronikindustrie.
Firma
:
Kemo-Electronic GmbH
27607 Geestland
Telefon
:
+49474393380 Telefax
:
+494743933822
Email-Adresse
Person
::
kemo-electronic@t-online.de
Lokale Nummer
:
0800-181-7059
CHEMTREC Internationale Nummer
:
+(1)-703-527-3887gebührenfrei anrufen
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität -
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit
Akute aquatische Toxizität, Kategorie 1
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
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L100
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4 5
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ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator
Artikel-Nr :
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Gemisches
zur Herstellung leitfähiger Strukturen oder Komponenten für
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Leher Landstraße 20
Verantwortliche/ausstellende
Umwelt / Sicherheit
1.4 Notrufnummer
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
einmalige Exposition, Kategorie 3, Zentralnervensystem
verursachen.
Chronische aquatische Toxizität,
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Gefahr
Gefahrenhinweise
:
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
:
Prävention:
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen,
Nicht rauchen.
P233
Behälter dicht verschlossen halten.
P261
Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P303 + P361 +
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT
abwaschen/duschen.
P370 + P378
Bei Brand: Trockensand,
Löschen verwenden.
1-Ethoxypropan-2-ol
Aceton
Ethylacetat
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Kategorie 1
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
langfristiger Wirkung.
Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Reaktion:
P353
(oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser
Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum
Chemische
:
Edelmetall
Chemische
CAS-Nr.
Registrierungsnummer
Einstufung
Nr. 1272/2008)
Konzentration (%)
Silber
7440-22-4
Aquatic Acute 1; H400
>= 25 - < 50
Aceton
67-64-1
Flam. Liq. 2; H225
>= 3 - < 10
Collodiumwolle, gelöst
9004-70-0
Expl. 1.1; H201 Flam. Liq. 2; H225
< 10
Ethylacetat
141-78-6
Flam. Liq. 2; H225
STOT SE 3; H336
>= 1 - < 3
Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert :
1-Ethoxypropan-2-ol
52125-53-8
Flam. Liq. 3; H226 STOT SE 3; H336
>= 20 - < 25
Ethanol
64-17-5 200-578-6
Flam. Liq. 2; H225
>= 10 - < 20
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2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 Gemische
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Charakterisierung
Gefährliche Inhaltsstoffe
Bezeichnung
EG-Nr.
231-131-3 01-2119555669-21­0032
200-662-2 01-2119471330-49­xxxx
205-500-4
Glykolether/-acetat modifiziertes natürliches Polymer organisches Lösemittel Aldehyd/Keton Carbonsäure/-ester/-anhydrid
(VERORDNUNG (EG)
Aquatic Chronic 1; H410
Eye Irrit. 2; H319 STOT SE 3; H336
Eye Irrit. 2; H319
Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.
Allgemeine Hinweise
:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
Nach Einatmen
:
Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt
:
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen.
Nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Nach Verschlucken
:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser
Symptome
:
Keine bekannt.
Risiken
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Behandlung
:
Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Arzt für Arbeitsmedizin festgelegt werden.
Geeignete Löschmittel
:
Alkoholbeständiger Schaum
Trockenlöschmittel
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ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Arzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.
Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen.
Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
nachtrinken. Atemwege freihalten. KEIN Erbrechen herbeiführen. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Kohlendioxid (CO2)
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl
Besondere Gefahren bei der
:
Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins
Gefährliche
:
Keine gefährlichen Verbrennungsprodukte bekannt
Besondere
:
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
Weitere Information
:
Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl
Personenbezogene
:
Für angemessene Lüftung sorgen.
Umweltschutzmaßnahmen
:
Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
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Brandbekämpfung
Verbrennungsprodukte
Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
tragen.
einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Dosen zur Sicherheit im Brandfall separat und abgesichert lagern.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Vorsichtsmaßnahmen
Alle Zündquellen entfernen. Personen in Sicherheit bringen. Sich vor sich ansammelnden Dämpfen, die explosive Konzentrationen bilden können, hüten. Dämpfe können sich in tief liegenden Bereichen ansammeln.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
gelangt. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Reinigungsverfahren
:
Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem
Hinweise zum sicheren
:
Aerosolbildung vermeiden.
Hinweise zum Brand- und
:
Aerosolbildung vermeiden. Von Zündquellen fernhalten - Nicht
Hygienemaßnahmen
:
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen
Anforderungen an
:
Rauchen verboten. An einem kühlen Ort aufbewahren. An
Lagerklasse (TRGS 510)
:
3, Entzündbare Flüssigkeiten
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Umgang
Dämpfe/Staub nicht einatmen. Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen. Behälter nur unter einem Abzug öffnen. Spülwasser ist in Übereinstimmung mit örtlichen und nationalen behördlichen Bestimmungen z Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
u entsorgen.
Explosionsschutz
rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatisches Aufladen treffen.
Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerräume und Behälter
einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Sonstige Angaben
:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und
Bestimmte Verwendung(en)
:
Die technischen Richtlinien zur Verwendung dieses
Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp (Art der
Zu
Parameter
Angegeben
Grundlage
Silber
7440-22-4
TWA
0,1 mg/m3
2000/39/EC
Weitere Information
Indikativ
AGW
Fraktion)
0,1 mg/m3
DE TRGS
Spitzenbegrenzu
aktor (Kategorie)
8;(II) Weitere
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG
festgelegt: Abweichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.)
1-Ethoxypropan­2-ol
52125-53-8
AGW
50 ml/m3 220 mg/m3
DE TRGS 900
Ethanol
64-17-5
AGW
500 ppm 960 mg/m3
DE TRGS 900
Spitzenbegrenzu
aktor (Kategorie)
2;(II)
Weitere
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG
befürchtet zu werden
Aceton
67-64-1
TWA
500 ppm
1.210 mg/m3
2000/39/EC
Weitere Information
Indikativ
AGW
500 ppm
1.200 mg/m3
DE TRGS 900
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17.04.2019
Anwendung.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Stoffs/dieses Gemisches beachten.
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Exposition)
(Einatembare
überwachende
als
900
ng: Überschreitungsf
Information
ng: Überschreitungsf
Information
(MAK-Kommission), Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert
(MAK-Kommission), Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
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